STAATSM1N1STERIUM DES 1NNBRN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bemhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 32-0141.50/10085 Dresden. 2cju"Juli 2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/5661 Thema: Abbau von Überstunden und Mehrarbeit in der sächsischen Polizei im Juni 2016 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: In wie vielen Fällen gelang es den Beamten der sächsischen Polizei im Monat Juni 2016 nicht die Anzahl von 60 Mehrarbeitsstunden zu unterschreiten ? (Bitte aufschlüsseln nach Polizei, Polizeidirektionen, Landeskriminalamt , Präsidium der Bereitschaftspolizei, Hochschule der Sächsischen Polizei, Polizeiverwaltungsamt und Polizeirevieren!) Polizeidirektion Chemnitz davon | Polizeirevier Freiberg Polizeidirektion Dresden davon Polizeirevier Dresden-Mitte Polizeirevier Pirna Polizeidirektion Görlitz Polizeidirektion Leipzig davon | Polizeirevier Leipzig-Zentrum Polizeidirektion Zwickau davon Polizeirevier Werdau Polizeirevier Zwickau Landeskriminalamt Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) Präsidium der Bereitschaftspolizei Polizeiverwaltungsamt 19 24 16 80 0 191 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3189 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 2: In wie vielen Fällen (bezogen auf Frage 1), konnte die Mehrarbeit aus welchen Gründen nicht binnen eines Jahres durch Freizeitausgleich abgegolten werden? Im Juni 2016 war bei 290 Beamten die Mehrarbeit älter als ein Jahr. Die Gründe, weswegen die Mehrarbeit nicht binnen eines Jahres durch Freizeitausgleich abgegolten wurde, werden statistisch nicht erfasst. Frage 3: In wie vielen Fällen bezogen auf Frage 1 i. V. m. Frage 2 wurde die Mehrarbeit durch Zahlung einer Mehrarbeitsvergütung abgegolten? Im Monat Juni 2016 wurde keine Mehrarbeit vergütet. Frage 4: In wie vielen Fällen wurde im Juni 2016 eine Mehrarbeitszeit von fünf Stunden in der monatlichen Abrechnung nicht erreicht, sodass diese tatsächlich geleisteten Mehrarbeitsstunden verfallen sind? In 386jjFällen wurde im Juni 2016 Mehrarbeit geleistet, aber eine Mehrarbeitszeit von fünf Stunden in der monatlichen Abrechnung nicht erreicht, so dass diese tatsächlich gelei^etepTArbeitsstunden verfallen sind. lichen Grüßen \^ Mitfiteunc us Ulbig Seite 2 von 2 2016-07-27T08:43:11+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes