STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Postfach 10 09 20 | 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Kleine Anfrage des Abgeordneten Falk Neubert, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/5689 Thema: Sprachkurse für am Studium interessierte Flüchtlinge Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Im Regelfall erhal ten Flüchtlinge die Möglichkeit, deutsche Sprachkurse bis zum Sprach level B1 zu besuchen. Um ein Studium beginnen zu können, ist jedoch mindestens ein Sprachniveau von C1 (in einigen Fächern C2) nötig. Ohne finanzielle Unterstützung sind für Flüchtlinge jedoch die erhebli chen Kosten für die Kurse B2, C1 und ggf. C2 kaum aufzubringen." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die vorangestellten Ausführungen schildern die Sachlage nicht vollständig. Eine Förderung bis zum Sprachniveau C1 bzw. C2 in deutscher Sprache ist möglich über das ESF-BAMF-Programm (Vermittlung durch Bundesagentur für Arbeit) und das Gesamtprogramm Sprache (Vermittlung durch BAMF). Allerdings traten bisher einige Kapazitätsengpässe auf. Der Bund arbeitet intensiv daran, diese Engpässe zu beseitigen. Die Förderbedürftigkeit kann im Übrigen auch bei Flüchtlingen unterschiedlich ausgeprägt sein. Frage 1: Welche Möglichkeiten gibt es für Flüchtlinge in Sachsen, in Vor bereitung eines Studiums ohne Kosten ein C1 bzw. C2 Sprachniveau in deutscher Sprache zu erreichen? Neben den bereits erwähnten ESF-BAMF-Programm (Vermittlung durch Bundesagentur für Arbeit) und das Gesamtprogramm Sprache (Vermittlung durch BAMF) stellt der DAAD im Programm „Integra" den Hochschulen eine Förderung für die Sprachausbildung bzw. den Studienkolleg-Besuch von Flüchtlingen zur Verfügung. Mehrere sächsische Hochschulen haben Mittel aus dem „lntegra"-Programm erfolgreich beantragt. Frage 2: In welcher Art und Weise plant die Staatsregierung die Unter stützung von Flüchtlingen, um in Vorbereitung eines Studiums ein C1 bzw. C2 Sprachniveau in deutscher Sprache zu erreichen? Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) L-1053/1/142-2016 Dresden, & August 2016 Tagder I Deutschen Einheit I Freistaat Sachsen 2016 Zertifikat seit 2007 berufundfamilie Hausanschrift: Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Wigardstraße 17 01097 Dresden wwwsmwksachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßen bahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Hintereingang der Wigardstraße 17. Für alle Besu cherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. 'Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN Unter dem Vorbehalt, dass der Sächsische Landtag die im Entwurf des Haushaltsplanes für den Doppelhaushalt 2017/2018 beantragten Mittel bewilligt, stehen jährlich 1 Mio. € zur Verfügung, um die Hochschulen bei der Sprachausbildung von studieninteressierten Flüchtlingen vom Sprachniveau B2 bis zu dem für den Hochschulzugang notwendigen Sprachniveau und/oder bei der Einrichtung zusätzlichen Studienkollegplätze zu unter stützen. Zur gegenwärtigen Rechtslage vgl. Antwort auf die Fragen 1 und 2 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/5688. Frage 3: Welche Prognosen hat die Staatsregierung hinsichtlich der Frage, wie viele Flüchtlinge jeweils in den kommenden Semestern ein Studium an einer säch sischen Hochschule aufnehmen würden? Eine belastbare Prognose ist noch nicht möglich. Durch Probleme bei der Registrierung von Flüchtlingen und das Fehlen einer systematischen Erfassung des Bildungsstandes im Jahre 2015 standen von Seiten der Bundesbehörden keine validen Daten zur Verfü gung. Auch mehrere Abfragen der Staatsregierung bei den Hochschulen ergaben noch kein belastbares Gesamtbild. Dies liegt zum Teil daran, dass eine beachtliche Zahl von studieninteressierten Flüchtlingen zunächst ihre Bildungsnachweise durch Uni-Assist begutachten ließen. Zum Teil wurde eine Studienberatung durch die Akademischen Aus landsämter noch nicht in Anspruch genommen. Schließlich hat sich eine Reihe von Teil nehmern an der Studienberatung nicht als Flüchtling identifiziert und dieses Merkmal wird bei Anmeldungen auch nicht systematisch erfasst. Gleichwohl lassen die Anfragen eine zunehmende Nachfrage erkennen. Auf Basis der Rückmeldungen aus der jüngsten Abfrage (Stand Juni 2016) kann für das Wintersemester 2016/17 eine Gesamtzahl im unteren dreistelligen Bereich geschätzt werden. Mit frejyfldlichen Grüßen Dr. Eva-Maria Stange ' Seite 2 von 2 2016-08-08T12:27:35+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes