STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 32-0141.50/10093 Dresden.z August 2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/5693 Thema: Fachliche Voraussetzungen und Weiterbildung für die Mitglieder der Sächsischen Sicherheitswacht Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche fachlichen Voraussetzungen werden an die Mitglieder der Sächsischen Sicherheitswacht gestellt? Wie werden diese überprüft? Die Bewerber für die Sächsische Sicherheitswacht müssen persönlich und fachlich geeignet sein. Ihr Einsatz erfolgt bei den Polizeidirektionen. Die Aufnahme in die Sächsische Sicherheitswacht setzt fachlich voraus, dass die Bewerber die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen, an der Ausbildung für Angehörige der Sächsischen Sicherheitswacht teilgenommen haben und als "geeignet" beurteilt wurden. Zur Überprüfung der fachlichen Anforderungen lädt die betreffende Polizeidirektion die Bewerber zu einem Bewerbungsgespräch ein, um festzustellen , ob die Bewerber den Anforderungen entsprechen. Sodann werden geeignete Bewerber entsprechend des dienstlichen Bedarfs für die Ausbildung zugelassen. Die Ausbildung wird mit einem Abschlussgespräch beendet, in dem anhand von Praxisbeispielen der Ausbildungsinhalt abgefragt wird. Die Durchführung und Auswertung des Gespräches obliegt einer Kommission, die aus drei Polizeivollzugsbediensteten besteht. Das Ergebnis des Gespräches lautet "geeignet" oder "nicht geeignet" Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6. 7. 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES 11MNBRN Freistaat SÄCtiSEN Frage 2: Welche Ausbildungsmaßnahmen durchlaufen die Bewerber bzw Anwärter der Sächsischen Sicherheitswacht? (Bitte Schwerpunkte der Ausbildung auflisten!) Die Ausbildung umfasst 50 Unterrichtseinheiten (UE) zu je 45 Minuten, davon entfallen 30 UE auf den theoretischen und 20 DE auf den praktischen Teil der Ausbildung. Die Ausbildung umfasst folgende Schwerpunkte: . Dienstkunde o Information über Organisation, Dienstbetrieb und Aufgaben des Polizeivollzugsdienstes am Beispiel der jeweiligen Polizeidienststelle, o Auftreten der Angehörigen der Sächsischen Sicherheitswacht in der Offentlichkeit , o Zusammenarbeit des Polizeivollzugsdienstes mit Verwaltungsbehörden, Staatsanwaltschaft , Bundespolizei und Zoll, o Grundsätze der Eigensicherung, o Melde- und Berichtspflichten sowie o Handhabung der zugewiesenen Ausrüstung. . Gesetzliche Grundlagen für den Einsatz der Sächsischen Sicherheitswacht o Sächsisches Sicherheitswachtgesetz und o datenschutzrechtliche Bestimmungen sowie Verschwiegenheitspflicht. . Einweisung in polizeirelevante Rechtsgebiete o Verfassungsrecht, o Polizeirecht, o Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie o Zivilrecht. . Verhaltensübungen o Anhalten von Bürgern, o Kommunikation und Konflikthandhabung mit Bürgern, o Belehrungen nach Feststellung von Rechtsverletzungen, o Umgang mit Jugendlichen und o Durchsetzung getroffener Maßnahmen unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit. Frage 3: Welche Weiter- bzw. Fortbildungsmaßnahmen durchlaufen die Mitglieder der Sächsischen Sicherheitswacht? (Bitte Schwerpunkte der Fortbildung auflisten!) Die Inhalte der Fortbildungsmaßnahmen werden von den Polizeidirektionen selbst festgelegt und umfassen beispielsweise: . die in der Antwort auf die Frage 2 aufgeführten Ausbildungsschwerpunkte, . aktuelle Themen aus der polizeilichen Lage, . Erste Hilfe oder . die Erörterung neuer oder geänderter Vorschriften. Frage 4: Wie häufig werden die Aus- und Fortbildungsveranstaltungen angeboten und welchen zeitlichen Umfang haben sie jeweils? Die Angehörigen der Sächsischen Sicherheitswacht sollen im notwendigen Umfang an Dienstbesprechungen des jeweiligen Polizeireviers und mindestens einmal jährlich an Seite 2 von 3 STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SÄCHSE1N einer Fortbildungsveranstaltung der zuständigen Polizeidirektion teilnehmen. Die Organisation der Fortbildung obliegt der Polizeidirektion. Die einzelnen Polizeidirektionen bilden die Angehörigen der Sächsischen Sicherheitswacht wie folgt fort: Dienststelle Turnus 1x pro Jahr Gesamtdauer Polizeidirektion Chemnitz 1x pro Jahr 2 Stunden 15 Minuten Polizeidirektion Dresden 1x pro Jahr 4 Stunden Polizoidirektion Leipzig 1x pro Jahr 4 Stunden Poli^eidirektion Görlitz 2x pro Jahr 6 Stunden Polizeidifektion Zwickau 8 Stunden Mit freundlichen Grüßen Markus Ulbig Seite 3 von 3 2016-08-03T11:17:13+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes