STAATSM1N1STE^1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN DerStaatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 34-0141.50/10071 Dresden^ Juli 2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/5654 Thema: Auswertung polizeilichen Videomaterials während des Demonstrationsgeschehens am 2. Mai 2016 in Leipzig Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Am 02.05.2016 fand in Leipzig eine Demonstration des Aktionsnetzwerks ,Leipzig nimmt Platz' unter dem Motto ,Solidarität - Für soziale Gerechtigkeit' statt. Im Verlauf der Demonstration wurde eine friedliehe Sitzblockade auf dem Martin-Luther-Ring von der Polizei geräumt. Nach Angaben der Polizei wurden 163 Strafverfahren wegen Verstoß gegen das Sächsische Versammlungsgesetz eingeleitet. Aufgrund der massiven Präsenz von Videokameras der Polizei im Vorfeld von Identitätsfeststellungsmaßnahmen besteht der Verdacht, dass die sächsisehe Polizei bereits jetzt eine funktionierende Gesichtserkennungs- Software verwenden könnte. Gleichzeitig kündigte jedoch Innenminister Ulbig jüngst an, für die Einführung einer automatischen Gesichtserkennung müssten zunächst die rechtlichen Grundlagen geschaffen werden." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Inwiefern wurden am 02.05.2016 in Leipzig durch welche Behörden technische Systeme zur Gesichtserkennung von Versammlungsteilnehmern eingesetzt? Frage 2: Sollten am 02.05.2016 in Leipzig Systeme zur Gesichtserkennung zum Einsatz gekommen sein: Um welche handelte es sich konkret und auf welcher rechtlichen Grundlage geschah dies? Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6. 7. 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACMSE1N Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Die Behörden des Freistaates Sachsen, insbesondere der Polizeivollzugsdienst, nutzen so genannte Gesichtserkennungssysteme nicht. Auf die Antwort zur Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/5656 wird verwiesen. Frage 3: Inwieweit verfügt die sächsische Polizei über technische Systeme zur Live- Auswertung von Videomaterial, bzw. zur unmittelbaren Auswertung von aufgezeichnetem Videomaterial? Die sächsis^fie Polizei verfügt über keine entsprechenden technischen Systeme zur automatisieften Auswertung. Mit freundlichen Grüßen Markus Utbig Seite 2 von 2 2016-07-27T08:40:10+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes