Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 / 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMINISTERI UM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Claudia Maicher, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/5646 Thema: Kompetenzzentrum für Kultur- und Kreativwirtschaft Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Umsetzungsschritte sind hinsichtlich der Einrichtung eines Kompetenzzentrums für Kultur- und Kreativwirtschaft bisher wann erfolgt und welche für 2016 noch geplant? (Bitte mit konkreten Daten angeben). Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Unterstützung der Einrichtung eines selbstorganisierten Sächsischen Zentrums für Kultur- und Kreativwirtschaft ist gemessen am Einsatz der Haushaltsmittel bisher das größte, spezielle Förderprogramm für die sächsische Kultur- und Kreativwirtschaft und ein Novum für den Freistaat Sachsen. Die Erarbeitung der rechtlichen Grundlage für die Neubewilligung von Fördergeldern aus Kapitel 0703 Titel 686 11 erfolgte seit Ende 2014. Am 24. Juli 2015 schlossen sich die drei Branchenverbände „Wir gestalten Dresden e. V.", „Kreatives Leipzig e. V. " und „Kreatives Chemnitz e. V." zum Landesverband der Kultur- und Kreativwirtschaft Sachsen e. V. zusammen, dessen Zweck die Förderung der Kultur- und Kreativwirtschaft in Sachsen darstellt. Am 3. Februar 2016 beschloss der Sächsische Landtag den Antrag der Regierungsfraktionen (Drs. 6/3202) zur Unterstützung eines selbstorganisierten Sächsischen Zentrums der Kultur- und Kreativwirtschaft. Mit Beschluss vom 21 . Juni 2016 hat das Kabinett das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) ermächtigt, den Landesverband der Kultur- und Kreativwirtschaft Sachsen e. V. im Rahmen des Fördererlasses - Sächsisches Zentrum für Kultur- und Kreativwirtschaft - bei der Einrichtung eines selbstorganisierten Zentrums für Kultur- und Kreativwirtschaft zu fördern . Seite 1 von 2 ~SACHsEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) Dresden, 0 2. AUG. 2016 r Zt'.'rtrflkat seit 2006 audlt bcrufundfamfllc Hausanschri ft: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen: Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung. Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Caro1aplatz Kein Zugang für elektronisch signierte sowie fur verschlüsselte elektronische Dokumente STAATSMlNlSTERlUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR ~SACHsEN Das SMWA wird die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB) gemäß § 2 Absatz 3 FördbankG mit dem Vollzug der Förderung „Sächsisches Zentrum für Kulturund Kreativwirtschaft" beauftragen. Verhandlungen zur Vereinbarung über den Vollzug der Förderung „Sächsisches Zentrum für Kultur- und Kreativwirtschaft" zwischen SMWA und SAB laufen gegenwärtig . Am 18. August 2016 wird der Landesverband der Kultur- und Kreativwirtschaft Sachsen e. V. das Konzept für das Zentrum für Kultur- und Kreativwirtschaft vor Vertretern der Städte, Gemeinden, Landkreise, Hochschulen und Kammern vorstellen. Die Auftaktveranstaltung für das Zentrum für Kultur- und Kreativwirtschaft ist noch in 2016 geplant. Frage 2: In welcher Höhe sind in den Jahren 2015 und 2016 für welche Maßnahmen Mittel aus Titel 686 11 in Kapitel 0703 abgeflossen (bitte Maßnahme und Betrag der abgeflossenen Mittel auflisten)? Aus Kapitel 0703 Titel 686 11 sind im Jahr 2015 keine Mittel ausgezahlt worden . Auch im Jahr 2016 wurden noch keine Mittel von dieser Haushaltsstelle ausgezahlt. Frage 3: Wenn kein vollständiger Abfluss erfolgen wird, welche Gründe gibt es dafür? Im Haushaltsjahr 2015 konnte keine Auszahlung erfolgen, da der Fördererlass - Sächsisches Zentrum für Kultur- und Kreativwirtschaft - noch nicht in Kraft getreten war. Unterstützungsangebote für die sächsische Kultur- und Kreativwirtschaft wurden bis Januar 2016 vom Kompetenzzentrum des Bundes und dessen Regionalbüros als Teil der Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft der Bundesregierung vorgehalten. Frage 4: In welcher Höhe wurden bzw. werden nicht abgerufene Mittel aus diesem Titel in das Folgejahr übertragen? Dem Antrag des SMWA auf überplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen hat das SMF am 31 . Mai 2016 entsprochen. Damit steht der in 2015 nicht verausgabte Betrag in 2020 zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung Seite 2 von 2 2016-08-03T09:29:20+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes