SACHSISCHE STAATSKANZLEI SACHSISCHE STAATSKANZLEI 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern hard-von-Lindena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Meier, Fraktion BUNDNIS gO/DIE GRUNEN Drs.-Nr: 615719 Thema: Umsetzungsstand der angekündigten Maßnahmen im Be-reich der Politischen Bildung im Rahmen des "Maßnahme-Paket für ein starkes Sachsen" Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Vor dem Hintergrund der asylfeindlichen Übergriffe u.a. in Glausnitz und Bautzen im Februar 2016 hat die Staatsregierung mit Pressemitteilung vom 4. März 2016 ein Maßnahme-Paket angekündigt und dieses in der 30. Sitzung des 6. Sächsischen Landtages vorgestellt. Teil dieses Paketes ist die Förderung der politischen Bildung und Demokratie in Sachsen. Die Staatsregierung hat in diesem Zusammenhang erklärt, mit sofortiger Wirkung zusätzlich eine Million Euro pro Jahr der Sächsischen Landeszentrale für politische Bildung sowie den übrigen Trägern der politischen Bildung zur Stärkung der gesellschaftspolitischen Bildungsarbeit sowie für verstärkte Online- Arbeit zur Verfügung zu stellen." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: ln welcher Höhe haben die in 02 O3l 686 l0 aufgeführten Stiftungen und Vereine sowie die Sächsischen Landeszentrale für politische Bildung (SLpB) jeweils von der zusätzlich zur Verfügung gestellten eine Million Euro bereits und werden noch im Jahr 2016 Mittel erhalten und nach welchen Kriterien erfolgte die Aufteilung? Freistaat SACHSEN Chef der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten Durchwahl Telefon +49 351 564-1020 Telefax +49 351 564-1025 poststelle@ sk.sachsen.de Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) sK.25.2-01 41.501341 17 59- 2016154674 Dresden, 19. September 201 6 Tag der I I Deutschen Einheit I l{l I &lÌ$ I Freistaat SachsenI or.-o3.ro,zor6 Hausanschrift: Sächsische Staatskanzlei Archivstraße'l 01097 Dresden sltlt & Seite 1 von 4 www.sachsen.de SACHSìSCHE STAATSKANZLEI Freistaat SACHSEN5 Die in Kapitel 02 03 Titel 686 10 aufgeführten Einrichtungen für politische Bildung erhalten zusätzliche Mittel in Höhe von 167,3 TEUR. Die SLpB erhält zusätzliche Mittel in Höhe von 300,0 TEUR. Das Kabinett verständigte sich in der Sitzung am 4. März 2016 darauf, die zusätzlichen Mittel im Verhältnis 30 : 70 auf die SLpB und die übrigen Träger zu verteilen. lnnerhalb der Gruppe der übrigen Träger erfolgte die Verteilung entsprechend der in den Haushaltsplänen 2016 veranschlagten Mittel. lm Zuge der Erstellung der Ergänzungsvorlage wurde vom Kabinett am 23. August 2016 beschlossen, den Einrichtungen für politische Bildung, Kapitel 02 03, Titel 686 10, weitere zusätzliche Mittel in Höhe von jährlich 500 T€ ab dem Jahr 2016 zur Verfügung zu stellen. Frage 2: Erhalten die in 1. genannten Zuwendungsempfängerlnnen die zusätzlichen Mittel pauschal oder ist die Ausreichung der Mittel an konkrete Projekte, Maßnahmen, Zielgruppen, die durch die bislang verfügbaren Angebote der politischen Bildung in Sachsen kaum oder gar nicht erreicht werden konnten, geknüpft, die eine qualitative Verbesserung der politischen Bildung in Sachsen verspricht? (Bitte getrennt aufschlüsseln nach Zuwendungsempfängerlnnen, zur Auszahlung beabsichtigter Summe, bereits ausgezahlter Summe sowie Projekt bzw. Aufgabe oder Tätigkeitsbereich) Die in Kapitel 02 03 ïitel 686 10 aufgeführten Einrichtungen für politische Bildung werden institutionell gefördert. lnsofern erhalten diese Einrichtungen die zusätzlichen Mittel jeweils pauschal. Die SLpB erhält die zusätzlichen Mittel für konkrete Maßnahmen und Projekte, mit denen z. B. bestimmte Zielgruppen besser erreicht werden können. Zu den einzelnen Maßnahmen und zum Abfluss der Mittel wird auf die Anlage venrviesen. Frage 3: Sind, und wenn ja, welche, inhaltlichen, methodischen oder anderweitigen Vorgaben mit der zusätzlichen Mittelvergabe verknüpft? Wenn nein, warum nicht? Schwerpunkt der Maßnahmen der SLpB soll die Vermittlung von kognitiven lnhalten zu Demokratie, freiheitlich-demokratischer Grundordnung, Rechtstaatlichkeit und Asyl sein. Die Maßnahmen müssen insbesondere geeignet sein, mögliche Defizite der demokratischen Diskussionskultur einschließlich des damit einhergehenden mangelnden Vertrauens in Strukturen und Prozesse der repräsentativen Demokratie zu fokussieren. Vorrangig sollen die Angebote zur Lehrerfortbildung und auch für Schülerveranstaltungen in Oberschulen und berufsbildenden Schulen enrueitert werden. Weiterhin werden niedrigschwellige Angebote auch für den Grundschulbereich zur Entfaltung eines lnteresses an politischer Bildung entwickelt. Der Schwerpunkt z. B. im Bereich Lehrerfortbildung wird deshalb auf die Befähigung zum fachlich fundierten demokratischen Diskurs in den gesellschaftswissenschaftlichen Seite 2 von 4 SÄCHSISCHE STAATSKANZLEI Fächern gelegt, u. a. durch den professionellen Einsatz von Methoden wie der Dilemma-Methode. Bei Angeboten für Schüler wird in besonderer Art und Weise der Lebensweltbezug berücksichtigt. Die fur die Einrichtungen für politische Bildung vorgesehenen Mittel werden entsprechend den Erläuterungen zum Kapitel 02 03 Titel 686 l0 verteilt, nachdem die Einrichtungen jeweils ihre Wirtschaftspläne entsprechend angepasst haben. Frage 4: Erhalten weitere Einrichtungen für politische Bildung, jenseits der in 02 03/ 686 10 aufgeführten Stiftungen und Vereine sowie die SLpB eine Förderung aus den zusätzlich zur Verfügung stehenden Mitteln? Wenn ja, wer, in welcher Höhe, wie wurden diese auf welcher Grundlage ausgewählt? Neben der SLpB und den in Kapitel 02 03 Titel 686 10 aufgeführten Stiftungen und Vereine erhalten die folgenden Bildungsträger zusätzliche Mittel: Einrichtunq der politischen Bildunq Zusätzliche Mittel fin TEURI Kommunalpolitische Bildungsvereiniqungen 156,1 Ring politische Juqend 29,4 Sächsische Gedenkstättenstiftunq *) 347,2 *): Die endgültige Mittelzuweisung ist noch nicht erfolgt. Diese ist noch Gegenstand laufender Prüfungen Die Auswahl erfolgte auf Grundlage der im Haushaltsplan 201512016 genannten politischen Bildungsträger. Frage 5: Sind (externe) Evaluationen der verschiedenen Stiftungen und Vereine bzw. der SLpB beabsichtigt? Wenn ja, mit welcher Zielstellung, in welcher personellen Zusammensetzung bzw. durch wen und zu welchem Zeitpunkt? Wenn nein, wie wird seitens der Staatsregierung sichergestellt, dass die Zuwendungsempfängerlnnen die zusätzlichen Mittel für die qualitative Verbesserung der politischen Bildung in Sachsen verwendet? Die SLpB wírd über die zusätzlich finanzierten Maßnahmen sowohl der Sächsischen Staatsregierung als auch im Rahmen der regelmäßig stattfindenden Kuratoriumssitzungen berichten. Der Ring politische Jugend wird die Maßnahmen intern evaluieren und die Ergebnisse im Sachbericht darstellen. Die Evaluation der Maßnahmen der Stiftung Sächsische Gedenkstätten, der Kommunalpolitische Bildungsvereinigungen sowie der in Kapitel 02 03 Titel 686 10 aufgeführten Stiftungen und Vereine erfolgt in quantitativer und qualitativer Hinsicht im Rahmen der Venruendungsnachweisprüfung nach S 44 SäHO. Freistaat SACHSEN Seite 3 von 4 ,,i+;ffi"'J;T l# FreistaatSACHSEN Darüber hinaus ist nicht beabsichtigt, die Venuendung der Mittel einer zusätzlichen externen Evaluierung zu unterziehen. Mit freundlichen Grüßen 7 .rt-Å Dr. Fritz Jaeckel Anlage Seite 4 von 4 Anlage zu Frage 2 der Kleinen Anfrage Drs. 6/5719 Zusätzliche Maßnahmen der Sächsische Landeszentrale für litische Bildung bereits ausgezahlter Betrag in EUR 11.000 30.000 25.000 15.000 beabsichtigter Auszahlungsbetrag in EUR 20.000 58.000 26.500 10.000 18.000 8.000 4.000 4.000 8.000 15.000 48.500 30.000 30.000 20.000 Maßnahme/Projekt Moderierter Online-Dial Demokratiekampagne für junge Erwachsene ng und Veranstaltung "Unterstützung Ehrenamtlicher für ihre Arbeit mit Asylbewerbern und deren Kindern" Handreichu Filmprojekt "Leben in drei Systemen" Buch- und Schulprojekt "ln Gottes eigenem Land" gemeinsam mit den Landesbühnen Sachsen Lehrerfortbildunq/Taqunq lnteqration am 4.15.11 . 1 6 in Lichtenstein Hu F e Oktober 2016 Bildungsreise Strasbourg in Kooperation mit Jüdischen Gemeinden Proiekt K!D Wettbewerb litische Bildun 20.9.16 Chemnitz weitere Veranstaltungen/Maßnahmen Assistenzleistunqen Publikationen politische Bildung online 1 2 3 4 5 6 7 8 I 10 11 21 31 14 2016-09-19T13:22:48+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes