STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Postfach 10 09 20 101079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bemhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Kleine Anfrage des Abgeordneten Falk Neubert, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/5687 Thema: Absenkung der Studierendenzahl auf 95.000 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Die Staatsregierung plant laut Koalitionsvertrag die Absenkung der Zahl der Studierenden auf 95.000 Studierende im Studienjahr 2024/2025. Alle Prognosen und sozialwissenschaftlichen Betrachtungen sehen eine solch gravierende Absenkung der Zahlen - neben einer inhaltlichen Kritik an dieser Ab senkung - als unrealistische an." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Maßnahmen plant die Staatsregierung ab 2020/2021 zur Umsetzung der Zielzahl von 95.000 Studierenden im Studienjahr 2024/2025 (Bitte aufschlüsseln nach Jahr und Hochschule)? Gemäß § 10 Abs. 2 Sächsisches Hochschulfreiheitsgesetz (SächsHSFG) schließt das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (SMWK) zur Um setzung der staatlichen Hochschulentwicklungsplanung Zielvereinbarungen mit den einzelnen Hochschulen ab. Hierbei sind insbesondere u. a. die Im matrikulationszahlen zu vereinbaren. In den im Jahr 2020 abzuschließenden Zielvereinbarungen für den Zeitraum 2021 bis 2024 sind daher mit jeder Hochschule die Planungsgröße (Zielzahl) für die immatrikulierten Studieren den im Studienjahr 2024/25 an der jeweiligen Hochschule zu vereinbaren. In den Zielvereinbarungen werden, da ein exaktes Treffen der Planungsgröße praktisch nicht möglich ist, auch geeignete Korridore zu vereinbaren sein. Ent sprechende Maßnahmen, um eine möglichst gute Zielerfüllung zu erreichen, sind von den jeweiligen Hochschulen einzuleiten. Frage 2: Die Prognosen zur Entwicklung der Studierendenzahlen in Sachsen widersprechen dem Vorhaben der Staatsregierung. Welche Maßnahmen werden bei Überschreitung der Zielzahl von 95.000 Studie renden im Studienjahr 2024/2025 ergriffen? Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) L-1053/1/143-2016 Qjesden,$J .August 2016 Tagder I Deutschen Einheit I • • • Freistaat • • Sachsen 2016 Zertifikat seit 2007 audit oerufundfamilie Hausanschrift: Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Wigardstraße 17 01097 Dresden www.smwk.sachsen de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßen bahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Hintereingang der Wigardstraße 17. Für alle Besu cherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. •Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN Echte Prognosen der Studierendenzahlen an sächsischen Hochschulen, welche maß gebende Faktoren der Entwicklung berücksichtigen, sind nicht bekannt. Seitens der Kul tusministerkonferenz gibt es aus dem Jahr 2014 lediglich eine Vorausberechnung der Studienanfängerzahlen bis zum Jahr 2015, welche unter der Annahme gleichbleibender Bedingungen, davon ausgeht, dass es zu den Stichjahren 2020 und 2035 in Sachsen nur ganz unwesentlich mehr Studienanfänger geben wird (2015: 20.257, 2020: 20.423, 2025: 20.559). Dabei ist jedoch zu beachten, dass von der Studienanfängerzahl nicht direkt auf die Entwicklung der Studierendenzahlen geschlossen werden kann, da diese von vielen Faktoren (Studiendauer, Abbruchquoten, Ortswechsel etc.) abhängig ist und nicht zuletzt durch Steuerungsmaßnahmen der Hochschulen beeinflusst werden kann. Die o. g. Planungsgröße orientiert sich an dem Ziel, das Betreuungsverhältnis an den Hochschulen im Geschäftsbereich des SMWK nach Auslaufen des Hochschulpaktes von Bund und Ländern zu halten und zu verbessern. Planungen für den Zeitraum nach dem Studienjahr 2024/25 existieren noch nicht. Frage 3: Welche finanziellen und personellen Auswirkungen sind durch die Sen kung der Studierendenzahlen auf 95.000 Studierende ab dem Studienjahr 2024/2025 an den sächsischen Hochschulen und Studierendenwerken zu erwarten (auch im Hinblick auf die fehlenden Semesterbeiträge)? Die finanzielle und personelle Ausstattung der Hochschulen steht nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit der Anzahl der Studierenden. Im Übrigen wird darauf verwiesen, dass bei einer Verständigung der Hochschulen im Geschäftsbereich des SMWK mit dem Freistaat Sachsen auf die" Hochschulentwicklungsplanung 2025", welche sich an der Planungsgröße 95.000 Studierende orientiert, der weitere Stellenabbau entfällt. Die Studentenwerke im Freistaat Sachsen haben mitgeteilt, dass bei einer Reduktion der Studierendenzahl auf 95.000 jährlich ca. 1,5 Mio. € Semesterbeiträge und 0,8 Mio. € Erträge in Mensen und Cafeterien weniger erwartet werden. Die Höhe der Kostenentlas tung aufgrund der geringen Nutzung der Einrichtungen der Studentenwerke ist nicht be kannt. Frage 4: Welche Maßnahmen ergreift die Staatsregierung zur Kompensation der auslaufenden Hochschulpaktmittel ab 2020? Die Staatsregierung sieht keine Möglichkeit, die ab 2020 auslaufenden Bundesmittel des Hochschulpaktes zu kompensieren. Die Frage, welche Möglichkeiten sich ggf. zukünftig aus dem Artikel 91 b Grundgesetz bei der Hochschulfinanzierung ergeben, ist Gegen stand von Beratungen zwischen Bund und Ländern im Rahmen der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz. Auf die Beantwortung zu Frage 2 wird verwiesen. Mit freundlichen Grüßen Dr. Eva-Maria Stang Seite 2 von 2 2016-08-08T12:26:38+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes