STAATSM1N1STBR1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bemhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 35-0141.50/10110 Dresden,2 August 2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/5762 Thema: Krankenstand bei der sächsischen Polizei 1. und 2. Quartal 2016 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie'hoch war der Krankenstand (durchschnittliche Krankheitstage pro Quartal) der Polizeivollzugsbeamten bis zum 51. Lebensjahr in den jeweiligen Behörden im ersten und zweiten Quartal 2016? Frage 2: Wie'hoch war der Krankenstand (durchschnittliche Krankheitstage pro Jahr) der Polizeivollzugsbeamten über dem 51. Lebensjahr in den jeweiligen Behörden im gleichen Zeitraum? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Die Anzahl der Krankentage pro Kopf stellt sich im ersten und zweiten Quartal 2016 in den einzelnen Dienststellen wie folgt dar: Dienststellen u. Einrichtungen Polizeidirektion Chemnitz Polizeidirektion Dresden Polizeidirektion Görlitz Polizeidirektion Leipzig Polizeidirektion Zwickau Landeskriminalamt Präsidium der Bereitschaftspolizei Polizeiverwaltungsamt Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) Krankentage/PVD l. Quartal 2016 | II. Quartal 2016 8,6 8,7 10,2 9,7 7,9 7,4 5,2 5,5 2,5 7,9 8,0 8,6 8,' 6,9 6,3 4,3 5,1 2,5 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STBR1UM DES INNERN Freistaat SÄCtiSEN Eine nach Alterskohorten differenzierte _Angabe^^ran^en^^ i^^Sh,^ade'cstaTstisclhe^hebunig~'von-Krankendaten differenziert nach Alterskohorten ausschließlich jährlich erfolgt. Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates^Sachsen^ist^die JlSgAS5^SerF^gen"^^eT°Abgeort^^^^ ?nTalecnynTchabeste'm Wissen unverzüglich und voj^^ 3a;z^ ^ssungs^^^de^rfes^^^^^e^i^^^d^'^einer'BefugniisedenFunktionsbereich zu respektierenden d^iejSuo^nseCT^lS^"e^3^^"^^^^^^Dil^ rG7undsatzgHt'zwis'chenderS_taaJsreg^^^^^Sdne'nuA'bg^rdanetenrso~dass das parlamentarische ^ ^bBgeoS"enu'z^'ROck^hm^d^F^^^^^^^^^'ist.~Die Staatsregierung muss nur das mitteilen,_was^nner- ^badTAZnog^r^^^t^Ld^^^^^^^ Fn 'Irfahmng gebracht werden kann. im vorliegenden Fall wäre durch eine vollständige ^ ny°^^^s:^^ ^Td£u^zdeCTepSS°a?^^^ °uch der sachsisehen Polizei insgesamt nicht zu leisten. ffich ist der jeweilig.. An^an^^e^e^un^d^^^und 2 be.^h'n/etenGmppen;die*'in Summe länger als sechs Monate krank; Eine jährliche statistische Erhebung von Krankendrten^ch^^r der krankheitsbedingten DienstunfäNgkeit erfolgt'nur nach den folgenden Zeiträumen: . bis sechs Wochen . mehr als sechs Wochen . mehr als zwölf Wochen ^me^s'enden "Antwort auf die Fragen 1 und 2 ausgeführt, nicht. 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates_Sachsen^i^d^ Seite 2 von 3 STAATSM1MSTBR1UM DES INNERN FSXCTSEN ^m^le^ sx^^^^^^^Dieser Grundsatz 9'ltzwische^der^aa^r^r^^^^^ -^ ^^Abge^^^^a^^^^^Snsaü^nd'Arbäsfähigkeitjier^eFAb'geor^eten^zur^Ru^tn^^^^^^ ^S9sä'^^^^^^^^s^nn''' i-°^"denralwäre^rcLCT^TS^^^i°"^^s^gnde3S?rSu^'demKBa^ fa1ls~ehe(überwieg^dh^di^he^^^g^^^^^^^ polizeivollzugsbeamten^d^^^ge^sj^^^^^^^ ^ ^ ^ ^ ^rt ^iefwE^Z^^SgTaÄe^^^^^^ ^I^^SSSSSS^isÄ =ii^^^5S?SÄ=^l= uwc^ der'sachsischen Polizei insgesamt nicht zu leisten. Eine Z~^TrS ^^^n^^D^ ^£Säissjs^hH^^=s=^ recfttlicien Erwägung nicht durchgeführt. Mit freundlichen Grüßen ^ ffarkus Ulbic Seite 3 von 3 2016-08-02T14:54:30+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes