STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Postfach 10 09 20 | 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Kleine Anfrage des Abgeordneten Falk Neubert, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/5688 Thema: Sprachkurse für ausländische Studienbewerber innen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele ausländische Studienbewerber innen haben sich seit 2012 bei einem Studienkolleg in Sachsen um einen Sprachkurs bewor ben? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr und Studienkolleg.) Frage 2: Wie viele Bewerberinnen wurden zu einem Sprachkurs an ei nem Studienkolleg in Sachsen zugelassen? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Anzahl der Bewerber innen und Anzahl der zugelassenen Bewer berinnen.) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Keine. Deutsche Sprachkurse gehören nicht zu den Aufgaben des Studienkollegs. Das Studienkolleg hat gem. § 23 Sächsisches Hochschulfreiheitsgesetz (SächsHSFG) ausschließlich die Aufgabe, Studienbewerbern mit einem aus ländischen Bildungsnachweis, der den Zugangsvoraussetzungen nach § 17 SächsHSFG nicht gleichwertig ist, eine fachgebundene Hochschulzugangs berechtigung durch eine erfolgreiche Feststellungsprüfung zu vermitteln. Die für den direkten Hochschulzugang gem. § 17 Abs. 1 Satz 2 bis 4 SächsHSFG erforderlichen Sprachkenntnisse werden im Sekundarschulbereich der Herkunftsländer oder an gewerblichen Sprachschulen erworben und durch geeignete Zertifikate nach Maßgabe der „Rahmenordnung über Deut sche Sprachprüfungen für das Studium an deutschen Hochschulen (RO-DT)" der KMK nachgewiesen. Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) L-1053/1/146-2016 Dresden, #y August 2016 Tagder I Deutschen Einheit I I Freistaat Sachsen 2016 Zertifikat seit 2007 audrt berufundfamilie Hausanschrift: Staatsminlsterium für Wissenschaft und Kunst Wigardstraße 17 01097 Dresden www.smwk sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßen bahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Hintereingang der Wigardstraße 17. Für alle Besu cherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. 'Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN Frage 3: Wie viele Teilnehmer innen haben an einem Studienkolleg die Prüfung zur Feststellung der Eignung ausländischer Studienbewerber für die Aufnahme eines Studiums an Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland" oder kurz „Feststellungsprüfung (FSP)" bestanden? Im Studienjahr 2014/2015 haben 315 Studienbewerber die Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg einer sächsischen Hochschule bestanden. Frage 4: Ab dem Wintersemester 2016/17 ist mit einer erhöhten Bewerber_innenzahl an ausländischen Studierenden an den sächsischen Hochschulen zu rech nen. In welcher Art werden die Kapazitäten am Studienkolleg zukünftig erhöht, um möglichst vielen Bewerberinnen ein Studium in Sachsen zu gewährleisten? Es sind aktuell keine Anzeichen dafür ersichtlich, dass der Zustrom von ausländischen Studienbewerbern aus EU-Staaten oder Drittstatten sich zum Wintersemester 2016/2017 plötzlich erhöhen könnte. Im Weiteren wird davon ausgegangen, dass die Prämisse der Frage 4 auf die in Sachsen befindlichen Flüchtlinge abzielt. Im Zusammenhang mit den Migrationsbewegungen des Jahres 2015 wurden die Hoch schulen mehrmals um Daten und Einschätzungen gebeten. Eine belastbare Prognose für das Studienjahr 2016/2017 ist auf der Basis der Auskünfte der Hochschulen nicht möglich, es zeichnet sich aber eine zunehmende Nachfrage ab (siehe auch Antwort auf die Kleine Anfrage Drs.-Nr. 6/5689). Die Staatsregierung sieht in der Integration der in Sachsen befindlichen Flüchtlinge eine wichtige gesamtstaatliche Aufgabe, die zusätzlich geleistet werden muss. Sie hat vorsorglich zusätzliche Mittel im Haushalsplanentwurf zum Doppelhaushalt 2017/2018 angemeldet. Vorbehaltlich der Entscheidung des Landtages werden in den Haushalts jahren 2017 und 2018 zusätzliche Mittel für die Bildung von Flüchtlingen zur Verfügung stehen. Ein Teil dieser Mittel soll eingesetzt werden, um Flüchtlingen mit direktem Hoch schulzugang und guten Sprachkenntnissen zu dem für das Hochschulstudium notwen digen Sprachniveau zu verhelfen. Ein weiterer Teil dieser Mittel soll eingesetzt werden, um geeignete Flüchtlinge ohne direkten Hochschulzugang am Studienkolleg fachlich auf ein Hochschulstudium vorzubereiten. Mit freundlichen Grüßen Dr. Eva-Maria Stange Seite 2 von 2 2016-08-08T12:28:27+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes