STAATSMINISTERIUI\4 FÜR UN4WELT UND LANDWIRTSCHAFT SÄCHSIScHES STMTSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANÐWIRTScHAFT Postfach'100510 | 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Li ndena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Jörg Urban, Fraktion der AfD Drs.- Nr.: 6/5670 Thema: Nachfrage zu Drs. 6/5256 - Unterstützung der Landwirtschaft bei Umstellungen auf ökologische Produktion Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Aus welchen Gründen liegen der Staatsregierung keine Daten zu der Anzahl der auf eine ökologische Produktion umstellenden Betriebe vor? Auf Grundlage des Agrarstatistikgesetzes erfolgen bundesweit regelmäßig agrarstatistische Erhebungen. Das Agrarstatistikgesetz sieht unter anderem in dreijährigen Abständen Agrarstrukturerhebungen vor, welche auch eine Erhebung zum ökologischen Landbau einschließlich umgestellter und in Umstellung befindlicher landwirtschaftlich genutzter Flächen beinhalten . Die letzte Agrarstrukturerhebung erfolgte im Jahr 2013 - die hieraus vorliegenden Ergebnisse zum ökologischen Landbau wurden mit der Antwort des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) auf die Kleine Anfrage 615256 übermittelt. Darüber hinausgehende Daten werden von der Staatsregierung nicht erhoben. Es sei noch darauf hingewiesen, dass die Erhebungsergebnisse der Agrarstrukturerhebungen zu ,in Umstellung auf ökologisches Wirtschaften befindliche Betriebe" immer nur eine Augenblicksaufnahme darstellen. Die Umstellungsphase auf ökologische Bewirtschaftung dauert je nach Kultur zwei bis drei Jahre und der Beginn und das Ende dieser Phase sind betriebsindividuell. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ sm ul.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 6. Juli 2016 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-0141.50t19t5254 Dresden, 0Å,0e, ¿olt Freistaat Sachsen or.-o3.ro.zor6 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße 1 01 097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3,6,7,8, 13 Für Besucher mit Behinderungen bef¡nden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: B¡tte beim Pfortendienst melden. * Kein Zugang für elektronisch sign¡erte sowiê für verschlüsselte elektronisch€ Dokumente Teg dêr ¡ Deutschen Einhcit ¡ '. ll¡ttrI 'rìl I É, Ilr,' -o Seite 1 von 3 STAATSI\4INISTERìUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSENl5 Frage 2: Wan beabsichtigt die Staatsregierung eine erneute Agrarstrukturerhebung , die den Stand des ökologischen Landbaus im Freistaat Sachsen untersucht? Das Agrarstatistikgebetz schreibt die nächste Agrarstrukturerhebung (mit den entsprechenden Erhebungsmerkmalen zum ökologischen Landbau) für das Jahr 2016 vor, diese wird gegenwärtig durchgeführt. Ergebnisse werden etwa Mitte des Jahres 2017 vorliegen. Die darauf folgende Agrarstrukturerhebung wird im Jahr 2020 im Rahmen einer Landwirtschaftszählung stattfinden, voraussichtlich wiederum mit einer Frage zur Öko-Umstellung. Frage 3: Wie viele Fördermittelanträge wurden in den Jahren 2014 und 2015 fürdie RL LlWl2014, Förderrichtlinie für Landwirtschaft. lnnovation, Wissenstransfer, für tiergerechte lnvestitionen in Gebäude und bauliche Anlagen der Nutztierhaltung und im Jahr 2015 für die RL öeLlZOtO, Richtlinie des SMUL iur Förderung des ökologischen/ Biologischen Landbaus im Freistaat Sachsen, für die jeweiligen Fördergegenstände,,Einführung" und,,Beibehaltung,, gestellt und bewilligt? lm Jahr 2014 wurden keine Anträge nach der RL LlW2014 gestellt und bewilligt. lm Jahr 2015 gingen insgesamt 66 Anträge nach der genannten Richtlinie ein. Zur Bewilligung kamen 61 Anträge mit 81 geförderten Teilvorhaben in Stallanlagen. Davon erfüllten 46 Teilvorhaben die Anforderungen an eine artgerechte und 35 Teilvorhaben an eine besonders artgerechte Tierhaltung. lm Antragsjahr 2015 wurden 462 Anträge auf Förderung nach Richtl¡nie ÖBL/2015 gestellt. Bewilligt wurden 457 Anträge. Eine Antragstellung seitens der Antragsteller nach den Fördergegenständen ,,Einführung" und ,,Beibehaltung" ist nicht möglich. Diese Einordnung wird von der zuständigen Behörde, dem Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG), vorgenommen. Es wurden 57 Betriebe der Kategorie,,Einführung" und 400 Betriebe der Kategorie,,Beibehaltung" zugeordnet. Frage 4: Wie viele Hektar landwirtschaftliche Fläche wurden jeweils entsprechend der Kulturarten (Ackerland, Grünland, Flächen mit Anbau von Gemüse und Flächen mit Dauer-, Obst- und Baumschulkulturen) im Jahr 2015 durch die Förderrichtlinie RL öBL/2015 gefördert? Von den insgesamt nach der RL ÖBL/2015 geförderten 31.420 Hektar entfielen auf die Kulturartengruppen Ackerland 16.931 Hektar, Grünland 12.417 Hektar, Gemüse 1.343 Hektar und Dauerkulturen 729 Hektar. Frage 5: Wie viele Betriebe nutzten das Angebot, sich bei einer bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) registrierten Beratungskraft beraten zu lassen bal. wie viele Förderanträge wurden gestellt, um sich die Beratungskosten einmalig um 50% bis maximal 4.000 € erstatten zu lassen? Die lnanspruchnahme der Förderung der Beratung landwirtschaftlicher Unternehmen vor und während der Umstellung des Betriebes auf ökologischen Landbau stellt sich für den Freistaat Sachsen wie folgt dar: Seite 2 von 3 STÀATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHÀFT Freistaat SACHSEN# 2014: Ein Antrag bewilligt. Kein Zuschuss, weil die Beratung nicht realisiert wurde. 2015 Zwei Anträge bewilligt, davon ist ein Verfahren noch nicht beendet. Es wurden bis jetzt Bundesmittel in Höhe von 2.541 Euro ausgezahlt. 2016: Drei Anträge im ersten Halbjahr bewilligt. Die Verfahren sind noch nicht abgeschlossen . Mit freundlichen Grüßen Thomas Sch Seite 3 von 3 2016-08-02T12:23:00+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes