STAATSMINISTERìUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÚR UMWELI UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 1005 10 I 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Li ndena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther, Fraktion BUNDNIS 90/DlE GRUNEN Drs.-Nr.:6/5682 Thema: Nachfrage Kleine Anfrage Drs.-Nr.: 615284 Buhnenbau an der Elbe zwischen Belgern und Wittenberg (Landkreis Nordsachsen ) Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Zwischen Belgern(Gemeinde Belgern-Schildau) und Lutherstadt Wittenberg werden aktuell an sensiblen Erosionsstrecken der Elbe die Buhnen ausgebaut . Die Maßnahmen befinden sich im FFH-Gebiet ,,Elbtal zwischen Mühlberg und Greudnitz" sowie dem SPA-Gebiet ,,Elbaue und Teichgebiete bei Torgau". Nach den bekannten Atlanten und Kartierungen sind bei den Bauarbeiten direkte und erhebliche Beeinträchtigungen von lokalen Populationen streng geschützter europäischer Tierarten und Lebensraumtypen des Anhanges I der FFH-RL zu en¡varten. Vorkommen Tierarten: Grüne Keiljungfer Anh. ll und lV FFH-RL, Asiatische Keiljungfer (Anh. lV FFH-RL), Rapfen; (Anh. ll FFH-RL), Flussneunauge Anh. ll FFH-RL) Bitterling Anh. ll FFH-RL), - alle Arten nach $ 44 BNatSchG streng geschützt; Vorkommen Lebensraumtypen des Anh. I der FFH-RL: LRT 3260 - Fließgewässer mit flutender Wasservegetation LRT 3270 - Flüsse mit Gänsef u ß- und Zw eizah n -Gesel lsc hafte n auf Sch lam m bän ken. Diese aufgeführten Arten und Lebensraumtypen stellen auch die Schutzgebietsziele der Natura 2000-Gebiete dar. Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (Ems-Urteil C-2261081 sind alle Baumaßnahmen - auch wiederkehrende Unterhaltungsmaßnahmen - entsprechenden Verträglichkeitsprüfungen bezüglich des Artenschutzrechtes und des Schutzgebietsrechtes (Natura 2000- Gebiete) zu unteziehen. Für die Einhaltung des europäischen Artenschutz - und Schutzgebietsrechtes sind bei Baumaßnahmen die Unteren Naturschutzbehörden zu beteiligen. Die Kleine Anfrage bezieht sich auf die wasserbaulichen Maßnahmen auf sächsischem Hoheitsgebiet." Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ smu l.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 8. Juli20l6 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-0141.50t19t5258 Tag der Dcutschên Ë¡nhcit$llll ,r, Dresden, 0 S, O( . ?O/ I t!{l ¡F Frciste¡t Sachsen or.-o3.ro.zor6 -@ - Hausanschr¡ft: Sächs¡sches Staatsminister¡um fi¡r Umwelt und Landwlrtschaft Archivstraße 1 01097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen m¡t den Straßenbahnlinien 3, 6,7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen bef¡nden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. * Kêin Zugang für êlêktron¡sch sign¡erte sow¡e für vêrschlüsselte elêktron¡sche DokumenteSeite 1 von 3 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung Die Asiatische Keiljungfer ist keine Erhaltungszielart des FFH-Gebietes ,,Elbtal zwischen Mühlberg und Greudnitz". Rapfen und Bitterling sind nicht besonders oder streng geschützt gemäß S 7 Abs. 2 Nr. 13 und 14 Bundesnaturschutzgesetz(BNatSchG). Das Flussneunauge ist besonders und nicht streng geschützt. Frage 1: Waren den sächsischen Naturschutzbehörden die oben genannten Baumaßnahmen bekannt? Ðie obere Naturschutzbehörde hatte keine Kenntnis von den oben genannten Buhnenbaumaßnahmen . Der unteren Naturschutzbehörde (UNB) des Landratsamtes Nordsachsen waren Buhneninstandsetzungsmaßnahmen an der Elbe bekannt. Ob diesjedoch alle Maßnahmen der Wasserstraßen- und Schifffahrtsveruvaltung des Bundes in dem betreffenden Bereich umfasst, entzieht sich der Kenntnis der UNB. Frage 2: Wie wurden die sächsischen Behörden bei der Abarbeitung des Artenschutzrechtes und Natura 2000 Schutzgebietsrechtes beteiligt? Frage 3: Welche lnformationen wurden zur Beteiligung der sächsischen Behörden beigebracht? Zusammenfassende Antwort zu den Fragen 2 und 3: Der UNB wurden regelmäßig die geplanten Unterhaltungsmaßnahmen vom Wasserund Schifffahrtsamt Dresden (WSA) schriftlich angezeigt. ln diesem Zusammenhang führte das WSA aus, dass im Rahmen dieser Hoheitsaufgabe die naturschutzrechtlichen Belange in eigener Zuständigkeit unter Beteiligung der Naturschutzbehörden beachtet werden. Den Schreiben zu den Buhneninstandsetzungsmaßnahmen an der Elbe waren Unterlagen beigefügt, die Aussagen zur Veranlassung der lnstandsetzungsarbeiten, eine Darstellung der zu behebenden Bauwerksschäden(mit Fotodokumentation) sowie Kuzbeschreibungen der geplanten lnstandsetzungsmaßnahmen (einschließlich des lnstandsetzungsumfangs) und Lagepläne enthielten. Vorgaben zur Vermeidung und Minimierung ökologischer Beeinträchtigungen waren in den Unterlagen enthalten (Ausführung der Arbeiten teilweise vom Fluss aus, Berücksichtigung der Brut- und Laichzeiten, Durchführung von Maßnahmen im näheren Umfeld von Biberbauten zwischen Anfang September und Ende Dezember). Sollten die lnstandsetzungsmaßnahmen dennoch in der Brutzeit durchgeführt werden müssen, war seitens des WSA vor Beginn der Bauausführung eine Begehung der Baubereiche durch einen Ornithologen beauftragt worden, um den Bauablauf entsprechend festlegen zu können. Das Ergebnis dieser Begehungen und der daraus resultierende Bauablauf wurde der UNB mitgeteilt. Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUI\4 FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSENIt Frage 4: Schätzen d¡e sächsischen Behörden diese Baumaßnahmen als Unterhaltungsmaßnahmen oder als Ausbau ein und welche Kenntnis haben sie zum ursprünglich behördlich zugelassenen Zustand? Es wird auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 615284 verwiesen. Die sächsischen Behörden sind nicht zuständig für diese Einschätzung, zu der ihr auch weder die Detailkenntnisse über die Baumaßnahmen noch über den ursprünglich beh ich zugelassenen Zustand vorliegen Mit u n Grüßen ln ng Markus Ul Seite 3 von 3 2016-08-05T12:16:29+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes