STAATSMITMISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN DerStaatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Undenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 35-0141.50/10078 Dresden^Juli 2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Andre Barth, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/5651 Thema: Sportfördergruppe der sächsischen Polizei Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Ausgaben hatte der Freistaat Sachsen im Jahr 2015 für die Sportfördergruppe der sächsischen Polizei? (Bitte aufgliedern nach Haushaltsstellen.) Die Mitglieder der Sportfördergruppe (SFG) nehmen Aufgaben des Polizeivollzugsdienstes wahr oder befinden sich in der Ausbildung zur Laufbahngruppe 1, zweite Einstiegsebene der Fachrichtung Polizei. Daher fallen zunächst die gleichen Kosten, die mit der Ausbildung und der Ausübung des täglichen Dienstes einhergehen, an. Da die für die Sportförderung an sich entstehenden Kosten wie auch für die Planung und Organisation der SFG nicht separat erfasst werden, können diese nicht konkret benannt werden. Die demgegenüber grundsätzlich entstandenen Ausgaben im Jahr 2015 stellen sich wie folgt dar: 1. Kap./Tit. 0316/422 07 - Haushaltsstellen A7/A9 (Anwärterbezüge) bei Berücksichtigung der monatlichen Personalkostenpauschsätze in Höhe von 1. 197,17 Euro/Brutto gemäß der Anlage B der Allgemeinen Hinweise zur Aufstellung des Haushaltes 2015/2016: Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATS1VI1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACtiSETsJ Anzahl Verweildauer in der SFG Summe der pauschalisierten Bezüge 17 11 1 2 ganzjährig vier Monate einen Monat und acht Tage vier Tage 244.222,68 Euro 52.675,48 Euro 1.512.04 Euro 314,88 Euro 2. Kap./Tit. 0316/422 01 - Haushaltsstellen A7 (Bezüge) bei Berücksichtigung der monatlichen Personalkostenpauschsätze in Höhe von 2.782,67 Euro/Brutto gemäß der Anlage B der Allgemeinen Hinweise zur Aufstellung des Haushaltes 2015/2016: Anzahl Verweildauer in der SFG Summe der pauschalisierten Bezüge 10 1 ganzjährig zwei Monate 333.920,40 Euro 5.565,34 Euro 3. Kap./Tit. 0320/812 02 - Dienst- und Schutzkleidung Für die SFG wurden im Betrachtungszeitraum 10.045,60 Euro für Sportbekleidung aufgewendet. 4 Kap./Tit. 0320/443 12 - Heilfürsorge: Für die o g Mitglieder der SFG wurden ungeachtet ihrer Verweildauer im vergangenen Jahr Heilbehandlungskosten von insgesamt 41.687,82 Euro aufgewendet^ Die im Zusammenhang mit den Trainings- und Wettkampfreisen entstehenden Auf- Wendungen werden durch die Vereine der Mitglieder der SFG getragen. Reisekosten für polizeiliche Sportwettbewerbe entstanden nicht. Frage 2: Wie viele Beschäftigte des Freistaates Sachsen sind mit welchem Anteil ihrer Dienstzeit der Sportfördergruppe der sächsischen Polizei zugeordnet und wie werden sie vergütet? (Bitte aufgliedern nach Vergütungsgruppen.) Frage 4: Mit welchem Anteil ihrer Wochenarbeitszeit stehen die Beschäftigten der Sportfördergruppe nach abgeschlossener Ausbildung für den Polizeidienst zur Verfügung ? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 und 4: Für die Mitglieder der SFG gilt die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Arbeitszeit in den Dienststellen und Einrichtungen für den Polizeivollzugsdienst (VwV AzPol) entsprechend. Insoweit wird jedoch bei diesen in Trainings-/Wettkampf- und Dienstzeiten unterschieden. Nach der Ausbildung haben die Mitglieder der SFG grundsätzlich eine Dienstzeit von mindestens einem Sechstel des Jahresarbeitssolls zu erbringen. Zeiten des Trainings bzw. für die Teilnahme an Wettkämpfen werden bis zur Höhe der regelmäßigen Arbeitszeit angerechnet. Seite 2 von 3 STAATSM1N1STER1UM DES 1NNBRN Freistaat SACHSEN Die zum 13. Juli 2016 ermittelten Mitglieder der SFG werden in Vollzeit gemäß den jeweiligen Besoldungsgruppen wie folgt vergütet: Bedienstete Anzahl Besoldungsgruppe Personal kostenpauschsätze 2016 monatlich/Brutto Polizeiobermeister Polizeimeister Polizeimeisteranwärter 1 12 24 A8 A7 Anwärterbezüge 3.258,92 EUR 2.851,42 EUR 1.227,08 EUR Frage 3: Worin sieht die^Staatsregierung die öffentliche Aufgabe, die durch die Sportfördergruppe der Polizei wahrgenommen wird? Gemäß Artikel J1 der Verfassung des Freistaates Sachsen zählt die Förderung des Sports zu den Staatszielen und stellt eine gesetlschaftspolitische Aufgabe im Freistaat Sachsen dar. Die Polizei des Freistaates Sachsen verfolgt in Anlehnung zu anderen Ländern bzw. zum Bund mit der SFG das Ziel, Leistungssportler, die herausragende sportliche Leistungen erbringen oder von denen zu erwarten ist, dass sie zukünftig derartige Leistungen ergingen werden, zu fördern und zu unterstützen. Dabei werden sportliche Spitzenlei ^üngen, eine berufliche Ausbildung und eine berufliche Perspektive sinnvoll miteinan ^äpr verknüpft. Zugleich trägt die SFG zu einer angemessenen Repräsentation des Freis^'ates Sachsen und seiner Polizei im In- und Ausland bei. Auch sind die Leistungpsp (^ner_ durch ihren Willen zu Höchstleistungen Vorbild für die Kolleginnen und Koll^ger/ im Polizeidienst. Mit freundlichen Grüßen Markus Ulbic Seite 3 von 3 2016-08-01T15:10:50+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes