STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOllALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 I 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Nico Brünler, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/5754 Thema: Arbeitslosenversicherung Kurzzeitbeschäftigter Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Vielen Kurzzeitbeschäftigten fehlt nach Auslaufen der Erwarbstätigkeit der Zugang zum Arbeitslosengeld I, insbesondere wenh das Beschäftigungsverhältnis weniger als zehn Wochen andauerte. Für viele Betroffene bedeutet dies Unsicherheit und unterbindet eine eigene Lebensplanu ng." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Beschäftigte haben in Sachsen seit 2014 von den Regelungen für kurzzeitig Beschäftigte in der Arbeitslosenversicherung (verkürzten Anwartschaftszeit) profitiert? Die erbetenen Daten werden statistisch nicht erfasst. Eine Auswertung zu der bezeichneten Personengruppe ist daher seitens der Statistik der Bundesagentur für Arbeit nicht möglich. Frage 2: Wie viele Beschäftigte fielen in Sachsen seit 2014 im Falle des Eintritts von Arbeitslosigkeit wieder in den Hartz-IV-Bezug, obwohl sie Beiträge zur Arbeitslosenversicherung entrichtet hatten und welche Ursachen waren dafür maßgeblich? Die Voraussetzungen für einen Leistungsanspruch nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende - sind im Gesetz geregelt. Aufgrund der individuellen Berücksichtigung der Lebensumstände der Leistungsberechtigten ist eine Kausalität zu einem zusätzlichen Arbeitslosengeldbezug nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (111) - Arbeitsförderung - nicht zwingend. Über Personen, die parallel Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 IhrZeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 44-0141.51-16/639 gresden, { August 2016 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 10 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ zum Bezug von Arbeitslosengeld nach dem SGB 111 Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II beziehen, liegen Daten vor. Allerdings kann nicht differenziert werden , ob die Frage des Anspruchs auf Arbeitslosengeld auf Sachverhalten, wie beispielsweise einer verkürzten Anwartschaftszeit, beruhen. Die entsprechenden statistischen Daten werden in der offiziellen Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) veröffentlicht und können direkt entnommen werden unter: http:/ /statistik.arbeitsagentur.de/nn 1 021948/SiteG lobals/Forms/Ru brikensuche/Rubrik ensuche Form.html?view=processForm&resourceld=210368&input =&pagelocale=de &topicld=1 023366&year month=aktuell&year month.GROUP=1 &search=Suchen Frage 3: Welche Erkenntnisse liegen über die Branchen vor, in denen die unter 1} und 2} benannten Personen beschäftigt waren? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. jreunthe Barbartt&p eh Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN 2016-08-10T08:25:39+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes