STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOllALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 1 0 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Andre Wendt, Fraktion AfD Drs.-Nr.: 6/5737 Thema: Anrechnung des Landesblindengeldes bei Pflege Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Personen, die Leistungen nach dem Landesblindengeldgesetz erhalten, befinden sich in einem Pflegeheim bzw. im betreuten Wohnen? (Wenn möglich bitte getrennt auflisten) Im Freistaat Sachsen gibt es 1.084 Blindengeldempfänger mit Kürzungen des Blindengeldes wegen eines Heimaufenthalts nach § 4 LBiindG. Zum betreuten Wohnen können keine Angaben gemacht werden, da dies bei der Gewährung von Landesblindengeld zu keiner Kürzung führt und somit im Rahmen des Verwaltungsverfahrens nicht abgefragt wird. Frage 2: Wie viele Personen hatten Anspruch bzw. haben Leistungen nach dem LBiindG in den Jahren 2010 bis 2015 erhalten? (Bitte nach Jahreszahlen getrennt auflisten) Dies waren im Jahr 2010: 16.877 Personen, 2011 : 16.692 Personen, 2012: 16.395 Personen, 2013: 16.103 Personen, 2014: 15.905 Personen und 2015: 15.490 Personen. Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 IhrZeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 44-0141.51-16/633 Dresden, /10 August 2016 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 0 01097 Dresden www.sms.sachsen.de Frage 3: STAATSMlNISTERIUM FÜR SOllALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Wie vielen Personen wurden andere Leistungen nach § 5 LBiindG angerechnet? Bei 1.819 Personen werden andere Leistungen nach§ 5 LBiindG angerechnet. Frage 4: Ist aus Sicht der Staatsregierung § 5 LBiindG mit der UN-BRK vereinbar? Ja. Mit freundlichen Grüßen ~~ratach Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN 2016-08-11T10:12:13+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes