STAATSI\4INISTERIUM FÜR UT\4WELT UND LÀNDWIRTSCHAFT SÀCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 100510 | 01076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Li ndena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Gunter Wild, Fraktion der AfD Drs.-Nr.: 615743 Thema: Stand der Wasserkraftnutzung in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Wie hat sich die installierte elektrische Leistung von Wasserkraftanlagen in Sachsen seit dem Jahr 2009 entwickelt ? (Aufschlüsselung bitte nach den Größenklassen 0-0,1 Mw, >0,1-0,5 MW, >0,5-1 MW, >1-2 MW, >2 MW und insgesamt ) Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ smul.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 14. Juli 2016 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-014't.50t19t5271 Dresden, 09.0f. \ott Nachfolgende Tabelle beschreibt die Entwicklung der Leistung Wasserkraftanlagen seit dem Jahr 2009, aufgeschlüsselt nach Größenklassen 0-0,1 MW, >0,1-0,5 MW, >0,5-1 MW, >1-2 MW, >2 MW von den Tag der I I Dêutschen Einhe¡t I IrttIll FreistaatSachsent or.-o3.ro.zor6 Hausanschrift: Sächsisches Staatsminister¡um fi¡r Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße 1 01097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. * Ke¡n Zugang für elektronisch s¡gn¡erte sow¡e fúr verschlüsselte elektron¡sche Dokumentê @oF-F. c\,1(o oN Leistungszuwachs IkW] Summe 63L7 100 s00 36855 2306 515 700 400 423 0 547 L60 4L906 s00 1000 17986 2840 0 0 0 861 0 0 0 2L687 1000 2000 t2670 0 0 0 0 0 0 0 0 t2670 kW min kW Max bis 2008 2009 2070 20tt 2012 20L3 20L4 2015 20t6 0 100 5127 386,5 90,5 185 254,5 48,6 tt,5 704 109,5 2000 120000 Summe 129000 201638 5532,5 605,5 885 4558,5 1332,6 It,5 651 269,5 L 0 0 0 3904 0 0 0 0 32904L Seite 1 von 4 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Bei der Erstellung der Tabelle wurde auf die verfügbaren Angaben der Netzbetreiber www.netztransparenz.de (bis Stichtag 31. Dezember 2014) und ab dem 1 . Januar 2015 auf die des Anlagenregisters der Bundesnetzagentur zurückgegritfen. Die Leistungsklasse 2000 bis 120000 kW berücksichtigt auch das Pumpspeichenryerk Niederwartha. Frage 2= Wie viele Wasserkraftanlagen haben seit dem Jahr 2009 Maßnahmen zur Wiederherstellung oder Verbesserung der Durchgängigkeit fertigstellt und wie viele Anlagen besitzen noch keine entsprechenden Ausrüstungen zur Passierbarkeit? (bitte Auflistung inkl. Nennung der Maßnahmen) lm Sinne der Fragestellung werden als ,,fertiggestellte Maßnahmen zur Wiederherstellung oder Verbesserung der Durchgängigkeit" solche mit einer vorhandenen wasserrechtlichen Bauabnahme verstanden. Somit sind diese Maßnahmen als funktionsfähig zu bewerten, da sie genehmigungskonform gebaut wurden. Ebenfalls ist darauf hinzuweisen, dass sich die Frage auf die Anzahl an Wasserkraftanlagen seit dem Jahr 2009 bezieht und daher keine Aufsummierung zu den insgesamt vorhandenen Wasserkraftanlagen je Landkreis/Kreisfreie Stadt zulässig ist. Des Weiteren werden ,,Ausrüstungen zur Passierbarkeit" als Fischaufstiegsanlagen (FAA) und Fischabstiegsanlagen (FAbA) nach dem Stand der Technik verstanden. Es ist darauf hinzuweisen, dass sich keine Wasserkraftanlagen im Zuständigkeitsbereich der Stadt Chemnitz befinden. Land ratsamUKreisf reie Stadt Anzahl WKA mit fertiggestellten Maßnahmen zur Durchgängigkeit (Fischaufstiegsanlage FAA, Fischabstiegsanlage FAbA) gesamt seit 2009 AnzahlWKA ohne FAA, FAbA bzw. ohne deren Einhaltung des Stands der Technik LRA Sächs. Schweiz - Osterzgebirge 3 FAA 2 FAbA 6 LRA Görlitz 2 FAA 4 LRA Erzsebirqskreis 17 FAA 73 LRA Mittelsachsen 36 FAA 15 FAA+FAbA 28 LRA Meißen 5 FAA 12 Stadt Leipzig 2 FAA+FAbA 1 LRA Vogtlandkreis 1 FAA 7 LRA Bautzen 6 FAA 3 FAbA 1 FAA+FAbA 28 LH Dresden 1 FAA 1 LRA Zwickau 3 FAA 3 FAA+FAbA 5 LRA Nordsachsen 2 FAA+FAbA 1 LRA Leipzig 2 FAA+FAbA 2 Stadt Ghemnitz 0 LD Sachsen 1 FAA 1 Gesamtsumme 75 5 25 169 Seite 2 von 4 STAATSI\4INISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Frage 3: Mit welchen Summen förderte der Freistaat Sachsen wie viele Maßnahmen zur Wiederherstellung bzw. Verbesserung der Gewässerdurchgängigkeit bei Wasserkraftanlagen seit dem Jahr 2OO9? (Wenn möglich, bitte weitgehende Auflistung in Jahresscheiben) Vom Jahr 2009 bis zum 30. Juni 2016 förderte der Freistaat Sachsen Maßnahmen zur Wiederherstellung bzw. Verbesserung der Gewässerdurchgängigkeit an Wasserkraftanlagen mit einem Gesamtbetrag an ausgezahlten Fördermitteln in Höhe von 4.753.237,94 Euro. Die Auflistung in Jahresscheiben kann aus nachfolgender Tabelle entnommen werden Jahr Auszahlung in Euro (Datenquelle: FöMISAX) 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Summe 1.012.373,54 759.536,85 1 .130.568,32 842.420,23 445.302,81 453.828,52 48.876,67 60.331,00 4.753.237,94 Der Gesamtbetrag an ausgezahlten Fördermitteln in Höhe von 4.753.237,94 Euro wurde für insgesamt 50 Maßnahmen aufgewendet. Von einer Aufschlüsselung der Maßnahmen auf die jeweiligen Jahresscheiben der Auszahlungen wurde abgesehen, da bei einer Vielzahl von Maßnahmen die Auszahlungen sich über mehrere Haushalts-jahre verteilen und damit eine sachgerechte Zuordnung der Maßnahmen zu den Jahresscheiben nicht möglich ist. Frage 4: Welches Potential sieht die Staatsregierung zum weiteren Ausbau der Wasserkraft in Sachsen, insbesondere unter der Prämisse, dass entsprechend der WRRL-Richtlinie durch Durchgängigkeit der Gewässer und damit auch der ökologische Zustand erhalten bzw. verbessert werden soll? Das vorhandene Wasserkraftpotenzial im Freistaat Sachsen wird bereits weitgehend genutzt. Es wird davon ausgegangen, dass ein Zuwachspotenzial in erster Linie in der Erhöhung der technischen Effizienz bestehender Anlagen liegt. Unter Berücksichtigung der ökologischen Anforderungen an die Wasserkraft und der dadurch bedingten Einschränkungen der wirtschaftlichen Nutzung ist die Erschließung des Wasserkraftpotenzials im Freistaat Sachsen weitestgehend abgeschlossen. Seite 3 von 4 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Frage 5: Laut dem Artikel der Freien Presse ,,Abgabe für Wasserkraftanlagen wird gekippt" vom 04.02.2016 kündigte Herr Abgeordneter Heinz der GDU-Fraktion an, dass mit der Abschaffung der Wasserentnahmeabgabe für die Wasserkraftnutzung Maßnahmen zlr Verbesserung der Gewässerdurchgängigkeit an Wasserkraftanlagen nicht mehr gefördert werden sollen, Betreiber jedoch verpflichtet seien bis 20lg ihre Anlagen mit Fischauf- und Abstiegshilfen auszurüsten. Ab wann soll die Förderung eingestellt werden und mit welchen gesetzlichen lnstrumenten werden die Betreiber sächsischer Wasserkraftanlagen verpflichtet besagte Fischauf- und Abstiegshilfen zu errichten? Fùlr die Stellung von Anträgen auf Förderung von Baumaßnahmen zur Verbesserung der Durchgängigkeit an Wasserkraftanlagen nach Nr. 2.1.2 der Förderrichtlinie Gewässer /Hochwasserschutz (RL GHl2007) ist das Datum der Einbringung des Gesetzentwurfs zur Wiedereinführung der Befreiung der Wasserkraftnutzung von der Wasserentnahmeabgabe in den Sächsischen Landtag am 22. Mäz 2016 maßgeblich. Nach diesem Datum eingegangene Förderanträge werden abgelehnt. Alle bewilligungsreifen Anträge, die bis zu diesem Datum eingegangen sind, werden nach RL GHl2007 beschieden. Nach $ 34 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) besteht in Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie eine Pflicht zur Herstellung beziehungsweise Wiederherstellung der Durchgängigkeit der oberirdischen Gewässer, soweit dies erforderlich ist, um die Bewirtschaftungsziele nach Maßgabe der SS 27 bis 31 WHG zu erreichen. Das WHG lässt den Zeitraum der Umsetzung offen. Eine Konkretisierung erfolgt durch $ 7 Satz 1 Sächsisches Wassergesetz (SächsWG), wonach bestehende Anlagen im Sinne von $ 34 Abs. 2 WHG innerhalb von sechs Jahren anzupassen sind. Demzufolge sind die Wasserkraftanlagenbetreiber gesetzlich verpflichtet, die Durchgängigkeit hezustellen. Soweit Betreiber dem nicht nachkommen, werden ungeachtet von $ 7 Satz 1 SächsWG die erforderlichen Anordnungen ergehen. Daneben sind die Betreiber nach $ 28 Abs. 2 Sächsisches Fischereigesetz (SächsFischG) verpflichtet, wenn sie eine Stauanlage errichten oder betreiben, die die Fischdurchgängigkeit unterbricht oder erheblich beeinträchtigt , dies der Fischereibehörde anzuzeigen und durch geeignete Maßnahmen die Fischdurchgängigkeit zu gewährleisten. Mit freundlichen Grüßen u Thomas Schmidt Anlage: 1 Seite 4 von 4 Anlage: Ta bel le AW_Erfassung_Drucksache 6_5743 zuFrage2 Anzahl WKA ohne FAA, FAbA bzw. ohne deren Einhaltung des Stands der Technik 6 4 73 28 L2 T 7 28 7 5 7 2 0 1, 169 zuFrage2 Anzahl WK1A mit fertiggestellten Maßnahmen zur Durchgängigkeit (Fischaufstiegsanlage FAA, Fischabstiegsanlage FAbA) gesamt seit 2009 15 FAA+FAbA 2 FAA+FAbA 1 FAA + FAbA 3 FAA+FAbA 2 FAA + FAbA 2 FAA + FAbA 25 2 FAbA 3 FAbA 5 3 FAA 2 FAA 17 FAA 36 FAA 5 FAA l FAA 6 FAA l FAA 3 FAA l FAA 75 Landratsamt/kreisf reie Stadt LRA Sächsische Schweiz - Osterzgebirse LRA Görlitz LRA Erzgebirgskreis LRA Mittelsachsen LRA Meißen Stadt Leipzig LRA Voetlandkreis LRA Bautzen LH Dresden LRA Zwickau LRA Nordsachsen LRA leipzie Stadt Chemnitz Landesdirektion Sachsen Gesamtsumme 2016-08-10T10:24:56+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes