STAATSM1N1STER1U1V1 DES INNERN ^rei-'taat SACMSE1N Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 26-0141.51/8354 Dresden J^uli 2016 Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Lauterbach, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/5667 Thema: Neue Förderrichtlinie für Investitionen in Fahrzeugen und Gebäuden der Freiwilligen Feuerwehren in Sachsen und im Landkreis Meißen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Anträge konnten, aufgrund der neuen Förderrichtlinie, 2016 nicht mehr bewilligt werden? Frage 2: Wie werden die Prioritätenlisten der Landkreise in Zukunft abgearbeitet ? Frage 3: Wie viele Altfahrzeuge sind noch aktiv und wann werden diese nachgerüstet oder ersetzt? Frage 4: Wie viele Anträge für Ausrüstung und Bekleidung liegen derzeit vor und in welcher Zeitschiene werden diese abgearbeitet? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 4: Nach der Richtlinie Feuerwehrförderung vom 7. März 2012 (SächsABI. S. 358), die zuletzt durch die Verwaltungsvorschrift vom 17. November 2015 (SächsABI. S. 1667) geändert worden ist, zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 1. Dezember 2015 (SächsABI.SDr. S. S 348), haben die Landkreise und Kreisfreien Städte jährlich Vorhabenlisten zu erstellen. Die Landkreise erarbeiten die Vorhabenlisten im Benehmen mit dem jeweiligen Kreisverband des Sächsischen Städte- und Gemeindetages. Zudem sind die Landkreise Bewilligungsbehörden für die kreisangehörigen Gemeinden. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATS1V11N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Aus d^?sem Grunde hat die Staatsregierung die Landkreise um Beantwortung der Fragen f^ ihr^fi Zuständigkeitsbereich gebeten. Die Antworten der Landkreise, insbesondere 9res 1/andkreises Meißen, sind in der Anlage dargestellt. Mit frfeur/dlichen Grüßen Markus Ulbi Anlage Seite 2 von 2 Anlage zu den Fragen 1 bis 4 der Drs. 6/5667 Landkreise/ Kreisfreie Städte Frage 1 Frage 2 Frage 3 Frage 4 Bautzen Keine Vorhabenlisten werden durch den Sachbearbeiter Feuerwehrwesen gemeinsam mit dem Kreisbrandmeister und seinen Stellvertretern sowie dem SSG Kreisverband erstellt. 57, in Abhängigkeit der verfügbaren Fördermittel als auch der notwendigen Eigenmittel der Gemeinden kann ein genauer Zeitraum nicht genannt werden. Alle gestellten 54 Anträge der Städte und Gemeinden werden zu 50 % gefördert, abgearbeitet werden diese nach Vollständigkeit der Unterlagen, insbesondere der gemeindewirtschaftlichen Stellungnahme. Erzgebirgskreis Keine Aussage möglich. Nach Rang- und Reihenfolge der Vorhabenliste. 28, in Abhängigkeit der verfügbaren Fördermittel als auch der notwendigen Eigenmittel der Gemeinden kann ein genauer Zeitraum nicht genannt werden. für 2017 91 Anträge Gesamtumfang 18,8 Mio. Euro Görlitz 44 Anträge Nach fachlicher Bewertung der vorliegenden Anträge werden diese in der Vorhabenliste eingestuft und abgearbeitet. 43, in Abhängigkeit der verfügbaren Fördermittel als auch der notwendigen Eigenmittel der Gemeinden kann ein genauer Zeitraum nicht genannt werden. 31 für das Jahr 2016, Zeitschiene kann nicht abschließend benannt werden, da es von den zu Verfügung stehendnen Mitteln und den vorliegenden Antragen (Fahrzeuge und Baumaßnahmen) abhängt. Leipzig Keine Grundsätzlich erfolgt die Abarbeitung der Vorhabenliste nach einer festgelegten Priorisierung die durch Bewilligungsbehörde, welche in Abstimmung mit dem Kreisbrandmeister erarbeitet wird. Anschließend befindet der SSG Kreisverband des Landkreises Leipzig über die erarbeitete IVorhabenliste. 50, in Abhängigkeit der verfügbaren Fördermittel als auch der notwendigen Eigenmittel der Gemeinden kann ein genauer Zeitraum nicht genannt werden. 23 Vorhaben für Ausrüstungsgegenstände, elf Vorhaben für Dienst- und Schutzkleidung bzw. Jugendfeuerwehrbekleidung. Auf iGrundlage der erarbeiteten und bestätigten Vorhabenliste erfolgt die |Antragsabforderung bei den |kreisangehörigen Kommunen. Insofern l die Zuwendungsvoraussetzungen |vorliegen und die Kommune den |Eigenanteil entsprechend aufbringt, kann |derZuwendungsbescheid im Regefall |drei Monate nach Antragseingang durch |die Bewilligungsbehörde erlassen l werden. 1/3 Anlage zu den Fragen 1 bis 4 der Drs. 6/5667 Landkreise/ Kreisfreie Städte Frage 1 Frage 2 Frage 3 Frage 4 MeiBen 33 Anträge Die Vorhabenlisten können nicht abgearbeitet werden, da jährlich neue Baumaßnahmen und Fahrzeugneubeschaffungen anstehen. 25 Altfahrzeuge müssen in den nächsten fünf Jahren ersetzt werden. 28 Anträge für Ausrüstung und Bekleidung lagen für das Jahr 2016 vor, die aufgrund einer geringeren Zuweisung gegenüber 2015 abgelehnt werden mussten. Da in den nächsten Jahren noch zehn Feuerwehrhäuser neu gebaut werden müssen, kann bei bleibender Zuweisungshöhe die Beschaffung von Ausrüstung und Bekleidung nicht gefördert werden. Mittelsachsen 28 Anträge Abarbeitung erfolgt analog der vergangenen Jahre. 69, in Abhängigkeit der verfügbaren Fördermittel als auch der notwendigen Eigenmittel der Gemeinden kann ein genauer Zeitraum nicht genannt werden. 37 Anträge, von denen können 23 Antrage positiv beschieden werden. Zeitschiene bis Dezember 2016, abhängig von gemeindewirtschaftlicher Stellungnahme. Nordsachsen 20 Anträge Die nach Förderrecht festgelegte Verfahrensweise hat sich aus unserer Sicht bewährt und führt zu einer größtmöglichen Gerechtigkeit der Mittelverteilung. Die Priorisierung der Maßnahmen nach ihrer Wertigkeit durch den Landkreis/Kreisbrandmeister in Abstimmung mit den Kommunen/Feuerwehren und dem SSG, wird unabhängig der verfügbaren Mittel in dieser Form weitergeführt. 60, in Abhängigkeit der verfügbaren Fördermittel als auch der notwendigen Eigenmittel der Gemeinden kann ein genauer Zeitraum nicht genannt werden. 44 Anträge für Ausrüstungs- und Bekleidungsteile liegen vor. Die Bewilligungen beginnen grundsätzlich direkt nach der Mittelzuweisung, wobei durch die bereits genannte Förderdynamik, durch bspw. Änderungen bei Großprojekten, Rückflüssen aus den |Vorjahren, Wegfall von Maßnahmen etc. ganzjährig diese Projekte bewilligt l werden. l Da jedoch der Bau von IFeuerwehrhäusern oder die Beschaffung [von Fahrzeugen zeit- und Ikostenintensiver ist, wird das Gros der [kleineren Maßnahmen jeweils im zweiten [Halbjahr, bis in den Dezember hinein, l bewilligt. 2/3 Anlage zu den Fragen 1 bis 4 der Drs. 6/5667 Landkreise/ Kreisfreie Städte Frage 1 Frage 2 Frage 3 Frage 4 Sächsische Schweiz- Osterzgebirge Da die Vorhabenliste auf Grund verspäteter Zuarbeiten der Kommunen erst nach Änderung der RL Feuerwehrförderung erarbeitet wurde, kann diese Frage nicht beantwortet werden. Nach Priorität der Einzelmaßnahmen. 36, wann Fahrzeuge ersetzt oder nachgerüstet werden, obliegt den Kommunen als örtliche Brandschutzbehörden, daher kann seitens des Landkreises diesbezüglich keine Aussage getroffen werden. Keine Vogtlandkreis Keine Unter Beachtung der Bedeutung der Anschaffung und der zur Verfügung stehenden Mittel. 47, wann Fahrzeuge ersetzt oder nachgerüstet werden, obliegt den Kommunen als örtliche Brandschutzbehörden, daher kann seitens des Landkreises diesbezüglich keine Aussage getroffen werden. Insgesamt können von 31 gestellten Anträgen 22 (6 x Fahrzeuge, 6 x Schutzkleidung, 10 x sonstige Ausrüstung) in 2016 nicht bewilligt werden - Bewilligungen in 2017 sind unter Beachtung des Finanzbedarfs für drei in 2016 begonnene Großmaßnahmen sehr fraglich, eventuelle erst 2018. Zwickau Eine spezifische Aussage hierzu ist nicht möglich. Vorhabenlisten werden im Benehmen mit dem SSG Kreisverband entsprechend der Priorisierung folgend abgearbeitet. 29, in Abhängigkeit der verfügbaren Fördermittel als auch der notwendigen Eigenmittel der Gemeinden kann ein genauer Zeitraum nicht genannt werden. Sechs Antragstellungen für 2016, Beschaffung nur bedingt in 2016 möglich. Stadt Dresden Keine Nicht zu treffend. Keine Stadt Chemnitz Keine Nicht zu treffend. zwei TLF 16W50, Bj. 1984 u. 1989, ein Zeitraum kann nicht genannt werden. Keine Stadt Leipzig Keine Nicht zu treffend. 0 Keine 3/3 2016-07-27T08:43:54+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes