STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Kathrin Kagelmann, DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/5703 Thema: Faulbrut in Bienenbeständen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Die Amerikanische Faulbrut ist eine bakterielle Brutkrankheit der Honigbiene. Durch Räuberei unter den Bienen, aber auch durch Wanderimkerei kann sich die Erkrankung verbreiten." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Kenntnisse besitzt die Staatsregierung über Faulbrut- Monitoringmaßnahmen fußend auf welchen Untersuchungen und welcher Untersuchungsdichte in anderen Bundesländern und welche Erwägungen gibt es über die Einführung eines Faulbrut-Monitorings in Sachsen? Folgende Faulbrutmonitoringuntersuchungen aus anderen Bundesländern sind uns bekannt : • 2014 Hessen - durchgeführt durch den Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen (LLH) Bieneninstitut Kirchhain Untersuchung für Imker kostenlos über Vereine durchgeführt gefördert durch EU Untersuchung von Futterkranzproben Teilnahme freiwillig • 2014 Sachsen Anhalt - durchgeführt durch das Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen Anhalt Untersuchung von Futterkranzsammelproben Teilnahme freiwillig • Brandenburg (laufend) - Veterinärämter rufen zur Probenabgabe auf Untersuchung im Honig Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 IhrZeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 24-0141.51-16/645 Dresden, f August 2016 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium fllr Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 0 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ ln Sachsen ist die Einführung eines Faulbrut-Monitorings im Jahr 2017 geplant. Entsprechende Mittel sind im Doppelhaushalt 2017/2018 eingestellt. Frage 2: Welche Kenntnisse besitzt die Staatsregierung über Bienengesundheitsdienste oder vergleichbares in anderen Bundesländern und welche Erwägungen gibt es über die Einführung eines solchen Gesundheitsdienstes in Sachsen ? Bienengesundheitsdienste im Sinne von Tiergesundheitsdiensten, die bei der Tierseuchenkasse angesiedelt sind, sind uns nur aus Baden Württemberg und Mackienburg Vorpommern (ab September 2016) bekannt. ln vielen alten Bundesländern gibt es Fachberater für Bienenhaltung und Bienenzucht, die bei den Länderinstituten oder anderen landwirtschaftlichen Einrichtungen angesiedelt sind. Durch die fünf Bundesländer Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen und Berlin wird das Länderinstitut für Bienenkunde Hohen Neuendort e. V. getragen. Die dort tätigen Wissenschaftler führen die Arbeit von Fachberatern in Form von Projekten durch. Bei der Sächsischen Tierseuchenkasse (TSK) gibt es keinen Bienengesundheitsdienst im Sinne eines Tiergesundheitsdienstes. Die Verantwortung und Leitung der Förderung der Medikamente zur Bekämpfung der Varroatose erfolgt für Sachsen durch die Geschäftsführerin (Tierärztin) der TSK. Jährlich wird dazu eine Beratung mit den zuständigen Ministerien, der Sächsischen Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen (LUA) Sachsen, dem Landesverband sächsischer Imker und Vertretern der Amtstierärzte in der TSK durchgeführt. Die Geschäftsführerin organisiert außerdem die jährlich stattfindende Weiterbildung der Bienensachverständigen sowie eine Fortbildungsveranstaltung für sächsische Imker. ln Sachsen gibt es außerdem ca. 200 Bienensachverständige, die zur Unterstützung des Amtstierarztes amtlich benannt sind und in einem sehr aktiven Landesverband in Sachsen gute Arbeit leisten. Es gibt seitens des Verwaltungsrates der TSK aktuell keine Erwägungen hinsichtlich der Einführung eines Bienengesundheitsdienstes, da die derzeitige Höhe der Beiträge der Bienenhalter zur TSK eine derartige Option nicht zulassen. Frage 3: Mit welchem finanziellen und personellen Aufwand wäre etwa jeweils a. für ein Faulbrut-Monitoring und b. für einen Bienengesundheitsdienst zu rechnen und welche Stellen sollten grundsätzlich daran beteiligt werden? Die Kosten für ein Faulbrutmonitoring in Sachsen werden wesentlich vom noch zu erarbeitenden Monitoringplan bestimmt. Zum jetzigen Zeitpunkt sind 5 900 Imker mit 51 000 Bienenvölkern bei der TSK gemeldet . Die Untersuchung einer Poolprobe (Gemüll von 2-5 Völkern) an der LUA kostet 7,67 EUR. Seite 2 von 3 STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ Bei Schaffung eines Bienengesundheitsdienstes fallen die Lohnkosten von Arbeitgeberseite je nach Qualifikation des Mitarbeiters sowie Kosten für den Arbeitsplatz, Fahrtkosten , Fortbildungskosten usw. an. Entscheidendes Gremium ist diesbezüglich der Verwaltungsrat der Sächsischen Tierseuchenkasse. Frage 4: Welche Anstrengungen dafür und Hindernisse dabei gibt es, Gemüllproben in das sogenannte Diagnosehandbuch aufzunehmen und darauf aufbauend ein Monitoring zu installieren? Seitens des zuständigen Fachreferates gibt es seit über zwei Jahren intensive Bemühungen , dass Gemüllproben in das Diagnosehandbuch aufgenommen werden. Für die Untersuchung in Futterkranzproben liegt eine Untersuchungsmethode in der amtlichen Methoden-Sammlung vor. Nachteil ist, dass die Entnahme und Untersuchung der Proben in der Brutzeit von ca. April bis August erfolgen müssen. Die Entnahme und Untersuchung von Gemüll könnte in den Wintermonaten erfolgen. Die Methode ist jedoch noch nicht in die amtliche Methoden-Sammlung aufgenommen. Dies soll voraussichtlich noch in diesem Jahr erfolgen. Frage 5: Wo trat in den vergangenen fünf Jahren die Faulbrut in Sachsen auf, welche Maßnahmen wurden dabei in den Gebieten jeweils angeordnet, mit welcher Summe wurde pro Ausbruchgebiet und Jahr für welche Maßnahmen insgesamt entschädigt und für welche weiteren Maßnahmen in den jeweiligen Gebieten musste nicht entschädigt werden? (Bitte pro Gebiet und Jahr getrennt darstellen, Entschädigungssummen und Maßnahmen können in den jeweiligen Gebieten zusammengefasst werden, soweit Datenschutzerwägungen gegen eine Einzelauflistung sprechen) Durch die zuständigen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter in Sachsen wurden die entsprechend erforderlichen Maßnahmen nach Bienenseuchen-Verordnung angeordnet. Die erbetenen Daten der letzten fünf Jahre (2011 bis 2015) können Sie der beigefügten Anlage entnehmen. Mit freundlichen Grüßen V!r~.,~ eh 1 Anlage Seite 3 von 3 Freistaat SACHSEN Anlage zu Drs. 6/5703 Amerikanische Faulbrut im Freistaat Sachsen in den Jahren 2011 bis 2015 Jahr Ausbrüche Landkreis/kreisfreie Stadt Ausbruch je Ausgezahlte gesamt Landkreis/ Entschädigungskreisfreie Stadt summe in EUR Landeshauptstadt Dresden 3 Landkreis Meißen 2 Landkreis Mittelsachsen 2 2011 15 7.199,50 Stadt Chemnitz 1 Stadt Leipzig 4 Vogtlandkreis 3 Erzgebirgskreis 1 2012 6 Stadt Chemnitz 4 12.570,34 Stadt Leipzig 1 Landkreis Görlitz 8 Landkreis Meißen 5 2013 20 Landkreis Mittelsachsen 4 9.992,00 Landkreis Sächsische Schweiz- 2 Osterzgebirge Stadt Leipzig 1 Erzgebirgskreis 1 Landkreis Mittelsachsen 7 Landkreis Sächsische Schweiz- 1 Osterzgebirge 2014 20 27.289,70 Landkreis Zwickau 6 Stadt Chemnitz 1 Stadt Leipzig 4 Landkreis Mittelsachsen 1 Landkreis Sächsische Schweiz- 2 Osterzgebirge 2015 8 6.500,00 Landkreis Zwickau 4 Vogtlandkreis 1 2016-08-09T09:37:06+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes