- o)lf 00ñt(o o N STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 1005 10 | 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern hard-von-Lindena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther, Fraktion BUNDNIS 90/DlE GRUNEN Drs.-Nr.:6/5697 Thema: Geplante Baumfällungen für Neubau Feuerwehrgerätehaus in Beilrode (Landkreis Nordsachsen) Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,ln Beilrode wirdder Neubau eines Feuerwehrgerätehauses auf dem Gelände des Parks einer ehemaligen Unternehmervilla geplant. Dafür sollen mehrere Bäume gefällt werden. Von Bûirgern wird ein Alternativstandort vorgeschlagen." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Fragel: Wurden die Naturschutzbehörden, Denkmalschutzbehörden sowie Naturschutzverbände beteiligt und wie haben diese Stellung genommen? Frage 2: Welche Bäume sind betroffen, unterliegen diese besonderen Schutzvorschriften etwa aus dem BNatSchG/ SächsNatSchG oder e¡ner Baumschutzsatzung und welche Ersatzpflanzungen sind geplant? (Bitte Auflistung von Art, Alter, Schutzstatus) Frage 3: Wie wird die Einhaltung des Artenschutzrechts gewährleistet (Vögel, lnsekten, Fledermäuse, Kleinsäuger etc.? Zusammenfassende Antwort der Fragen 1 bis 3: Das geplante Baugrundstück befindet sich innerhalb der bebauten Ortsteile der Gemeinde Beilrode gemäß $ 34 Baugesetzbuch (BauGB). Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ sm ul.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 11.Ju|i2016 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-014't.50t19t5260 Dresden, N,Ot,lO,16 Ìag der I I Dcutschên Einhc¡t I i¡ Iirll!rlit lll FreisteetSachsen .4 t o¡,-03.10.2016 Hausanschr¡ft: Sächsisches Staatsministerium ff¡r Umwelt und Landw¡rtschaft Archivstraße I 01097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Fi¡r Besucher mit Behinderungen beflnden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Ftir alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. * Ke¡n Zugang fúr elektron¡sch s¡gn¡ertê sow¡e ftir verschlüssolte elektron¡sche Dokum€nteSeite 1 von 2 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Von einer Beteiligung der zuständigen unteren Naturschutzbehörde (UNB) im laufenden Baugenehmigungsverfahren wurde bisher abgesehen, da die für eine abschließende bauordnungsrechtliche Entscheidung benötigten Unterlagen, auch zum Thema Baumfällung, der unteren Bauaufsichtsbehörde noch nicht vollständig vorliegen. Aus diesem Grunde sind nähere Angaben zu den Fragen 2 und 3 derzeit noch nicht möglich. Eine Beteiligung der anerkannten Naturschutzvereinigungen wurde nicht durchgeführt. Die untere Denkmalschutzbehörde wurde bereits beteiligt. Hierbei wurde seitens der unteren Denkmalschutzbehörde das Landesamt für Archäologie Sachsen einbezogen. Die denkmalschutzrechtliche Zustimmung gegenüber der unteren Bauaufsichtsbehörde nach $ 12 Abs. 3 Sächsisches Denkmalschutzgesetz (SächsDSchG) wurde bereits erteilt. Es wurden Auflagen als Nebenbestimmungen zur Baugenehmigung formuliert. Diese betreffen insbesondere die Meldepflicht von Funden. Frage 4: Welche Alternativstandorte wurden diskutiert und mit welchen Argumenten ? Als Alternativstandort wurde von den Bürgern das Gelände des Zweckverbandes Beilrode-Arzberg in der Kreischauer Straße vorgeschlagen. Hierbei wurden folgende Argumente vorgebracht: Wegen seiner verkehrsgünstigen Lage am Ortsrand von Beilrode wären von dort die beiden Bundesstraßen 87 und 183 sofort zu erreichen. Dort seien zudem keine Bäume vorhanden, sondern es handele sich um freies, ausreichend weitläufiges und bebaubares Land. Würde man um dieses Gelände einen Damm in entsprechender Höhe ziehen, so wäre dieser Standort auch gegen Hochwasser und Extremhochwasser geschützt. Ebenso müssten keine weiteren Parkplätze im Park geschaffen werden. Frage 5: ln welcher Höhe werden Fördermittel aus welchem Programm für das Vorhaben eingesetzt? Für das Vorhaben hat die untere Bau- und Denkmalschutzbehörde des Landkreises Nordsachsen bisher keine von ihr venrualteten Fördermittel vergeben. Es wurde weder ein Antrag auf Denkmalfördermittel nach der Sächsischen Denkmalschutzförderverordnung noch auf dem Programm ,,Brücken in die Zukunft" nach der Gemeinsamen Venrualtungsvorschrift der Sächsischen Staatskanzlei, des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, des Sächsischen Staatsministeriums des lnnern, des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen, des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz, des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus, des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst, des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Gewährung von Zuwendungen nach $ 3 des Sächsischen lnvestitionskraftstärkungsgesetzes (VwV lnvestkraft) gestellt. Mit freundlichen Grüßen Thomas Schmidt Seite 2 von 2 2016-08-09T10:47:06+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes