STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOllALES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Andre Barth, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/5648 Thema: Ausführungsgesetz zum SGB VIII Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "ln dem Antrag vom 13.04.2016 auf Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe (Drs. 6/4885) hat das Staatsministeriums der Finanzen darauf hingewiesen, dass das Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz zurzeit ein Ausführungsgesetz zum SGB VIII erarbeitet, welches Änderungen im Landesjugendhilfegesetz im Hinblick auf die lnobhutnahme und Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen vorsieht." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Änderungen im Landesjugendhilfegesetz werden im Hinblick auf die lnobhutnahme und Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen durch die Staatsregierung derzeit erarbeitet? Von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung wird abgesehen. Begründung: Gemäß Artikel 51 Absatz 2 der Verfassung des Freistaates Sachsen kann die Staatsregierung die Beantwortung von Fragen ablehnen, wenn diese den "Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung" berühren. Der Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung schließt einen nicht ausforschbaren Initiativ-, Beratungs- und Handlungsbereich der Regierung ein. Hierzu gehören sämtliche internen Abstimmungs- und Willensbildungsprozesse sowie Planungen innerhalb der Staatsregierung, die der Vorbereitung von Regierungsentscheidungen dienen (SächsVerfGH Urteil vom 23. April 2008, Vf. 87-1-06). Die Frage berührt den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung, weil sich die Staatsregierung hinsichtlich vorgesehener Änderungen im Landes- Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 45-0141 .51-16/584 Dresden, ~Juli 2016 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 0 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ jugendhilfegesetz (hier: Zweites Gesetz zur Änderung des Landesjugendhilfegesetzes) zur Umsetzung des Gesetzes zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher i.V.m. dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII, Kinder- und Jugendhilfe) derzeit noch im internen Abstimmungsund Willensbildungsprozess zur Vorbereitung einer Regierungsentscheidung befindet. Der interne Abstimmungs- und Willensbildungsprozess endet erst nach der Anhörung und Billigung der Staatsregierung zu dem Gesetzentwurf des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Landesjugendhilfegesetzes. Insofern wird von einer Beantwortung dieser Frage seitens der Staatsregierung zum derzeitigen Zeitpunkt abgesehen. Frage 2: Wann plant die Staatsregierung den vorgenannten Gesetzentwurf dem Landtag vorzulegen? Nach aktuellem Stand des Verfahrens ist die Vorlage des vorgenannten Gesetzentwurfs beim Sächsischen Landtag für das IV. Quartal 2016 vorgesehen. Mit freundlichen Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN 2016-07-22T09:09:07+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes