STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 1 o 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01 067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Nico Brünler, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/5757 Thema: Integration von Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Menschen mit Behinderung wurden über welche Programme und Maßnahmen der Staatsregierung seit 2015 unterstützt, um ihre Chancen auf Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu erhöhen? Die Staatsregierung führte seit 2015 gemeinsam mit der Regionaldirektion Sachsen und dem Kommunalen Sozialverband Sachsen die nachfolgend benannten Programme zur Beschäftigungsförderung von Menschen mit Behinderungen durch: • Sächsisches Arbeitsmarktprogramm zur Beschäftigungsförderung schwerbehinderter Menschen mit: 134 geförderten Ausbildungsplätzen und 648 geförderten Arbeitsplätzen • Initiative Inklusion - neue Ausbildungs- und Arbeitsplätze mit: 146 geförderten neuen Ausbildungsplätzen und 260 geförderten neuen Arbeitsplätzen für ältere schwerbehinderte Menschen . • Arbeitsmarktprogramm des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz "Wir machen das! - Menschen mit Behinderungen in Ausbildung und Beschäftigung" - Richtlinie zur Förderung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderungen Zielstellung: 80 Ausbildungs- und 200 Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen in 2016. Gemeinsam mit den Partnern der Allianz Arbeit + Behinderung unterstützt die Staatsregierung unterschiedliche Maßnahmen und Projekte, die darauf ~SACHsEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 43-0141.51-16/685 Dresden, {l August 2016 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 o 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOllALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ zielen, die Chancen von Menschen mit Behinderungen auf Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu verbessern. Hier sind folgende Projekte zu benennen: • Dienstleistungsnetzwerk support support ist ein Dienstleistungsnetzwerk für sächsische Unternehmen, das alle Leistungen rund um die Beschäftigung schwerbehinderter, behinderter und von Behinderung bedrohter Menschen aus einer Hand bietet. Seit August 2015 steht support an den Standorten Chemnitz, Dresden und Leipzig Unternehmen mit Tat und Rat zur Verfügung. • Initiative Inklusion - Berufsorientierung Ziel der Initiative Inklusion ist es, schwerbehinderte Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung umfassend über. ihre beruflichen Möglichkeiten zu informieren und zu beraten sowie bei ihrem Ubergang von der Schule in das Arbeitsleben zu unterstützen. • Handicap (k)ein Hindernis? Das Projekt »Handicap (k)ein Hindernis? - Curriculum zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen« richtet sich primär an Personalverantwortliche in Unternehmen und an Unternehmensbetreuer in den sächsischen Kammern. Ziel des Projektes ist es, Informationen und Bildungsangebote zu Themen rund um die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung leistungsträgerübergreifend zugänglich zu machen. Das Projekt Curriculum ist konzipiert als ein »Handbuch« in digitaler Form. Es wird ein Internetportal für die Zielgruppe geschaffen , das themenspezifisch, einfach zugängliche und sachorientierte Informationen bereithält. Projektträger ist die Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e. V. in Kooperation mit der Industrie- und Handelskammer Chemnitz. • Arbeit statt Plätze »Arbeit statt Plätze« möchte durch verstärkte Kooperationen zwischen Integrationsfirmen , Werkstätten für behinderte Menschen, Einrichtungen der Wohlfahrtspflege und anderen Unternehmen neue Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt schaffen. Potentiale sollen durch eine enge Verzahnung der beteiligten Projektpartner erschlossen werden. Eine ständige Maßnahme der Staatsregierung ist es, gemeinsam mit den Partnern der Allianz Arbeit + Behinderung Unternehmerinnen und Unternehmer anzusprechen und für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen zu sensibilisieren. Beispielhaft sei hier die Veranstaltung "Menschen mit Behinderungen - Fachkräfte für Ihr Unternehmen " am 27.10.2015 in der Industrie- und Handelskammer zu Leipzig oder der Pressetermin von Frau Staatsministerin Klepsch in der Neuen Kantine im Ammenhof genannt. Frage 2: Welche Initiativen zur Schaffung von sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen für diejenigen, die trotz Vermittlungs- und Qualifizierungsmaßnahmen nicht auf Dauer in den ersten Arbeitsmarkt eingegliedert werden können, hat die Staatsregierung wann und mit welchem Ergebnis auf Bundesebene initiiert? Die Sächsische Staatsregierung ist Mitglied im Beirat des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und wirkt in dieser Funktion an der Verwendung der Mittel des Ausgleichsfonds für befristete Programme zum Abbau der Arbeitslosigkeit schwerbehinder- Seite 2 von 3 Freistaat SACHSEN STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ ter Menschen mit. Bei der Ausgestaltung von Förderrichtlinien ist das Land Sachsen, wie die anderen Bundesländer auch, aktiv beteiligt. Frage 3: Wie viele und welche Pilotprojekte zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung mit wie welcher Teilnehmerzahl hat die Staatsregierung bisher mit welchem Ergebnis bei der Bundesregierung beantragt oder bereitet dies derzeit vor? Modellprojekte und -vorhaben zur Weiterentwicklung der Teilhabe am Arbeitsleben, die überregionale Bedeutung haben, müssen von Projektträgern direkt beim Ausgleichsfonds des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales beantragt werden. Frage 4: Wie viele Menschen mit Behinderung wurden seit dem Jahr 2015 in Unternehmen am ersten Arbeitsmarkt eingestellt (bitte nach Altersgruppen, Geschlecht, Dauer der Beschäftigung, bisherigem Rechtskreis der Arbeitslosen sowie gegebenenfalls Art der Förderung der Einstellung darstellen)? Hierüber liegen der Staatsregierung keine Angaben vor. Der Abgang an Arbeitslosen mit Schwerbehinderteneigenschaft in Erwerbstätigkeit am ersten Arbeitsmarkt nach ausgewählten Strukturmerkmalen kann der in der Anlage beigefügen statistischen Auswertung der Bundesagentur für Arbeit entnommen werden. Frage 5: ln welcher Art und Weise und mit welchem Ergebnis hat die Staatsregierung bei der sächsischen Wirtschaft für die Einstellung von Menschen mit Behinderung geworben und welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung in diesem Zusammenhang über Gründe für eine größere oder geringere Bereitschaft bei Unternehmen diese einzustellen? Zu den Maßnahmen siehe Antwort zu Frage 1. Wichtig für die Einstellung von Menschen mit Behinderungen in Unternehmen ist neben der Aufklärung über die Chancen für Unternehmen und dem Abbau von Vorurteilen vor allem eine aktive Unterstützung der Unternehmen. Diese erfolgt in Sachsen trägerübergreifend durch support. Weiteres wichtiges Kriterium sind auch finanzielle Anreize und Ausgleiche von Mehrbelastungen. Mit dem Arbeitsmarktprogramm des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz "Wir machen das! - Menschen mit Behinderungen in Ausbildung und Beschäftigung" - Richtlinie zur Förderung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderungen verstetigt die Staatsregierung die positiven Erfahrungen aus vorhergehenden Programmen und unterstützt Unternehmen auch finanziell bei der Ausbildung und Beschäftigung besonders betroffener Menschen mit Behinderungen. Mit freundlichen Grüßen J, Barbara K Anlage Seite 3 von 3 Freistaat SACHSEN ~ Bundesagentur für Arbeit Statistik Anlage zur Drs. 6/5757 Arbeitsmarktstatistik Abgang an Arbeitslosen mit Schwerbehinderteneigenschaft in Erwerbstätigkeit am ersten Arbeitsmarkt nach ausgewählten Strukturmerkmalen Sachsen (Gebietsstand Juli 2016) Zeitreihe Monatswerte Datenrevisionen können zu Abweichungen gegenüber Auswertungen mit früherem Erstellungsdatum führen. Rechts- I Merkmale Jan 15 I Feb 15 I Mrz 15 I Apr 15 I Mai 15 I Jun 15 I Jul15 I Aug 15 I Sep 15 I Okt 15 I Nov 15 I Dez 15 I Jan 16 I Feb 16 I Mrz 16 I Apr 16 I Mai 16 I Jun 16 I Jul16 kreis 1 I 2 I 3 I 4 I 5 I 6 I 7 I 8 I 9 I 10 I 11 I 12 I 13 I 14 I 15 I 16 I 17 I 18 I 19 Insgesamt 273 271 365 448 386 364 315 307 332 341 326 257 246 302 337 412 357 335 295 dav.: Männer 154 159 211 305 256 245 203 195 201 191 216 154 144 184 207 276 231 221 191 Frauen 119 112 154 143 130 139 112 112 131 150 110 103 102 118 130 136 126 114 104 Insgesamt dav.: 15 bis unter 25 Jahre 23 16 22 25 31 27 24 29 17 26 37 26 15 20 29 44 24 11 16 25 bis unter 55 Jahre 195 198 253 302 259 279 222 219 256 246 232 167 174 219 229 266 244 236 215 55 Jahre und älter 55 57 90 121 96 78 69 59 59 69 57 64 57 63 79 102 89 88 64 dar.: gefördert 34 47 52 58 58 71 48 60 52 53 39 37 38 54 52 60 70 56 45 Insgesamt 157 160 227 295 235 197 169 166 190 195 171 126 150 188 220 254 208 202 159 dav.: Männer 78 89 130 208 156 124 101 97 108 104 115 66 81 112 142 179 137 127 104 Frauen 79 71 97 87 79 73 68 69 82 91 56 60 69 76 78 75 71 75 55 SGBIII dav.: 15 bis unter 25 Jahre 14 13 16 16 23 11 15 15 14 13 23 8 9 14 22 28 14 7 9 25 bis unter 55 Jahre 104 104 143 177 142 134 104 109 131 131 114 78 93 126 132 140 128 124 106 55 Jahre und älter 39 43 68 102 70 52 50 42 45 51 34 40 48 48 66 86 66 71 44 d.ar.: gefördert 18 29 34 35 44 40 29 39 33 32 23 20 25 38 32 36 42 36 22 Insgesamt 116 111 138 153 151 187 146 141 142 146 155 131 96 114 117 158 149 133 136 dav.: Männer 76 70 81 97 100 121 102 98 93 87 101 88 63 72 65 97 94 94 87 Frauen 40 41 57 56 51 66 44 43 49 59 54 43 33 42 52 61 55 39 49 SGBII dav.: 15 bis unter 25 Jahre 9 3 6 9 8 16 9 14 3 13 14 18 6 6 7 16 10 4 7 25 bis unter 55 Jahre 91 94 110 125 117 145 118 110 125 115 118 89 81 93 97 126 116 112 109 55 Jahre und älter 16 14 22 19 26 26 19 17 14 18 23 24 9 15 13 16 23 17 20 dar,: gefördert 16 18 18 23 14 31 19 21 19 21 16 17 13 16 20 24 28 20 23 Erstellungsdatum: 02.08.2016, Statistik-Service Südost, Auftragsnummer 229597 © Statistik der Bundesagentur für Arbeit , Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert. e Bundesagentur für Arbeit Statistik Anlage zur Drs. 6/5757 Arbeitsmarktstatistik Abgang an Arbeitslosen mit Schwerbehinderteneigenschaft in Erwerbstätigkeit am ersten Arbeitsmarkt nach ausgewählten Strukturmerkmalen Sachsen (Gebietsstand Juli 2016) Zeitreihe gleitende Jahressummen Datenrevisionen können zu Abweichungen gegenüber Auswertungen mit früherem Erstellungsdatum führen. Rechts- Merkmale Jan 15 I Feb 15 I Mrz 15 I Apr 15 I Mai 15 I Jun 15 I Jul15 I Aug 15 I Sep 15 I Okt 15 I Nov 15 I Dez 15 I Jan 16 I Feb 16 I Mrz 16 I Apr 16 I Mai 16 I Jun 16 I Jul16 kreis 1 I 2 I 3 I 4 I 5 I 6 T 7 T 8 T 9 T 10 I 11 I 12 I 13 I 14 I 15 I 16 I 17 I 18 I 19 Insgesamt 3.764 3.776 3.778 3.813 3.785 3.862 3.876 3.916 3.929 3.977 4 .007 4.005 3.978 4.009 3.981 3.945 3.916 3.867 3.847 dav.: Männer 2.310 2.316 2.297 2.339 2.313 2.349 2.356 2.395 2.416 2.435 2.478 2.490 2.480 2.505 2,501 2.472 2.447 2.423 2.411 Frauen 1.454 1.460 1.481 1.474 1.472 1.513 1.520 1.521 1.513 1.542 1.529 1.515 1.498 1.504 1.480 1.473 1.469 1.444 1.436 Insgesamt dav.: 15 bis unter 25 Jahre 329 323 313 308 316 324 324 327 304 293 308 303 295 299 306 325 318 302 294 25 bis unter 55 Jahre 2.619 2.637 2.658 2.691 2.655 2.705 2.711 2.738 2.780 2.826 2.832 2.828 2,807 2,828 2.804 2.768 2.753 2.710 2.703 55 Jahre und älter 816 816 807 814 814 833 841 851 845 858 867 874 876 882 871 852 845 855 850 dar.: gefördert 575 586 571 577 566 592 588 606 605 612 617 609 613 620 620 622 634 619 616 Insgesamt 2.199 2.205 2.194 2.222 2.216 2.249 2.252 2.264 2.273 2.289 2.309 2.288 2.281 2.309 2.302 2.261 2,234 2.239 2.229 dav.: Männer 1.337 1.333 1.304 1.336 1.321 1.336 1.329 1.340 1.351 1.355 1.385 1.376 1.379 1.402 1.414 1.385 1,366 1.369 1.372 Frauen 862 872 890 886 895 913 923 924 922 934 924 912 902 907 888 876 868 870 857 SGBIII dav.: 15 bis unter 25 Jahre 207 207 202 205 215 214 214 208 199 186 192 181 176 177 183 195 186 182 176 25 bis unter 55 Jahre 1.406 1.410 1.416 1.428 1.409 1.429 1.430 1.439 1.457 1.477 1.484 1.471 1.460 1.482 1.471 1.434 1.420 1.410 1.412 55 Jahre und älter 586 588 576 589 592 606 608 617 617 626 633 636 645 650 648 632 628 647 641 dar.: gefördert 357 368 352 350 355 372 373 383 383 384 386 376 383 392 390 391 389 385 378 Insgesamt 1.565 1.571 1.584 1.591 1.569 1.613 1.624 1.652 1.656 1.688 1.698 1.717 1.697 1.700 1.679 1.684 1.682 1.628 1.618 dav.: Männer 973 983 993 1.003 992 1.013 1.027 1.055 1.065 1.080 1.093 1.114 1.101 1.103 1.087 1.087 1.081 1.054 1.039 Frauen 592 588 591 588 577 600 597 597 591 608 605 603 596 597 592 597 601 574 579 SGBII dav.: 15 bis unter 25 Jahre 122 116 111 103 101 110 110 119 105 107 116 122 119 122 123 130 132 120 118 25 bis unter 55 Jahre 1.213 1.227 1.242 1.263 1.246 1.276 1.281 1.299 1.323 1.349 1.348 1.357 1.347 1.346 1.333 1.334 1.333 1.300 1.291 55 Jahre und älter 230 228 231 225 222 227 233 234 228 232 234 238 231 232 223 220 217 208 209 dar.: gefördert 218 218 219 227 211 220 215 223 222 228 231 233 230 228 230 231 245 234 238 Erstellungsdatum: 02.08.2016. Statistik-Service Südost, Auftragsnummer 229597 © Statistik der Bundesagentur für Arbeit 1 Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert. e Bundesagentur für Arbeit Statistik Anlage zur Drs. 6/5757 Impressum Empfänger: Auftragsnummer: Titel: Region: Berichtsmonat: Erstellungsdatum: Hinweise: Herausgeber: Rückfragen an: E-Mail: Hotline: Fax: Frau Sylvia Metzdorf Regionaldirektion Sachsen 229597 Abgang an Arbeitslosen mit Schwerbehinderteneigenschaft in Erwerbstätigkeit am ersten Arbeitsmarkt nach ausgewählten Strukturmerkmalen Sachsen (Gebietsstand Juli 2016) Zeitreihe 02.08.2016 Bundesagentur für Arbeit Statistik Statistik-Service Südost Bundesagentur für Arbeit 90328 Nürnberg Statistlk-Service-Suedost@arbeitsagentur.de 0911/179-8001 0911/179-908001 Weiterführende statistische Informationen Internet: http://statistik. arbeitsagentur. de Register: "Statistik nach Themen" http://statistik.arbeitsagentur.de/Naviqation/Statistik/Statistik-nach-Themen/Statistiknach -Themen-Nav. html Zitierhinweis: Statistik der Bundesagentur für Arbeit Abgang an Arbeitslosen mit Schwerbehinderteneigenschaft in Erwerbstätigkeit am ersten Arbeitsmarkt nach ausgewählten Strukturmerkmalen, Nürnberg, August 2016 Nutzungsbedingungen: ©Statistik der Bundesagentur für Arbeit Sie können Informationen speichern, (auch auszugsweise) mit Quellenangabe weitergeben, vervielfältigen und verbreiten. Die Inhalte dürfen nicht verändert oder verfälscht werden. Eigene Berechnungen sind erlaubt, jedoch als solche kenntlich zu machen. Im Falle einer Zugänglichmachunq im Internet soll dies in Form einer Verlinkung auf die Hornepage der Statistik der Bundesagentur für Arbeit erfolgen. Die Nutzung der Inhalte für gewerbliche Zwecke, ausgenommen Presse, Rundfunk und Fernsehen und wissenschaftliche Publikationen, bedarf der Genehmigung durch die Statistik der Bundesagentur für Arbeit. e Bundesagentur für Arbeit Statistik Anlage zur Drs. 6/5757 Statistik der Arbeitslosen und Arbeitsuchenden Methodische Hinweise -Statistik der Arbeitslosen und Arbeitsuchenden Definition Arbeitsuchende sind Personen, die Stand: 28.06 2016 o eine versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung als Arbeitnehmer/in suchen, o sich wegen der Vermittlung in ein entsprechendes Beschäftigungsverhältnis bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter gemeldet haben o die angestrebte Tätigkeit ausüben können und dürfen. Dies gilt auch, wenn sie bereits eine Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit ausüben {§ 15 Sozialgesetzbuch Drittes Buch- SGB 111). Bei den Arbeitsuchenden wird zwischen arbeitslosen und nichtarbeitslosen Arbeitsuchenden unterschieden. Arbeitslose sind Personen, die o vorübergehend nicht in einem Beschilftigungsverhältnis stehen oder nur eine weniger als 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung ausüben, o eine versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung suchen, o den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters zur Verfügung stehen, also arbeitsfähig und -bereit sind, o in der Bundesrepublik Deutschland wohnen, o nicht jünger als 15 Jahre sind und die Altersgrenze für den Renteneintritt noch nicht erreicht haben, o sich persönlich bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter arbeitslos gemeldet haben. Für Hilfebedürftige nach dem SGB II findet nach§ 53a Abs. 1 SGB II die Arbeitslosendefinition des§ 16 SGB 111 sinngemäß Anwendung . Als nichtarbeitslose Arbeitsuchende gelten Arbeitsuchende, die die besonderen, für die Zählung als Arbeitslose geforderten Kriterien (z. B. hinsichtlich der Beschäftigungslosigkeit oder der erhöhten Anforderungen an die Verfügbarkeil für die Arbeitsvermittlung) nicht erfüllen oder nach gesetzlicher Vorgabe nicht als arbeitslos gelten. Somit zählen als nichtarbeitslos arbeitsuchend Personen, die o kurzzeitig (< 6 Wochen) arbeitsunfähig sind, o sich nach § 38 Abs. 1 SGB 111 frühzeitig arbeitsuchend gemeldet haben, o mehr als geringfügig beschäftigt sind und Arbeitslosengeld II beziehen, o am 2. Arbeitsmarkt beschäftigt sind, o an einer Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung, an beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen oder anderen arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen teilnehmen, o nach § 53a Abs. 2 SGB II nicht als arbeitslos zählen (nach Vollendung des 58. Lebensjahres mindestens für die Dauer von zwölf Monaten Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende bezogen haben, ohne dass ihnen eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung angeboten worden ist) oder o eine Beschäftigung suchen, aber die weiteren Kriterien des§ 16 SGB 111 für die Zählung als Arbeitslose nicht erfüllen, beispielsweise weil sie bereits eine Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit ausüben. Weitere Definitionen finden Sie im Glossar der Arbeitsmarktstatistik unter: llttp:llstatistik arbetlsagentur.de/StaUscher-ContenVGrundlagen/Giossare/Generlsche-PubtikaUonen/AST-Giossar- Gesamtglossar.pdl Historie (Auszug) Im Zeitverlauf haben Änderungen im Sozialrecht sowie in der Organisation der Sozialverwaltungen Einfluss auf die Höhe der Arbeitslosigkeit. Dies ist bei der Interpretation der Daten zu berücksichtigen. Im Folgenden werden die wichtigsten Änderungen benannt: o Januar 1986 - lnkrafttreten des § 1 05c Arbeitsförderungsgesetz (ab Januar 1998: § 428 SGB 111) : Erleichterter Arbeitslosengeldbezug (Aig) für über 58-Jährige (Regelung ist Ende 2007 ausgelaufen). o Januar 2004 -lnkrafttreten des§ 16 Abs. 2 SGB 111: Teilnehmer an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik werden ausnahmslos nicht mehr als arbeitslos gezählt. o Januar 2005 - Einführung des SGB II: Mit Einführung des SGB II treten neben den Agenturen für Arbeit weitere Akteure (gemeinsame Einrichtungen und zugelassene kommunale Träger) auf den Arbeitsmarkt. die für die Betreuung von Arbeitsuchenden zuständig sind. Die Daten zur Arbeitslosigkeit speisen sich daher ab Januar 2005 aus dem IT-Fachverfahren der Bundesagentur für Arbeit (BA), aus als plausibel bewerteten Datenlieferungen zugelassener kommunaler Träger und, sofern keine plausiblen Daten geliefert wurden, aus ergänzenden Schätzungen. Ab Berichtsmonat Januar 2007 werden diese Daten integriert verarbeitet (vorher additiv). Nähere Informationen zur "integrierten Arbeitslosenstatistik" finden Sie im Methodenbericht unter: hl!p:l/statistik.arbeitsagentur,de/Stalischer-ContenVGrundlagen/Methodenberichte/Arbeltsmarklstatistlk/Generlsche- Publikatlonen/Methodenbericht-lntegr!erte-ArbeitslosenstaHstlk.pdf Erleichterter Arbeitslosengeld-li-Bezug (Aig II) für über 58-Jährige (Regelung ist Ende 2007 ausgelaufen). o Januar 2009- Einführung des§ 53a SGB II : Erwerbsfähige Leistungsbezieher, die nach Vollendung des 58. Lebensjahres mindestens für die Dauer von zwölf Monaten Leistungen der Grundsicherung erhalten haben, ohne dass ihnen eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung angeboten worden ist, gelten als nicht arbeitslos. o Januar 2009- Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente(§ 16 Abs. 2 SGB 111): Die Teilnahme an allen Maßnahmen nach § 45 SGB 111 (vor lnkrafttreten der Instrumentenreform 2012 vom 1. April 2012 § 46 SGB 111) ist stets als Anwendungsfall des§ 16 Abs. 2 SGB 111 anzusehen und unabhängig von den konkreten Maßnahmeinhalten und der wöchentlichen Dauer der Inanspruchnahme des Teilnehmers ist die Arbeitslosigkeit während der Maßnahme zu beenden. Nähere Informationen zu den verschiedenen gesetzlichen Änderungen und deren Auswirkungen finden Sie im Qualitätsbericht (Kapitel 6: "Zeitliche und räumliche Vergleichbarkeit", siehe unten stehenden Link). Darüber hinaus führen Änderungen der operativen Systeme, in den Datenverarbeitungsverfahren, Aktualisierung der Berufsund Wirtschaftsklassensystematik zu zeitlichen und räumlichen Einschränkungen bei einzelnen Merkmalen. Nähere Informationen können Sie den Fußnoten der ieweili~:~en Statistik oder dem Qualitätsbericht "Statistik der Arbeitslosen und http·/tstal!Stlk.arbeltsagentur.detcae/servleVcontentblob/4318/publloatlonFlle/854/Qualitaetsbericht-Stat•stlk·Arbelts!ose- Arbeitsuchende pdf e Bundesagentur für Arbeit Statistik Statistik-Infoseite Anlage zur Drs. 6/5757 Arbeitsmarktstatistik Stand: 17.11.2015 Im Internet finden Sie weiterführende Informationen der Statistik der Bundesagentur für Arbeit unter: http://statistik.arbeitsagentur.de Statistische Daten erhalten Sie unter "Statistik nach Themen": http://statistik .arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/Statistlk-nach-Themen/Statistik-nach-Themen-Nav.html Es werden folgende Themenbereiche angeboten: Arbeitsmarkt im Überblick Arbeitslose. Unterbeschäftigung und Arbeitsstellen Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen Ausbildungsstellenmarkt Beschäftigung Grundsicherung tor Arbeitsuchende (SGB II) Leistungen SGB 111 Statistik nach Berufen Statistik nach Wirtschaftszweigen Zeitreihen Eingliederungsbilanzen Amtliche Nachrichten der BA Kreisdaten Daten bis 12/2004 finden Sie unter dem Menüpunkt "Archiv bis 2004'' Glossare zu den verschiedenen Fachstatistiken finden Sie hier: http://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/Grundlagen/Giossare/Giossare-Nav.html Es werden folgende Themenbereiche angeboten: Arbeitsmarkt Ausbildungsstellenmarkt Beschäftigung Förderstatistik/Eingliederungsbilanzen Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Leistungen SGB 111 Hintergründe zur Statistik nach dem SGB II und 111 und zur Datenübermittlung nach§ 51b SGB II finden Sie unter dem Auswahlpunkt "Grundlagen": http://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/Grundlagen/Grundlagen-Nav.html Die Methodischen Hinweise der Statistik finden Sie unter Methodische Hinweise. 2016-08-12T13:15:03+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes