2015/241 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACH SEM Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 10 05 10 | 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/574 Thema: Hochwasserschutzbelange beim genehmigten Abriss der Papierfabrik Golzern auf dem Gemeindegebiet der Stadt Grimma (Landkreis Leipzig) Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststeile® smul.sachsen.de* Ihr Zeichen PD 2-2012 Pa/Ho Ihre Nachricht vom 2. Januar 2015 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) Z-0141.50/19/4774 Dresden, 2 3. 01. 2015 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Die Landesdirektion hat am 28.11.2014 mitgeteilt, dass sie den Antrag der Stadt Grimma auf Abbruch der seit 1860 errichteten Gebäude der Papierfabrik Golzern genehmigt hat. Die Anlage würde einen „erheblichen Rückstau im Hochwasserfall“ und nachfolgend „Gefahren für Leib und Leben in den oberhalb von Golzern liegenden Gemeindeteilen“ darstellen. Durch den Rückbau sei eine Wasserspiegelabsenkung von 6 bis 8 Zentimetern zu erwarten. Eine Engstelie mit hohen Fließgeschwindigkeiten und vielfältigen Strömungswechseln würde beseitigt. Risiken durch Eisstau und sich verklausendes Treibgut würden verhindert. Die Anlage selbst wäre im Hochwasserfall nicht zu verteidigen. Gebäudeteile könnten abtreiben und die unterliegende Stadt Trebsen erheblich gefährden. Insgesamt sei die Anlage ein „nicht zu verantwortender Gefahrenpunkt auf dem Gemeindegebiet der Stadt Grimma“. Vor diesem Hintergrund müsse die nachweislich hohe Wertigkeit des Denkmals zurückstehen wie auch das Interesse der Bürgerinitiative zu dessen Erhalt und Übernahme.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Für welchen Flusskilometer im Oberlauf der Anlage bis zum Bereich Pöppelmannbrücke der Stadt Grimma wird bei einem statistisch einhundertjährlichen Hochwasserereignis welcher Gesamt-Wasserspiegel/Pegelstand erwartet (Angabe bitte in Zentimetern und mit genauem Fluss-Kilometer für mindestens zehn Standorte)? Seite 1 von 3 Jetzt 0 schalten Energieeffizienz in Sachsen Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße 1 01097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. * Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente D2015/241 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Die Ergebnisse der Wasserspiegellagenberechnung in der Gefahrenkarte Grimma vom 25. Mai 2005 weisen folgende Werte aus: Station Berechnete Wasser- Abflusstiefe (Fluss-km) spiegelhöhe (mHN) (cm) 74,548 126,56 642 74,984 126,70 918 75,674 127,77 776 76,144 127,99 803 76,584 128,14 773 76,974 128,22 846 76,659 128,41 763 78,663 128,89 730 79,001 128,98 839 79,496 129,59 725 Frage 2: Welche einzelnen Maßnahmen sehen das Hochwasserschutzkonzept (HWSK) für die Mulden im Regierungsbezirk Leipzig (Planungsgesellschaft Dr. Scholz mbH, 2004) bzw. spätere HWSK an den Oberläufen des Standortes Golzern vor, welche Absenkung des Hochwasserspiegels bei einem statistisch einhundertjährlichen Hochwasserereignis wären damit jeweils für das Gebiet der Stadt Grimma verbunden und welche Kosten werden für die einzelnen Maßnahmen kalkuliert? Das Hochwasserschutzkonzept (HWSK) von 2004 enthält folgende Fachvorschläge für Maßnahmen: Stadtbereich Grimma/Errichtung einer Hochwasserschutzanlage; Schiffsmühle Grimma/Objektschutz; Dorna/Objektschutz; Golzern/Beräumung, Beseitigung von Fließhindernissen, Objektschutz. Eine Wasserspiegelabsenkung zu diesen einzelnen Maßnahmen ist nicht ausgewiesen und infolge der genannten Maßnahmen auch nicht erwartbar. Im Übrigen wird auf die Antwort auf Frage 2 der Kleinen Anfrage Drs.Nr. 6/85 vom 5. November 2014 verwiesen. Für die Maßnahme „Stadtbereich Grimma/Errichtung einer Hochwasserschutzanlage“ betragen die Kosten nach aktuellem Stand der Umsetzung insgesamt 45 Millionen Euro. Für die Maßnahme Schiffsmühle Grimma/Objektschutz sind im HWSK 25.000 Euro; für die Maßnahme Dorna/Objektschutz 136.000 Euro und für die Maßnahme Golzern/Beräumung, Beseitigung von Fließhindernissen, Objektschutz 109.000 Euro angegeben. Frage 3: Welche der vorgenannten Maßnahmen wurden bis heute realisiert, ist im Bau oder in Planung mit einem konkreten Realisierungszeitraum? Von den vorgenannten Maßnahmen im Oberlauf des Standortes Golzern wurde die Maßnahme „Stadtbereich Grimma/Errichtung einer Hochwasserschutzanlage“ durch den Staatsbetrieb Landestalsperrenverwaltung (LTV) abschnittsweise fertiggestellt und ist in weiteren Abschnitten im Bau (Realisierungszeitraum 2007 bis 2018). Die vorgenannten Maßnahmen mit Objektschutz obliegen den jeweiligen Eigentümern, hierüber liegen keine Detailinformationen vor. Freistaat SACHSEN Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN Frage 4: Wurde angesichts der von der Landesdirektion beschriebenen, von der Anlage Golzern ausgehenden Gefahren bereits in der Vergangenheit deren Abbruch konkret geplant oder beantragt, insbesondere auch im Rahmen einer Abbruchverfügung? Eine Abbruchplanung, -beantragung oder -Verfügung aus der Vergangenheit ist für die im Jahr 2013 noch in Betrieb befindliche und im Unternehmenseigentum stehende Anlage nicht bekannt. Frage 5: Welche Gebäude mit einem vergleichbaren Gefährdungspotenzial in Sachsen, in welcher Gemeinde und an welchem Fluss sind der Staatsregierung bekannt, insbesondere im Zusammenhang mit vorliegenden HWSK? Hierüber liegt keine Erhebung vor und eine solche ist mit verhältnismäßigem Aufwand im Bearbeitungszeitraum der Anfrage auch nicht erstellbar, da für jeden möglichen Standort jeweils die einzelnen hydraulischen, Objekt- und umgebungsseitigen Gegebenheiten im Einzelfall geprüft werden müssten. Dabei steht dahin, ob angesichts der Vielfalt der Fluss- und historischen Siedlungslandschaften im Freistaat Sachsen eine belastbare Vergleichbarkeit überhaupt herstellbar ist. Mit freundlichen Grüßen Thomas Schmidt Seite 3 von 3