Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/5709 Thema: Tätigkeiten und Fortbildung für die sächsische Wachpolizei Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „2016 führte der Freistaat Sachsen wieder eine Wachpolizei ein. Die Ausbildung der ersten Wachpolizisten ist inzwischen abgeschlossen. Laut Presse soll nun Innenminister Markus Ulbig gegenüber der dpa angedeutet haben, dass ‚das Aufgabenfeld der Wachpolizei entsprechend angepasst werden muss oder sogar erweitert werden kann‘ (http://www-online.de/regionales/id_78146344/wachpolizei-in-sachsenulbig -will-weitere-aufgaben-pruefen.htm. 2016-06-17).“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: In welchen Dienststellen werden die bereits ausgebildeten Wachpolizisten eingesetzt und zu welchen Tätigkeiten herangezogen? Von den 47 Wachpolizisten des ersten Ausbildungsganges wurden 25 in der Polizeidirektion (PD) Dresden und 22 in der PD Leipzig eingesetzt. Gemäß § 3 Absatz 1 des Gesetzes über den Sächsischen Wachpolizeidienst (SächsWachdienstG) werden sie zum Objektschutz und zur Personenbewachung eingesetzt. Im Bereich Personenbewachung (§ 3 Absatz 2 SächsWachdienstG) unterstützen sie den Polizeivollzugsdienst beim Gewahrsam und bei Festnahmen . Innerhalb des Objektschutzes (§ 3 Absatz 3 SächsWachdienstG) erfolgt eine Bestreifung der definierten gefährdeten Objekte mit Konzentration auf die vorhandenen Erstaufnahmeeinrichtungen für Asylsuchende. Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 32-0141.50/10100 Dresden, 4. August 2016 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. Seite 2 von 3 Frage 2: Wie viele Fortbildungsstunden wurden bisher in den Dienststellen pro Wachpolizist durchgeführt? In der PD Dresden wurden elf und in der PD Leipzig 32 Fortbildungsstunden pro Wachpolizist seit Mai 2016 durchgeführt. Frage 3: Wie viele Fortbildungsstunden sind in den Dienststellen pro Wachpolizist für das Jahr 2016 insgesamt geplant? In der PD Chemnitz sind bis zum Jahresende 32, in der PD Dresden 40 und in der PD Leipzig 64 Fortbildungsstunden pro Wachpolizist geplant. Die tatsächliche Zahl der Fortbildungsstunden pro Wachpolizist ist jedoch abhängig vom jeweiligen Zeitpunkt des Dienstantrittes (Mai, August, November 2016). Frage 4: Um welche „Aufgabenfelder“ der Wachpolizisten handelt es sich, die „entsprechend angepasst werden“ müssen oder „sogar erweitert werden“ könnten? In der Vergangenheit wurde aufgrund der hohen Anzahl von Erstaufnahmeeinrichtungen für Asylsuchende der Objektschutz auf diese Objekte konzentriert. Mit dem Rückgang der Flüchtlingszahlen und der daraus resultierenden Schließung mehrerer Erstaufnahmeeinrichtungen ist dieses Aufgabenfeld auf weitere gefährdete Objekte ausgeweitet worden. Frage 5: Ist es angedacht, die Wachpolizei in absehbarer Zeit zur Einbruchsbekämpfung einzusetzen, wie dies Bundesinnenminister Thomas de Maiziére vorgeschlagen hat? Von einer Beantwortung der Frage wird abgesehen, weil diese den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung berührt. Der Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung schließt einen nicht ausforschbaren Initiativ-, Beratungs- und Handlungsbereich der Regierung ein. Hierzu gehören sämtliche internen Abstimmungs- und Willensbildungsprozesse sowie Planungen innerhalb der Staatsregierung, die der Vorbereitung von Regierungsentscheidungen dienen (SächsVerfGH, Urteil vom 23. April 2008, Vf. 87-1- 06). Gemäß Artikel 51 Absatz 2 der Verfassung des Freistaates Sachsen kann die Staatsregierung die Beantwortung von Fragen ablehnen, wenn diese den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung berühren. Im Freistaat Sachsen sind die Aufgaben der sächsischen Wachpolizei im § 3 Absatz 1 SächsWachDienstG abschließend geregelt. Es handelt sich dabei um den Personenund Objektschutz. Insofern ist derzeit eine Aufgabenwahrnahme im Bereich der Einbruchsbekämpfung rechtlich nicht möglich. STAATSM1N1STER1U1VI DES INNERN Freistaat SACtiSETsJ Die Frage berührt den Kernbereich der exekutiven Eigenverantwortung, weil mit der Frage t^gehrt wird, Auskunft darüber zu erhalten, ob und auf der Basis welcher Überlegungffn die Staatsregierung zur Realisierung des Vorschlages des Bundesministers des lijf/iern Jsfeabsichtigt, eine entsprechende Gesetzesänderungsvorlage des Sächs- WacMpien^tG in den Sächsischen Landtag einzubringen. Mit fi lichen Grüßen Seite 3 von 3 6_5709_rs 6_5709_rs 2016-08-08T09:20:18+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes