SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN Postfach 100 9481 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN Kleine Anfrage des Abgeordneten Nico Brünler, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/5752 Thema: Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche konkreten technischen Hindernisse sieht die Staatsregierung derzeit für eine vollständig elektronische Abwicklung von Beteuerungsverfahren im Sinne des StModernG? Frage 2: Welche konkreten rechtlichen Hindernisse sieht die Staatsregierung derzeit für eine vollständig elektronische Abwicklung von Beteuerungs-verfahren im Sinne des StModernG? Frage 3: Welche Schritte und Aktivitäten (auf Landes- und auf Bundesebene ) unternimmt die Staatsregierung derzeit um die Hindernisse im Sinne der Fragen 1) und 2) zu beseitigen? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 3: S Y\CHsEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 36-01627/20/117- 2016/36110 Dresden, fl3 .August2016 Zertifikat seit 2013 audlt berufundfamilie Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Finanzen Carolaplatz 1 o 1097 Dresden Telefon +49 351 564 4000 Telefax +49 351 564 4009 minister@smf.sachsen.de* www.smf.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Für Besucher mit Behinderungen befinden sich Parkplätze im Innenhof. Bitte beim Pförtnerdienst melden. *Kein Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente. Zugang für qualifiziert elektronisch signierte Dokumente nur unter den auf www.smf.sachsen.de/eSignatur.html vermerkten Voraussetzunoen. STAATSM1N1STER1UM DER FlNANZEN S SACHsEN Für das Besteuerungsverfahren werden im Vorhaben KONSENS (Koordinierte neue Software-Entwicklung der Steuerverwaltung) bundeseinheitliche Softwarekomponenten entwickelt, welche der Freistaat Sachsen zusammen mit den anderen Ländern nutzt. Die EDV-Verfahren werden kontinuierlich weiterentwickelt und verbessert. Leitgedanke ist, dass jeweils ein federführendes Land eine Komponente für alle Länder entwickelt, sich aber alle Länder an der Finanzierung beteiligen. Dadurch wird die Verfahrensentwicklung auf mehrere Schultern verteilt, letztendlich kann aber eine gemeinsam finanzierte , einheitliche Software eingesetzt werden. Die im Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens (StModernG) vorgesehenen technischen Maßnahmen erfordern eine längerfristige Umsetzung, die bis zum Jahr 2022 erfolgen soll. Der Freistaat Sachsen begleitet den Prozess im Rahmen der Mitarbeit bei einem Projektteam von Bund und Ländern. Ferner schafft das StModernG die rechtlichen Rahmenbedingungen für die zunehmende Automatisierung im Besteuerungsverfahren. Im Gesetzgebungsverfahren wurden die rechtlichen Belange berücksichtigt, welche für die Modernisierung des Besteuerungsverfahrens notwendig sind. Für eine zukünftig vollständig elektronische Abwicklung des Besteuerungsverfahrens im Sinne des StModernG bestehen aus Sicht der Staatsregierung keinerlei technische oder rechtliche Hindernisse. Frage 4: Welche Rolle spielt die Modernisierung und vollständig elektronischen Abwicklung von Besteuerungsverfahren in der Digitalisierungsstrategie des Freistaates und welche Meilensteine sind hierbei vereinbart? Ein Schritt zur vollständig elektronischen Abwicklung des Besteuerungsverfahrens ist das Scannen zur steuerlichen Beleglesung von Jahressteuererklärungen und von Fragebögen zur steuerlichen Erfassung. Auch dieses Verfahren wird für alle Länder einheitlich im Vorhaben KONSENS entwickelt. Der eigentliche Einsatz erfolgt danach aber durch jedes Land selbstständig. Sachsen hat sich entschieden, diese Maßnahme in die Digitalisierungsstrategie des Freistaates aufzunehmen (Tz. 5.3.14). Seite 2 von 3 Hierzu wurden folgende Meilensteine vereinbart: - Dezember 2015: Start der Pilotierung - Juni 2016: Evaluierung der Pilotierungsergebnisse STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN - 3. Quartal 2016: Entscheidung zur Ausgestaltung der flächendeckenden Einführung Seite 3 von 3 Freistaat SACHSEN 2016-08-04T12:59:20+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes