STAATSM1TM1STER1UM DES 1NNER1M Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 26-0141.51/93611.51/9: ^Dresden, //('./. August 2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/5746 Thema: Fördermittel für Digitalfunkausstattung Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "In der Torgauer Zeitung vom 11. Juli 2016 äußerte der Stadtwehrleiter der Gemeinde Belgern-Schildau, dass der Grund für die Probleme bei der flächendeckenden Umstellung auf Digitalfunk bei der Feuerwehr unter anderem sei, dass die Fördermittelbescheide in Zusammenhang mit der Umrüstung auf Digitalfunk von Seiten der Landesdirektion bisher nicht ausgestellt wurden." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Gemeinden im Landkreis Nordsachsen haben seit 2010 Fördermittel für die Umrüstung von Feuerwehren auf Digitalfunk in jeweils welcher Höhe beantragt, für deren Bescheidung die Landesdirektion zuständig ist? Die Gemeinden und die jeweilige Höhe der von ihnen beantragten Fördermittel sind der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen: Gemeinde Arzberg Beilrode Bad Düben Belgern-Schildau Cavertitz Dahlen Delitzsch Fördermittel (in EURO) 11.285,04 17.846,45 17.139,66 45.855,69 22.883,77 35.439,28 38.271,03 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STEK1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Gemeinde Fördermittel (in EURO) Dommitzsch 15.069,56 Dreiheide 15.325,84 Doberschütz 31.880,68 Eilenburg 25.521,07 Elsnig 15.205,34 Jesewitz 11.661,56 Krostitz 15.934,09 Laußig 24.453,78 Löbnitz 9.086,95 Liebschützberg 19.073,13 Mockrehna 34.066,50 Mügeln 30.585,56 Naundorf 11.439,06 Oschatz 15.448,97 Rackwitz 6.707,89 Schönwölkau 17.182,78 Schkeuditz 31.928,56 Taucha 11.318,99 Torgau 50.308,67 rossin 17.630,35 Wermsdorf 24.406,37 Wiedemar 36.859,04 Zschepplin 7.004,11 Frage 2: In welchen Fällen der Gemeinden nach Ziffer 1. ist ein Fördermittelbescheid über jeweils welche Fördersumme ergangen? Es ist noch für keine der in Ziffer 1 genannten Gemeinden ein Fördermittelbescheid ergangen. Frage 3: Aus welchen Gründen sind die Bescheide zu jeweils welchen Anträgen nach Ziffer 1. bisher nicht ergangen? Aufgrund der Vielzahl der Anträge auch aus Gemeinden anderer Landkreise ist nur eine sukzessive Abarbeitung möglich. Zudem hat die Prüfung der Anträge ergeben, dass diese noch einer Änderung bedürfen. Aus diesem Grunde wurden die Anträge an die in Ziffer 1 genannten Gemeinden zurückgesandt. Frage 4: Inwieweit wird von Seiten des Sächsischen Staatsministeriums des Innern auf eine zügige Bescheidung hingewirkt, um den Kommunen die schnellstmögliche Umrüstung auf Digitalfunk zu ermöglichen? Das Sächsische Staatsministerium des Innern hat zusammen mit der Landesdirektion Sachsen als Bewilligungsbehörde Lösungsmöglichkeiten gesucht, um eine zügige Be- Scheidung der Fördern ittelanträge für den Digitalfunk abzusichern. Im Ergebnis der Seite 2 von 3 STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Prüfung wurde durch die Landesdirektion Sachsen in diesem Bereich zusätzliches Personal eingesetzt, um zeitnah die Anträge zu prüfen und zu bescheiden und den Kommunen die schnellstmögliche Umrüstung auf Digitalfunk zu ermöglichen. Frage 5: Welche Maßnahmen hat die Staatsregierung getroffen, um eine flächendeckende Funktionsfähigkeit des Digitalfunks in Sachsen zu gewährleisten? Die flächendeckende Funktionsfähigkeit des BOS-Digitalfunks wurde planerisch bei der Errichtung und beim Betrieb berücksichtigt. Die Errichtung und der Betrieb des BOS- Digitalfunks erfolgen entsprechend bundesweit festgelegter Vorgaben und Prozesse. Kernpunkte hierbei sind die redundanten Verbindungen von Vermittlungsstellen und Basisstationen, Notstromversorgung für die Komponenten des BOS-Digitalfunks sowie die Einrichtung der Autorisierten Stelle BOS-Digitalfunk Sachsen im Polizeiverwaltungsamt als wesentlicher Bestandteil der Gesamtbetriebsorganisation des BOS- Digitalfunks. Insbesondere hat die Staatsregierung mit der Errichtung einer eigenen Kommunikations -lnfrastruktur für die Anbindung von Basisstationen und Leitstellen eine wesentliche Forderung erfüllt, um auch im Krisen- bzw. Katastrophenfall eine von Dritten unabhängigqf Kon^lmunikation der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BÖS) zu äewa^irleisten. Mitffreuhdlichen Grüßen t irkus Ulbig Seite 3 von 3 2016-08-11T10:11:25+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes