STAATSMINISTERIUI\4 FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 10 05 10 | 01076 Drêsden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Jörg Urban, Fraktion der AfD Drs.-Nr.: 6/5736 Thema: Förderung landwirtschaftlicher Betriebe in benachteiligten Gebieten Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: ln welchen Regionen Sachsens werden als benachteiligte Gebiete anerkannt, in denen landwirtschaftlich naturbedingt oder aus anderen spezifischen Gründen nur unter Beeinträchtig u n gen gewirtschaftet werden kan n? Die benachteiligten Gebiete konzentrieren sich im Freistaat Sachsen auf die Vorgebirgs- und Mittelgebirgslagen im Süden und die Heidegebiete im Norden des Landes (vergleiche Anlage). Die Richtlinie 86/465/EWG des Rates vom 14. Juli 1986 betreffend das Gemeinschaftsverzeichnis der benachteiligten landwirtschaftlichen Gebiete im Sinne der Richtlinie Nr. 75|268/EWG (Deutschland), die zuletzt geändert durch Entscheidung der Kommission Nr. 9711721Ê.G vom 10. Februar 1997 geändert worden ist, enthält ein Vezeichnis der benachteiligten sächsischen Gebiete im vorgenannten Sinne. Frage 2: Wie viele aktive landwirtschaftliche Betriebe bewirtschaften Flächen in benachteiligten Gebieten in Sachsen?(Wenn möglich bitte Aufschlüsseln nach den Regionen entsprechend Frage l) Zur Beantwortung der Frage wurde die Antragstellung des Jahres 2015 nach Richtlinie zur Gewährung von Ausgleichszulagen in benachteiligten Gebieten (RL AZU2015) zugrunde gelegt. Demnach beantragten insgesamt 2.804 aktive landwirtschaftliche Betriebe eine Förderung. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ sm u l.sachsen.de" lhr Zeichen lhre Nachricht vom 13. Juli 20.16 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-o141.50t19t5268 Dresden, Ot. O?, 2o,lb ¡ ,. Il::ì F¡eistaat Sachsen or.-o3.ro.zor6 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium fi¡r Umwelt und Landw¡rtschaft Archivstraße 1 01097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze g¡lt: Bitte beim Pfortendienst melden. * Kein Zugang für elektronisch sign¡erte sow¡e für verschlüsselte elektronische Dokumente lag der I Dêutschcn Einhcit I ¡ ll i.:,rt¡ .4 I -o Seite 1 von 3 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWEUT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Frage 3: Für wie viel Hektar landwirtschaftliche Fläche wurden 2015 Ausg leichszu lagen bezah lt? (Bitte Aufsch I üsseln entsprechend der Stufen der Benachteiligung nach V. 4. der Förderrichtlinie Ausgleichszulage sowie, wenn möglich, nach den Regionen entsprechend Frage l) Nach RL AZL|2015 geförderte Flächen im Berggebiet und den Agrarzonen 2 bis 4 Agrarzone Fläche [in Hektarl Berggebiet 1 .133 Agrarzone 2 3.277 Agrazone 3 67.985 Agrarzone 4 150.503 Gesamt 222.898 Frage 4: Sind der Staatsregierung Daten zu den Anteilen der Betriebsformen (Ackerbau-, Futterbau- und Verbundbetriebe sowie Milchviehhaltende Verbundbetriebe und sonstige Betriebsformen) in den jeweiligen benachteiligten Gebieten bekannt? Grundlage für nachfolgende Einordnung ist der Betriebssitz des Unternehmens und das unabhängig davon, in welcher Agrazone des benachteiligten Gebietes Flächen bewirtschaftet werden. Zur Klassifizierung der Betriebe wurde die Betriebssystematik der EU angewendet (Zuordnung der Betriebe über den Standardoutput einer bestimmten Betriebsform und einem Betriebstyp). Betriebsform Anzahl Betriebe gesamt Anzahl Betriebe im Berggebiet Anzahl Betriebe in den Agrarzonen 2 bis 4 Ackerbau 572 6 566 Futterbau 1.433 28 1.405 davon Milchvieh 421 I 412 Verbundbetriebe 526 526 davon Milchviehhaltende Verbundbetriebe 88 88 Nicht klassifizierbar 118 3 115 Sonstiqe Betriebsformen 155 4 151 Gesamt 2.804 41 2.763 Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSENl5 Frage 5: Welcher Anteil der in benachteiligten Gebieten bewirtschafteten Flächen wird ökologisch bewirtschaftet? (Bitte Angabe des prozentualen Anteil und der Gesamtfläche in ha, zum einen aufgeschlüsselt nach den Stufen entsprechend Frage 3 und nach den spezifischen Regionen entsprechend Frage 1) Zur Beantwortung wird die im benachteiligten Gebiet oeleoene und beantraqte Fläche zugrunde gelegt und nicht - wie bei der Beantwortung der Frage 3 - die qeförderte Fläche (vergleiche Ziffer V der RL AZL120'15, Bemessungsgrundlage). Aus diesem Grund sind die in nachfolgender Tabelle aufgeführten Angaben nicht identisch mit den Angaben zur Beantwortung der Frage 3. Mit freundlichen Grüßen l* Thomas Schmidt Anlage: 1 Agrazone AZL-fähige und beantragte Fläche [in Hektarl davon ökologisch bewirtschaftet lin Hektarl Anteil der ökologisch bewirtschafteten Fläche [in Prozentl Berooebiet 1.174 44 3,8 Aqrazone 2 3.478 328 9,4 Aqrazone 3 78.768 4.607 5,8 Agrazone 4 192.096 9.405 4,9 Gesamt 275.516 14.384 5,2 Seite 3 von 3 ¡(- i ¡ I I ¡¡-r )i ',., .l Leqende: I benachteiligte Gebiete (Berggebiete) ffi benachteiligte Gebiete (andere Gebiete) 2016-08-09T10:50:22+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes