STAATSI\4INISTERIUM FÜR UI4WELT UND LANDWìRTSCHÀFT Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 35'1 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ sm ul.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 18. Juli 2016 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-0141.50t19t5277 KIiPP- Dresden, ¿lU.o?,¿þ4( t5 SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 100510 | 01076Drosden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther, Fraktion BUNDNIS 90/DlE GRUNEN Drs.-Nr.: 6/5768 Thema: Geplante Erweiterung der Hopfenanbaufläche bei hausen/ OT Scharfenberg (Landkreis Meißen) Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,lm OT Scharfenberg der Gemeinde Klipphausen erfolgt se¡t ca. 30 Jahren der Anbau von Hopfen auf e¡ner Fläche von ungefähr 35 Hektar. Die Anlage wird von der Agrar GmbH Scharfenberg konventionell bewirtschaftet. Dieses be¡nhaltet den regelmäß¡gen Einsetzen von Spritzmitteln, die laut Anwohnern mit einer Turbine bis in I m Höhe gesprüht werden. Die Agrar GmbH plant eine Erweiterung der Anbaufläche, die dann bis an Grundstücke im Außenbereich der Ortslage Reppn¡tz heranreichen würden. lm lnteresse der dort lebenden Bürger¡nnen und Bürger stellen sich folgende Fragen:" Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Müssen fi,ir die Erweiterung der Hopfenanbaufläche um die FIurstücke 214a und Teile der Flurstücke 212, 216 und 211 diese Flächen umgewidmet und ggf. ein Verkauf nach dem G ru ndstücksverkeh rsrecht genehm i gt werden? Zu den Flurstücken 214a und Teilen der Flurstücke 212, 216 und 211 liegen der Staatsregierung keine Angaben vor, nach denen die infrage stehende Umwidmung und gegebenenfalls ein Verkauf abschließend beurteilt werden können. Tag der I I Einhcit I .IDcutsch.n t¡It o) st¡r) @ õ,t(o oc! ¡I Freisteat SachsenI 0r.-03.10.2016 Hausanschrift: Sächsisches Staatsminísterium für Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße 1 01097 Dresden www.smul.sâchsen.de Verkehrsverbindung Zu erreichen m¡t den Straßenbahnlinien 3,6,7,8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. " Kein Zugang für elektron¡sch signierte sow¡e für verschlüsselte elektronische DokumenteSeite 1 von 3 STAATSMINISTERìUM FÜR UÌ4WELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Die Entscheidung, ob eine Umwidmung und eventuelle Flächennutzungsänderung erforderlich sind, liegt in der Entscheidungsbefugnis der betroffenen Gemeinde und kann nur anhand der aufgestellten Flächennutzungspläne über die vorstehenden Flurstücke und der Beschaffenheit sowie dem Zustand der Anlage beurteilt werden. Ob es sich bei den betroffenen Flurstücken, die gegebenenfalls zum Verkauf anstehen, um eine genehmigungsbedürftige Veräußerung nach $ 2 Grundstücksverkehrsgesetz(GrdstVG) handelt, kann nur von der Genehmigungsbehörde der Gemeinde im Rahmen eines entsprechenden Verfahrens geprüft werden. Soweit ein Verkauf von landwirtschaftlichen Grundstücken über 0,5 Hektar in Betracht kommt, unterliegt ein solches Rechtsgeschäft im Freistaat Sachsen der Genehmigungspflicht der unteren Landwirtschaftsbehörden der Landkreise und Kreisfreien Städte. Frage 2: Welche Vorschriften gelten für die eingesetzten Spritzmittel bezüglich Grundwasser, Abständen zur Wohnbebauung sowie Abständen zu angrenzenden Schutzgebieten? Pflanzenschutzmittel dürfen nur sachgerecht eingesetzt werden, wenn sie vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) im Einvernehmen mit dem Umweltbundesamt (UBA) zugelassen sind. Für zugelassene Pflanzenschutzmittel gelten Auflagen und Anwendungsbestimmungen zum Schutz des Grundwassers und angrenzender Flåchen. Die Anwendungsbestimmungen müssen vom Hersteller auf der Packung des Pflanzenschutzmittels angegeben werden. Der Anwender muss diese Regelungen einhalten, ebenso wie die Grundsätze der guten fachlichen Praxis. Abtrift istzu vermeiden. Das BVL hat am 20. Mai 2016 in einer Bekanntmachung neue Mindestabstände zum Schutz von unbeteiligten Dritten (Anwohnern und Umstehenden) bei allen Spritz- beziehungsweise Sprühanwendungen von Pflanzenschutzmitteln veröffentlicht. Demzufolge ist bei Raumkulturen (zum Beispiel Hopfen) ein Mindestabstand von fünf Metern zu Grundstücken mit Wohnbebauung einzuhalten. Zu angrenzenden Schutzgebieten gibt es nach Pflanzenschutzrecht keine pauschalen Abstände. Falls ein Mindestabstand zum Beispiel zu angrenzenden Biotopen in Schutzgebieten erforderlich ist, wird dieser mit der Zulassung des konkreten Pflanzenschutzmittels oder einer bestimmten Anwendung festgesetzt. Auf der Packung des Pflanzenschutzmittels erfolgt für den Anwender eine entsprechende Kennzeichnung. Frage 3: ln welchem Abstand befindet sich das nächste Schutzgebiet, um welches handelt es sich konkret, und welche Erfordernisse in Bezug auf die Ausweitung des Hopfenanbaus ergeben sich aus der Schutzgebietsverordnung ? Es bestehen keine ausg ewiesenen Wasserschutzoebiete im betroffenen Bereich Jedoch dienen die gesetzlich bestimmten Gewässerrandstreifen nach $ 38 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) unter anderem dem Schutz vor dem Eintrag diffuser Stoffeinträge . Der Wolfsteichbach, der am Flurstück 211 gemäß Topografischer Karte beginnt und selbiges tangiert, hat einen solchen Schutzstreifen von zehn Metern beidseitig. Die geplanten Eruveiterungsflächen befinden sich, wie die bereits bestehende Hopfenanbaufläche , im Landschaftsschutzoebiet (LSG) ,,Elbtal zwischen Dresden und Meißen mit linkselbischen Tälern und Spaargebirge". Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Als zulässige Handlung gemäß Rechtsverordnung für das LSG kommt nur die eigentliche Nutzung im Rahmen der guten fachlichen Praxis in Betracht. Die mit der Enryeiterung der Hopfenanbaufläche verbundene bauliche Veränderung unterliegt dagegen gemäß Rechtsverord n u ng einem Erlaubnisvorbehalt. Nur durch einen Feldweg getrennt grenzt eine Teilfläche des Naturschutzgebietes (NSG) ,,Seußlitzer und Gauernitzer Gründe" an. Die Rechtsverordnung für das NSG enthält nur Verbotstatbestände und Erlaubnisvorbehalte für Handlungen innerhalb des NSG, sodass die Enrueiterungsflächen von der Rechtsverordnung nicht betroffen sind. Einen Abstand von circa 300 Metern zu den Enreiterungsflächen weisen das FFH- Gebiet ,,Linkselbische Täler zwischen Dresden und Meißen" und das lagegleiche Europäische Vooelschutzqebiet (SPA) ,,Linkselbische Bachtäler" auf. Bei diesen zum Europäischen ökologischen Netz,,Natura 2000" gehörenden Schutzgebieten sind erhebliche Beeinträchtigen in ihren für die Erhaltungsziele gemäß Grundschutzverordnungen maßgeblichen Bestandteilen unzulässig, auch wenn diese von außen ins Gebiet hineinwirken. lm Rahmen eines Zulassungsverfahrens kann daher eine Verträglichkeitsprüfung nach $ 34 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) erforderlich werden. Frage 4: lnwiefern können im Fall der Ausweitung der Hopfenanbaufläche und unter Beibehaltung des bisherigen Spritzmitteleinsatzes mittels Turbine private Brunnen betroffen sein? Das Gebiet Scharfenberg hat eine zentrale Trinkwasserversorgung, Ausnahmen vom zentralen Anschluss sind nicht bekannt. Da die Trinkwasserversorgung vor dem zentralen Anschluss kleinräumig durch private und Gruppenanlagen mit Brunnen erfolgte und diese möglichenrueise noch vorhanden sind, könnten Haus- und Gartenbrunnen in den eingefriedeten Grundstücken weiterhin für Brauchwassezwecke genutzt werden. Solche Nutzungen sind der Staatsregierung aber nicht bekannt. Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 110712009 werden auf EU-Ebene nur solche Wirkstoffe genehmigt, die bei Venrvendung entsprechend der guten Pflanzenschutzpraxis keine schädlichen Auswirkungen auf das Grundwasser haben. lm Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 venruiesen. Frage 5: Welche Lautstärke entsteht beim Einsatz von Spritzmitteln mittels für den Hopfenanbau verwendeter Turbinen, und welche Konsequenzen hat dies für den Einsatz in unmittelbarer Nähe zu Wohnbebauung? Der Staatsregierung liegen keine Daten zur Lautstärke der beim Einsatz von Spritzmitteln im Hopfenanbau venruendeten Gebläse (,,Turbinen") vor. Mit freundlichen Grüßen Thomas Schmidt Seite 3 von 3 2016-08-15T13:11:32+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes