SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜRKULTUS Postfach 10 09 10 1 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS Kleine Anfrage des Abgeordneten Andre Wendt, Fraktion der AfD Drs.-Nr.: 6/5694 Thema: Personalkostenanteil des Freistaates in Kindertageseinrichtungen (KiTa) Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie hoch sind die Personalkosten, kalkuliert auf einen 9h- Betreuungsplatz, in der Kindertagespflege aktuell im Durchschnitt? [Bitte falls möglich, nach Kreisen und kreisfreien Städten sowie nach Trägerart und Art der Einrichtung (Hort, Krippe, Kindergarten) aufschlüsseln .] Frage 2: Welchen Anteil der Personalkosten wird im Durchschnitt durch den Elternbeitrag (§15 SächsKitaG), durch den Eigenanteil des Trägers (§16 SächsKitaG), den Gemeindeanteil (§17 SächsKitaG) und dem Landeszuschuss (§18 SächsKitaG) aktuell abgedeckt? [Bitte falls möglich, nach Kreisen und kreisfreien Städten sowie nach Trägerart und Art der Einrichtung (Hort, Krippe, Kindergarten) aufschlüsseln .] Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Kindertagespflege ist gemäß § 23 Absatz 1 SGB VIII i. V. m. § 1 Abs. 6 SächsKitaG die Betreuung von Kindern durch eine Kindertagespflegeperson, meist im Haushalt der Kindertagespflegeperson oder der Erziehungsberechtigten . ln Kindertagespflege dürfen bis zu fünf gleichzeitig anwesende Kinder betreut werden. Ab einer Betreuung von mehr als fünf Kindern bedarf es gemäß § 23 Absatz 4 Landesjugendhilfegesetz der Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung nach § 45 SGB VIII. Es wird davon ausgegangen, dass sich die Frage nicht auf die Kindertagespflege, sondern auf die Kindertageseinrichtungen Krippe, Kindergarten und Hort bezieht. Die der Staatsregierung aktuell vorliegenden durchschnittlichen Personalkosten je Platz nach Einrichtungsarten für den Freistaat Sachsen sowie für die Landkreise und Kreisfreien Städte aus dem Jahr 2014 sind in der Anlage Seite 1 von 2 lj SACHsEN Die Staatsministerin Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) Z-1 053/2/108 Dresden, (}) . August 2016 Hausanschrift Sächsisches Staatsministerium für Kultus Carolaplatz 1 01097 Dresden www.smk.sachsen.de Verkehrsverbindung : Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS S SACHsEN dargestellt. in der Übersicht ist auch angegeben, welchem Anteil an den Personal- und Sachkosten für einen Platz der Landeszuschuss nach § 18 Absatz 1 SächsKitaG, der durchschnittliche Elternbeitrag nach § 15 Absatz 2 SächsKitaG und der durchschnittliche Gemeindeanteil nach§ 14 Absatz 2 und 3 SächsKitaG im Jahr 2014 entspricht. Im Gemeindeanteil ist der Eigenanteil freier Träger nach § 16 SächsKitaG enthalten, da dieser nicht gesondert vorliegt. Ebenso stehen keine Daten differenziert nach Trägerarten zur Verfügung. Da Landeszuschuss, Elternbeitrag und Gemeindeanteil nicht nur der Finanzierung der Personalkosten, sondern auch der Finanzierung der Sachkosten dienen, ist eine Ausweisung der jeweiligen Anteile alleine für die Personalkosten nicht möglich. Frage 3: Welche Kenntnis hat die Staatsregierung über nicht besetzte Stellen in Einrichtungen der Kindertagespflege sowie deren Anzahl? Frage 4: Wie viele Kindertageseinrichtungen (und deren Anteil an allen KiTa's) können den nach § 12 SächsKitaG geforderten Personalschlüssel derzeit nicht erfüllen? Frage 5: ln welcher Weise erfolgt die Kontrolle der Einhaltung des nach § 12 SächsKitaG geforderten Personalschlüssels? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 bis 5: Entsprechend den Ausführungen in der zusammenfassenden Antwort auf die Fragen 1 und 2 wird davon ausgegangen, dass sich die Frage 3 auf nicht besetzte Stellen in Kindertageseinrichtungen bezieht. Die Kindertagesbetreuung ist eine Pflichtaufgabe der Kommunen im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung. Träger von Kindertageseinrichtungen sind im Rahmen des Betriebs ihrer Kindertageseinrichtung an die Umsetzung der rechtlichen Vorgaben des SGB VIII, des Landesjugendhilfegesetzes, des SächsKitaG und weiterer Rechtsvorschriften gebunden. Hierzu gehört die Einhaltung des gesetzlichen Personalschlüssels . Das Sächsische Landesjugendamt ist gemäß §§ 45 bis 48a SGB VIII i. V. m. § 27 Absatz 1 Landesjugendhilfegesetz Aufsichtsbehörde für die Kindertageseinrichtungen . Es erteilt die Betriebserlaubnis und prüft ggf. Verstöße gegen Vorschriften zum Betrieb der Kindertageseinrichtungen. Eine statistische Erfassung unbesetzter Stellen erfolgt nicht. Stellt das Landesjugendamt fest, dass der gesetzlich geregelte Personalschlüssel nicht eingehalten wird, wird der Träger aufgefordert, den Mangel unverzüglich zu beseitigen, andernfalls droht der Entzug der Betriebserlaubnis. Mit freundlichen Grüßen ;lv~/;x_ Brunhild Kurth Anlage Seite 2 von 2 Anlage zur Kleinen Anfrage Drs. 6/5694 Krippenplatz 9 h Kindergartenplatz 9 h Hortplatz 6 h Finanzierungsanteil an Finanzierungsanteil an Finanzierungsanteil an Personal- u. Sachkosten in % Personal- u. Sachkosten in % Personal- u. Sachkosten in % 2014 Personal- Personal- Personal- Personal- Personal- Personalu . Sach- u. Sach- u. Sach-kosten kosten Landes- Eltern- Gemeinde kosten kosten Landes- Eltern- Gemeinde kosten kosten Landes- Eltern- Gemeinde €/Monat €/Monat beitrag (inkl. Eigen €/Monat €/Monat beitrag (inkl. Eigen- €/Monat €/Monat beitrag (inkl. Eigen-zu- zu- zuschuss (unge- anteil freie schuss (unge- anteilfreie schuss (unge- anteil freie kürzt) Träger) kürzt) Träger) kürzt) Träger) Stadt Chemnitz 680,30 772,73 19,4 22,2 58,4 314,0 390,92 38,4 29,9 31,8 183,7 236,67 42,3 27,9 29,9 Erzgebirgskreis 676,48 891,91 16,8 19,9 63,3 313,9 412,76 36,3 23,6 40,0 183,3 241,09 41 ,5 23,7 34,8 Mittelsachsen 668,33 857,47 17,5 19,8 62,7 309,6 398,48 37,6 24,3 38,1 183,9 237,24 42,2 24,0 33,9 Vogtlandkreis 681 ,31 861,93 17,4 19,5 63,1 316,6 403,61 37,2 24,1 38,7 185,5 236,82 42,2 23,9 33,9 Zwickau 673,73 898,33 16,7 20,6 62,7 310,1 413,26 36,3 25,6 38,1 182,0 239,69 41,7 25,5 32,7 Stadt Dresden 707,25 886,65 16,9 21,7 61,4 326,6 469,31 32,0 28,3 39,7 191,7 274,12 36,5 29,2 34,3 Bautzen 659,86 854,26 17,6 20,3 62,1 307,6 398,66 37,6 25,5 36,9 181,5 233,82 42,8 25,9 31,3 Görlitz 650,65 865,86 17,3 19,4 63,2 298,8 400,82 37,4 24,6 38,0 173,9 233,08 42,9 24,7 32,4 Meißen 672,07 863,02 17,4 21 ,3 61 ,3 310,2 407,66 36,8 27,1 36,1 181 ,8 237,50 42,1 27,2 30,7 Sächsische Schweiz- 654,16 845,39 17,7 20,8 61,5 302,6 393,36 38,1 26,2 35,6 177,7 229,73 43,5 26,3 30,2 Osterzgebirge Stadt Leipzig 707,86 945,63 15,9 21 ,9 62,2 326,7 436,44 34,4 28,6 37,0 191 '1 255,33 39,2 28,6 32,2 LK Leipzig 659,04 847,06 17,7 19,8 62,5 305,0 394,79 38,0 25,3 36,7 178,7 227,91 43,9 25,4 30,7 Nordsachsen 687,17 862,95 17,4 19,8 62,8 315,4 397,46 37,7 25,3 37,0 185,9 233,87 42,8 24,9 32,3 Freistaat Sachsen 679,45 872,54 17,2 20,7 62,1 314,5 417,52 35,9 26,5 37,6 184,4 243,99 41,0 26,5 32,5 - Bei allen Angaben handelt es sich um den Durchschnitt, gewichtet nach Kinderzahlen. Datenquelle: Berechnung SMK aus den Angaben der Gemeinden in der Bekanntmachung der Betriebskosten nach§ 14 Abs. 2 SächsKitaG Seite 1 von 1 2016-08-02T13:54:00+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes