STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 | 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Kleine Anfrage der Abgeordneten Sarah Buddeberg, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/5696 Thema: Broschüre der deutschen Außenhandelskammer (AHK) zur Delegationsreise des SMWA zusammen mit Wirtschaftsdele¬ gationen aus Sachsen und Sachsen-Anhalt / Nachfrage zu Drucksache 6/5369 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 32-1053/9/11 Dresden, 26. Juli 2016 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage 6/5369 führt die Staatsregie¬ rung aus, dass die Entscheidung, weibliche Reise-Teilnehmerinnen im Delegationsspiegel mit Kopftuch abzubilden, auf die „Empfehlungen" der IHK zu Schwerin zurückgehe, der man bei der Erstellung des Dele¬ gationsspiegels „die Federführung überlassen" habe. Der diesbezügli¬ che „Vorschlag der IHK zu Schwerin, Fotos der Reiseteilnehmerinnen mit Kopftuch zu verwenden", sei „zur Kenntnis genommen" worden. Die Teilnehmer*inneninformation der IHK zu Schwerin, der man gefolgt sei, enthielt demnach an mindestens zwei Stellen die Formulierung „Reiseteilnehmerinnen müssen auf den Passbildern sichtbar ein Kopf¬ tuch tragen": erstens bei den Foto-Vorgaben für die Visa-Erteilung und zweitens in Bezug auf den zu erstellenden Delegationsspiegel." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt; Frage 1: Aufgrund welcher rechtlichen und sonstigen Erfordernisse ist die durch die IHK zu Schwerin ausgegebene - und von der sächsischen Staatsregierung erklärtermaßen akzeptierte - Vorgabe „Reiseteilnehmerinnen müssen auf den Passbildern sichtbar ein Kopftuch tragen" bei der Erstellung des Delega¬ tionsspiegels angewendet worden? Von einer Beantwortung wird abgesehen. Zertifikat seit 2006 audlt bcrufundfamlllc Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen: Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung; Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplalz Seite 1 von 3 Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Die Staatsregierung ist dem Landtag nur für ihre Amtsführung verantwortlich. Sie ist daher lediglich in Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die außerhalb ihres Verantwortungsberei¬ ches liegen. Letzteres ist hier der Fall. Der Sächsischen Staatsregierung liegen keine Informationen darüber vor, welche rechtlichen und sonstigen Erfordernisse die IHK zu Schwerin zu der Empfehlung, die Passbilder der Reiseteilnehmerinnen mit sichtbaren Kopftüchern auch für den Delegationsspiegel zu verwenden, geleitet haben. Frage 2: Ist den Teilnehmerinnen aus Sachsen die Möglichkeit eingeräumt wor¬ den, für den Delegationsspiegel Passfotos ohne Kopftuch einzureichen und folglich dort ohne Kopftuch abgebildet zu werden? Falls nicht: Weshalb nicht? Frage 3: Falls Frage 2 verneint wurde: Hat sich die sächsische Staatsregierung dafür eingesetzt, dass Teilnehmerinnen aus Sachsen die Möglichkeit erhielten, für den Delegationsspiegel Passfotos ohne Kopftuch einzu¬ reichen und folglich dort ohne Kopftuch abgebildet zu werden? Falls nicht: Weshalb nicht? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 und 3: Es wird auf die Antwort zu Frage 2 der Drs. 6/5369 verwiesen. Die Staatsregierung war aufgrund der Formulierung „Reiseteilnehmerinnen müssen auf den Passbildern sichtbar ein Kopftuch tragen" davon ausgegangen, dass der Dele¬ gationsspiegel diesbezüglich einheitlich gestaltet wird. Wäre ihr rechtzeitig bekannt gewesen, dass dies so nicht umgesetzt wurde, hätte sich die Staatsregierung dafür eingesetzt, dass auch sächsischen Teilnehmerinnen die Entscheidung eingeräumt wird, für den Delegationsspiegel Passfotos ohne Kopftuch einzureichen. Frage 4: Aus welchem Grund sind Reise-Teilnehmerinnen der Delegation aus Sachsen-Anhalt im Delegationsspiegel ohne Kopftuch abgebildet wor¬ den, obwohl die IHK zu Schwerin in ihrer „Empfehlung" formuliert hat¬ te, dass Reiseteilnehmerinnen auch auf den Passbildern für den Delegationsspiegel „sichtbar ein Kopftuch tragen [müssen]"? Der Staatsregierung liegen keine Informationen im Sinne der Fragestellung vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Frage 5: Welche Vereinbarungen wurden zwischen der Staatsregierung, der deutschen Außenhandelskammer und der IHK zu Schwerin in Bezug auf die Veröffentlichung des in Rede stehenden Delegationsspiegels getroffen? Es war vorgesehen, einen Delegationsspiegel auf Persisch mit allen Teilnehmern der Reisegruppe für die iranischen Partner herauszugeben. Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Über eine darüber hinausgehende Veröffentlichung des Delegationsspiegels im Inter¬ net hat die Staatsregierung weder mit der IHK zu Schwerin noch mit der Auslandshan¬ delskammer eine Vereinbarung getroffen. Außerdem lag keine Einwilligung der sächsischen Teilnehmerinnen vor, dass die für den Delegationsspiegel verwendeten Fotos im Internet veröffentlicht werden. Mit freundlichen Grüßen Seite 3 von 3 2016-07-26T14:28:02+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes