r.C) ra,(ot-(\ (o oñ¡ STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT SÃCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach l00510 | 01076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern hard-von-Li ndena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Jana Pinka, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/5763 Thema: Umsetzung der Grundsätze und Schlussfolgerungen des Abfallwirtschaftsplans (AWiP) von 2009 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche konkreten Anstrengungen hat die Staatsregierung seit dem Jahr 2009 unternommen, um den G 1 der Fortschreibung des AW|P 2009 (,,Abfallpolitisches Ziel der Staatsregierung ist, die Erzeugung von Abfällen zu vermeiden , Abfälle als Ressourcen zu nutzen sowie Abfälle ohne Gefährdung der menschlichen Gesundheit oder Schädigung der Umwelt zu bewirtschaften.") und als flankierende Maßnahmen dabei insbesondere die Herstellung modular aufgebauter Produkte (S 2 der Fortschreibung des AWiP 2009) die möglichst direkte und individuelle Anlastung der Entsorgungskosten und aller Aufwendungen für die Annahme und Bereitstellung der getrennt zu erfassenden Produkte gegenüber Herstellern und Vertreibern (S 3 der Fortschreibung des AwiP 2009) die Entlassung von sortenreinen, qualitätsgesicherten Stofffraktionen (S 4 der Fortschreibung des AW|P 2009) zu erreichen und wie wird der Zielerreichungsgrad gemessen ? Die Staatsregierung ist schon aufgrund der ihr grundgesetzlich zugewiesenen Zuständigkeit für den Vollzug des Kreislaufwirt-schaftsgesetzes in der täglichen Arbeit gehalten, das in Grundsatz G 1 der Fortschreibung des Abfallwirtschaftsplanes genannte Ziel, die Erzeugung von Abfällen zu vermeiden , Abfälle als Ressourcen zu nutzen sowie Abfälle ohne Gefährdung der menschlichen Gesundheit oder Schädigung der Umwelt zu bewirtschaften , zu beachten. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl ïelefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ smu l.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 18. Juli 2016 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-0141.50t19t5275 Dresden, ,1O,O?. 2o /6 Tag der I I DcutschenEinhritli ! ,tt, ¡lll Fre¡staatSachsent I OI.-o3.ro.2ot6 Hausanschrift: Sächs¡sches Staatsm¡nisterium für Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße 1 01097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennze¡chnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. " Kein Zugang fùr eloktron¡sÕh signierte sowie für verschlüsselte elektron¡schê DokumenteSeite 1 von 6 STAATSMINISTERIUI\4 FÜR UMWELT UND LÀNDWIRTSCHAFT Beispielhaft für Anstrengungen in diesem Zusammenhang seien hier die Mitarbeit am Abfallvermeidungsprogramm des Bundes und der Umsetzung des Abfallvermeidungsprogramms im Freistaat Sachsen, die im Jahr 2015 veröffentlichte Untersuchung zur Weiterentwicklung des sächsischen Abfallvermeidungsbeitrages und die in Bearbeitung befindlichen Vorhaben zur Lebensmittelabfallvermeidung sowie zur Wiederverwendung und Vorbereitung zur Wiederverwendung (siehe auch Antwort zu Frage 2) genannt. Weiterhin wurde eine lnitiative zur Stärkung des Mehrwegsystems durch Eindämmung des Missbrauchs des Mehrwegsystems durch lndividualmehnrueglösungen in die U mweltm inisterkonferenz ei ngebracht. Nach der Durchführung einer Potenzialstudie zu biogenen Abfällen im Freistaat Sachsen sieht der Entwurf der Fortschreibung des Abfallwirtschaftsplans 2016 eine Steigerung der erfassten Bioabfallsammelmengen mit Zielwerten für die Jahre 2020 und 2025 vor. Die hochwertige Venryertung von Bioabfällen soll weiter entwickelt und ausgebaut werden. Zur umweltverträglichen Nutzung von mineralischen Abfällen als Ressource wurde die Technische Regel Bodenmaterial der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall im Jahr 2015 neu eingeführt. Sie beinhaltet auch Regelungen für die Verfüllung von Tagebauen und Abgrabungen. Die Schlussfolgerungen S 2 bis S 4 sind auf Maßnahmen zur ökologischen Umgestaltung der marktwirtschaftlichen Rahmenbedingungen gerichtet. Ein modularer Aufbau von Produkten kann einen maßgeblichen Beitrag dazu leisten, dass Produkte oder deren Bestandteile grundsätzlich stärker als bisher eine Wiedervenruendung finden. Die Festlegung der dazu notwendigen Vorgaben muss aber zur Gewährleistung einheitlicher Wettbewerbsbedingungen auf EU-Ebene erfolgen. Die Staatsregierung hat insofern auf eine Ausweitung des Ökodesign-Gedankens abgezielt, dessen Umsetzungdie Europäische Kommission (KOM) mit der Ökodesign-Richtlinie 20091125ÆG begonnen hat. Zudem hat die KOM am 4. Dezember 2015 im Aktionsplan zur Kreislaufwirtschaft mitgeteilt, dass sie die Reparierbarkeit, Nachrüstbarkeit, Langlebigkeit und Recycelfähigkeit von Produkten fördern und als Teil ihrer künftigen Arbeiten im Rahmen der Ökodesign-Richtlinie und unter Berücksichtigung der Besonderheiten unterschiedlicher Produktgruppen fur die Kreislaufwirtschaft gegebenenfalls relevante Produktvor-schriften erarbeiten will. Wie dies in der Praxis realisiert wird, soll im Ökodesign -Arbeitsplan für den Zeitraum 2015 bis 2017 präzisiert werden. Die Staatsregierung hat im Übrigen den Europaausschuss des Sächsischen Landtages mit Schreiben vom 2. Juni 2016 über das Gesetzgebungspaket Kreislaufwirtschaft der EU informiert. Um eine effektivere Kostenanlastung geht es bei der weiteren Ausgestaltung der erweiterten Produktverantwortung auch ausweisl ich der vorliegenden Entwürfe. Das EU-Kreislaufwirtschaftspaket enthält ebenso neue Schritte zur Entlassung von sortenreinen, qualitätsgesicherten Stofffraktionen aus dem Abfallregime. Besonders hervorzuheben ist dabei der im Rahmen des Kreislaufwirtschaftspakets unterbreitete Vorschlag zur Harmonisierung des EU-Düngemittelrechts, welches unter anderem auch die Möglichkeit der Entlassung geeigneter Bioabfallkomposte aus dem Abfallregime enthält. Freistaat SACHSEN Seite 2 von 6 STAATSMINISTERIUNI FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 lm Vorfeld und im Rahmen der Mitwirkung der Länder bei den Verfahren zur Umsetzung des EU-Kreislaufwirtschaftspakets hat sich der Freistaat Sachsen stets für Regelungen eingesetzt, mit denen eine möglichst weitgehende Realisierung der Schlussfolgerungen des Abfallwirtschaftsplans möglich ist. Dieses Engagement wird der Freistaat Sachsen auch künftig fortsetzen. Der Grad der Zielerreichung wird an den Anderungen zu messen sein, die bei der Novellierung der EU-Abfallrahmenrichtlinie und der EU-Düngemittelverordnung erreicht werden. Frage 2: Welche neuen Erkenntnisse hat die Staatsregierung in Bezug auf die Anzahl, die tatsächlich geleistete Unterstützung und die theoretischen Unterstützungsmöglichkeiten von Einrichtungen im Freistaat Sachsen, die eine mit G 2 und S 5 der Fortschreibung des AW|P 2009 konforme ,,Vorbereitung zur Wiederverwendung" betreiben und dazu insbesondere eigene Räumlichkeiten unterhalten?(vgl. Beantwortung der Kleinen Anfrage 518494, Abfallhierarchie; Vorbereitung zur Wiederverwendung in Sachsen; KlAnfr Andrea Roth DIE LINKE 05.03.2012 - insbesondere auch unter Würdigung der Frage 5 - mittlerweile lnkraft getretenes KrWG) Zur Ermittlung der im Freistaat Sachsen vorhandenen Möglichkeiten der Wiederverwendung und der Vorbereitung zur Wiedervenvendung hat das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) im Jahr 2015 das Vorhaben ,,Bestandsaufnahme und Bewertung von Maßnahmen zur Förderung der Wiederverwendung und Vorbereitung zur Wiederwendung in Sachsen" in Auftrag gegeben. lm Rahmen dieses Vorhabens fand am 11. April 2016 ein Symposium mit über 70 Akteuren aus dem Freistaat statt, die sich dem Thema der Wiedervenryendung und Vorbereitung zur Wiederven¡rendung widmen. Dabei wurde deutlich, dass neben der Abfallberatung über die Möglichkeiten zur Wiedervenruendung, die Separierung und der schonende Umgang bei der Annahme von Produkten grundlegende Voraussetzungen für deren Wiedervenruendung sind. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) im Freistaat Sachsen haben aufgrund der in ihrem Gebiet angefallenen und überlassenen Abfälle aus privaten Haushaltungen und der Abfälle zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen dabei eine besondere Schlüsselposition. lm Rahmen des Vorhabens werden auch die Möglichkeiten untersucht, die Wertstoffhöfe der örE für die Selektierung von gut erhaltenen Erzeugnissen zu öffnen, und die Finanzierbarkeit der Maßnahmen zur Förderung der Wiederven¡vendung und Vorbereitung zur Wiederverwendung aus Abfallgebühren geprüft. Das Vorhaben ist noch nicht abgeschlossen. Zu Frage 5 der Kleinen Anfrage 518494 gibt es keinen neuen Sachstand. Seite 3 von 6 STAATSMINISTERìUM FÜR UMWELT UND LANDWìRTSCHÀFT Freistaat SACHSEN5 Frage 3: Welcher relative und absolute Anteil der Gemischten Siedlungsabfälle ist - mit G I der Fortschreibung des AW¡P 2009 - jeweils in den Jahren 2009 bis heute tatsächlich in der Nähe ihres Entstehungsortes und vorrangig innerhalb Sachsens entsorgt worden und inwiefern wurde dabei in welcher Form, im Rahmen welchen Verfahrens und welcher staatlichen Stelle gegenüber der Nachweis erbracht, dass die Anlage genutzt wurde, die unter Aspekten des Klimaschutzes am besten geeignet ist? Die örE sind selbst verantwortlich, den Grundsatz G I bei ihren Vergabeentscheidungen angemessen zu berücksichtigen. Nachfolgend wird aufgeführt, welcher prozentuale Anteil und welche Menge an gemischten Siedlungsabfällen (dazu zählen vorrangig Restabfälle aus Haushalten) zwischen den Jahren 2009 und 2014 innerhalb des Freistaates Sachsen entsorgt wurde. Jahr entsorgt innerhalb des Freistaates Sachsen Prozentualer Anteil Menge in Tonnen 2009 77 o/o 416.276 2010 77 o/o 409.445 2011 76 o/o 398.482 2012 73 o/o 373.822 2013 76 o/o 385.217 2014 77 o/o 390.466 Zur Entsorgung von gemischten Siedlungsabfällen außerhalb des Freistaates Sachsen wurden folgende Behandlungsanlagen in Sachsen-Anhalt genutzt: MVA Zorbau, TREA Leuna und zeitweise die EZVA Staßfurt. Das in Grundsatz G 8 des Abfallwirtschaftsplanes für den Freistaat Sachsen formulierte Prinzip richtet sich an die Aufgabenträger der Entsorgung von gemischten Siedlungsabfällen , also an die örE. Bei der Entsorgung der überlassungspflichtigen Abfälle handelt es sich um eine weisungsfreie kommunale Pflichtaufgabe der durch Gesetz bestimmten örE. Sie unterfällt insoweit dem Bereich der grundgesetzlich geschützten kommunalen Selbstverwaltung und der Kontrolle durch die kommunalen Gremien. Diese weisungsfreie Pflichtaufgabe unterliegt der Rechtsaufsicht, die auf eine Überprüfung der Gesetzmäßigkeit der kommunalen Entscheidung beschränkt ist. Seite 4 von 6 STAATSMINISTERIUI\4 FÜR UMWETT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Frage 4: Welche Handlungsanwe¡sung gibt es für die Prüfung nach S 7 der Fortschreibung des AW|P 2009 (ob und unter welchen Voraussetzungen bestimmte Verwertungsmaßnahmen tatsächlich umweltverträglicher sind als andere oder als die Beseitigung, und dabei insbesondere - mit Blick auf das Lebenszyklusdenken - die gesamten Auswirkungen der Erzeugung und Bewirtschaftung der Abfälle) und welche staatliche Stelle nimmt in welcher konkreten Situation wann eine derartige Prüfung vor, bzw. prtift das Ergebnis einer solchen Prüfung soweit sie durch Dritte vorgenommen wurde? Es wird auf die Antwort zu Frage 5 der Kleinen Anfrage Drs. 5/8494 venruiesen. Für den Fall einer Prüfung der Einhaltung der Abfallhierarchie wurden im Freistaat Sachsen neben den in $ 6 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) und in der Schlussfolgerung S 7 der Fortschreibung des Abfallwirtschaftsplanes keine weiteren Kriterien oder Handlungsan -weisungen veröffentlicht. Auch vor dem Hintergrund, dass es einer sehr spezifischen und begründeten Einzelfallprüfung bedarf, wird eine Handlungsanweisung, die nicht alle praktisch möglichen oder vorstellbaren Konstellationen berücksichtigen kann, für nicht zweckmäßig gehalten. Frage 5: ln welchem Umfang werden rezyklierte Baustoffe in öffentlichen Bauvorhaben seit wann bevorzugt oder überhaupt eingesetzt und inwiefern ist konkret in den vergangenen zwei Jahren im Rahmen von Ausschreibungen der Einsatz von RG-Baustoffen gefordert oder gerade nicht gefordert worden? (vgl. Vorläufige Hinweise zum Einsatz von Baustoffrecyclingmaterial: ,,Um bei der Vergabe von Bauleistungen die verschiedenen Gesteinskörnungen (natürliche, künstliche, recycelte) dem Wettbewerb zu unterwerfen, ist im Regelfall neutral auszuschreiben, ggf. kann der Einsatz von RG-Baustoffen gefordert werden.") Nach lnformation des Staatsbetriebes Sächsisches lmmobilien- und Baumanagement (SlB) wurden die ,,Vorläufigen Hinweise zum Einsatz von Baustoffrecyclingmaterial" im Jahr 2006 eingeführt und mit den jeweiligen Aktualisierungen auch als Geschäftsanweisung des SIB übernommen. ln den ,,Vorläufigen Hinweisen zum Einsatz von Baustoffrecyclingmaterial" und in der Rahmenrichtlinie öffentliches Auftragswesen/ Vertragswesen/Rechnungshofangelegenheiten wird im Regelfall die produktneutrale Ausschreibung von Bauleistungen verlangt. Eine Erfassung des Einsatzes von RC- Baustoffen bei öffentlichen Hochbaumaßnahmen erfolgt im SIB nicht. lm Straßenbau nimmt die Wiederveruvendung mineralischer Baustoffe bereits seit Beginn der 1980er Jahre eine bedeutende Rolle ein. Straßenbautechnische Regelwerke nahmen diesen Umstand nach und nach auf und geben inzwischen definierte Anforderungen an RC-Baustoffe vor. lm Straßenbau ist unter anderem die Wiederverwendung unbelasteter Straßenausbaustoffe in den ungebundenen Tragschichten in Form rezyklierter Gesteinskörnungen oder in den gebundenen Schichten des Asphaltoberbaus durch Zugabe von RC-Asphalt möglich. Seite 5 von 6 STAATSMINISTERIUM I G Freistaat iÏi#,ilif,î,'^îi I U SACHSEN Öffentliche Bauvorhaben der sächsischen Straßenbauverwaltung (SBV) werden nach dem dezeit gültigen Regelwerk ausgeschrieben. Die Ausschreibungen erfolgen in der Regel neutral, wodurch prinzipiell eine Wiederveruvendung von RC-Baustoffen möglich ist. Den Baufirmen steht es frei, im Rahmen der Vorgaben der Regelwerke Ausbaustoffe als RC-Baustoffe anzu bieten. Dies geschieht je nach Vorhandensein solcher Stoffe regelmäßig und stellt im Grunde den Normalfall dar. Seitens der SBV erfolgt daher keine Erfassung der Wiederverwendungsmengen . Mit freundlichen Grüßen ï.. b, Thomas Schmidt Seite 6 von 6 2016-08-11T10:13:13+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes