STÄÄTSTV11N1STER1UM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/570 Thema: Einsatz von Pferden bei Versammlungen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Fragei: Bei welchen Versammlungen im Freistaat Sachsen waren in den Jahren 2013 und 2014 jeweils wie viele Pferde als Einsatzmittel der Polizei im Einsatz? Datum Versammlung Anzahl eingesetzter Polizeidienstpferde 13.02.2013 Versammlungslage in Dresden 10 27.04.2013 Versammlungslage in Torgau 8 17.06.2013 Versammlungslage in Dresden 8 13.02.2014 Versammlungslage in Dresden 8 15.03.2014 Versammlungslage in Bautzen 8 07.06.2014 Versammlungslage in Dresden 8 28.06.2014 Versammlungslage in Bautzen 6 04.10.2014 Versammlungslage in Döbeln 4 08.11.2014 Versammlungslage in Bautzen 8 15.12.2014 Versammlungslage in Dresden 6 22.12.2014 Versammlungslage in Dresden 6 K-5.! Freistaat Hl SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 31-0141.50/8471 Dresden, 22. Januar 2015 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Frage 2: Aus welchen tatsächlichen oder einsatztaktischen Gründen wurden die Pferde bei den genannten Versammlungen jeweils eingesetzt? Frage 3: Welche grundsätzliche Bedeutung kommt Pferden bei Versammlungen als Einsatzmittel bei der sächsischen Polizei zu? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 und 3: Der lageangepasste Einsatz von Polizeidienstpferden im Rahmen komplexer polizeilicher Einsatzmaßnahmen bei Versammlungslagen ist Teil des Einsatzkonzeptes zur Gewährleistung des störungsfreien Verlaufes aller nicht verbotenen Versammlungen. Nach Regelung des Polizeigesetzes des Freistaates Sachsen zählen Polizeidienstpferde zu den Hilfsmitteln der körperlichen Gewalt. Frage 4: Wie viele der eingesetzten Pferde wurden bei den oben benannten Versammlungen durch Polizeibehörden anderer Bundesländer gestellt? Keine. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung Freistaat SACHSEN Seite 2 von 2