STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 | 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Kleine Anfrage des Abgeordneten Nico Brünler, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/5765 Thema: Anteil von Rüstungsgütern an der sächsischen Außenwirt¬ schaftsbilanz Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 32-1053/9/13 Dresden, 0 8- AUG, 2015 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welchen finanziellen Wert hatten in den Jahren seit 2010 Gü¬ ter die in Teil I der der Außenwirtschaftsverordnung anhän¬ genden Ausfuhrliste aufgeführt sind und einer besonderen Ausfuhrgenehmigung durch das BAFA bedürfen an den Ge¬ samtexporten Sachsens? (Angaben bitte jährlich aufge¬ schlüsselt bei separater Ausweisung von Gütern nach Abschnitt A der Liste [Waffen, Munition und Rüstungsmateri¬ al] und Abschnitt B [Dual-Use-Güter] darstellen.) Zertifikat seit 2006 audlt bcrufundfamlilc Frage 2: Was waren die Zielländer sächsischer Exporte die einer Ge¬ nehmigungspflicht durch das BAFA unterliegen? (Angaben bitte jährlich aufgeschlüsselt nach Wert und bei separater Ausweisung von Gütern nach Abschnitt A der Liste [Waffen, Munition und Rüstungsmaterial] und Abschnitt B [Dual-Use- Güter] darstellen.) Frage 3; Welche sächsischen Unternehmen haben seit 2010 Güter die in Teil I der Ausfuhrliste aufgeführt sind und einer besonde¬ ren Ausfuhrgenehmigung durch das BAFA bedürfen ausge¬ führt? (Angaben bitte aufgeschlüsselt nach Unternehmen, Art der genehmigungspflichtigen Exportgüter, Wert der Exporte und Zielland.) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 3: Von einer Beantwortung durch die Staatsregierung wird abgesehen. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen: Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3,7,8 Haltestelle Carolaplatz Seite 1 von 2 Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Gemäß Artikel 50 der Verfassung des Freistaates Sachsen (SächsVerf) ist die Staatsregierung verpflichtet, über ihre Tätigkeit den Landtag insoweit zu informieren, als dies zur Erfüllung seiner Aufgabe erforderlich ist. Dieser Informationspflicht entspricht das Frage- und Auskunftsrecht des Abgeordneten gegenüber der Staatsregierung nach Art. 51 SächsVerf. Die Staatsregierung ist dem Landtag und den Abgeordneten nur für ihre Amtsführung im Sinne einer Rechenschafts- und Einstandspflicht für eigenes Handeln verantwortlich. Sie ist daher nur in solchen Fällen zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die Vorgänge oder Umstände außerhalb ihres Verantwortungsbereiches betreffen (Rar. 56 Satz 3 Geschäftsordnung SLT). Letzteres ist hier der Fall. In den Statistiken über Ausfuhren des Freistaates Sachsen, die nach Warengruppen und Warenuntergruppen gegliedert sind, wird die Sicherheits¬ und Verteidigungsindustrie grundsätzlich nicht erfasst. Die ausschließliche Zuständig¬ keit hierfür liegt beim Bund. Dem öffentlich zugänglichen Rüstungsexportbericht der Bundesregierung (Download unter http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/Publikationen/ruestunqsexportbericht- 2015,propertv=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf) sind lediglich die wichtigsten Bestimmungsländer für erteilte Einzelgenehmigungen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu entnehmen. Aufschlüsselungen nach Unter¬ nehmen, die Güter nach den Abschnitten A und B der Ausfuhrliste der Außenwirt¬ schaftsverordnung produziert haben, enthält dieser Bericht nicht. Mit freundlichen Grüßen Seite 2 von 2 2016-08-08T15:41:27+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes