STAATSM1N1STER1UM DBS INNERN Freistaat SACHSEIN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-0141.50/8473 Dresden u .Januar 2015 Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/575 Thema: Überfall auf Migranten nach PEGIDA-Demo Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Vorbemerkung: Laut Medienberichten wurden am Abend des 22. Dezember 2014 etwa 30 Jugendliche aus einer größeren Gruppe (ca. 50 mit Messern, Baseballschlägern und Elektroschockern bewaffnete Personen) von PEGIDA-Teilnehmern beleidigt und angegriffen. Die Jugendlichen seien zum Einkäufen in der Centrum Galerie Dresden gewesen und von den Angreifern zunächst als ,Scheißkannacken‘ beschimpft worden. Ein Teil der Gruppe habe fliehen können. Eine Jugendliche mit migrantischem Hintergrund sei jedoch bei der Flucht gestürzt und von den Angreifern mehrfach gegen Kopf, Hals und Körper geschlagen worden. Sie sei im Krankenhaus ärztlich behandelt worden. Eine von ihr am Vormittag des 24. Dezember 2014 erstattete Strafanzeige gegen Unbekannt in der Polizeidienststelle Schießgasse Dresden sei durch die aufnehmenden Polizisten nicht aufgenommen worden. Insgesamt hätten sich am 22. Dezember 2014 mehrere Hundert, teils vermummte Hooligans in der Centrum Galerie Dresden aufgehalten, Parolen gegrölt und randaliert. Einige der Angreifer hätten Vereinszeichen von Dynamo Dresden an der Kleidung gehabt. Während der Flucht der Jugendlichen seien diese aus der Ansammlung beschimpft und beleidigt worden. Dabei sei auch mehrfach gerufen worden: ,Wir sind das Volk*.“ Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck-Str. 2 oder 4 melden. Frage 1: Wie stellt sich der oben genannte Sachverhalt aus Sicht der Staatsregierung dar? STAATSM11SI1STER11JM des mmm Freistaat HP SACH SEIN Frage 2: Inwieweit (wann, wegen welcher Delikte, gegen wie viele Täter etc.) wurde aufgrund der Anzeige der Geschädigten und/oder anderer Anzeigenerstatter und/oder von Amts wegen ein (Vor-)Ermittlungsverfahren eingeleitet? Frage 3: Inwieweit wurden zu welchem Zeitpunkt durch das OAZ bzw. den Staatsschutz gegen die mutmaßlichen Angreifer Ermittlungen eingeleitet? Frage 4: Ist die Behauptung zutreffend, dass eine Strafanzeige gegen Unbekannt wegen des oben genannten Vorfalls in der Polizeidienststelle Schießgasse in Dresden durch die aufnehmenden Polizisten nicht aufgenommen wurde bzw. der Geschädigten von einer solchen Anzeige abgeraten wurde und darüber hinaus der Geschädigten vorgehalten wurde, sich Verletzungen selbst beigebracht zu haben? Frage 5: Welche Maßnahmen wurden zu welchem Zeitpunkt gegenüber der Polizeidienststelle zur Aufklärung des Sachverhaltes mit jeweils welchem Ergebnis eingeleitet? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 5: Am 22. Dezember 2014 gingen ab 20.25 Uhr in der Polizeidirektion Dresden mehrere Notrufe ein, in denen mitgeteilt wurde, dass es im Bereich der Prager Straße in Höhe der Centrum-Galerie zu einer Auseinandersetzung zwischen mehreren Personen kam. Daraufhin erfolgten unverzüglich umfangreiche polizeiliche Einsatzmaßnahmen. Die polizeilichen Ermittlungen zu den Ereignissen wurden ebenfalls unverzüglich eingeleitet und unmittelbar nach Bekanntwerden durch den polizeilichen Staatsschutz übernommen. Die Ermittlungen richten sich gegen neun Tatverdächtige wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung. Aus den Ermittlungen hat sich der Verdacht gegen eine Person aus der Gruppe konkretisieren lassen. Diese Gruppe hat auch die Notrufe am 22. Dezember 2014 gegen 20.35 Uhr an die Polizeidirektion Dresden abgesetzt. Aufgrund einer Strafanzeige über die Online-Wache der sächsischen Polizei vom 30, Dezember 2014 wurde zudem ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen des Verdachts der Strafvereitelung im Amt durch das Kommissariat Amtsdelikte der Polizeidirektion Dresden eingeleitet. Die Geschädigte hat mittlerweile rechtliches Gehör erhalten. Danach ist der Vorwurf nicht zutreffend. Ermiraungsführende Behörde ist jeweils die Staatsanwaltschaft Dresden. Weiterführende Aussagen sind aufgrund der noch laufenden Verfahren nicht möglich. Mit freundlichen Grüßen Markus Ulbic Seite 2 von 2