STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 1 o 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Andre Wendt, Fraktion AfD Drs.-Nr.: 6/5722 Thema: Apothekennotdienste in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Nach welchen Anforderungen werden Notdienste von Apotheken in Sachsen geplant? Beschreiben Sie bitte insbesondere wie und nach welchen Kriterien Notdienstbezirke geplant werden. Die Sächsische Landesapothekerkammer hat als zuständige Verwaltungsbehörde sicherzustellen, dass die sächsischen öffentlichen Apotheken die ihnen gemäß § 1 Apothekengesetz obliegende ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung der Bevölkerung im Rahmen des Apothekennotdienstes auch zu den Tages- und Nachtzeiten gemäß § 23 Abs. 1 Satz 2 Apothekenbetriebsordnung sicherstellen, in denen im Allgemeinen Arbeitsruhe herrscht. Die Dienstbereitschaft zu diesen Zeiten ist als "Notdienst" zu verstehen, der der Bevölkerung zwar eine geordnete, aber nicht in jeder Hinsicht bequeme Arzneimittelversorgung gewährleisten soll (vgl. Cyran, Rotta Apothekenbetriebsordnung , Kommentar zu § 23 Rz. 5). Die Verteilung der Notdienste auf alle sächsischen öffentlichen Apotheken erfolgt auf der Grundlage des § 1 der Richtlinie der Sächsischen Landesapothekerkammer zur Durchführung der Dienstbereitschaft der öffentlichen Apotheken . Die Planung und Ausgestaltung der jährlich durch die Sächsische Landesapothekerkammer neu festzulegenden Dienstbereitschaftspläne erfolgt praktisch durch die Apothekenleiter und Apothekenleiterinnen vor Ort in den regionalen Dienstbereitschaftskreisen. Die Dienstbereitschaftskreise sind historisch gewachsen, sie wurden vor Gründung der Sächsischen Landesapothekerkammer im Sommer 1991 und Übertragung der Zuständigkeit an diese im Sommer 1992 vom damals zuständigen Sächsischen Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Familie festgelegt und in ihrer Ausdehnung bis heute überwiegend beibehalten. Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 26-0141 .51 -16/629 J;ljesden, r . August 2016 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium fllr Soziales und Verbraucher· schutz Albertstraße 1 o 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOllALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Frage 2: Wie viele Notdienste hatte eine Apotheke im Durschnitt im Jahr 2015 zu leisten? (Differenzieren Sie bitte nach den Notdienstbezirken.) Hierzu verweise ich auf Anlage 1 (Anzahl Notdienste 2015). Die Anzahl der von den einzelnen Apotheken geleisteten Notdienste variiert und ist von zwei Faktoren abhängig. Zum einen von der Anzahl der im jeweiligen Dienstbereitschaftskreis gelegenen Apotheken und zum anderen von dem durch die dortigen Apothekenleiterinnen und Apothekenleiter mehrheitlich einvernehmlich festgelegten Wechselturnus . Unabhängig davon steht jedem hilfesuchenden Bürger im Freistaat Sachsen in einer Entfernung von maximal 20 km eine notdienstbereite Apotheke zur Verfügung. Frage 3: Wie viele Notdienste konnten im Jahr 2015 nicht besetzt werden? Es wurde bisher immer eine ständige Dienstbereitschaft zur Sicherstellung der pharmazeutischen Versorgung der Bevölkerung rund um die Uhr gewährleistet. Frage 4: Inwieweit können Apotheken zum Notdienst verpflichtet werden? Bestehen Sanktionsmöglichkeiten, wenn eine Apotheke nicht an einem Notdienst teilnimmt ? Apotheken sind nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Apothekenbetriebsordnung in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Richtlinie der Sächsischen Landesapothekerkammer zur Durchführung der Dienstbereitschaft der öffentlichen Apotheken zur Dienstbereitschaft auch außerhalb der gesetzlichen Ladenöffnungszeiten verpflichtet. Verstöße gegen § 23 Abs. 1 Apothekenbetriebsordnung stellen eine Ordnungswidrigkeit nach § 36 Nr. 2 k Apothekenbetriebsordnung dar und werden von der zuständigen Behörde, der Landesdirektion Sachsen, geahndet. Darüber hinaus kann ein Verstoß gegen die Richtlinie der Sächsischen Landesapothekerkammer zur Durchführung der Dienstbereitschaft der öffentlichen Apotheken durch den Vorstand der Sächsischen Landesapothekerkammer berufsrechtlich auf der Grundlage der § 40 ff Sächsisches Heilberufekammergesetz geahndet werden. Mit freundlichen Grüßen (j !JA/ I Barb~rfl:fflsc Anlage Seite 2 von 2 Anlage zur Drs.-Nr. 6/5722 Durchschnitt Dienste pro Apotheke im Dienstbereitschaftskreise Jahr Adorf mit Bad Brambach, Bad Elster, Markneukirchen und 42 Oelsnitz Annaberg-Buchholz mit Bärenstein, Crottendorf, Jöhstadt, Königswalde, Mildenau, Oberwiesenthal, Scheibenberg, 33 Schiettau und Sehma Aue mit Beierfeld, Bernsbach, Bockau, Breitenbrunn, Eibenstock, Elterlein, Grünhain, Lauter, Lößnitz, Raschau, Schlema, Schneeberg, Schönheide, Schwarzenberg, 32 Stützengrün, Zschorlau und Zwönitz Johanngeorgenstadt 32 Auerbach mit Ellefeld, Falkenstein, Rodewisch und Treuen 28 Chemnitz mit Burkhardtsdorf, Neukirchen, Röhrsdorf und 12 Wittgensdorf Freiberg mit Niederbobritzsch 28 Brand-Erbisdarf mit Frauenstein, Großhartmannsdorf, 27 Mulda und Rechenberg-Bienenmühle Hohenstein-Ernstthai mit Gersdorf, Grüna, Lichtenstein, 28 Mülsen OT St. Jacob, Mülsen OT Thurm und Oberlungwitz Klingenthai mit Schöneck und Tannenbergsthai 90 Lengenfeld mit Mylau, Netzschkau, Neumark und 40 Reichenbach Limbach-Oberfrohna mit Burgstädt, Hartmannsdorf, 28 Kändler, Lunzenau, Penig und Taura Marienberg mit Großolbersdorf, Lengefeld, Pockau, Wolkenstein, Zöblitz, Olbernhau, Neuhausen, Sayda und 28 Seiften Meerane mit Glauchau und Waldenburg 28 Mittweida mit Hainichen und Frankenberg 33 Plauen mit Jocketa, Mühltroff und Weischlitz 24 Rochlitz mit Geringswalde, Hainichen und Mittweida 28 Stallberg mit Auerbach, Gornsdorf, Jahnsdorf, Hohndorf, 28 Lugau, Niederwürschnitz, Oelsnitz und Thaiheim Thum mit Ehrenfriedersdorf und Geyer 8 Werdau mit Crimmitschau, Fraureuth, Leubnitz und 28 Steinpleis Anlage zur Drs.-Nr. 6/5722 Zschopau mit Augustusburg, Eppendorf, Flöha, Gelenau, 32 Grünhainichen, Niederwiesa und Oederan Zwickau mit Lichtentanne, Reinsdorf, Wilkau-Haßlau, 60 Crinitzberg, Hartenstein Kirchberg und Wildenfels Bautzen 32 Bischofswerda mit Demitz-Thumitz, Dürrröhrsdorf- 32 Dittersbach, Neukirch, Neustadt, Sebnitz und Stolpen Dresden und Radebeul 12 Freital mit Freital OT Pesterwitz, Kesselsdorf, Mohorn, 24 Rabenau, Tharandt und Wilsdruff Glashütte mit Altenberg, Bannewitz, Dippoldiswalde, Geising, Klingenberg, Kreischa, Possendorf und 44 Schmiedeberg Görlitz mit Ostritz und Reichenbach 24 Großdubrau mit Königswartha, Neschwitz und Weißenberg 32 Hoyerswerda mit Bernsdorf, Laubusch, Lauta, Lohsa und 35 Wittichenau Kamenz mit Elstra, Königsbrück, Panschwitz-Kuckau und 40 Schwepnitz Löbau mit Bernstadt, Cunewalde, Ebersbach, Eibau, Herrnhut, Neugersdorf, Neusalza-Spremberg, Oderwitz und 28 Oppach Meißen mit Coswig und Weinböhla 24 Großenhain mit Radeburg 100 Moritzburg 15 Niesky mit Kodersdorf, Mücka, Rothenburg und Rietsehen 60 Pirna mit Bad Gottleuba, Bad Schandau, Berggieß-hübel, 28 Dohna, Heidenau, Königstein und Lahmen Radeberg mit Arnsdorf, Großröhrsdorf, Langebrück, 32 Ottendorf-Okrilla und Pulsnitz Riesa mit Nünchritz und Strehla 28 Lommatzsch 35 Gröditz 12 Weißwasser mit Bad Muskau, Boxberg, Krauschwitz und 36 Schleife Wilthen mit Großpostwitz, Schirgiswalde und Sahland 54 Anlage zur Drs.-Nr. 6/5722 Zittau mit Großschönau, Hirschfelde, Jonsdorf, Leutersdorf, 40 Niederorderwitz, Olbersdorf und Seifhennersdorf Borna mit Bad Lausick, Frohburg, Geithain, Kitzscher, 28 Kohren-Sahlis und Regis-Breitingen Delitzsch mit Glesien, Krostitz, Rackwitz 28 Döbeln mit Hartha, Leisnig, Nossen, Ostrau, Roßwein, 28 Siebenlehn und Waldheim Bad Düben mit Laußig und Löbnitz 20 Grimma mit Colditz, Mutzschen, Naunhof, Nerchau und 28 Trebsen Leipzig mit Borsdorf, Engelsdorf, Großpösna, Markkleeberg, Markranstädt, Panitzsch, Schkeuditz und 12 Taucha Oschatz mit Dahlen, Mügeln und Wermsdorf 44 Rötha mit Böhlen, Groitzsch, Neukieritzsch, Pegau und 32 Zwenkau Torgau mit Beilrode, Belgern, Dommitzsch, Mockrehna und 36 Schildau Wurzen mit Brandis, Eilenburg, Hohburg und Machern 24 2016-08-10T08:33:54+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes