STAATSMlNlSTFRlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 1 o 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Andre Wendt, Fraktion AfD Drs.-Nr.: 6/5732 Thema: Verstöße gegen die ärztliche Berufsordnung Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele und welche Verstöße gegen die ärztliche Berufsordnung gab es jeweils in den Jahren 2013, 2014 und 2015? Frage 2: Wie viele Verstöße führten jeweils zu Sanktionen? Welche Sanktionen wurden erlassen? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: I. Rügeverfahren der Sächsischen Landesärztekammer (SlAK) Jahr An- Verstoß gegen die Maßnahmen zahl Berufsordnung der ge- SLÄK (Be ufsordnung samt -80) 2013 11 • gewissenhafte Be- Abschluss ohne Erteilung einer rufsausübung, Rüge in fünf Fällen. • Nichtäußerung Erteilung einer Rüge in sechs Fälgegenüber der len, davon Ordnungsgeld in Höhe SLÄK, von: • unterlassene Mel- 300,00 EUR in drei Fällen, dung von Berufs- 500,00 EUR in einem Fall, daten gegenüber 1.500,00 EUR in einem Fall und der SLÄK und 2.000,00 EUR in einem Fall. • Beeinflussung ärztlicher Unabhängigkeit , Annahme unerlaubter Zuwendun_g_. Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 26-0141 .51-16/632 Q~sden, J' . August 2016 Hausanschrlft: Sächsisches Staatsministerium fllr Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 0 01097 Dresden www.sms.sachsen.de 2014 8 2015 8 • gewissenhafte Berufsausübung , • Nichtäußerung gegenüber der SLÄK, • unterlassene Gutachtenerstellung , • Kollegiale Zusammenarbeit mit nichtärztlichen Mitarbeitern und • Beeinflussung ärztlicher Unabhängigkeit , Annahme unerlaubter Zuwendung. • gewissenhafte Berufsausübung , • Angemessenheit der Honorarforderung , • Führen von Berufsbezeichnungen /berufswidrige Werbung, • Nichtäußerung gegenüber der SLÄK und • Sorgfaltspflicht bei Ausstellung von Gutachten/ärztlichen Zeugnissen. STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ Abschluss ohne Erteilung einer Rüge in einem Fall. Erteilung einer Rüge in sieben Fällen , davon Ordnungsgeld in Höhe von: 200,00 EUR in zwei Fällen, 300,00 EUR in einem Fall, 500,00 EUR in drei Fällen und 700,00 EUR in einem Fall. Abschluss ohne Erteilung einer Rüge in vier Fällen. Erteilung einer Rüge in vier Fällen, davon Ordnungsgeld in Höhe von: 200,00 EUR in einem Fall, 250,00 EUR in einem Fall, 350,00 EUR in einem Fall und 2.500,00 EUR in einem Fall. II. Berufsgerichtliche Verfahren beim Landgericht Dresden, Berufsgericht für Heilberufe Jahr An- Ve~steß gegen die Maßnahmen zatitl Berufsordnung der: ge- SLÄK (Berufsordnung samt -BO) 2013 11 Beeinflussung ärztli- Einstellung der Verfahren gemäß eher Unabhängigkeit, § 153a Strafprozessordnung Annahme unerlaubter (StPO) gegen Zahlung von Geld- Zuwendung (Bestech- auflagen, davon: lichkeit oder Beste- 3.000,00 EUR in einem Fall, chung im geschäftli- 4.600,00 EUR in zwei Fällen, chen Verkehr). 7.000,00 EUR in einem Fall, 8.000,00 EUR in einem Fall, 20.000,00 EUR in zwei Fällen, Seite2 von 3 Freistaat SACHSEN 2014 3 2015 0 • Beeinflussung ärztlicher Unabhängigkeit , Annahme unerlaubter Zuwendung (Bestechlichkeit oder Bestechung im geschäftlichen Verkehr ). • gewissenhafte Berufsausübung (vorsätzliche unerlaubter Abgabe von Betäubungsmitteln in 160 Fällen ). Keine. STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ 20.500,00 EUR in einem Fall, 25.000,00 EUR in einem Fall und 26.000,00 EUR in einem Fall. Rücknahme der berufsgerichtlichen Antragsschrift in einem Fall. Einstellung der Verfahren gemäß § 153a StPO gegen Zahlung von Geldauflagen, davon: 400,00 EUR in einem Fall und 500,00 EUR in einem Fall. Ein Antrag auf Eröffnung eines berufsgerichtlichen Verfahrens wurde als unzulässig zurückgewiesen . Keine. Darüber hinaus wies die SLÄK gegenüber 5 Ärzten (2013), 8 Ärzten (2014) und 5 Ärzten (2015) aus verschiedenen Gründen, wie z. B. wegen einer Nichtäußerung gegenüber der SLÄK, auf die Beachtung der für die Berufsausübung geltenden Vorschriften hin. Frage 3: Wie vielen Ärzten wurden von 2013 bis 2015 die Approbation entzogen ?(Bitte nach Jahren einzeln auflisten) Jahr Entscheidungen der Landesdirektion Sachsen - Approbattonsbehörde 2013 1 Arzt Ruhen der Approbation 2014 Keine 2015 1 Arzt Widerruf der Approbation (noch nicht bestandskräftig) Seite 3 von 3 Freistaat SACHSEN 2016-08-10T08:27:37+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes