STAATSMINISTERIIIM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 | 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Kleine Anfrage des Abgeordneten Nico Brünler, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/5756 Thema: Integration arbeitsloser älterer Menschen in den Arbeitsmarkt Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 21-1053/63/4 Dresden, 5, AUG, 2016 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt; Frage 1: Wie viele ältere Langzeitarbeitslose wurden über welche Pro¬ gramme und Maßnahmen der Staatsregierung seit 2015 beruf¬ lich qualifiziert, um ihre Chancen auf Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu erhöhen (bitte nach Altersgruppen [bis 50 Jahre, 50-55 Jahre und über 55 Jahre], sowie nach Frauen und Männern getrennt angeben)? Zertifikat seit 2006 audlt bcrufundfamillc Der Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit ist ein wichtiges Ziel der Förderung des Europäischen Sozialfonds (ESF) in der Förderperiode 2014 bis 2020, das die Staatsregierung mit dem Programm „JobPerspektive Sachsen" aus ESF- und Landesmitteln unterstützt. Mit der „JobPerspektive Sachsen" des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) werden Maßnahmen für Langzeitarbeitslose gefördert, die anerkannte Berufsabschlüsse vermitteln, qualifizieren und den Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt unterstützen sowie die Beschäftigungsfähigkeit verbessern. Diese Maßnahmen richten sich auch an ältere Menschen. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Im Einzelnen werden im Rahmen der „JobPerspektive Sachsen" folgende Programme umgesetzt: - Qualifizierung von Arbeitslosen ohne Berufsabschluss zu einem an¬ erkannten Berufsabschluss (Förderbeginn ab August 2016, daher lie¬ gen für dieses Programm noch keine Daten vor), - Umschulung zum/zur staatlich anerkannten Erzieher/in nach dem SGB III bzw. SGB II mit Finanzierung des 3. Jahres über ESF (För¬ derbeginn ab Juni 2015), Außenstelle: Hoyerswerdaer Straße 1 01097 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 7.8 Haltestelle Carolaplatz Seite 1 von 5 Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN - Individuelle Einstiegsbegleitung (Förderbeginn in der sogenannten Übergangs¬ region Dresden/Chemnitz ab Juli 2015 und in der stärker entwickelten Region Leipzig ab April 2015), - Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit von Langzeitarbeitslosen (Förderbe¬ ginn in der sogenannten Übergangsregion Dresden/Chemnitz ab Juli 2015 und in der stärker entwickelten Region Leipzig ab April 2015). Die Programmbereiche der JobPerspektive Sachsen werden über die gesamte ESF- Förderperiode 2014 bis 2020 zur Umsetzung kommen. Die als Anlage 1 beigefügten Tabellen enthalten die Anzahl der Langzeitarbeitslosen, die seit 2015 mit Datenstand vom 30. Juni 2016 beruflich qualifiziert wurden. Die benannten ESF-Programme ergänzen die Maßnahmen der Bundesagentur für Ar¬ beit. Frage 2: Welche Initiativen zur Schaffung von sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen für diejenigen, die trotz Vermittlungs- und Qualifizierungsmaßnahmen nicht auf Dauer in den ersten Arbeitsmarkt eingegliedert werden können, hat die Staatsregierung wann und mit welchem Ergebnis auf Bundesebene initiiert? Die Staatsregierung hat die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und dabei besonders der Langzeitarbeitslosigkeit zu einer ihrer Schwerpunktaufgaben gemacht. In diesem Zu¬ sammenhang hat die Staatsregierung sich auch auf Bundesebene für eine verstärkte Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit eingesetzt. Zu diesem Zweck hat sich Sach¬ sen intensiv an der Erarbeitung des Positionspapiers der Länder zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit im Rahmen der Neuausrichtung der öffentlich geförderten Be¬ schäftigung beteiligt. Der entsprechende Beschlussvorschlag der Länder wurde bei der 92. Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) am 18. und 19. November 2015 an¬ genommen. Darin wird der Bund aufgefordert, die finanziellen und rechtlichen Rah¬ menbedingungen zu schaffen, um eine intensivere Bekämpfung der Langzeit¬ arbeitslosigkeit auch über öffentlich geförderte Beschäftigung zu ermöglichen. Das SMWA hat in enger Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit dafür Sorge getragen, dass die neuen Förderprogramme des Bundes zur Bekämpfung der Lang¬ zeitarbeitslosigkeit (ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit, Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt) auch im Freistaat Sachsen in höchstmöglichem Um¬ fang zur Anwendung kommen. Das SMWA hat gemeinsam mit der Regionaldirektion Sachsen der Bundesagentur für Arbeit in einem „Letter of Intent" alle sächsischen Bewerbungen beim Bund aktiv unter¬ stützt. Das Sächsische Staatsministerium Ministerium für Soziales und Verbraucher¬ schutz (SMS) setzt sich im Rahmen des Bund-Länder-Ausschusses nach § 18c SGB II und den zugehörigen Arbeitsgruppen aktiv für die Belange der Langzeitarbeitslosen ein. Ein Austausch mit dem Bund erfolgt zudem im Kooperationsausschuss des Frei¬ staates Sachsen und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales nach § 18b SGB II. Seite 2 von 5 STAATSMIMISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Frage 3: Wie viele und welche Pilotprojekte zur Beschäftigung älterer Arbeitslo¬ ser und Langzeitarbeitsloser mit welcher Teilnehmerzahl hat die Staats¬ regierung bisher mit welchem Ergebnis bei der Bundesregierung beantragt oder bereitet dies derzeit vor? Die Förderprogramme des Bundes zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit besonders der Langzeitarbeitslosigkeit (siehe Antwort auf Frage 2) haben keine zielgruppenspezifische Einschränkung und stehen allen Langzeitarbeitslosen offen. Der Freistaat Sach¬ sen und besonders die beantragenden Jobcenter haben sich bei allen aktuellen Förderprogrammen des Bundes aktiv beteiligt. Zusätzliche spezielle Pilotprojekte wur¬ den nicht beantragt. Die Staatsregierung hat im Rahmen des Operationellen Programmes des Freistaates Sachsen für den Europäischen Sozialfonds (ESF) im Förderzeitraum 2014 - 2020 die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und die Schaffung von sozialer Teilhabe fest verankert und eine Vielzahl von ESF-Maßnahmen zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit be¬ reits realisiert (vgl. Antwort der Staatsregierung Drs. 6/2075 sowie Drs, 6/4477). Zu¬ sätzlich hat die Staatsregierung im Entwurf des Doppelhaushaltes 2017/18 ein entsprechendes Landesarbeitsmarktprogramm zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslo¬ sigkeit in Sachsen verankert. Frage 4: Wie viele ältere Arbeitslose (über 50 Jahre, über 55 Jahre) wurden seit dem Jahr 2015 in Unternehmen am ersten Arbeitsmarkt eingestellt (bitte nach Altersgruppen, Geschlecht, Dauer der Beschäftigung, bisherigem Rechtskreis der Arbeitslosen sowie gegebenenfalls Art der Förderung der Einstellung darstellen)? Von Januar 2015 bis April 2016 (letzte verfügbare Angabe) sind nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit in Sachsen insgesamt 183.927 Abgänge aus der Arbeitslo¬ sigkeit von Personen im Alter von 50 Jahren und älter, darunter 110.913 im Alter von 55 Jahren und älter, zu verzeichnen. Unmittelbar nach Abgang aus der Arbeitslosigkeit sozialversicherungspflichtig gemeldet waren 18.000 Frauen und 27.890 Männer in der Altersgruppe 50 Jahre und mehr. Bei 55jährigen und älteren Personen waren es 9.402 Frauen und 15.494 Männer. Angaben zum Rechtskreis der Arbeitslosen sowie zur Zahl der geförderten Personen können der Anlage 2 entnommen werden. Die Art der Förderung wird statistisch nicht erfasst. Ebenso liegen keine Angaben zur Dauer der Beschäftigung vor. Frage 5: In welcher Art und Weise und mit welchem Ergebnis hat die Staatsre¬ gierung bei der sächsischen Wirtschaft für die Einstellung älterer Ar¬ beitsloser geworben und welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung in diesem Zusammenhang über Gründe für eine größere oder geringere Bereitschaft bei Unternehmen ältere Arbeitslose, insbesondere langzeitarbeitslose Frauen und Männer, einzustellen? Seite 3 von 5 STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Die Staatsregierung wirbt seit Jahren für die Potentiale älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. So ist die Erwerbstätigenquote der 50- bis 65-jährigen in Sachsen seit 2000 um mehr als 27 % gestiegen. Knapp 80 % aller sächsischen Betriebe beschäfti¬ gen heute Menschen im Alter von über 50 Jahren. Unter dem Vorsitz des SMWA hat die neu gegründete Fachkräfteallianz Sachsen im Juni 2016 eine erste Grundsatzerklärung verabschiedet. Demnach sehen die Mitglieder der Fachkräfteallianz Sachsen in der Beschäftigung Älterer ein bedeutendes Potenzial, der Fachkräftelücke sächsischer Unternehmen kurz- und mittelfristig entgegenzuwir¬ ken. Im Rahmen der Sächsischen Fachkräfteallianz wurde eine entsprechende Unter¬ arbeitsgruppe „Beschäftigung Älterer" eingerichtet mit dem Ziel, die weitere Erhöhung der Erwerbsbeteiligung zu erreichen. Die Schwerpunkte der Diskussion sind: • Etablierung einer alter(n)sgerechten Personalpolitik zur Förderung und zum Er¬ halt der Arbeitsfähigkeit der Beschäftigten, • Erhalt der Gesundheit und Leistungsfähigkeit im Arbeitsprozess, • Kompetenzen älterer Beschäftigter nutzen - Weiterbildung, Wissenstransfer und Nachfolgemanagement gestalten, • Schaffung von Anreizen zur Erhöhung der Erwerbsbeteiligung nach Erreichen der Regelaltersgrenze und Unterstützung flexibler Übergänge vom Erwerbsle¬ ben in den Ruhestand. Die Bereitschaft sächsischer Unternehmen zur Einstellung älterer Bewerber ist in den vergangenen Jahren angestiegen, ebenso wie die Erwerbsbeteiligung Älterer. Wäh¬ renddessen stagniert das Niveau der unternehmensseitig angebotenen Maßnahmen zur Erhaltung der Arbeitsfähigkeit Älterer. (Ergebnisse des IAB Betriebspanels von 2015). Auch die Bundesagentur für Arbeit hat das Ziel, durch Betreuung, Förderung und (Wieder -)lntegration älterer Arbeitsloser sowie Förderung älterer Beschäftigter dem vorzeiti¬ gen Ausscheiden von Fachkräften aus den Unternehmen entgegenzuwirken sowie den Zugang Älterer in den Arbeitsmarkt zu erleichtern. Aber auch die Unternehmen selbst sind gefordert, ihre Personalpolitik alterssensibel zu gestalten. Dazu gehören beispielsweise Weiterbildung und Qualifikation älterer Arbeitnehmer /-innen sowie altersangepasste Arbeitsbedingungen. Nach Information der Regionaldirektion Sachsen werden die Unternehmen von den Arbeitsagenturen und Jobcentern durch folgende Angebote unterstützt (Erkenntnisse zur Einstellungsbereitschaft der Unternehmen liegen jedoch nicht vor): • ESF-Bundesprogramm für Langzeitarbeitslose, • Lohnkostenzuschüsse an Arbeitgeber, • Technischer Beratungsdienst, • Individuelle Beratungs- und Vermittlungsarbeit mit Unterstützung des ärztlichen Dienstes und berufspsychologischem Service, Seite 4 von 5 STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN • Arbeitsmarktberatung der Arbeitgeber zu Beschäftigungsmöglichkeiten Älterer bzw. zur Weiterbeschäftigung älterer Arbeitnehmer, • Programm „Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeit¬ nehmer in Unternehmen" (WeGebAU). i/lit freundlichen Grüßen Anlagen Seite 5 von 5 Anlage 1 Anzahl der Langzeitarbeitslosen, die seit 2015 mit Datenstand vom 30.06.2016 über das ESF-Programm JobPerspektive Sachsen beruflich qualifiziert wurden: Langzeitarbeitslose bis 50 Jahre ESF-Programm Anz. weiblich Anz. männlich Anz. gesamt JobPerspektive: Umschulung zum/zur staatlich anerkannten Erzieher/in nach dem SGB III bzw. SGB II mit Finanzierung des 3. Jahres über ESF 36 8 44 JobPerspektive: Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit von Langzeitarbeitslosen 55 58 113 JobPerspektive: Individuelle Einstiegsbegleitung 48 49 97 Gesamt 139 115 254 Langzeitarbeitslose 50 bis 55 Jahre ESF-Programm Anz. weiblich Anz. männlich Anz. gesamt JobPerspektive: Umschulung zum/zur staatlich anerkannten Erzieher/in nach dem SGB III bzw. SGB II mit Finanzierung des 3. Jahres über ESF 4 0 4 JobPerspektive: Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit von Langzeitarbeitslosen 8 17 25 JobPerspektive: Individuelle Einstiegsbegleitung 5 7 12 Gesamt 17 24 41 Langzeitarbeitslose über 55 Jahre ESF-Programm Anz. weiblich Anz. männlich Anz. gesamt JobPerspektive; Umschulung zum/zur staatlich anerkannten Erzieher/in nach dem SGB III bzw. SGB II mit Finanzierung des 3. Jahres über ESF 0 1 1 JobPerspektive: Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit von Langzeitarbeitslosen 5 7 12 JobPerspektive: Individuelle Einstiegsbegleitung 5 6 11 Gesamt 10 14 24 Anlage 2 Seite 1 Abgang an Arbeitslosen 50 Jahre und älter nach Rechtskreis und Förderung in Sachsen 2015 bis April 2016 Insgesamt darunter gefördert 20# " 20# 20151! Jan Feb : Mrz Apr Summe 201S11 Jan Feb Mrz Apr Summe Insgesamt Rechtskreis SGB III Abgang an Arbeitslosen insgesamt 62.578 4.231 5.473 6.062 7.788 86.132 11.808 682 1.218 1.193 1.261 16,162 darunter in Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt 25918 1500 2092 2900 4414 36.824 2646 168 244 232 278 3.568 dar. unmittelbar nach Abgang sv-pflichtig gemeldet 24.125 1.314 1.933 2.702 4.141 34.215 2.622 161 * 2.783 Rechtskreis SGB II Abgang an Arbeitslosen insgesamt 74.461 4.796 5.997 5.541 7.000 97.795 18.343 779 1.099 1.168 2.157 23.546 darunter in Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt 10075 558 633 666 910 12.842 1237 84 82 93 136 1.632 dar. unmittelbar nach Abgang sv-pflichtig gemeldet 9.186 495 559 589 846 11.675 1.216 75 * * * 1.291 Frauen Rechtskreis SGB III 7.926Abgang an Arbeitslosen insgesamt 27,415 1.991 2.381 2.412 2.778 36.977 5.853 331 584 583 575 darunter in Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt 9981 700 783 947 1245 13.656 1252 83 104 116 115 1.670 dar. unmittelbar nach Abgang sv-pflichtig gemeldet 9.274 618 732 889 1.180 12.693 1.242 * 101 * 112 1.455 Rechtskreis SGB II Abgang an Arbeitslosen insgesamt 35.853 2.337 3.004 2.675 3.238 47.107 8.196 328 504 524 908 10.460 darunter in Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt 4529 268 300 312 407 5.816 533 36 34 44 65 712 dar. unmittelbar nach Abgang sv-pflichtig gemeldet 4.129 238 272 287 381 5.307 528 * 34 * * 562 Männer Rechtskreis SGB III Abgang an Arbeitslosen insgesamt 35.163 2.240 3.092 3.650 5.010 49.155 5.955 351 634 610 686 8.236 darunter in Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt 15937 800 1309 1953 3169 23.168 1394 85 140 116 163 1.898 dar. unmittelbar nach Abgang sv-pflichtig gemeldet 14.851 696 1.201 1.813 2.961 21.522 1.380 * * 1.380 Rechtskreis SGB II Abgang an Arbeitslosen insgesamt 38.608 2.459 2.993 2.866 3.762 50,688 10.147 451 595 644 1.249 13.086 darunter in Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt 5546 290 333 354 503 7,026 704 48 48 49 71 920 dar. unmittelbar nach Abgang sv-pflichtig gemeldet 5.057 257 287 302 465 6.368 688 * * * 71 759 Quelle: Bundesagentur für Arbelt, Statistik-Service Südost - Stand 22.07.2016 * Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Wert geschlossen werden kann, anonymisiert. 11 Endgültige 6-Monatswerte, Jahressumme 2) Vorläufige 2-Monatswerte; April-Wert letzte verfügbare Angabe Werte können geringfügig unter- oder überzeichnet sein; Vergleiche mit endgültigen Werten nach einer Wartezeit von 6 Monaten können eingeschränkt sein Anlage 2 Seite 2 Abgang an Arbeitslosen 55 Jahre und älter nach Rechtskreis und Förderung in Sachsen 2015 bis April 2016 Insgesamt darunter gefördert 201621 20162) 2015" Jan Feb Mrz Apr Summe 20151' Jan Feb Mrz Apr Summe Insgesamt Rechtskreis SGB III Abgang an Arbeitslosen insgesamt 40.839 2.820 3.416 3.817 5.048 55,940 6.536 367 655 665 713 8.936 darunter in Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt 14.727 802 1.148 1.641 2.664 20.982 1.548 88 143 126 165 2.070 dar. unmittelbar nach Abgang sv-pflichtig gemeldet 13.647 692 1.067 1.524 2.509 19,439 1.531 84 138 126 1.879 Rechtskreis SGB II Abgang an Arbeitslosen insgesamt 41.512 2.779 3.504 3.200 3.978 54.973 8.972 401 549 576 1.128 11,626 darunter in Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt 4.721 256 309 309 456 6,051 576 40 39 43 63 761 dar. unmittelbar nach Abgang sv-pflichtig gemeldet 4.264 222 272 276 423 5.457 565 34 * 43 * 642 Frauen Rechtskreis SGB III Abgang an Arbeitslosen insgesamt 17.808 1.325 1.518 1.548 1.788 23.987 3.193 174 314 321 308 4.310 darunter in Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt 5.495 375 432 536 721 7.559 688 44 57 58 67 914 dar. unmittelbar nach Abgang sv-pflichtig gemeldet 5.047 323 403 500 687 6.960 * * 57 58 115 Rechtskreis SGB II Abgang an Arbeitslosen insgesamt 20.124 1.370 1.760 1.569 1.840 26.663 4.077 167 247 255 469 5.215 darunter in Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt 2.105 125 140 140 201 2,711 235 15 13 20 29 312 dar. unmittelbar nach Abgang sv-pflichtig gemeldet 1.883 108 130 131 190 2.442 * * 13 20 * - 33 Männer Rechtskreis SGB III Abgang an Arbeitslosen insgesamt 23.031 1.495 1.898 2.269 3.260 31.953 3.343 193 341 344 405 4.626 darunter in Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt 9.232 427 716 1.105 1.943 13,423 860 44 86 68 98 1.156 dar. unmittelbar nach Abgang sv-pflichtig gemeldet 8.600 369 664 1.024 1.822 12,479 * * 81 68 149 Rechtskreis SGB II Abgang an Arbeitslosen insgesamt 21.388 1.409 1.744 1.631 2.138 28.310 4.895 234 302 321 659 6,411 darunter in Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt 2.616 131 169 169 255 3.340 341 25 26 23 34 449 dar. unmittelbar nach Abgang sv-pflichtig gemeldet 2.381 114 142 145 233 3,015 * * * 23 34 57 Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Statistik-Service Südost - Stand 22.07.2016 * Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Wert geschlossen werden kann, anonymisiert. 11 Endgültige 6-Monatswerte, Jahressumme 2) Vorläufige 2-Monatswerte; April-Wert letzte verfügbare Angabe Werte können geringfügig unter- oder überzeichnet sein; Vergleiche mit endgültigen Werten nach einer Wartezeit von 6 Monaten können eingeschränkt sein 2016-08-15T13:09:09+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes