STAATSM1N1STER1UM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 | 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon +49 351 554-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 22-0141.51-14/765 Dresden, Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Zais, Fraktion BÜNDNIS 90/ ^panuar20i5 DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/565 Thema: Pilzberatung in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Pilzberatung zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Pilzvergiftungen und zur Aufklärung über genießbare und giftige Pilze war in der DDR eine gesetzlich geregelte Aufgabe in Händen der Kreishygienelnspektionen, die die Aufwandentschädigung, den Versicherungsschutz ebenso sowie die Aus- und Weiterbildung der Pilzberater umfasste. Mit der Wiedervereinigung sind die Kreishygiene-Inspektionen in die neu gegründeten Gesundheitsämter übergegangen, so dass seither die Pilzberatung von den Landkreises und kreisfreien Städten als freiwillige Aufgabe fortgeführt wird. Aufgrund ungeklärter versicherungsrechtlicher Angelegenheiten und fehlender Finanzmittel wird die Pilzberatung vielerorts nur noch bedingt wahrgenommen oder ganz aufgegeben.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Pilzberaterinnen sind im Freistaat Sachsen seit 2004 tätig? (Bitte jährlich nach Landkreisen und kreisfreien Städten auf-schlüsseln) Frage 2; Wie viele ehrenamtliche Pilzberaterinnen sind derzeit in Sachsen tätig? (Bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten, Alter und Geschlecht aufschlüsseln) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Die Pilzberatung fällt nicht unter die hoheitlichen Aufgaben. Ein entsprechendes Angebot liegt damit allein im Ermessen der Landkreise und kreisfreien Städte. Für eine Erfassung von Daten der ggf. in den Landkreisen und kreisfreien Städten tätigen Pilzberater, einschließlich solcher wie Alter und Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 10 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Freistaat SACHSEN Geschlecht, gibt es keine Rechtsgrundlage und auch keine Meldepflicht. Auf Datenschutzrechtliche Bestimmungen wird insoweit verwiesen. Unabhängig davon sind auf die Befragung der Landkreise und Kreisfreien Städte hin die in der Anlage zusammengestellten Informationen zur Anzahl der tätigen Pilzberater eingegangen. Von den darin nicht aufgeführten Landkreisen und Kreisfreien Städten liegen der Staatsregierung keine Informationen vor. Frage 3: Ist es nach Ansicht der Staatsregierung notwendig landesweit einheitliche rechtliche Rahmenbedingungen und Regelungen für Pilzberatungen zu schaffen, um gesundheitliche Gefährdungen zu verringern? Das Sammeln von Pilzen ist nur für den Eigenbedarf zulässig. Damit fällt die Pilzberatung nicht unter die hoheitlichen Aufgaben und es liegt im Ermessen der Kommunen, inwieweit eine Bestellung von ehrenamtlichen Pilzsachverständigen erfolgt. Unabhängig davon fördert das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz im Sinne des vorbeugenden gesundheitlichen Verbraucherschutzes die Aus- und Fortbildung von Pilzsachverständigen im Freistaat Sachsen. Dies erfolgt durch Projektförderung mittels Gewährung von Zuschüssen für Veranstaltungen zur Ausbildung und Schulung von Pilzsachverständigen. Diese Verfahrensweise hat sich bewährt und soll beibehalten werden. Darüber hinaus gehende Maßnahmen sind nach Ansicht der Staatsregierung nicht notwendig. Frage 4: Befürwortet die Staatsregierung, dass Krankenkassen Aus- und Weiterbildungen sowie Schulungsmaterialien für Pilzberater finanzieren? Die Schulung von Pilzberatern zählt nicht zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Mit freundlichen Grüßen Anlage Seite 2 von 2 Anlage zur Beantwortung der Kleinen Anfrage Drs,-Nr,: 6/565: Pffzfoeratuitq In Sachsen Anzahl der in den Landkreisen und Kreisfreien Städten tätigen Filzberater 12.01.2015 " — Bautzen Pilzberater 8 2005 8 2006 8 8 "7" I 7 6 | 6 t 6 6 7 7 Chemnitz Piizberater konkrete Daten amtlich nicht bekannt 4 Leipzig Pilzberater 3 l 3 I 3 I 3 3 3 2 2 2 2 2 k.A. LK Leipzig Pilzberater konkrete Daten amtlich nicht bekannt 12 12 12 12 12 12 13 k A. Mitteisachsen Piizberater konkrete Daten amtlich nicht bekannt 23 Görlitz Piizberater konkrete Daten amtlich nicht bekannt 13 Nordsachsen Piizberater 8 I 8 l 7 l 7 8 6 6 6 7 7 7 k.A. Erzgebirgskreis Piizberater konkrete Daten amtlich nicht bekannt 32 30 30 30 29 29 30 k.A. Vogtfandkreis Piizberater konkrete Daten amtlich nicht bekannt 18 Zickau Piizberater konkrete Daten amtlich nicht bekannt I i 29 | 30 | 30 | 29 | 29 | 29 k.A. k.A, = keine Angabe