SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Postfach 10 09 1 0 1 01 079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS Kleine Anfrage des Abgeordneten Uwe Wurlitzer, Fraktion der AfD Drs.-Nr.: 6/5739 Thema: Arbeitsblätter aus dem Schroedei-Verlag Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Eitern von Schülern in anderen Bundesländern ist aufgefallen, dass im Unterricht angebliche oder verzerrte Aussagen von politischen Parteien im Unterricht eingesetzt werden, die nicht den wirklichen Aussagen der Parteien zum Beispiel in Parteiprogrammen entsprechen. Dies ging auch durch die überregionale Presse. So wurden in Harnburg Arbeitsblätter des Sehreedel Schulbuchverlages im PGW-Unterricht (Politik, Gesellschaft, Wirtschaft) und im Deutschunterricht sowohl an Gymnasien als auch an Stadtteilschulen eingesetzt, in denen nachweislich falsche Aussagen über die AfD gemacht wurden." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Werden in sächsischen Schulen auch Arbeitsblätter des Sehreedel Schulbuchverlages verwendet? Wenn ja, welche und in welcher Schulform und Altersklasse werden sie eingesetzt? Im Sächsischen Schulbuchverzeichnis werden Schulbücher und ihnen gleichgestellte Druckwerke zum Gebrauch an sächsischen Schulen zugelassen . Dazu gehören auch Schulbücher des Sehreedel Verlages, der Teil der Bildungshaus Schulbuchverlage Westermann Sehreedel Diesterweg Schöningh Winklers GmbH ist. Gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 der Lernmittelverordnung (LernmitVO) bedürfen der Zulassung nicht Arbeitshefte, die Schulbücher ergänzen oder begleiten , wenn das dazugehörige Leitmedium zugelassen ist. Einzelne Arbeitsblätter unterliegen keiner Zulassungspflicht Welche Lernmittel vor Ort tatsächlich Verwendung finden, wird seitens der Schulaufsichtsbehörde nicht erfasst. Frage 2: Welche Handlungsanweisungen gibt die Staatsregierung den Lehrern, um das Thema Parteien und deren Politik im Unterricht zu behandeln ? Seite 1 von 3 S SACHsEN Die Staatsministerin Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) Z-1053/2/113 Dresden, t/J?·August2016 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Kultus Carolaplatz 1 01097 Dresden www.smk.sachsen.de Verkehrsverbindung : Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS ljSACHsEN ln § 1 des Schulgesetzes für den Freistaat Sachsen (SchuiG) ist der Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule verankert, der für alle Lehrkräfte bindend ist und der in einem eigenen pädagogischen Konzept im Unterricht auf der Grundlage der Lehrpläne umgesetzt wird . Die pädagogischen, didaktischen und schulorganisatorischen Grundsätze zur Erfüllung des Bildungsauftrages legt die Schule in einem Schulprogramm fest. Der Bildungs- und Erziehungsprozess wird somit maßgeblich durch die Lehrkräfte im Rahmen ihrer pädagogischen Verantwortung gestaltet. Die Schule als sozialer Erfahrungsraum muss den Schülern Gelegenheit geben, den Anspruch auf Selbstständigkeit , Selbstverantwortung und Selbstbestimmung einzulösen und Mitverantwortung bei der gemeinsamen Gestaltung schulischer Prozesse zu tragen . Dazu tragen Lehrkräfte, besonders in den gesellschaftswissenschaftliehen Fächern, bei. Dazu gehört auch, dass ihr Unterricht insbesondere im Fach Gemeinschaftskunde einen Beitrag zur Orientierung im gegenwärtigen gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Geschehen , zur Reflexion von Perspektiven und Alternativen , zur Urteilsbildung und zur Ausbildung von Handlungsfähigkeit auf der Grundlage der Werte der freiheitlichendemokratischen Grundordnung des Grundgesetzes und der Sächsischen Landesverfassung leistet. Ziel ist die Entwicklung eines mündigen Staatsbürgers, der engagiert und verantwortungsvoll als Bürger das Leben im freiheitlichen Gemeinwesen mitgestaltet Die Lehrkräfte sind den Grundprinzipien der freiheitlich-demokratischen Gesellschaftsordnung verpflichtet und orientieren sich darüber hinaus im Unterricht an einer didaktischen Perspektive, die unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Lerngruppe das Aktualitätsprinzip beachtet und den Dimensionen der Politik und des Politikzyklus Rechnung trägt. Der Unterricht wird bestimmt durch den so genannten Beutelsbacher Konsens. Dieser formuliert neben dem Überwältigungsverbot, dass das, was in Wissenschaft und Politik kontrovers ist, auch im Unterricht kontrovers erscheinen muss. Darüber hinaus soll der Schüler in die Lage versetzt werden , seine Situation zu analysieren und an der Gestaltung der vorgefundenen Lage mitzuwirken. Frage 3: Wie stellt die Staatsregierung sicher, dass Lehrer dem Neutralitätsgebot gegenüber politischen Parteien im Unterricht nachkommen? Die Schulleitungen aller öffentlichen Schulen werden regelmäßig auf die einschlägigen Erlasse zur Wahrung des Neutralitätsgebotes hingewiesen. Zuletzt erfolgte dies mit dem Erlass vom 24. Februar 2016 zur Durchführung von Veranstaltungen mit Politikern an öffentlichen Schulen. Frage 4: Welche offiziellen und welche von den Lehrern persönlich zusammengestellten Lehrmittel verwenden die Lehrer, um die Politik der im sächsischen Landtag und der in anderen Bundesländern vertretenen Parteien im Unterricht zu behandeln? Gemäß § 40 Abs. 2 SchuiG trägt der Lehrer die unmittelbare pädagogische Verantwortung für die Erziehung und Bildung der Schüler im Rahmen der im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, in der Verfassung des Freistaates Sachsen und der im Seite 2 von 3 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS S SACHsEN Schulgesetz niedergelegten Erziehungs- und Bildungsziele, Bildungsstandards, Lehrpläne sowie der übrigen für ihn geltenden Vorschriften und Anordnungen. Unterrichtsmaterialien, die die Lehrkräfte selbst entwickeln, müssen gemäß § 4 Abs.1 LernmitVO mit den durch Grundgesetz, Verfassung des Freistaates Sachsen und Schulgesetz vorgegebenen Erziehungszielen sowie mit den Zielen und Inhalten des entsprechenden Lehrplanes übereinstimmen und hinsichtlich Inhalt und sprachlicher Form altersgemäß angemessen didaktisch aufbereitet sein. Sie müssen positive ldentifikationsmöglichkeiten sowohl für Mädchen als auch für Jungen anbieten und im Hinblick auf Druckbild, graphische Gestaltung und Ausstattung in die jeweilige didaktische Zielsetzung eingebunden sein. Zudem haben sie sich an gesicherten Erkenntnissen der Fachwissenschaft zu orientieren und die Vereinbarkeit mit einer wirtschaftlichen Haushaltführung muss gegeben sein. Frage 5: Gab es in den letzten zehn Jahren Vorfälle, in denen Lehrer oder externe Personen im Unterricht gegen das Neutralitätsgebot verstoßen haben? Wenn ja, welcher Art waren die Verstöße und wie wurden sie geahndet? Der Sächsischen Bildungsagentur als Schulaufsichtsbehörde sind derartige Vorfälle nicht bekannt. Mit freundlichen Grüßen Brunhild Kurth Seite 3 von 3 2016-08-09T10:51:08+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes