SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hospitalstraße 7 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMlNlSTERlUM DER JUSTIZ Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Meier, Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/5715 Thema: Filmaufnahmen in der JVA Zeithain - Nachfrage zu Drs. 6/5245 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wann, in welcher Art und Weise wurden wie viele der Gefangenen oder Bediensteten der JVA Zeithain, die von den Aufnahmen betroffen waren, um Einwilligung zur Verbreitung und Veröffentlichung der Bildaufnahmen gebeten bzw. inwieweit (wann, in welcher Art und Weise) wurden die Gefangenen auf das Recht, die Einwilligung zu verweigern, hingewiesen? Am 2. Juni 2016 wurden die von den Filmaufnahmen betroffenen Gefangenen vom Leiter der Justizvollzugsanstalt Zeithain in einem Gespräch darauf hingewiesen , dass sie die Einwilligung zur Veröffentlichung der gemachten Bildaufnahmen verweigern dürfen. Daraufhin gaben die Gefangenen entsprechende schriftliche Erklärungen ab. Es handelte sich um insgesamt zwölf Gefangene. Seite 1 von 2 ~SACHsEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564 1500 Telefax +49 351 564 1509 staatsminister@ smj.justiz.sachsen.de• Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 1040E-KLR-1700/16 Dresden, 3. August 2016 ~I II Im WANDEL HINTER GITTERN 300 Jahre Gefängnis Waldheim 300 Jahre sächsische Vollzugsgeschichte Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Justiz Hospitalstraße 7 01097 Dresden Besucheradresse: Hospitalstraße 7 01097 Dresden Briefpost über Deutsche Post 01095 Dresden www justiz.sachsen de/smj Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 11 Parken und behindertengerechter Zugang über Einfahrt Hospitalstraße 7 *Zugang für elektronisch signierte sowie fOr verschlüsselte elektronische Dokumente nur über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach; nähere Informationen unter www.egvp de STAATSMlNlSTERlUM DER JUSTIZ ~SACHsEN Die betroffenen Mitarbeiter der Justizvollzugsanstalt Zeithain, die Mitglieder der Sicherheitsgruppe Justizvollzug sowie die Diensthundeführer haben ihre Einwilligung auf entsprechende Nachfrage des Kamerateams vor dem Beginn der Filmaufnahmen gegenüber dem Kamerateam mündlich erteilt bzw. verweigert. Es handelte sich um drei Bedienstete der Justizvollzugsanstalt Zeithain, elf Mitglieder der Sicherheitsgruppe Justizvollzug und drei Diensthundeführer. Frage 2: Wie viele der Gefangenen/Bediensteten haben ihre Einwilligung erteilt? Es haben zwei Gefangene, ein Bediensteter der Justizvollzugsanstalt Zeithain, elf Bedienstete der Sicherheitsgruppe Justizvollzug und drei Diensthundeführer ihre Einwilligung in die Veröffentlichung der Filmaufnahmen erteilt. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Gemkow Seite 2 von 2 2016-08-05T08:49:11+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes