STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hosp¡talshaße 7 | 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindena u-Plalz 1 01067 Dresden Große Anfrage der AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 615744 Thema: Situation des Strafvollzugs in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Große Anfrage wie folgt: l. Belegsituation Frage 1: Durch welche konkreten Maßnahmen will die Staatsregierung die bis 2019 die erforderlichen Haftplätze (vgl. Große Anfrage 6/3640) zur Verfügung stellen? Zur Beantwortung wird auf den Bericht der Staatsregierung zum Entschließungsantrag der Fraktionen CDU und SPD (Drs.-Nr.: 6/5584) zu Punkt ll,2 venryiesen. 5 FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 (0)351 564-1500 Telefax +49 (0)351 564-1509 staatsminister@ smj.justiz.sachsen.de* Aktenzeichen 1 0408a-KLR-3726/1 5 Dresden, 1.6)-September 2016 Ëlr I l[ IË WANDEL HINTER GITTERN 30OJehrc 300Jahrc Gcñngnis Wsldhc¡m såchrischc Vollzugsgcsch¡chte Hausanschrift: Sächs¡sches Staataministerium der Justiz Hospitalstraße 7 01097 Dresden Br¡efpost über Deutsche Post 01095 Dresden www.justiz. sachsen.de/smj Verkehrsverbindung: Zu erre¡chen mit Straßenbahnlinien 3,6,7,8,11 Parken und behindertengerechter Zugang über Einfahrt Hospitalstraße 7 'Zugang für elektronisch s¡gnisrte sowiê für versch[¡ss6lto êlektronische Dokuments nur über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach; nåhere lnformationen unter w.6gvp,doSeite I von 27 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Frage 2: Wann und durch welche konkreten Maßnahmen wird der Anspruch auf Unterbringung der Gefangenen in einem Einzelhaftraum flächendeckend in Sachsen umgesetzt werden? Zur Beantwortung wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Große Anfrage der Fraktionen von CDU und SPD (Drs.-Nr,: 6/3640) zu Frage 11.12 verwiesen. Frage 3: Wann werden zusätzliche Mutter-Kind-Haftplätze in Chemnitz oder anderen JVAen zur Verfügung gestellt? Zur Beantwortung wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Große Anfrage der Fraktionen von CDU und SPD (Drs.-Nr.: 6/3640) zu Frage 1.8 venviesen. Darüber hinaus bestehen aktuell keine konkreten Planungen, die Haftplatzkapazitäten für eine Mutter-Kind- oder Vater-Kind-Unterbringung zu enveitern. Frage 4: Welches Konzept hat die Staatsregierung, um die erforderliche Anzahl an Haftplätzen für Sicherungsverwahrte (vgl. Große Anfrage 6/3640) zur Verfügung zu stellen? Grundsätzlich wird nach Ziffer Vll.2. des derzeit gültigen Vollstreckungsplans für den Freistaat Sachsen vom 18, Mai 2015 (SächsABl. S. 855) Sicherungsverwahrung an männlichen Untergebrachten ausschließlich in der Justizvollzugsanstalt Bautzen und an weiblichen Untergebrachten ausschließlich in der Justizvollzugsanstalt Chemnitz vollzogen. ln den anderen sächsischen Justizvollzugsanstalten werdeh keine Platzkapazitäten für die Unterbringu ng von Sicheru ngsvenruahrten vorgehalten. Die Justizvollzugsanstalt Bautzen kann in dem für den Vollzug der Sicherungsvenarahrung gewidmeten, separat von den Unterbringungsbereichen anderer Haftarten eingerichteten Haus ll insgesamt 40 Personen unterbringen. Die Unterbringung verteilt sich auf zwei Etagen mit jeweils zwei Flügeln, in denen jeweils l0 Zimmer zur Verfügung stehen. lÐ3Äëiisulr Seite 2 von 27 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN5 Es liegen aktuell keine Anhaltspunkte dafür vor, dass die vorhandenen Plätze - auch über eine mittelfristige Betrachtung hinaus - zukünftig nicht ausreichen werden, um die sächsischen Sicherungsverwahrten unterzubringen. Bei dieser Prognose wurde auch die aktuelle Auslastung (zum 1. Juli 2016waren dort28 Plätze belegt) und dieAnzahl derStrafgefangenen , bei denen die Maßregel der Sicherungsverwahrung derzeit bereits angeordnet oder vorbehalten ist, berücksichtigt. ln der Justizvollzugsanstalt Chemnitz ist derzeit kein separater Unterbringungsbereich der Sicherungsverwahrung gewidmet. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass ein Fall der Unterbringung einer weiblichen Person in der Sicherungsverwahrung statistisch sehr unwahrscheinlich und die Belegungssituation in der Justizvollzugsanstalt Chemnitz insgesamt sehr angespannt ist. lm Jahr 2014 war bundesweit nur eine weibliche Person im Vollzug der Maßregel der Sicherungsvenruahrung untergebracht (Statistisches Bundesamt , Strafvollzug - Demographische und kriminologische Merkmale der Strafgefangenen am 31.03. - Fachserie 10 Reihe 4.1 -2014). lm FreistaatSachsen istdezeitauch keine weibliche Strafgefangene mit angeordneter oder vorbehaltener Sicherungsverwahrung inhaftiert. lm Falle eines Bedarfes würde die Unterbringung einer weiblichen Sicherungsverwahrten beispielsweise in der in Hessen vorgehaltenen Einrichtung für sicherungsverwahrte Frauen in Frankfurt geprüft werden. ll. Gesundheit der Gefangenen Frage 5: ln welche JVA werden die 20 Therapieplätze aus der zu schließenden JVA Zeithain verlegt? Es ist geplant, im Anschluss an eine grundlegende bauliche Sanierung die Justizvollzugsanstalt Torgau zur zentralen sozial- und suchttherapeutischen Anstalt auszubauen. Bei dieser Planung wird berücksichtigt, dass bei einer Schließung der Justizvollzugsanstalt Zeithain dort 20 Suchttherapieplätze wegfallen werden. Seite 3 von 27 STAÀTSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENÐ Frage 6: Welches konkrete Drogen-Therapiekonzept liegt für die JVA Chemnitz vor? Bei neu aufgenommenen Gefangenen, die unter Einfluss von Suchtmitteln stehen oder Entzugserscheinungen aufirueisen, erfolgt eine medizinische Betreuung. lm Rahmen des Aufnahmeverfahrens, des Diagnoseverfahrens und der Vorbereitung der Vollzugs- und Eingliederungsplanung wird beijeder Gefangenen geprüft, ob eine Suchtproblematik vorliegt und welche Maßnahmen erforderlich sind und empfohlen werden. Gefangene mit Suchtmittelproblematik oder -abhängigkeit werden motiviert, die Angebote der externen Suchtberatung der J ustizvol lzugsanstalt wah rzunehmen. Sofern eine stationäre Suchttherapie nach Haftentlassung nicht angezeigt scheint, wird während der Haft die Teilnahme an zu der individuellen Problematik passenden Behandlungs - und Beratungsmaßnahmen angeboten. Um den Gefangenen zu helfen, die körperlichen und seelischen Folgen des Drogenentzuges bewältigen zu können, werden diese durch eine verbindliche und sinnvolle Strukturierung des Tagesablaufs unterstützt. Bei Gefangenen, bei denen eine stationäre Suchttherapie nach Haftentlassung angezeigt ist, erfolgt nach Möglichkeit die Aufnahme auf der Motivationsstation zur intensiven Vorbereitung auf eine Suchttherapie. Dort wird insbesondere Wissen zur Sucht und zu Möglichkeiten und Anforderungen einer Suchttherapie vermittelt sowie die Gruppenfähigkeit und das Durchhaltevermögen gefördert. Zusätzlich erfolgt die Zusammenarbeit mit der externen Suchtberatung zur Beantragung einer Kostenzusage für eine stationäre Suchttherapie . Frage 7: Durch welche konkreten Maßnahmen will die Staatsregierung Fachärzte für Psychiatrie als Anstaltsärzte gewinnen? Die Anstaltsleitungen sind angehalten, niedergelassene Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie für eine Vertragsarzttätigkeit im sächsischen Justizvollzug zu gewinnen. Auch Leitungen von Krankenhäusern sollen regelmäßig'mit der Bitte kontaktiert werden, Seite 4 von 27 STAATSMINISTERIUI\4 DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN5 zu prüfen, ob dort tätige Psychiater stundenweise als Vertragsarzt für den Justizvollzug tätig werden können. Der Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, der die psychiatrische Abteilung des Justizvollzugskrankenhauses der Justizvollzugsanstalt Leipzig leitet, hat eine Weiterbildungsermächtigung erhalten. So soll versucht werden, Assistenzärzte zu gewinnen, die ihre Ausbildung zum Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie mit einer praktischen Tätigkeit im sächsischen Justizvollzug verbinden, Der allgemeine Bedarf an Ärzten für Justizvollzugsanstalten wurde durch Veröffentlichungen im ,,Sächsischen Azteblatt" und in den Mitteilungen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen bekanntgemacht. Frage 8: Warum werden Erkrankungen der Gefangenen nicht statistisch erhoben, um den Bedarf an medizinischen Fachpersonal besser planen zu können? Angesichts der insgesamt nur begrenzt zur Verfügung stehenden Anzahl an Arzten ist es nur sehr schwer möglich, qualifizierte Arzte für eine Tätigkeit im Justizvollzug zu gewinnen , Dieser Sachlage würde auch eine umfassende statistische Erhebung der Erkrankungen der Gefangenen keine Abhilfe verschaffen. Frage 9: Welche konkreten Maßnahmen plant die Staatsregierung, um den erheblichen Krankenstand unter den Mitarbeitern der JVAen zu begegnen? Ein grundlegend angelegtes Gesundheitsmanagement soll dazu beitragen, die Krankenstände zu reduzieren und die Leistungsfähigkeit der Bediensteten der Justizvollzugsanstalten weiter zu erhöhen. Die bisherigen Bestrebungen sollen ergänzt und erweitert werden . Das Ende April 2016 gestartete und bereits erprobte Projekt,,Ein nachhaltig wirksames Betriebliches Gesundheitsmanagement in Justizvollzugsanstalten" der Christian- Albrechts-Universität Kiel wird hierzu wesentlich beitragen. Das Vorhaben unter der Leitung von Herrn Dr. Berger umfasst nicht nur die Erhebung der Arbeitsbewältigungsfähig- Seite 5 von 27 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN5 keit - dargestellt im Work Ability lndex - und zugehöriger Bedingungsfaktoren - körperliche , psychische und soziale Leistungsfähigkeit, berufliche Qualifikation, Arbeitsplatzgemeinschaft (Werte, Führung) sowie Arbeitsorganisation und -gestaltung -, sondern mündet auch in eine durch Vorschläge von Herrn Dr. Berger angeregte Maßnahmenumsetzung zum Betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM) auf der Basis eines begleitenden Projektmanagements. Für das Projekt sind zunächst vier Justizvollzugsanstalten, und zwar die Justizvollzugsanstalt Dresden, Chemnitz, Waldheim und die Jugendstrafvollzugsanstalt Regis-Breitingen, ausgewählt worden. Die Auswahl erfolgte unter anderem aufgrund der zu verzeichnenden Krankenstände der letzten vier Jahre. lm Projektmanagement ist eine Fachkonferenz vorgesehen, die auch für den mittelbaren Nutzen der nicht im Projekt verankerten Anstalten sorgen soll. Neben den enruähnten zentral gesteuerten und unterstützten Vorhaben werden seit dem Jahr 2011 individuelle Maßnahmen zur Gesundheitsförderung in den Justizvollzugsanstalten auf der Grundlage einer mit dem Hauptpersonalrat beim Staatsministerium der Justiz abgeschlossenen Rahmendienstvereinbarung zum Gesundheitsmanagement vom 2. Mai 201 1 (aktualisiert am 1, Oktober 2014) sowie eines Handlungsleitfadens zum Gesundheitsmanagement filr die sächsische Justiz umgesetzt. Die gesetzlich normierten Arbeitsschutzbestimmungen und das geforderte betriebliche Eingliederungsmanagement bilden dabei wesentliche Bestandteile. Darüber hinaus werden je nach den besonderen Bedingungen und Bedürfnissen der unterschiedlichen Justizvollzugsanstalten individuelle Maßnahmen zur Gesundheitsförderung umgesetzt. Hierzu gehören etwa ,,Teamtage" zur Steigerung der Zusammengehörigkeit in den jeweiligen Bereichen, anstaltsinterne Fortbildungen durch interne und externe Referenten etwa zur Gesprächsführung in konflikthaltigen Situationen, zur gesunden Lebensführung oder zum Umgang mit gesundheitlichen Einschränkungen, Team- und Einzelsupervision Bediensteter, das Angebot von Gesundheitstagen , die Einrichtung von Gesundheitszirkeln zur Erarbeitung von Vorschlägen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen sowie die Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse der Bediensteten in Bezug auf Dienstzeiten, soweit dies im Rahmen der Dienstplanung möglich ist. Seite 6 von 27 sTÀATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN5 Frage 10: Wird im Rahmen der Aufnahme in die JVAen der Gefangene einem Gesundheitscheck untezogen, um lnfektionskrankheiten zu erkennen? Die Gefangenen werden gemäß den gesetzlichen Vorgaben nach Haftantritt äztlich untersucht . lm Rahmen dieser Zugangsuntersuchung erfolgen insbesondere die Befragung zur Krankheitsgeschichte sowie die körperliche Untersuchung. Zudem wird ein Tbc- Screening durchgeführt. Bei im Rahmen der Zugangsuntersuchung festgestellten Auffälligkeiten , bei Angehörigen von Risikogruppen für bestimmte lnfektionskrankheiten oder auf Wunsch einzelner Gefangener folgen weitere Untersuchungen zur Erkennung weiterer lnfektionskrankheiten, wie beispielsweise HIV oder Hepatitis. Frage I I : Wie hat sich in den letzten acht Jahren in den sächsischen Haftanstalten der Anteil der an HIV erkrankten Häftlinge entwickelt? Von einer Beantwortung wird aus Gründen der Zumutbarkeit abgesehen. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unvezüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten , so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt ist. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann. lm vorliegenden Fall wäre durch eine vollständige Beantwortung die Arbeits- und Funktionsfähigkeit der Staatsregierung gefährdet, weil keine systematische Erhebung der Anzahl der HIV-lnfektionen unter den Gefangenen erfolgt und keine Statistik hierzu geführt wird. Für eine Erhebung der Anzahl der H|V-infizierten Gefangenen im sächsi- Seite 7 von 27 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN5 schen Justizvollzug für die letzten acht Jahre müssten daher die Gesundheitsakten aller Gefangenen gesichtet werden, die sich in den letzten acht Jahren im sächsischen Justizvollzug befunden haben. Selbst kleine Justizvollzugsanstalten vezeichnen pro Jahr eine hohe Anzahl von aufgenommenen Gefangenen. So berichtet die Justizvollzugsanstalt Görlitz, dass jährlich etwa 800 Gefangene neu aufgenommen werden. Für einen Zeitraum von 8 Jahren müssten daher in der Justizvollzugsanstalt Görlitz ungefähr 6.400 medizinische Akten gesichtet werden, Bei der Justizvollzugsanstalt Zwickau würde es sich um bis zu 15,000, bei der Justizvollzugsanstalt Leipzig mit Krankenhaus um 8.000 bis 10,000 medizinische Akten handeln, welche in diesem Zusammenhang geprüft werden müssten. Auch wenn lediglich ein Prüfaufwand von bis zu 5 Minuten pro medizinischer Akte veranschlagt wird, würde sich ein Prüfaufwand von bis zu 533 Stunden für die Justizvollzugsanstalt Görlitz, 1.250 Stunden für die Justizvollzugsanstalt Zwickau und 833 Stunden für die Justizvollzugsanstalt Leipzig mit Krankenhaus ergeben. Der Aufwand für die weiteren sieben Justizvollzugsanstalten wäre entsprechend hoch. Hinzu kommt, dass ein aufwändiger Abgleich zwischen den Anstalten erfolgen müsste, um Mehrfacherfassungen zu vermeiden, da viele Gefangene während einer lnhaftierung von einer Anstalt in eine andere verlegt werden. Schließlich ist zu berücksichtigen, dass medizinische Akten ausschließlich durch die kleine Gruppe der Bediensteten der medizinischen Dienste ausgewertet werden dürfen. Zur vollständigen Beantwortung der Frage wären somit umfangreiche und zeitauñryendige Recherchen in den Aktenbeständen der sächsischen Justizvollzugsanstalten erforderlich. Dabei ist der Zeitauñryand für das Ziehen der Gesundheitsakten, das Auswerten der Akten und die schriftliche Dokumentation des gefundenen Ergebnisses zu berücksichtigen. Die Staatsregierung kam daher bei der vorzunehmenden Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Justizvollzugsanstalten andererseits zu dem Ergebnis, dass eine vollständige Beantwortung der Frage 11 innerhalb der für Große Anfragen vorgesehenen Antwortfristen nicht ansatzweise zu leisten ist und der Aufwand dafür auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts unverhältnismäßig wäre, da die Funktionsfähigkeit der Staatsreg ieru ng und der J ustizvol lzugsanstalten beeinträchtigt wäre. Se¡te I von 27 STAÀTSMINISTERIUM DER JUSTIZ Ð3iftiisnu Frage 12: Gibt es in den Haftanstalten inzwischen ein System zur Ermittlung der Neuinfektionen mit HIV? Wenn ja: Seit wann und wie viele Neuinfektionen mit HIV hat es seitdem gegeben? Wenn nein, wann wird ein derartiges System entwickelt? lm sächsischen Justizvollzug existiert kein System zur Ermittlung der Neuinfektionen mit HlV. Die Einführung eines solchen Systems ist auch nicht geplant. Eine rechtliche Grundlage für die obligatorische Durchführung von HIV-Tests an Gefangenen , ohne deren Einverständnis, ist nicht gegeben. Auf Wunsch des Gefangenen werden diese Untersuchungen durchgeführt, Dieses auf Freiwilligkeit basierende Erfassungssystem ist allerdings als System zur Ermittlung von Neuinfektionen nicht geeignet. Frage 13: Welche Maßnahmen hat die Landesregierung zur Velhinderung von Erkrankungen und insbesondere Ansteckungen mit HIV in den Strafvollzugsanstalten getroffen? Generell werden Gefangene und Bedienstete im Justizvollzug darauf hingewiesen, dass grundlegende Präventions- und Hygienemaßnahmen stets besonders zu beachten sind. Die Gefangenen erhalten im Rahmen des Aufnahmeverfahrens und bei lnformationsveranstaltungen durch den medizinischen Dienst allgemeine Hinweise zur Prävention von lnfektionskrankheiten. Gefangene können beim medizinischen Dienst kostenlos Kondome erhalten. Es wird regelmäßig auf die lnfektionsgefährdungen bei der Venruendung von lnjektionsbestecken oder Tätowienrerkzeugen hingewiesen, auch durch Aushänge im Haftbereich. Seite I von 27 STAÀTSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENÐ lll. Personalsituation im sächsischen Justizvollzug Frage l4: Welches Konzept wird in den einzelnen JVAen angewandt, um die Bediensteten vor I nfektions krankheiten sch ützen? Der Schutz vor lnfektionskrankheiten ist in allen Justizvollzugsanstalten ein wichtiges Anliegen , Konzepte sind in Form von Hygieneplänen - vgl. S 36 lnfektionsschutzgesetz (lfSG) - vorhanden. ln den Hygieneplänen der Justizvollzugsanstalten sind beispielsweise Räumlichkeiten und Tätigkeiten benannt, bei bzw. in denen eine besondere Gefahr der Übertragung von lnfektionskrankheiten besteht. Zudem werden Maßnahmen und Mittel zur Verhinderung einer Übertragung aufgeführt. Darüber hinaus informieren Betriebsäzte und der medizinische Dienst der Justizvollzugsanstalt sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit über lnfektionsgefahren. Die Bediensteten werden dabei insbesondere im Umgang mit Gefangenen, die an ansteckenden Krankheiten leiden, sensibilisiert. lm Rahmen von Haftraumkontrollen werden die Gefangenen zur Hygiene und Sauberkeit der Hafträume angehalten, um lnfektionsgefahren für sich selbst und andere Personen zu minimieren. Frage 15: Wie viele Bedienstete im sächsischen Strafvollzug sind dauerhaft in ihrer Verwendung eingeschränkt (2. B. vom Nachtdienst befreit) und wie hat sich deren Zahl in den letzten acht Jahren entwickelt? Zu dem jeweiligen Stichtag 1. Juli war die nachfolgende Anzahl an Bediensteten durch amtsärztliches Zeugnis dauerhaft in ihrer dienstlichen Venruendung eingeschränkt. Seite 10 von 27 STÀATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENÐ 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 JVAI Bautzen 1 1 2 2 3 3 5 6 JVA Chemnitz2 l5 15 21 23 2 6 6 6JVA Dresden I 1 1 1 JVA Leipzig 0 0 0 1 1 3 I 12 JSA3 Regis-Breitingen 0 0 0 0 0 5 13 14 JVA Torgau l0 10 11 11 12 l3 15 19 1 2 3JVA Waldheim 0 0 1 1 1 JVA Zeithain 0 0 1 1 2 2 5 7 JVA Zwickau 1 1 2 2 2 3 3 5 Frage l6: Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, insbesondere im Hinblick auf den Schichtdienst bei Teilzeitbeschäftigten, um flexible Arbeitszeiten familiengerecht auszubauen? Der Ausbau flexibler und familiengerechter Arbeitszeiten im Justizvollzugsdienst ist mit Blick auf das Erfordernis der Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes im Schichtdienst naturgemäß nur eingeschränkt möglich. Die Bedürfnisse der in Teilzeit beschäftigten Bediensteten werden in gemeinsamen Gesprächen mit den Personalverantwortlichen ermittelt . Familiäre Belange der Bediensteten werden im Rahmen der Dienstplanung unter Beachtung der dienstlichen lnteressen berücksichtigt. lnsoweit besteht die Möglichkeit, Bedienstete in eingeschränkter Schichtdienstform bzw. in vorab abgestimmten Schichten einzusetzen. Auch werden einzelne Bedienstete durch den gleichzeitigen oder zeitweisen 1 JVA J ustizvollzugsanstalt " Die Daten der Jahre 2009 bis 2012 können für die Justizvollzugsanstalt Chemnitz nicht erhoben werden. Eine Statistik wird erst seit dem Jahr 2013 geführt. Das Personal der Justizvollzugsanstalt Chemnitz wurde in Folge von Versetzungsverfahren deutlich reduziert, sodass die Daten auch nicht anhand von Personalakten nachvollzogen werden können. ' JSA Jugendstrafvollzugsanstalt Seite 11 von 27 STÀATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN# Einsatz auf mehreren Dienstposten (2. B. im Besuch oder im Sitzungs- und Vorführdienst) vom Nachtschichtdienst ausgenommen. Frage 17: Welche Angebote stellt der Dienstherr den Mitarbeitern des Justizvollzuges zur Verfügung , um die erheblichen psychischen Belastungen im Rahmen der Dienstausübung zu bewältigen? Seit Juni 2016 wird ein Beratungszentrum für Bedienstete des Justizvollzugs aufgebaut. Hierfür wurde eine Bedienstete des Sozialdienstes zu 100 o/o freigestellt, die als Supervisorin /Coach ausgebildet ist. lm Beratungszentrum werden vorhandene Beratungsformate aufeinander abgestimmt und koordiniert, Dazu zählen die kollegiale Beratung, die Krisennachsorge und die Mitarbeiterberatung. Kolleqiale Beratunq: lm Jahr 2013 wurden 13 Bedienstete aus den Justizvollzugsanstalten Bautzen, Waldheim, Dresden und Chemnitz sowie der Jugendstrafvollzugsanstalt Regis- Breitingen in der praxisorientierten Beratungsform kollegiale Beratung fortgebildet. lm Rahmen der kollegialen Beratung geht es um die Situationsanalyse und das Finden von Lösungsmöglichkeiten unter Kollegen. Kollegiale Beratung ermöglicht effiziente Fallbesprechungen , ohne eine externe Fachperson hinzuzuziehen. Durch das hiermit geschaffene Angebot einer zeitnahen Besprechung aktueller Probleme und der gegenseitigen Unterstützung mit Fachkenntnissen und persönlicher Erfahrung werden unterstützende Teamstrukturen gestärkt und damit den Bediensteten in belastenden Situationen wichtige Entlastungsmöglichkeiten gegeben. Krisennachsoroe: Seit 2012 gibt es ein Krisennachsorgeteam, welches sich aus 23 Bediensteten des allgemeinen Vollzugsdienstes, Psychologen und Sozialpädagogen aus verschiedenen Justizvollzugsanstalten zusammensetzt. Diese Bediensteten bieten Kollegen professionelle Unterstützung nach belastenden, potentiell traumatischen dienstlichen Ereignissen. Das Angebot steht grundsätzlich für alle Bediensteten des sächsischen Justizvollzugs und bei Bedarf auch Externen, die im Rahmen ihrer Tätigkeit Aufgaben innerhalb einer Justizvollzugsanstalt wahrnehmen (beispielsweise Richter, Ehrenamtliche, Seite 12 von 27 STAÀTSMINìSTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN æ Pfarrer, Suchtberater oder Bewährungshelfer) zur Verfiigung. Einsatzanlässe sind beispielsweise : . Tod eines Gefangenen, . tätliche Übergriffe auf Bedienstete, ¡ Suizid und Suizidversuch eines Gefangenen, . Geiselnahme oder Meuterei, ¡ Entweichung sowie der Versuch einer Entweichung, . Brandfälle und . schwere Unfälle mit erheblichem Personen- und/oder Sachschaden Mitarbeiterberatuno: Ein Mitarbeiterberater steht den Bediensteten des Justizvollzugs als Ansprechpartner und Berater bei dienstlichen und auf Wunsch auch bei privaten Problemen zur Verfügung. Bedienstete müssen keinen Dienstweg einhalten, wenn sie sich an diesen Mitarbeiterberater wenden. Der Mitarbeiterberater wurde im Organigramm außerhalb der Hierarchie verankert und muss bei der Unterstützung der Bediensteten ebenfalls keinen Dienstweg einhalten. Für die Berufsgruppen der Psychologen, Sozialarbeiter und Kunsttherapeuten steht Supervision als regelmäßiges Angebot zur Verfügung. Darüber hinaus wird Supervision für Bedienstete aller Laufbahnen ermöglicht, soweit diese in besonderen Behandlungsbereichen eingesetzt sind. Perspektivisch sollen über die hier genannten Angebote hinaus im Rahmen des Beratungszentrums interne Supervisionsangebote für die Bediensteten des allgemeinen Vollzugsdienstes geschaffen werden. lnsbesondere für Bedienstete, die in besonders behandlungsintensiven Bereichen wie der Sicherungsverwahrung, der Sozialtherapie und der Suchttherapie eingesetzt sind, soll so ein bedarfsgerechtes Angebot an Supervision bereitgestellt werden. Seite 13 von 27 STÀÀTSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENÐ Frage l8: Durch welche konkreten Maßnahmen will die Staatsregierung die erhebliche Anzahl der aufgelaufenen Überstunden der Mitarbeiter im Justizvollzug zukünftig verhindern ? Wie bei der Antwort zu Frage lll.21 dargestellt, wurden die Ausbildungskapazitäten ab 2016 durch die Schaffung zusätzlicher Ausbildungsplätze deutlich erhöht. Darüber hinaus sollen ab dem 1. Januar 2017 30 Tarifbeschäftigte eingestellt und für ein Jahr bei verschiedenen Justizvollzugsanstalten eingesetzt werden, mit der Möglichkeit, bei Bewährung die reguläre Ausbildung zu durchlaufen. Die Anzahl der Überstunden wird zudem durch eine transparente und ausgewogene Dienstplanung mit zusätzlichen dienstfreien Tagen insbesondere in urlaubsschwachen Zeiträumen reduziert. Ein Teil der Mehrarbeit kann durch die Gewährung einer entsprechenden Vergütung nach der Sächsischen Erschwerniszulagen- und Mehrarbeitsvergütungsverordnung abgegolten werden. Auch die beschriebenen Maßnahmen zur Reduzierung des Krankenstandes sollen mittelund langfristig zu einer Vermeidung von Überstunden beitragen. Zu den einzelnen Maßnahmen wird auf die Antwort zu Frage ll.9 verwiesen. Frage l9: Welche EDV-Ausstattung der Vollzugsanstalten hält die Staatsregierung für nötig und welche Verbesserungen sollten bis wann umgesetzt werden? Wie ist diesbezüglich der lst-Stand, der Soll-Stand und der nach Auffassung der Staatsregierung gewünschte Stand? Alle sächsischen Justizvollzugsanstalten sind in ausreichendem Maße mit moderner informationstechnischer lnfrastruktur im Verwaltungs- und Vollzugsbereich ausgestattet. Neben der regulären Arbeitsplatzausstattung mit Terminalserverumgebung und Thin Clients stehen je nach Aufgabenbereich weitere Geräte wie z.B. Notebooks, Personalcomputer , Farbdrucker und Multifunktionsgeräte sowie Bürokommunikationssoftware und spezifische Fachanwendungen zur Verfügung. Eine Auflistung des jeweiligen IST- Seite 14 von 27 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Ausbildunqszentrum Bobritzsch (ABZ): o Buchhaltungs- und Abrechnungsprogramm, BASIS-Web Version 6.02xx. Das angebotene Fortbildungsprog ramm im lT-Bereich ist bedarfsgerecht. s FreistaatSACHSEN Bestandes an verfügbarer Hard- und Software ist in den beigefügten Übersichten (siehe Anlagen 1 und 2) aufgeführt. Erforderliche technische und inhaltliche Anpassungen bzw. Ergänzungen bei Hard- und Software werden zeitnah vorgenommen. Weitere Projekte befinden sich noch in der Planungsphase, so dass diesbezügliche Angaben nicht möglich sind. Frage 20: Welche Fortbildungen werden derzeit im EDV-Bereich für die in den Verwaltungen eingesetzten Bediensteten angeboten und wird dieses Angebot dem tatsächlichen Bedarf gerecht? Für die Anwender von lnformationstechnik werden in der Akademie für öffentliche Venryaltung des Freistaates Sachsen in Meißen und beim Ausbildungszentrum Bobritzsch regelmäßig Fortbildungsveranstaltungen angeboten. Für das zweite Halbjahr 2016 sind die nachfolgenden Veranstaltu ngen geplant: Akademie für öffentliche Venrualtunq des Freistaates Sachsen (AVS): o Formularerstellung mit MS Word und MS Excel, o Microsoft Excel- Teil 2 - Vertiefung und Formulare, o Microsoft PowerPoint - Teil 2 - Vertiefung, o Microsoft Access - Teil 2 - Datenbankplanung, Datenbearbeitung, Tabellen und Abfragen, o Microsoft Publisher - Grundlagen, o Adobe Photoshop - CS6 - Vertiefung, o Adobe lllustrator - CSO - Vertiefung, o Personalverwaltung mit dem PVS - Schulung für Personalräte, o lnformationsbeschaffung im lnternet, o Datenaustausch zwischen Office-Programmen (Office 2010), a a Seite 15 von 27 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN5 Frage 21: Weshalb wird die Ausbildungskapazität von derzeit 20 Ausbildungsplätzen pro Jahr erst 2018 auf 40 Ausbildungsplätze angehoben? Die Ausbildungskapazität wird bereits ab dem Kalenderjahr 2016 wie folgt erhöht: lV. Sicherheit Frage 22: lnwieweit sieht die Landesregierung die Einführung von elektronischen Fußfesseln zur Entlastung des Justizvollzuges, z. B. im U-Haft-Vollzug oder der Sicherungsverwahrung , für sinnvoll an? Die Sächsische Staatsregierung hat sich zu dieser Frage noch keine abschließende Meinung gebildet. Der Einsatz des Systems der Elektronischen Überwachung im Bereich des Justizvollzugs wird derzeit nicht als sinnvoll angesehen. Der Nutzen eines solchen Einsatzes dürfte allenfalls eingeschränkt sein. Sowohl für die Unterbringung im offenen Vollzug gemäß $ 15 Abs. 2 Sächsisches Stratuollzugsgesetz (SächsStVollzG) als auch für die Gewährung von Lockerungen gemäß $ 38 SächsStVollzG ist jeweils eine Prognoseentscheidung zu treffen, wie hoch die Gefahr ist, dass sich der Strafgefangene dem Vollzug der Freiheitsstrafe entziehen oder die Lockerungen bzw. den offenen Vollzug zur Begehung von Straftaten missbrauchen wird. Diese Prognoseentscheidung kann durch den Einsatz des Systems der Elektronischen Übenruachung weder ersetzt noch signifikant erleichtert wer- Einstellungsjahrgang Ausbildungskapazität Januar + September + Dezember 2016 60 Ausbildungsplätze September 2017 30 Ausbildungsplätze Januar + September 2018 60 Ausbildungsplätze Januar + September 2019 40 Ausbildungsplätze Januar + September 2020 40 Ausbildungsplätze Se¡te 16 von 27 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENÐ den, weil die Elektronische Fußfessel tatsächlich weder eine Flucht des Gefangenen noch die Begehung neuer Straftaten verhindern kann. Von der Elektronischen Fußfessel geht letztlich keine entscheidende gefahrmindernde Wirkung aus, so dass davon auszugehen ist, dass Lockerungen bzw. die Unterbringung im offenen Vollzug auch bei ihrem Einsatz ganz überwiegend in den Fällen erfolgen werden, in denen sie auch ohne Nutzung der Elektronischen Fußfessel erfolgt wären. Außerhalb des Strafvollzugs wird die Elektronische Aufenthaltsüberuachung mittels Global Positioning System als strafbewehrte Weisung in der Führungsaufsicht gemäß S 68b Absatz 1 Satz 1 Nummer 12 Strafgesetzbuch (StGB) eingesetzt. Hiervon zu unterscheiden ist die sowohl aus technischer wie auch juristischer Sicht verschiedene Elektronische Präsenzkontrolle, die auf Radiofrequenztechnik nach dem Sender-Empfänger- Prinzip beruht und lediglich feststellt, ob sich die überwachte Person zu bestimmten Zeiten an einem zuvor festgelegten Ort aufhält. Dabei handelt es sich in der Regel um die Wohnung des Probanden. Während die Elektronische Aufenthaltsübenruachung im Rahmen der Führungsaufsicht bundesweit Anwendung findet, wird von der Elektronischen Präsenzkontrolle aktuell nur in Hessen Gebrauch gemacht. Mit den Einsatzmöglichkeiten der Elektronischen Überwachung befasst sich derzeit eine Arbeitsgruppe des Strafrechtsausschusses unter Federführung Hessens. Grundlage dafür ist ein Beschluss der Justizministerinnen und Justizminister auf ihrer 86. Konferenz am 17. und 18. Juni 2015 in Stuttgart (TOP ll.7 Einsatzmöglichkeiten der Elektronischen Überwachung). Nach Vorlage des Abschlussberichts der Arbeitsgruppe werden sich der Strafrechtsausschuss und gegebenenfalls die Justizministerkonferenz erneut mit den aufgeworfenen Fragen befassen. Frage 23: Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über Erfahrungen mit privat geführten Haftanstalten in anderen Bundesländern und wie bewertet sie diese? ln der Bundesrepublik Deutschland wird keine Justizvollzugsanstalt privat geführt. Einige Bundesländer betreiben Teilbereiche einzelner Justizvollzugsanstalten im Rahmen einer Seite 17 von 27 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENÐ sogenannten öffentlich-privaten Partnerschaft (ÖPP). lm Übrigen wird von einer Beantwortung und Bewertung durch die Staatsregierung abgesehen. Gemäß Art. 50 der Verfassung des Freistaates Sachsen (SächsVerf) ist die Staatsregierung verpflichtet, über ihre Tätigkeit den Landtag insoweit zu informieren, als dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. Dieser lnformationspflicht entspricht das Frageund Auskunftsrecht der Abgeordneten gegenüber der Staatsregierung nach Art. 51 SächsVerf, Die Staatsregierung ist dem Landtag und den Abgeordneten nur für ihre Amtsführung im Sinne einer Rechenschafts- und Einstandspflicht für eigenes Handeln verantwortlich . Sie ist daher nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen, und muss nicht auf Fragen eingehen, die Vorgänge oder Umstände außerhalb ihres Verantwortungsbereichs betreffen (vgl. SachsAnhVerfG, Urteil vom 17. Januar 2000, NVwZ 2000, 671). Letzteres ist vorliegend der Fall, denn unmittelbare eigene Erkenntnisse über die Erfahrungen der anderen Bundesländer zu deren ,,privat geführten" Justizvollzugsanstalten liegen der Staatsregierung nicht vor. Der zweite Teil der Frage ist auf eine Bewertung gerichtet. Zu der Abgabe einer Bewertung ist die Staatsregierung n icht verpflichtet. Frage 24: Werden verdachtsunabhängige, routinemäßige Drogenkontrollen bei Bediensteten der einzelnen JVAen durchgeführt? Unter dem Begriff ,,Drogenkontrollen" werden für die Beantwortung der Frage Kontrollen zur Feststellung des Drogenkonsums durch Bedienstete (2.8. Wischtest) verstanden. Es werden keine verdachtsunabhängigen, routinemäßigen Drogenkontrollen bei Bediensteten in diesem Sinne durchgeführt. Seite 18 von 27 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENÐ Frage 25: Sollte Frage ZlÍÍer 24. verneint werden: Plant die Staatsregierung die verbindliche Einführung von verdachtsunabhängige, routinemäßige Drogenkontrollen bei sämtlichen Bediensteten der JVAen? Die Einführung von verdachtsunabhängigen, routinemäßigen Drogenkontrollen bei sämtlichen Bediensteten der Justizvollzugsanstalten ist nicht geplant. Frage 26: Sof lte Frage Ziffer 25 verneint werden: Mit welcher Begründung wird eine regelmäßige Kontrolle der Bediensteten auf Drogen abgelehnt? Eine verdachtsunabhängige, routinemäßige Drogenkontrolle würde einen Eingriff in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht, welches das Recht, anderen Personen körperbezogene Daten nicht mitzuteilen umfasst, darstellen. ln dieses Recht könnte nur auf Grundlage eines Gese2es eingegriffen werden. Eine rechtliche Grundlage, die den Eingriff in das verfassungsmäßig geschützte Grundrecht in diesen Fällen rechtfertigt, liegt für eine verdachtsunabhängige, routinemäßige Drogenkontrolle jedoch nicht vor. Die Schaffung einer entsprechenden Grundlage ist auch nicht beabsichtigt. ln der Rechtsprechung und Literatur besteht die einhellige Auffassung, dass Routineuntersuchungen im laufenden Arbeitsverhältnis, die vorbeugend klären sollen, ob der Arbeit nehmer alkohol- bzw. drogenabhängig ist, regelmäßig unzulässig sind (vgl. BAG, Urteil vom 12.08.1999, Az. 2 AZR 55/99). Diese Auffassung ist auch auf das Beamtenverhältnis übertragbar. ln begründeten Verdachtsfällen hat der Freistaat Sachsen als Arbeitgeber und als Dienstherr die Möglichkeit, den Bediensteten im Hinblick auf eine mögliche Alkoholbzw . Drogensucht amtsärztlich untersuchen zu lassen. Der Verdacht muss sich jedoch auf tatsächliche Feststellungen beziehen, die bei vernünftiger, lebensnaher Einschätzung die ernsthafte Besorgnis begründen, bei dem betreffenden Bediensteten könne eine Alkohol- bzw. Drogenabhängigkeit vorliegen (vgl. BVerfGE 89, 69, 85 f.). Seite 19 von 27 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Frage 27: Welche konkreten Maßnahmen plant die Staatsregierung, um das Einschleusen von Drogen in die JVAen wirksam einzudämmen? Zur Beantwortung wird auf die Antwort der Staatsregierung zu der Frage lll.30 der Großen Anfrage der Fraktionen von CDU und SPD (Drs.-Nr.: 6/3640) verwiesen. V. Vollzugsgestaltung Frage 28: Wird im Rahmen des Aufnahmeverfahrens, namentlich im Zugangsgespräch gem. $ 6 Abs. I SächsStVollzG eine mögliche Suchtproblematik des Gefangenen thematisiert ? Mit jedem neu aufgenommenen Gefangenen wird unverzüglich ein Zugangsgespräch gemäß$6Abs. 1SächsStVollzGund$9Abs. 1SächsischesJugendstrafuollzugsgesetz (SächsJStVollzG) geführt. Bestandteil des Zugangsgesprächs ist auch ein Screeningverfahren im Rahmen der Suizidprävention, bei dem auch eine mögliche Suchtproblematik thematisiert wird. Unverzüglich nach der Aufnahme erfolgt zudem die Abklärung einer Suchtproblematik im Rahmen der ärztlichen Untersuchung gemäß $ 6 Abs. 4 SächsStVollzG und $ 9 Abs. 4 SächsJStVollzG. Zudem erfolgt durch den Sozialdienst des Justizvollzugs innerhalb einer Woche nach einer Aufnahme ein Erstgespräch mit dem Gefangenen. lhnerhalb von vier Wochen nach Haftbeginn wird eine standardisierte Sozialanamnese erstellt, die auch Angaben über den Suchtmittelkonsum, Kontakte zu Suchtberatungsstellen sowie Entgiftungen und Entwöhnungsbehandlungen umfasst. WiÄðiisnlr Seite 20 von 27 STÀATSMINISTERIUM DER JUSTIZ æiiffiiisulr Frage 29: Wie schnell kann dem Gefangenen beim Vorliegen einer Suchterkrankung ein Therapieplatz zur Verfügung gestellt werden? Gefangene, die gemäß Empfehlung im Vollzugs- und Eingliederungsplan eine Suchttherapie während der lnhaftierung absolvieren sollen, können sich fiir einen Platz in der stationären Suchttherapie in der Justizvollzugsanstalt Zeithain bewerben. Bislang konnten alle Bewerber, die die Aufnahmevoraussetzungen erfüllten, in das Therapieprogramm aufgenommen werden. Alternativ kann eine vorzeitige Entlassung gemäß S 57 StGB oder $ 88 Abs. 2 Jugendgerichtsgesetz (JGG) zur Aufnahme einer stationären Suchttherapie nach Haftentlassung in Frage kommen. Voraussetzung ist, dass der Kostenträger, in der Regel die Rentenversicherung , eine Zusage für die Kostenübernahme erteilt. Der Zeitraum von der Antragstellung bis zu einer eventuellen Bewilligung der Kostentibernahme für eine stationäre Suchttherapie kann sich über mehrere Monate erstrecken. ln geeigneten Fällen kann zudem gemäß $ 35 BetäubungsmittelgeseÞ (BtMG) eine Zurückstellung der Strafe zugunsten einer Therapie erfolgen. Frage 30: Wie viele externe Suchtberater stehen dem sächsischen Justizvollzug zur Verfügung (Bitte nach einzelnen JVAen aufschtüsseln)? Dem sächsischen Justizvollzug stehen 17,55 Arbeitskraftanteile (AKA) für die externe Suchtberatung zur Verfügung. Aus nachfolgender Übersicht ergibt sich die Aufschlüsselung nach den einzelnen Justizvollzugsanstalten. Se¡te 21 von 27 STAÀTSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENÐ Suchtberatungsstellen nach Arbeitskraftanteilen (AKA) Stand: 01.01.2016 JVA Bautzen 1,25 JVA Chemnitz 1,75 JVA Dresden 3,00 JVA Görlitz 1,00 JVA Leipzig 2,00 JSA Regis-Breitingen 3,00 JVA Torgau 1,50 JVA Waldheim 1,704 JVA Zeithain 1,75 JVA Zwickau 0,60 Gesamt 1 7 55 Frage 31: Welche Anforderungen müssen externe Suchtberater erfüllen, um im sächsischen J ustizvo I lzu g als Suc htberater e i n geseht zu werde n? Externe Suchtberater, die im sächsischen Justizvollzug eingesetzt werden, müssen dieselben Anforderungen erfüllen wie bei der Tätigkeit in einer anerkannten Suchtberatungsund -behandlungsstelle der Kommunen, also als Sozialarbeiter und Sozialpädagogen über eine staatliche Anerkennung verfügen. Die Suchtberater müssen spätestens nach vierjähriger Tätigkeit eine fachspezifische Weiterbildung, die vom Verband der Rentenversicherungsträger als suchttherapeutische Weiterbildung anerkannt ist, absolviert haben. Darüber hinaus muss eine regelmåißige Teilnahme an Weiterbildungen und Supervision erfolgen, o davon z.Z. 1,OO neu zu besetzen Seile 22 von 27 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Frage 32: Durch welche konkreten Maßnahmen will die Staatsregierung den wachsenden Bedarf an Suchberatungen in den Sächsischen JVAen befreidigen? Um den Bedarf für die externe Suchtberatung zu decken, wurde für den Haushaltsplan 201712018 der Bedarf an zwei zusätzlichen Stellen (2,00 AKA) für Suchtberatung im sächsischen Justizvollzug angemeldet. Frage 33: We I c he Therapieform en existiert f ü r Sexua lstraft äter? lm Rahmen des Diagnoseverfahrens gemäß $ 7 SächsStVollzG und $ 10 SächsJStVollzG wird individuell für jeden Gefangenen ermittelt, welche Ursachen der Straffälligkeit zugrunde liegen, welche Ressourcen beim einzelnen Gefangenen vorhanden sind und welcher Veränderungen es für eine Verbesserung der Legal- und Sozialprognose bedarf. Auf der Grundlage des Ergebnisses des Diagnoseverfahrens wird ein Vollzugs- und Eingliederungsplan gemäß $ I SächsStVollzG, $ 11 SächsJStVollzG erstellt. Er zeigt den Gefangenen bereits zu Beginn des Vollzugs unter BerücÈsichtigung der voraussichtlichen Vollzugsdauer die zur Erreichung des Vollzugsziels erforderlichen Maßnahmen auf. Als spezifische standardisierte Behandlungsmaßnahme für Sexualstraftäter wird im sächsischen Justizvollzug das Behandlungsprogramm für Sexualstraftäter BPS (Wischka 2009) angewendet, Dieses kognitiv-behaviorale Therapieprogramm wird insbesondere als Baustein im therapeutischen Gesamtkonzept der Sozialtherapie (S 17 SächsStVollzG) umgesetzt. Für lern- und intelligenzgeminderte Sexualstraftäter wir eine modifizierte Form des BPS eingesetzt, die den spezifischen Behandlungserfordernissen dieser Gefangenen gerecht wird. lÐiXëiissu Seite 23 von 27 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN5 Frage 34: Werden die Therapien für Sexualstraftäter in Sachsen ambulant angeboten? ln Sachsen können Sexualstraftäter eine ambulante Psychotherapie bei niedergelassenen Psychotherapeuten wah rnehmen. Vl. Gefangenenbeförderung Frage 35: Müssen alle Bediensteten des Allgemeinen Vollzugsdienstes in Sachsen für den Trans port von Gefan genen ei nen Personen beförderungsschein nachweisen? Frage 36: Wie viele Bediensteten des Allgemeinen Vollzugsdienstes sind im Besitz eines solchen Personenbeförderu n gsschei ns? Frage 37: Werden die Kosten für die Beantragung eines Personenbeförderungsscheins bei Neueinstellungen vom Dienstherrn übernommen? Frage 38: Werden die für den Erhalt des Personenbeförderungsscheins aller fünf Jahre erforderlich werdenden Kosten für die ärztliche Untersuchung vom Dienstherrn übernommen ? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen V1.35 bis V|.38: Der Nachweis eines Personenbeförderungsscheines ist für die Bediensteten des allgemeinen Vollzugsdienstes nicht erforderlich. Gemäß $ 48 Abs. 1 Fahrerlaubnis-Verordnung i.V.m. $ 1 Abs. 1 Personenbeförderungsgesetz bedarf es eines sogenannten Personenbeförderungsscheines nur in den Fällen einer gewerbsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Personen, Der Transport der Gefangenen erfolgt weder gewerbsmäßig noch entgeltlich. Seite 24 von 27 STÀÀTSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENw Die Bediensteten, die im Fahrdienst bzw. in der Schubabteilung eingesetzt sind, müssen allerdings über eine entsprechende Fahrerlaubnis der Klassen B bzw. D oder D I verfügen . Da die Erforderlichkeit eines Personenbeförderungsscheines nicht gegeben ist, entstehen keine Kosten für die Beantragung oder äztliche Untersuchung, die vom Dienstherrn zu tragen wären. Frage 39: Nach welchem konkreten System erfolgt die Verschubung von Gefangenen aus Sachsen in andere Bundesländer? Die Verschubung der Gefangenen aus Sachsen in andere Bundesländer erfolgt nach dem sogenannten ,,Kursbuch für den Gefangenensammeltransport der Länder". Zuständig für den Transport ist die jeweils im Kursbuch festgelegte zuständige ,,Umlaufende Transportbehörde ". ln Sachsen ist dies die Justizvollzugsanstalt Dresden - Schubabteilung, lm ,,Kursbuch für Gefangenensammeltransport" sind sogenannte Umläufe festgelegt. Diese Umläufe regeln die Transporte zwischen den einzelnen Justizvollzugsanstalten nach Tagen . lm Fall der Verschubung von Gefangenen aus Sachsen in ein anderes Bundesland werden diese gemäß dem festgelegten Umlauf U 124 jeweils dienstags und donnerstags an die zuständige Justizvollzugsanstalt Gera/Thüringen als weitere umlaufende Transportbehörde und von dort aus gegebenenfalls weiter verschubt. Vll. I nformationsaustausch Frage 38: Werden Informationen über Gefangene, die bei anderen staatlichen Stellen bereits gespeichert sind (2.8. bei der Polizei) an die JVA weitergegeben? Es erfolgt kein automatisierter Datenaustausch mit anderen staatlichen Stellen. Seite 25 von 27 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENÐ Soweit andere staatliche Stellen nach den für sie maßgeblichen Verfahrensordnungen bzw. den Datenschutzgesetzen zur Offenbarung von personenbezogenen lnformationen berechtigt sind, werden die Justizvollzugsanstalten einzelfallbezogen entweder standardisiert oder aber auf Anforderung über die Gefangenen informiert. lnsbesondere erhalten die Justizvollzugsanstalten die für die Aufnahme und den Vollzug notwendigen Vollstreckungsunterlagen. Die Polizei übermittelt Festnahmeanzeigen bzw. lnformationen über die Festnahme. Die Staatsanwaltschaften als Einweisungsbehörden übermitteln Haftbefehl, Strafbefehl, Aufnahmeersuchen, Urteil, Beschlüsse, Auszug aus dem Bundeszentralregister sowie - soweit vorhanden - Gutachten. lm Hinblick auf die Vollzugsgestaltung für die Gefangenen fragt die Anstalt bei Eintreffen der Gefangenen und anlassbezogen Daten bei verschiedenen Stellen ab, die als vollzugliche Arbeitsgrundlage benötigt werden, z.B. laufende bzw. offene Strafverfahren. Rechtsgrundlage für die Beantwortung derartiger Anfragen ist $ 479 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) sowie die Venraltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über Mitteilungen in Strafsachen vom 2. Dezember 2015 (MiStra) (SächsJMBl. S. 171). lm Rahmen der sogenannten ,,Durchgehenden Betreuung" erfolgt zudem ein Datenaustausch zwischen den Sozialen Diensten der Justiz (Bewährungshilfe, Führungsaufsicht), der Jugendgerichtshilfe und den Sozialdiensten der Justizvollzugsanstalten, soweit die betroffenen Gefangenen hierzu ihr Einverständnis erklären. Dabei erhalten die Justizvollzugsanstalten insbesondere Zuarbeiten zum bisherigen Bewährungsverlauf. ln diesem Rahmen können überdies notwendige Daten zur Beantragung von Sozialleistungen bei den zuständigen Amtern und Behörden angefordert und ausgetauscht werden. ln der Regel auf Anfrage erfolgt eine Auskunftserteilung durch die Ausländerbehörden zum aktuellen ausländerrechtlichen Status bzw. zu beabsichtigten ausländerrechtlichen Maßnahmen. Seite 26 von 27 STAÀTSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENU Frage 39: Fordern die JVAen routinemäßig Gesundheitsdaten über die Gefangenen ab? Routinemäßig werden keine Gesundheitsdaten von anderen Stellen eingeholt. lm Einzelfall werden bei medizinischer Notwendigkeit und mit schriftlichem Einverständnis des Patienten (Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht) medizinische Unterlagen bzw. der Medikationsplan vom Hausarzt, behandelnden Fachäzten oder Kliniken abgefordert. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Gemkow Anlagen 2 Tabellen Seite 27 von 27 Anlage 1 (zu Frage lll.1 9, Drs.-Nr. 615744 Hardwareausstattunq Anzahl HardwareBezeichnung 27-Zoll TFT LG 27MB65PY-B (27-ZollTFT)2 24-Zoll TFT LG Flatron1.113 22-Zoll TFT SCENICVIEW B22W-515 Monitor 92 19-ZollTFT 5 Lifebook 875118752 56 HP Probook 6570b 2 Lifebook D9510 Lifebook Ê84203 Lifebook E780I Notebook 1 Dell Latitude E5570 69 HP Pro 6300 17 85730/E5731 34 8720 11 8710 E70013 Lenovo PC M82 SFF Personalcomputer 3 HP 15745145 838 FUTRO S72O 163 FUTRO STOO 41 FUTRO 5550-2 u.älter Thin-Client 5 SANYO PLC.XU 84 SANYO PLC-XU 83/515 Epson EMP 822H Projektor 3 Whitebord 2 Vivitek D795WT 4 Lexmark Ê342n 19 HP LaserJet 4050N/5U5N Lexmark E460dn74 Lexmark MS 510 dn182 3 Lexmark T652lMS 811 dn (Vierschacht) 171 Lexmark T430dn/ T630 Drucker-Laser 279 SAMSUNG ML-371OND 29 Brother HL-41 5OCDN/H L -41 40lHL-4040 Brother HL-L8250CDN12 XEROX PHASER 74OON Farblaserdrucker A4 2 Anlage 1 (zu Frage lll.19, Drs.-Nr.615744 HardwareBezeichnung Anzahl Lexmark C920dn/C925dn10 HP LaserJet 5200/5550 TN4 HP Color LaserJet CP5225DN Farblaserdrucker A3 1 Multif unktionsqeräte A4 11 Brother MFC 8950DW Multif unktionsoeräte A3 4 Brother MFC-J6720DWG1 Drucker-Thermotransf er 10 Zebra S4M 10 PY 8X900 52 Systemeinheit 19 PY 8X920 54 Dual Server Blade PY 8X920 Sl Dual Server-Blade28 PY 8X920 52 Dual Server-Blade4 Blade-Server I PY 8X2560 M1 Dual Server Blade 10 PY RX300 57 (Datenbankserver)Server 10 PY TX3OOS8 SFF Storaoe 10 PY SX96O S1 Anlage 2 (zu Frage lll.19, Drs.-Nr.615744 Softwareausstattunq Bestell- u nd Lagerverwaltu ngsgproq ram m f ü r D ruckerverbrauchsmaterial Bestellung Mittagessen für Bedienstete Proqramm zur Verwaltunq diqitaler Tachoqraphen und Fahrerkarten Unterstützte Fach- bzw. Verwaltungsaufgabe Programm für die Fachkräfte für Arbeitssicherheit Buchhaltungs- und Abrechnungssystem für den Strafuollzuo lnventarprooramm Mobiliar Bestandqverwaltung mobile Sicherheitstechnik Mittelbewirtschaftu ngssystem des Freistaates Sachsen ramm und E-Mail m für die Kammer Verwaltungsprogramm für die Küche Dienstplanu ngs/Zeiterf assu ngs/Abrechnu ngsprogram m Erstel der Schwerbeh indertenstatistik Zentrale Datenerfassung für Haushaltsplanung und Statistiken Ergänzung zu SaxMBS (Arbeitskartei/HUL) Programm für die Arbeits- und Wirtschaftsverwaltung zur Abrechnung von Leistungen für Bedienstete Proqramm zur Abwicklunq für Reparaturaufträqen CAD Prooramm für Bauverwaltuno Bestellprooramm für die Bäckereien der JVA Dresden und der JSA Reois-Breitinoen Geräteverzeichnis der Justiz für lT-Technik Laoefilm für die Justizvollzuosanstalten Software für Gefanqenenbibliothek Laoefilm Laqer Druckerverbrauch material Meles MotoDrive Perpustakaan des Verfahrens Aþeitsschutz-Management-System BasisWeb EGV-lnventar Geräte- und Bestandsverzeichnis Sicherheitstechnik SAX MBS MS-Office und Outlook Nexus VeLiS Kammer Nexus VeLiS Küche Q1 RehaDat Elan Zentrale Dalenerfassu nq Abrechnung Arbeitsverwaltunq Abrechnunq von Leistunqen für Bedienstete Auftragsbuch AutoCAD LT Backshop Geräteverzeichnis EDV-lT Anlage 2 (zu Frage lll.19, Drs.-Nr.615744 Unterstützte Fach- bzw. Person Software für Neues Steueru modell für Neues Steue Reisekosten u nd Trennu ngsgeldabrechnu ngsprog ram m Proqramm für Bankeinzuo Verwaltungsprogramm für den Jugendarrest Grafi ramm für Druckerei und Öffentlichkeitsarbeit Arbeitsschutzlexikon Elektronisches Auftragsbuch zur Erfassung und Bearbeitunq von Aufträqen Konstruktionssoftware f ü r Metallbetrieb Zentraler Formularservice Software f ür Gefangenenbibliothek Software zur Verwaltu der digitalen Schlie ßanlage l-netanwendunq von Staatskanzlei -Broschürenversand m Software für Scanner DPD - Broschürenversand Paketprogramm DHL - Broschürenversand Sonographie: Bearbeitungs- und Aufzeichnunqsprogramm Testsoftware fur Psycholoqen Software zur Bearbeitung der Schließsystemdatenbank l-netanwendunq von SLPB - Broschürenversand GD/DVD Brennsoftware Officeprogramm Bezeichung des Verfahrens PVS ProFiskalP3 proweb.sax Reisekostenabrechnu ng lBExpert Magentoshop SFirm/StarMonev VauZettchen Adobe Master Collection CS6 ArbeitsschutzOffice Auftragsbuch Autodesk lnventorProfessional pqç;iskomponente Formu larservice Bibt iotheksverwaltung BluelntrasControl Broschürendatenbank Bussines Obiekts Ganon MP Naviqator DPD Easylog Falcon-lDS Hogrefe Testsystem Nero OpenOffice Anlage 2 (zu Frage lll.19, Drs.-Nr.615744 Unterstützte Fach- bzw. D Primeic Protoko ramm Bestell- und Klz zur Verwaltuno von RDP Sessions Train und f ür unfallchirurgische Ðiaqnostik Verarbeitungsprogramm EKG und Lungenfunktionsteste ich he Grund Software zur Steue der Schlüsselsafes Software zur von Com-Servern r Schließan Webserver Sächsisches Auskunftsprooramm Basis Studienzuqanq für Gefanoene Fingerprintsystem fü r Gefangene Bezeichung des Verfahrens Primedic ECG-Viewer RemoteDesktopConnection Manager Röntgentrainer Unfallchirurgie Schiller-EKG Trierer lntegriertes Persönlichkeitsinventar WinKeyNet WUTility XAMPP Frontend ELIS KEMAS 2016-09-21T12:35:20+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes