STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SÄCHSE1N Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-0141.50/10084 Dresden. J^uli 2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/5662 Thema: Straften durch MITAs (Mehrfach Intensivtäter Asylbewerber) 2. Quartal 2016 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Bei wie vielen polizeilich bekannt gewordenen Straftaten (ohne ausländerrechtliche Verstöße) im 2. Quartal waren MITAs als Tatverdächtige beteiligt? Bitte Aufschlüsselung nach Deliktsgruppen; Landkreisen /Kreisfreien Städten und Beteiligung der MITAs (kumulativ). Im Polizeilichen Auskunftssystem Sachsen (PASS) wurden für den Tatzeiträum 1. April bis 30. Juni 2016 1.092 Straftaten erfasst, bei denen mindestens ein Tatverdächtiger als MITA registriert ist. In der Tabelle wurden die Schlüsselzahlen für die Straftatenobergruppen wie folgt verwendet: v Straftaten gegen das Leben Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung Rohheitsdelikte, Straftaten gegen die persönliche Freiheit Diebstahl ohne erschwerende Umstände Diebstahl unter erschwerenden Umständen Vermögens- und Fälschungsdelikte sonstige Straftatbestände StGB Straftaten gegen strafrechtliche Nebengesetze Verkehrsstraftaten Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6. 7. 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Die Verteilung nach Landkreisen/Kreisfreien Städte sowie nach Deliktgruppen ist in der folgenden Tabelle ersichtlich: Landkreis/Kreisfreie Stadt 1 Bautzen 25 11 26 Chemnitz, Stadt 16 26 157 12 20 Dresden, Stadt 41 71 26 24 24 43 Erzgebirgskreis 12 Görlitz 19 Leipzig Leipzig, Stadt 50 80 32 35 31 Meißen Mittelsachsen 12 Nordsachsen Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Vogtlandkreis Zwickau 12 12 Gesamt 1 11 197 265 92 60 296 116 54 Frage 2: Wie viele Asylbewerber sind derzeit in Sachsen als Intensivstraftäter erfasst? (Bitte aufschlüsseln nach Landkreis/ Kreisfreier Stadt und Herkunftsland) Für die Einstufung als "MITA" werden nicht ausschließlich Personen mit dem Aufenthaltsstatus "Asylbewerber" betrachtet. Zusätzlich werden auch Personen mit dem Aufenthaltsstatus "International/national Schutzberechtigte (Flüchtlingsstatus, subsidiärer Schutz, nationale Abschiebungsverbote) und Asylberechtigte", "Duldung" (Abschiebungshindernisse nach Abschluss des Asylverfahrens), "Kontingentflüchtlinge" oder "Unerlaubter Aufenthalt" berücksichtigt. Mit Stand vom 1. Juli 2016 sind im Freistaat Sachsen 632 Zuwanderer als MITA erfasst . Diese gliedern sich wie folgt auf die Landkreise/Kreisfreien Städte (letzter sächsischer Aufenthaltsort zum Recherchezeitpunkt): Landkreis/kreisfreie Stadt Anzahl Bautzen 43 Chemnitz, Stadt 84 Dresden, Stadt 126 Erzgebirgskreis 27 Görlitz 34 Leipzig 28 Leipzig, Stadt 116 Meißen 36 Mittelsachsen 39 Nordsachsen 16 Seite 2 von 5 STAATSM1MSTER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 36 Vogtlandkreis 24 Zwickau 23 Gesamt 632 Die Staatsangehörigkeiten sind in der folgenden Tabelle aufgeführt. Staatsangehörigkeit Anzahl Tunesien 165 Marokko 98 Georgien 95 Libyen 56 Albanien 37 Syrien, Arabische Republik 24 Kosovo 23 Serbien 22 Russische Föderation 20 Algerien 16 Indien 10 Irak 10 Afghanistan 8 Pakistan Iran, Islamische Republik Mazedonien, ehemalige jugoslawische Republik Somalia Türkei Jordanien Ukraine Bosnien und Herzegowina Eritrea Libanon Aserbaidschan Bangladesch Benin Kap Verde Gesamt 632 Frage 3: Wie viele in Sachsen registrierte MITAs sind derzeit inhaftiert? (Bitte aufschlüssein nach zuständigem Gerichtsbezirk und Herkunftsland) Mit Stand vom 13. Juli 2016 sind 88 MITAs in den polizeilichen Datensystemen mit einer Eintragung "Haft" erfasst. Angaben zum zuständigen Gerichtsbezirk liegen in den Seite 3 von 5 STAATSM11N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACtiSETN Polizeilichen Auskunftssystemen nicht vor. Die Staatsangehörigkeiten sind in der folgenden Tabelle dargestellt. Staatsangehörigkeit Anzahl Tunesien 30 Georgien 17 Marokko 15 Libyen Algerien Albanien Russische Föderation Afghanistan Benin Bosnien und Herzegowina Indien Iran, Islamische Republik Mazedonien, ehemalige jugoslawische Republik Serbien Somalia Syrien, Arabische Republik Gesamt 88 Frage 4: Wie viele MITAs sind im laufenden Jahr freiwillig ausgereist oder abgeschoben worden? (Bitte aufschlüsseln nach Herkunftsland und Ausreisezielland.) Insgesamt sind im 1. Halbjahr 2016 1.306 Abschiebungen nach § 58 Abs. 1 und 3 Aufenth G und 939 freiwillige Ausreisen erfolgt. Im Weiteren wird von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung abgesehen. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt wird. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 14-1-97). In den Statistiken der Zentralen Ausländerbehörde (ZAB) wird die MITA-Eigenschaft nicht erfasst. Die vollständige Beantwortung der Frage kann daher nur nach händischer Einzelbearbeitung der o. a. 2.245 Akten erfolgen. Es müsste jeweils die Akte angefor- Seite 4 von 5 STAATSM11M1STEK1UM DES INNERN Freistaat SAC1-ISE1N dert, darin nach der MITA-Eigenschaft gesucht bzw. hierzu jeweils im Einzelfall Anfragen an die Polizei gerichtet, auf die Beantwortung dieser Anfragen gewartet und die Akte wieder weggelegt werden. Hierfür ist pro Akte ein Gesamtaufwand (allein) für die ZAB von durchschnittlich vier Stunden zu veranschlagen. Hieraus ergibt sich ein Arbeitsaufwand von 8.980 Arbeitsstunden, d.h. von über 1.122 Arbeitstagen zu je acht Stunde, d.h. von über 224 Wochen zu je fünf Arbeitstagen. Dieses Personal stünde dann fyr Kernaufgaben der ZAB nicht bzw. nur sehr eingeschränkt zur Verfügung. Eine solche aulyvendige Recherche ist unverhältnismäßig und ohne Einschränkung der Funktionsf/ähigkeit der ZAB nicht zu leisten. Mit freundlichen Grüßen . Markus Ulbig Seite 5 von 5 2016-07-28T15:04:18+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes