STAATSMlNlSTERlUM FUR SOZlALES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM FOR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ AlbertstraBe 1 o 1 01 097 Dresden Prasidenten des Sachsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Ro~ler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Nico Brunler, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/5755 Thema: Integration arbeitsuchender Fllichtlinge in den Arbeitsmarkt Sehr geehrter Herr Prasident, den Fragen sind folgende AusfUhrungen vorangestellt: Die Bundesregierung hat aktuell die Schaffung von 100.000 Arbeitsgelegenheiten fUr Fllichtlinge beschlossen, urn diese an den ersten Arbeitsmarkt heran zu flihren. Namens und im Auftrag der Sachsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele dieser Stellen entfallen auf den Freistaat Sachsen? lm Rahmen des Arbeitsmarktprogramms ,Fiuchtlingsintegrationsma~nah men (FIM)" stehen fUr den Freistaat Sachsen wie folgt diese Stellen zur Verf Ugung: Die Verteilung der Bundesmittel auf die Lander erfolgt nach dem sog. Konigsteiner Schlussel. Die Verteilungsquote fUr Sachsen betragt 5,10067%. Es wurden Bundesmittel i.H.v. 75 Mio. EUR Ausgabemittel und 225 Mio. EUR Verpflichtungsermachtigungen (fallig 2017) au~erplanma~ig bewilligt. Fur Sachsen stehen danach Mittel fUr 1.150 ,interne" FIM (25%) und 3.450 ,externe" FIM (75%) zur Verfugung. ,Interne" FIM werden in den Erstaufnahmeeinrichtungen I Ankunftszentren und Gemeinschaftsunterkunften nach dem Asylgesetz durchgefUhrt, ,externe" FIM erfolgen au~erhalb derselben. Weiterfuhrende lntegrationsma~nahmen wie die Teilnahme an einem Sprach- oder lntegrationskurs oder an Ma~nahmen der Arbeitsforderung oder die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschaftigung, einer Berufsausbildung oder eines Studiums haben Vorrang. Einzelheiten sind der entsprechenden Richtlinie des Bundesministeriums fUr Arbeit und Soziales vom 20. Juli 2016 (BAnz AT 27.07.2016 82) zu entnehmen . Freistaat SACHS EN Die Staatsministerin fOr Gleichstellung und Integration Durchwahl Telefon +49 351 564-54905 Telefax +49 351 564-54909 lhr Zeichen lhre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) VZ-0141.51-16/688 Dresden, ~.August 2016 Hausanschrift: Slichsisches Staatsministerium fiir Soziales und Verbraucherschutz AlbertstraBe 1 o 01097 Dresden Besucheradresse: Bautzner StraBe 19a 01099 Dresden www.sms.sachsen .de STAATSMlNlSTERlUM FOR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Freistaat Frage 2: Von welchem tatsachlichen Bedarf geht die Staatsregierung derzeit aus und wie begrundet sie diesen? Angesichts des Umfangs der von den unteren Unterbringungsbehorden im Jahre 2015 zur VerfOgung gestellten Arbeitsgelegenheiten gemar., ยง 5 Abs. 1 AsylbLG (Zehn von zwolf insoweit Tatigen konnten zusammen 824 lnanspruchnahmen vermelden.), die den FIOchtlingsintegrationsmar.,nahmen nicht unahnlich sind, wird von der Deckung des Bedarfs ausgegangen. Frage 3: Falls sich zwischen dem Bedarf im Freistaat und die uber das Bundesprogramm bereit gestellten Stellen eine Differenz ergibt, welche MaBnahmen unternimmt die Staatsregierung diese Differenz abzubauen? Entfallt. Frage 4: In welcher Art und Weise und mit welchem Ergebnis hat die Staatsregierung bei der sachsischen Wirtschaft fur die Einstellung von Fllichtlingen auf dem ersten Arbeitsmarkt geworben und welche Erkenntnisse hat sie in diesem Zusammenhang uber Grunde fUr eine groBere oder geringere Bereitschaft bei Unternehmen Gefllichtete einzustellen? Das Sachsische Staatsministerium fOr Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) hat im Rahmen diverser Gesprache und Veranstaltungen auf verschiedenen Ebenen bei der sachsischen Wirtschaft fOr die Ausbildung und Beschaftigung gefiOchteter Menschen geworben. SACHS EN DarOber hinaus organisiert das SMWA seit Mitte 2015 den Jour fixe ,Arbeitsmarktintegration FIOchtlinge" unter Leitung von Herrn Staatssekretar Stefan Brangs. Ziel ist die enge Abstimmung der wichtigsten Arbeitsmarktpartner in Sachsen. Vertreten sind die sachsischen lndustrie- und Handelskammern, die sachsischen Handwerkskammern sowie die Vereinigung der Sachsischen Wirtschaft (VSW), der Bundesverband mittelstandische Wirtschaft, der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), die Bundesagentur fOr Arbeit (BA), die kommunalen Spitzenverbande, das IQ-Netzwerk Sachen, das RESQUE-Netzwerk, das Sachsische Staatsministerium fOr Soziales (SMS), der Geschaftsbereich Gleichstellung und Integration im SMS (SMGI) und das Sachsische Staatsministerium tor Kultus. Auch das Modellprogramm ,Arbeitsmarktmentoren fOr GefiOchtete" des SMWA ist in diesem Kreis konzipiert und eng abgestimmt worden. Die Tatigkeit der Arbeitsmarktmentoren richtet sich insbesondere auch auf die Unterstotzung von Unternehmen bei der Integration GefiOchteter in die betrieblichen Prozesse. Ein weiteres Ergebnis der engen Zusammenarbeit mit den zentralen Arbeitsmarktpartnern ist die gemeinsame Erklarung ,Die Chancen der Integration gemeinsam nutzen". In diesem Papier definieren das SMWA und die weiteren Erstunterzeichner (Regionaldirektion Sachsen der BA, SMGI, VSW, DGB, Silicon Saxony, Handwerkskammern, lndustrie- und Handelskammern) die zentralen Handlungsfelder. Seite 2 von 3 STAATSMlNlSTERlUM FUR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Freistaat Zahlenmaf1ige lnformationen zur Einstellung von GefiOchteten konnen der Abgangsstatistik der Bundesagentur fUr Arbeit entnommen werden. Danach gab es im Juni 2016 in Sachsen 78 Abgange von Arbeitslosen im Kontext von Fluchtmigration 1 in Beschaftigung am ersten Arbeitsmarkt und in betriebliche/auf1erbetriebliche Ausbildung. lm Juli 2016 lag dieser Wert bei 83 Personen. Aussagen zum kausalen Zusammenhang zwischen den Aktivitaten des SMWA und der Integration von Arbeitslosen im Kontext von Fluchtmigration in Beschaftigung am ersten Arbeitsmarkt und in betriebliche /auf1erbetriebliche Ausbildung konnen allerdings nicht getroffen werden. Nach Aussagen der BA ist ein Grund fOr die Bereitschaft, bei Personalbedarf auch gefi Ochtete Menschen im Unternehmen einzustellen, die hohe Motivation, die viele mitbringen . Meist mochten sich GefiOchtete in Deutschland schnell eine neue Existenz aufbauen und zeigen dadurch eine grof1e Einsatzbereitschaft. Unternehmen die weniger bereit sind, GefiOchtete zu beschaftigen, benennen beispielsweise Defizite bei den Deutschkenntnissen und der Qualifikation als GrOnde. Die Sprachkenntnisse werden als zu gering bewertet, um zum Beispiel Arbeitsanweisungen zu verstehen oder sich in den allgemeinen Arbeitsprozess einzugliedern. Bei der fehlenden Qualifikation geht es nicht nur urn den rein formalen Aspekt, sondern auch um tatsachliche tatigkeitsspezifische Fahigkeiten und Fertigkeiten. Insbesondere mit Blick auf die Aufnahme einer Berufsausbildung wird neben der Sprache oft die schulische Vorbildung als unzureichend eingeschatzt, urn eine Ausbildung erfolgreich absolvieren zu konnen. Mitunter konnen oder mochten Unternehmen den moglichen hoheren Betreuungs-/ UnterstOtzungsbedarf nicht leisten. Dieser kann nicht nur hinsichtlich der beruflichen Tatigkeit bestehen, sondern ebenso bei Themen des alltaglichen Lebens. Mit freundlichen GruBen SACHS EN 1 Die Abgrenzung der ,Personen im Kontext von Fluchtmigration" im Sinne der BA-Statistik entspricht nicht notwendigerweise anderen Definitionen von "FIOchtlingen" (z. B. juristischen Abgrenzungen). FOr den statistischen Begriff ist uber das Asylverfahren hinaus der Bezug zum Arbeitsmarkt ausschlaggebend. ,Personen im Kontext von Fluchtmigration " umfassen Auslander mit einer Aufenthaltsgestattung, einer Aufenthaltserlaubnis Flucht und einer Duldung. Seite 3 von 3 2016-08-12T10:48:03+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes