SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Poslfach 10 09 10 1 01 079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS Kleine Anfrage des Abgeordneten Andre Wendt, Fraktion der AfD Drs.-Nr.: 6/5748 Thema: Vorfälle an der 107. Oberschule in Dresden-Gruna Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Wie die Sächsische Zeitung vom 30. Mai 2016 berichtet, wurde am 19. Mai 2016 auf dem Gelände der 107. Oberschule in Dresden-Gruna ein Schüler der 6. Klasse mit einem Messer bedroht. Beim Täter soll es sich um einen Integrationsschüler handeln. Am 23. Mai 2016 soll es zu einem weiteren Vorfall in der Nähe der 107. Oberschule gekommen sein. Hierbei sollen ebenfalls Schüler der 6. Klasse von ausländischen Kindern und Jugendlichen mit Rasierklingen bedroht und zum Teil verletzt worden sein." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wann und durch wen wurden die Eitern, deren Kinder in der 107. Oberschule unterrichtet werden, vom Schulleiter und/oder der Sächsischen Bildungsagentur über diesen Vorfall erstmalig informiert? Die Eitern der betreffenden Klasse informierten sich gegenseitig nach Information ihrer Kinder am Freitag , dem 20. Mai 2016, bzw. am Montag, dem 23. Mai 2016, von den Vorfällen . Im Rahmen eines Elternabends am 8. Juni 2016 wurden die Vorfälle und das weitere Vorgehen durch den Schulleiter mit den Eitern besprochen. Frage 2: Wann und durch wen wurden die Sächsische Bildungsagentur, die Polizei und die Öffentlichkeit über diesen Vorfall erstmalig informiert ? Bei der Polizei erfolgte die Anzeige des ersten Vorkommnisses am 19. Mai 2016 durch ein Elternteil eines betroffenen Schülers. Eine weitere Anzeige durch das gleiche Elternteil wurde am 23. Mai 2016 erstattet. Die Sächsische Bildungsagentur wurde am 23. Mai 2016 durch den Schulleiter sowie am 24. Mai 2016 durch Eitern der Klasse informiert. Am 24. Mai Seite 1 von 2 S SACHsEN Die Staatsministerin Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) Z-1053/2/116 Dresden, l.f . August 2016 Hausanschrift Sächsisches Staatsministerium für Kultus Carolaplatz 1 01097 Dresden www.smk.sachsen.de Verkehrsverbindung : Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS S SACHsEN 2016 verständigte der Schulleiter die Sächsische Bildungsagentur, Regionalstelle Dresden, über das Folgevorkommnis. Frage 3: Gibt es Anweisungen seitens des Kultusministeriums, der Sächsischen Bildungsagentur oder anderer Behörden, dass über Vorfälle dieser Art nur eingeschränkt oder nicht berichtet werden darf/soll? Derartige Anweisungen gibt es nicht. Frage 4: Wurde nach diesem Vorfall eine umfängliche Durchsuchung aller Schüler angeordnet oder sind zukünftig derartige Maßnahmen geplant? Durch Polizei und Schule erfolgte keine Durchsuchung der Schüler. Frage 5: Wie wird in Zukunft die Sicherheit der Schüler und des Lehrerpersonals gewährleistet? Für den Umgang mit besonderen Vorkommnissen, wie sie sich an der 107. Oberschule Dresden ereignet haben, gibt es eine Dienstanweisung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus. Diese regelt die Vorgehensweise. Die Handlungsweise sowie die getroffenen Maßnahmen der Schulleitung im Vorfeld und in Folge der angeführten Vorfälle sind seitens der Sächsischen Bildungsagentur, Regionalstelle Dresden, umfassend mit dem Schulleiter analysiert und ausgewertet worden . Nach der Tat wurden in der Klasse zwei Schulpsychologinnen im Auftrag der Sächsischen Bildungsagentur, Regionalstelle Dresden, aktiv, die die Schüler bei der psychischen Aufarbeitung unterstützten. Diese Betreuung erfolgt auch zu Beginn des neuen Schuljahres in Kooperation mit der Beratungslehrerin der Schule. Mit freundlichen Grüßen {fld1fie-- Seite 2 von 2 2016-08-08T09:23:32+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes