STAATSMINISTERIUI\4 FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 1005 10 | 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern h a rd-von- Li ndena u-Plalz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther, Fraktion BUNDNIS 90/DlE GRUNEN Drs.-Nr.:6/5698 Thema: Gülleabfluss in Kleingewässer aus Rinderstallanlagen Rotschau (Vogtlandkreis) Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Bürger haben dokumentiert, dass seit mehreren Jahren Gülle aus den Rinderställen in Rotschau über eine Wiese in zwei unterhalb liegende Teiche abfließt . Entsprechende Anzeigen bei den Behörden sollen bislang zu keinen erkennbaren Aktivitäten durch diese geführt haben." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Aufgrund welcher Genehmigungen zu Bau und Betrieb werden durch welchen Betreiber in Rotschau welche Rinderbestände gehalten und wie ist die Entsorgung der Gülle geregelt? (Bitte Auflistung Genehmigungen und mög lichst Zitate zu G ülleregel u n g) ln der nachfolgenden Tabelle sind die Genehmigungen zum Bau und Betrieb der Rinderanlage Rotschau aufgelistet. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ smul.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 11.Juli 2016 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-0141 .50t19t5261 Dresden, 0P.O?,JOlt -l'- --F - Tag der I I DcutschenE¡nhê¡tltl : ll¡,1'I:jlllI F:ei¡taatSachsen :,: r or._or,ro.eor6 Hausanschrift: Sächsisches Staatsminister¡um für Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße 1 01 097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverb¡ndung: Zu eneichen mit den Straßenbahnlin ¡en 3,6,7,8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden, * Kêin Zugang für elektronisch sign¡erte sowie für verschlüsseltê êlektron¡sche DokumenteSeite 1 von 5 STAATSMINISTERIUM FÜR UI\4WELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 lfd.-Nr. Rechtsg ru nd lage/Betrei ber Tierbestand 1 Altanlagenanzeigen nach S 67 Abs. 2 Bundeslmmissionsschutzgesetz (BlmSchG) der Agrargenossenschaft Reichenbach zur Rinderanlage Rotschau vom 18. März 1992beziehungsweise 2. November 2001 410 Milchkühe 150 Färsen 200 Kälber 2 Genehmigung des Regierungspräsidiums Chemnitz vom 30. Mai 2006 zur wesentlichen Anderung der Rinderanlage Rotschau nach S 16 BlmSchG (Az. 6.1.4- 8823:7851-11.02) der Agrargenossenschaft e. G. Reichenbach 480 Milchkühe 2 Bullen 3 Genehmigung des Landratsamtes Vogtlandkreis vom 14. Oktober 2010 zur wesentlichen Anderung der Rinderanlage Rotschau nach $ 16 BlmSchG (Az: 106.11- 7029-09-7.1e12-gü) der Agrargenossenschaft e. G. Reichenbach 1.043 Milchkühe 2 Bullen 720 Jungrinder 270 Kälber Die landbauliche Verwertung der anfallenden Gärreste/Gülle ist im Bescheid des Regierungspräsidiums Chemnitz vom 30. Mai 2006 (A2..6.1.4-8823:7851-11.02) unter Ziffer C.1.11 und zusätzlich im Bescheid des Landratsamtes Vogtlandkreis vom 14. Oktober 2010 (Az: 106.11-7029-09-7.1e12-gu) unter Ziffer C.11.4.5 wie folgt geregelt: ,,Die anfallenden Gärrückstände sind als Wirtschaftsdünger auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen pflanzenbaulich zu verwerten. Dabei ist das Maß der guten fachlichen Praxis im Sinne des Düngemittelgesetzes zu beachten. Gleiches gilt für am Standort anfallende und nicht im Fermenter eingesetzte Gülle." Frage 2: Wie wurde und wird die Einhaltung der Vorschriften zur Gülleentsorgung konkret in Rotschau überprüft? Gülle ist ein Wirtschaftsdünger und wird als solcher nach guter fachlicher Praxis auf den Flächen der Agrargenossenschaft e. G. Reichenbach ausgebracht. Die Ausbringung erfolgt nach den Vorgaben der Düngeverordnung in ihrer gültigen Fassung. Die Kontrolle der Einhaltung dieser Vorgaben wird stichprobenartig in den Landwirtschaftsbetrieben durchgeführt. Bei entsprechenden Kontrollen ist die laut Düngeverordnung geforderte Dokumentation in aktueller Form vorzulegen. Frage 3: Welche Anzeigen von Bürgern zu möglichen Verstößen sind bekannt und wie wurden diese verfolgt? (Bitte Auflistung nach einzelnen Anzeigen, Behörden, Gang und Stand des Verfahrens) Die bekannten Anzeigen von Bürgern zur Rinderanlage Rotschau, die die Güllebewirtschaftung betreffen, sind als Anlage 1 beigefügt. Seite 2 von 5 STAATS[4INISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Frage 4: Welche rechtlichen Möglichkeiten aus dem Verwaltungsrecht, Ord n u n gswidrig keiten recht u nd Strafrecht bestehen g ru ndsätzl ich fü r den Fall einer ungenehmigten Einleitung von Gülle in Kleingewässer? Für den Fall der ungenehmigten Einleitung von Gülle in ein Kleingewässer als oberirdisches Gewässer bestehen folgende wasserrechtliche Möglichkeiten: Wasserrecht (Verwaltungsrecht) : Die zuständige untere Wasserbehörde kann gemåß S 100 Abs. 1 Satz 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) nach pflichtgemäßen Ermessen die Maßnahmen anordnen, die im Einzelfall notwendig sind, um Beeinträchtigungen des Wasserhaushalts zt) vermeiden oder zu beseitigen, beispielsweise in Form der Untersagung der Einleitung. Zur Durchsetzung entsprechender Anordnungen kann auch auf die Möglichkeiten des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes für den Freistaat Sachsen zurückgegriffen werden. Daneben hat gemäß S 89 WHG derjenige, der in ein Gewässer Stoffe einbringt oder einleitet und dadurch die Wasserbeschaffenheit nachteilig verändert, dem daraus einem anderen entstehenden Schaden zu ersetzen. Schließlich erwachsen auch aus $ 92 Sächsisches Wassergesetz (SächsWG) Pflichten des für eine Gewässerverunreinigung Zuständigen. Ordnungswidrigkeitenrecht entsprechend der wasserrechtlichen Vorschriften: Grundsätzlich stellt die Einleitung von Stoffen in Gewässer nach $ 9 Abs. 1 Nr. 4 WHG einen Benutzungstatbestand dar und bedarf gemäß $ I Abs. 1 WHG der Erlaubnis. Die Einleitung von Gülle ist jedoch nicht erlaubnisfähig. Wer vorsätzlich oder fahrlässig ohne Erlaubnis ein Gewässer benutzt, handelt nach $ 103 Abs. I Nr. 1 WHG ordnungswidrig. Es liegt nach $ 47 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OW|G) im pflichtgemäßen Ermessen der Wasserbehörde als zuständige Venraltungsbehörde, ob und in welchem Umfang ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet wird. Gewässerstrafrecht: Die Einleitung von Gülle in Gewässer kann den Straftatbestand der Gewässerverunreinigung nach $ 324 Strafgesetzbuch (StGB) venruirklichen. Hiernach macht sich strafbar , wer unbefugt ein Gewässer verunreinigt oder sonst dessen Eigenschaften nachteilig verändert. lst eine Zuwiderhandlung gleichzeitig Straftat und Ordnungswidrigkeit, wird gem. $ 21 Abs. 2 OW|G nur das Strafgesetz angewendet. Frage 5: Was ist zum Zustand der Gewässer unterhalb der Anlage bekannt hinsichtlich Wasserqualität, Schutzstatus und Artenvorkommen? (Bitte Auflisten nach allen einzelnen Oberflächengewässern im Umfeld der Stallanlagen und Grundwasser) Seite 3 von 5 STAÀTSMINISTERIUI\4 FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Oberflächenwasser Die Rinderanlage Rotschau befindet sich am Rande des Einzugsgebietes des Oberflächenwasserkörpers (OWK) Göltzsch-3 (DESN_5662-3) und entwässert über den Kohlbrunngraben in die Göltzsch. Der zu betrachtende Abschnitt der Göltzsch von der Einmündung des Plohnbachs bis zur Mündung in die Weiße Elster wird im Bewirtschaftungsplan nach EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) als OWK,,Göltzsch-3" geführt. Seine Bewertung nach EG-WRRL ist in den sächsischen Beiträgen zu den Bewirtschaftungsplänen Elbe und Oder (Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie 2015) veröffentlicht und dort in Anlage 5, Seite V 14 tabellarisch dargestellt (https://pu blikationen. sachsen. de/bdb/artikel/25830). Repräsentativ für die Beurteilung der biologischen und chemischen Qualitätskomponenten nach EG-WRRL ist die Messstelle O8F52000 (Oberflächenwasser Beschaffenheit Fließgewässer) unterhalb Mylau. Zur Ermittlung von verschiedenartigen Belastungsquellen befinden sich in dem Abschnitt der Göltzsch zusätzlich die Ermittlungsmessstellen O8F51900 oberhalb Mylau und seit dem Jahr2015 die O8F51950 Mylau, Hirschstein. Die O8F51900 liegt vor der Einmündung des Kohlbrunngrabens, die O8F51950 unterhalb der Einmündung. ln dem Abschnitt münden noch weitere kleinere Gewässer (Lohegraben, Ahornbächel) in die Göltzsch. Die Lage der Messstellen (Anlage 2) ist auch aus der interaktiven Karte auf http://www.umwelt.sachsen.de/umwelVwasser/71 12.htm ersichtlich. Bis zur O8F52000 münden neben dem Kohlbrunngraben noch drei Oberflächenwasserkörper (Friesenbach , Limbach, Raumbach) in die Göltzsch-3 ein. Die Bewertung des ökologischen Zustands für den Wasserkörper, bewertet für alle relevanten biologischen Qualitätskomponenten an der O8F52000 unterhalb Mylau sowie einer zusätzlichen Befischungsstrecke oberhalb der Autobahnbrücke der A 72, ist,,unbefriedigend (4)". Ausschlaggebend ist das Fehlen typischer Fisch-Referenzarten insbesondere bei anadromen und potamodromen Arten. Neben Querbauwerken können auch chemische Faktoren die Längswanderung der Fische beeinträchtigen. Für die Qualitätskomponente benthische wirbellose Fauna (Makrozoobenthos) konnten im Jahr 2013 an der repräsentativen Messstelle O8F52000 unterhalb Mylau 27 laxa nachgewiesen werden (Anlage 3), die Bewertung erfolgte mit ,,gut" (2). Makrophyten und Phytobenthos wurden mit,,mäßig (3) bewertet. Die im Jahr 2011 nachgewiesenen Arten sind ebenfalls in Anlage 3 aufgelistet. Erläuterungen zur letztgenannten biolo-gischen Qualitätskomponente können der Broschüre ,,Makrophyten und Phytobenthos - lndikatoren für den ökologischen Gewässerzustand" https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/13604 entnommen werden. Die physikalisch-chemischen Parameter geben unterstützende Hinweise auf die Ursachen des nicht guten ökologischen Zustands. Viele Vorgaben für den guten ökologischen Zustand konnten nicht eingehalten werden. Seite 4 von 5 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Der OWK Götzsch-3 befindet sich, wie alle OWK im Freistaat Sachsen und in der Bundesrepublik Deutschland, aufgrund der ubiquitär erhöhten Quecksilberbelastung in Biota im nicht guten chemischen Zustand. Weiterhin sind die Umweltqualitätsnormen für Fluoranthen und weitere polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) sowie für Tributylzinn überschritten. Für die Teiche ,,Am Schieferbruch" liegen keine Untersuchungen nach der EG-WRRL vor. Sie sind aufgrund ihrer geringen Größe nach EG-WRRL nicht berichtspflichtig, sondern gehören zum OWK Göltzsch-3. Sie wurden mit Kreistagsbeschluss vom 6. September 1990 (K27190 im Sinne des jetzigen $ 28 Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit $ 18 Sächsisches Naturschutzgesetz) wegen der im Jahr 1990 nachgewiesenen Amphibien-und Libellenarten als Flächennaturdenkmal ausgewiesen. Die Artenliste aus dem Jahr 1990 ist in Anlage 3 beigefügt. Das Artenspektrum, welches im Jahr 1990 vorzufinden war, konnte zum jetzigen Zeitpunkt nicht festgestellt werden. Grundwasser Die Rinderanlage liegt im Grundwasserkörper "Göltzschgebiet" (SAL GW 044), der sich sowohl mengenmäßig als auch chemisch entsprechend der Zustandsbewertung gemäß EG-WRRL für den zweiten Bewirtschaftungsplan im guten Zustand befindet (Datenerhebung Juni 201 4). Da es im Grundwasserabstrom der Rinderanlage keine Messstelle des Landesmessnetzes gibt, kann eine abstromige Beeinträchtigung des Grundwasserleiters nicht bewertet werden. Die circa 700 Meter südwestlich der Rinderanlage gelegene Messstelle ,,Quelle Rotschau" (Messnetzkennzahl: 53392001) wird aus Osten und Nordosten vom Hang des Gerichtsberges gespeist und ist in der circa einen Meter mächtigen Hangschuttdecke über dem Festgestein ausgebaut. Eine Beeinflussung durch die Rinderanlage in Rotschau ist aufgrund der Geomorphologie auszuschließen. Außerdem zeigen die Beschaffenheitswerte (Ammonium-, Nitrat-, Phosphat-, Kalium- und Magnesiumkonzentrationen) keine Beeinträchtigungen an. Mit freundlichen Grüßen idt Anlagen: 3 Freistaat SACHSEN Seite 5 von 5 Anlage 1 : Übersicht Bürgerbeschwerden Rinderhaltungsanlage Rotschau Ergebnis / Handlungsbedarf Anlagenüberwachung durch LRA (UWB) am 1 1.01.2011: - Feststellung von Verschmutzungen auf den befestigten Flächen neben den Silos sowie am Einlaufbereich des Regenwasserkanals in den offenen Zulaufgraben, welchen den beiden unterhalb der Rinderanlage gelegenen Teichen zufließt. - Ermittlung von Vor-Ort-Parametern (pH-Wert, Sauerstoffgehalt , Temperatur, Redoxpotenzial, elektrische Leitfähigkeit gelöster Stoffe) mittels Multiparametersonde. Keine Sofortmaßnahmen zur akuten Gefahrenabwehr für die beiden Teiche ableitbar. - Auflage: Betreiber wurde zu regelmäßigen Kontrollen in Verbindung mit einer bedarfsgerechten Entleerung der Silosickersaft behälter verpf I ichtet. Anlagenüberwachung durch LRA (UWB) am 30.05.2013: - Feststellung, dass sowohl das gesammelte Regenwasser im Rückhaltebecken als auch der Zulauf ins Gewässer trüb waren und einen leicht fischigen-modrigen Geruch aufwiesen; am unterhalb der Rinderanlagen liegenden Teich waren keine Verunrein ig ungen erkennbar - Auflage des LRA an Agrargenossenschaft, die Mitarbeiter einzuweisen und eine Betriebsanweisung für die Regenwasseranlage zu erstellen lnformation an die Polizei zum Ergebnis der Ortseinsicht vom 20.08.2014 Ortseinsicht und Probenahme im Regenrückhaltebecken am 20.08.2014: Es wurde nur eine geringe Belastung des Niedersch lagswasse rs m it landwi rtschaft stypischen Stoffen festgestel lt. Beschwerdegrund mögliche Verunreinigungen des Kohlbrunnengrabens (Gewässerkennzahl 5662576) mit den beiden Teichen unterhalb des Quellbereiches mögliche Verunreinigungen des Kohlbrunnengrabens (Gewässerkennzahl 5662576) mit den beiden Teichen unterhalb des Quellbereiches Verunreinigung eines Fließgewässers ,Am Schieferbruch",(Kohlbrunnenqraben) Anfrage, da wiederholt Gülle in die Schleuse Schwarze Tatell Alaunstraße gelangt sein soll. Behörde Landratsamt (LRA) Vogtlandkreis untere Wasserbehörde (uwB) LRA Vogtlandkreis (UWB) Anzeige bei der Polizei in Reichenbach LRA Vogtlandkreis (UWB), übergeben an Landesdirektion Sachsen (LDS), Ref.41 Beschwerdeführer Privatperson Privatperson Privatperson Presse Datum der Anzeige 10.01.2011 30.05.2013 03.08.2014 05.o8.2014 Seite 1 Ergebnis / Handlungsbedarf - Ortseinsicht, Dokumentation und Beprobung der Einleitstelle am 07.01 .2015 Nachweis einer starken organischen Belastung des vom Landwi rtschaft sbetrieb abgeleiteten Regenwassers. - Nachfolgend: Wasserrechtliche Anordnung der LD Sachsen vom 06.02.2015 an die Agrargenossenschaft e. G. Reichenbach zur verstärkten Kontrolle des Regenrückhaltebeckens sowie Untersagung der Einleitung in den Kohlbrunnengraben im Falle der Überschreitung des Einleitwertes für den Leitparameter CSB. Androhung eines Zwangsgeldes. - Nachkontrolle/Beprobung am 23.02.2015. nur noch geringe Belastung des Niederschlagswassers mit landwi rtsch aft stypischen Stoffen lnformation zum Sachverhalt an Beschwerdeführer Anlagenüberwachung am 13.05.2015 durch LDS: - Zuläufe der Güllelagune sind nicht in Beckenbodennähe verlegt und teilweise defekt, darüber hinaus keine Anhaltspunkte für einen nichtgenehmigungskonformen Anlagenbetrieb, - Auflage: Ersetzen der defekten Eintragsleitung, Verlängerung aller Zuläufe in Beckenbodennähe bis 12.06.2015 - Antwortschreiben vom 08.06.2016 an Beschwerdeführer Nachkontrolle Übenryachung am'15.06.2015 durch LDS: - Auflage: Verlängerung eines verbliebenen Zulaufs in Beckenbodennähe bis 1 3.08.201 5 Anlagenüberwachung am 19.08.2015 durch LDS: - Teilweise waren die Zulaufrohre für die Gülle verschoben oder abgerissen. - Auflage: Ertüchtigung der Zuläufe bis 30.09.2015; - Durch Wartungsarbeiten am Gärrestlager 1 war dieses geöffnet und könnte vermehrt zu Geruchsemissionen geführt haben. Antwortschreiben vom 19.08 .2015 an Beschwerdeführer Beschwerdegrund Verschmutzung des Kohlbrunnengrabens , Einleitung von schäumenden Wasser Einleitung von Fäkalien (Kohlbrunnengraben ) mögliche unzumutbare Geruchsbelästigungen durch unsachgemäßen Betrieb des offenen Güllebeckens mögliche unzumutbare Geruchsemmissionen ausgehend von der Milch- und Biogasanlage in Rotschau vermutlich durch Güllebewirtschaftung (Güllelagune, Anund Abtransporte) Behörde LRA Vogtlandkreis (UWB), übergeben an LDS, Ref.41 LRA Vogtlandkreis (UWB), übergeben an LDS, Ref.41 LRA Vogtlandkreis untere lmmissionsschutzbehörde (UlB), übergeben an LDS, Ref.44 LDS, Ref.44 Beschwerdeführer unbekannt, lnformation durch Bürger Privatperson Privatperson Privatperson Datum der Anzeiqe 06.01 .2015 28.01.2015 08.05.2015 14.O8.2015 Seite 2 Ergebnis / Handlungsbedarf Anlagenüberwachung und Probenahme durch LRA gemeinsam mit LDS am26.10.2015: - Eine sehr starke Belastung mit landwirtschaftstypischen Stoffen wurde festgestellt. - Die Einleitung des verunreinigten Niederschlagswassers in den Kohlbrunnengraben wurde untersagt. Die Auflage aus der Anordnung vom 06.02.2015 zur Entnahme und geeigneten Entsorgung des verunreinigten Wassers wirkte automatisch und wurde umgesetzt. Festsetzung des im Februar angedrohten Zwangsgeldes aufgrund nicht korrekt erfolgter Eigenkontrolle mit Bescheid vom 20.11.2015. Ortseinsicht am 1 6. 1 1.2015: - Ein großer Schieber zur stillgelegten Leitung Richtung Kohlbrunnengraben war unter Druck nicht vollständig dicht. - Auflage: Verschluss mit einer zweiten Absperrarmatur. Rückinformation an Beschwerdeführer am 20.11.2015 D ie Rücksprache m it Beschwerdefü h rer u nd Ag ra rgenossenschaft ergab, dass sich die lnformation auf das bereits behördlich festgestellte Ereignis von Mitte März2O16 bezog: - 18.03.2016: Die UWB informiert die LDS über eine Verbringung von stinkendem Abwasser oberhalb von zwei Teichen mit Ablauf in diese. - 22.03.2016, Anlasskontrolle der LDS: Verunreinigtes Niederschlagswasser wurde fehlerhaft aufgebracht, sodass es den Teichen zugesickert war. Die Agrargenossenschaft wurde nochmals auf die bestehende Auflage einer schadlosen Verwertung des verunreinigten Regenwassers in großem Abstand zu Gewässern hingewiesen. Die Beobachtungen des Beschwerdeführers decken sich mit den Feststellungen der Wasserbehörde und dem Ergebnis der Anlasskontrolle vom 22. 03.2016. lnformation an Beschwerdeführer zum Sachverhalt am 15.04 2016 Beschwerdegrund starke Verschmutzung des Kohlbrunnengrabens und Geruchsbelästigung Einleitung übel riechender Abwässer in den Kohlbrunnengraben Verdacht, dass Gülle ins Gewässer gepumpt wurde lnformation über den schlechten Zustand des Teiches ,,Am Schieferbruch " Nr. 2, Jauchegeruch, schillernde Oberfläche des Teiches Behörde LRA Vogtlandkreis (UWB), übergeben an LDS, Ref.41 LRA Vogtlandkreis (UWB), übergeben an LDS, Ref.41 LRA Vogtlandkreis (UWB), übergeben an LDS, Ref.41 Beschwerdeführer Privatperson Privatperson Privatperson Privatperson Datum der Anzeige 26.10.2015 15.11.2015 31.03.2016 13.04.2016 Seite 3 Ergebnis / Handlungsbedarf Zu laufenden Ermittlungen werden keine lnformationen gegeben Beschwerdegrund Anzeige wegen möglicher Einleitung von Gtille in unterhalb liegende Teiche Behörde Anzeige bei der Polizei in Auerbach Beschwerdeführer Privatperson Datum der Anzeige 26.04.2016 Seite 4 Anlage 2 Lage der Oberf läche nwasserbeschaffen heits messste I I e n (Quelle: Bildschirmabdruck der interaktiven Karte http://www.umwelt.sachsen.de/umwelVwasser/71 12.htm) ¡ t ffil gl rl { 5 ô ù.' ,ll -,! .g I '! I 2 3 I , È I! '':'ìiE È.¡ ¡à,;r{i I t I!I Y rl 3, I di' t¡. ", ."r"1 I , .: .E '.'i Gì:; I f i. "iS *å"n'*"*'' .6é _ åJ cf- ¡t2 6 ål¡'i;iit!¡:I{t5 üfln¡ütrnünnEnD . '' i .-, <'... 6:, tfl lëJ I ^î,' i di r iítii{ åËå¡åiåå a" t I 't , ,ii-' 1... . I ð È ¡ EDûûtnünnüE ¡ t'rì \ 'l\¡i I ! !t r' .'', ,¡F.j å ¡ i, É r ¡¡É¡¡ f : s 199:¡Eï¡ì tli I I ¡ t€.! !tåteã I r.å .f ,!:. rËl +el 'a jr t. ,/, I .!' ,i: 9 t, t. .r a ! ï ') {f I tI ltt . -i