STÀATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT SÄCHSISCHES STAqTSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 100510 | 01076Drêsdên Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern hard-von-Lindena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther, Fraktion BUNDNIS 90/DlE GRUNEN Drs.-Nr.:6/5769 Thema: Förderung des Tierwohls in der sächsischen Nutztierhaltung Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: lnwiefern wird sich die Staatsregierung dem Vorbild anderer Länder, wie z.B. Niedersachsen, anschließen und Maßnahmen von Tierhaltern, die übergesetzliche Mindeststandards der Tierhaltung hinausgehen, fördern? Der Freistaat Sachsen bindet die lnvestitionsförderung an die bundesweit geltenden baulichen Anforderungen an eine besonders tiergerechte Haltung als Basis- beziehungsweise Premiumförderung, welche Bestandteil des Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe ,,Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" für den Zeitraum 2016 bis 2019 sind. Eine Anderung dieser Verfahrensweise ist nicht vorgesehen. Frage 2: Wird in der Sächsischen Staatsregierung . eine Prämie für den Verzicht des Kupierens der Schwänze bei Sauen und Ferkeln, . eine Prämie für den Verzicht auf das Kürzen der Schnäbel bei Hennen und Puten, . oder eine Prämie für das freie Abferkeln, also der Verzicht auf die in Verruf geratenen Kastenstände, diskutiert, Frage 3: wenn ja, wann ist mit der Entscheidung über eine derartige Förderung zu rechnen, wenn nein, warum wird dies nicht diskutiert? Zusammenfassende Antwort zu den Fragen 2 und 3 Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ smu l.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 18. Juli 2016 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-0141 .50119t5281 Dresden, r/b.oO,Jg/6 Tag der I I DcutschcnE¡nhêitli:l¡¡,¡ :ll¡ FreistãetSachsen ,¡ or.-o3.ro,2or6 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße 1 0l 097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverb¡ndung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Fúr alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. " Ke¡n Zugang fur êlêktronisch s¡gn¡erte sowie fiir verschlüsselte elektron¡sche Dokumente O)o¡- ooôt(o Seite 1 von 2 STAATSI\4INISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWìRTSCHAFT Freistaat SACHSENl5 Gemäß $ 6 Tierschutzgesetz ist das vollständige oder teilweise Amputieren eines Körperteils von Wirbeltieren verboten. Eine Ausnahme besteht für das Küzen des Schwanzes von Ferkeln, wenn dies für die vorgesehene Nutzung des Tieres unerlässlich ist und die Unerlässlichkeit des Eingriffs der zuständigen Behörde dargelegt werden kann. lm Freistaat Sachsen dürfen daher kupierte Schweine nur gehalten werden, wenn die Unerlässlichkeit des Schwanzkurzens mittels einer durch das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz autorisierten Checkliste zuvor geprüft und dokumentiert wurde. Die Einhaltung dieser Vorschrift ist Cross- Compliance-relevant. Die Förderung eines gesetzlich vorgeschriebenen Norm- Zustandes ist daher nicht möglich. Zudem sind beim Kupierverzicht unter Praxisbedingungen auftretende tierschutzrelevante Probleme (Kannibalismus, lnfektionen) bisher noch nicht abschließend erforscht und gelöst. lm Sommer 2015 hatte sich die deutsche Geflügelwirtschaft in einer Vereinbarung gegenüber dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) freiwillig dazu verpflichtet, ab 1. Januar 2017 in Legehennenhaltungen auf die Einstallung von schnabelgekürzten Junghennen zu verzichten. Demzufolge werden in Brütereien ab dem 1. August 2016 bei für die Legehennenhaltung vorgesehenen Küken keine Schnäbel mehr gekürzt. Gleichzeitig hatten sich die Geflügelbranche und das BMEL auf eine Evaluierung zur Prüfung der Machbarkeit eines Verzichts auf das Schnabelküzen bei Mastputen bis Ende des Jahres 2017 geeinigt, um möglicherueise ab dem Jahr 2019 bei Puten schrittweise auf das Kupieren verzichten zu können. Diese Selbstverpflichtung der Wirtschaftsbeteiligten macht eine darüber hinausgehende Förderung nicht zwingend erforderlich und würde in beiden Fällen dem Subsidiaritätsprinzip widersprechen. lm Freistaat Sachsen ist bei beabsichtigtem Verzicht auf die Kastenstandhaltung die Förderung entsprechender Umbau- und Umrüstungsmaßnahmen prinzipiell schon jetzt auf der Basis der ,,Richtlinie Landwirtschaft, lnnovation, Wissenstransfer (L|W2O14). möglich, sofern die förderrechtlichen Anforderungen erfüllt sind. Frage 4: Über welche Förderprogramm der EU, des Bundes oder des Freistaates wäre ein solche Förderung prinzipiell möglich, und welche Voraussetzungen wären dafür zu erfüllen? Eine derartige Förderung wäre über den Artikel 33 der Verordnung (EU) 1305t2013 über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) prinzipiell möglich. Wesentliche Voraussetzung für die Gewährung einer Zuwendung sind Maßnahmen, die über die einschlägigen rechtlichen Grundanforderungen im Bereich des Tierschutzes hinausgehen. Mit freundlichen Grüßen l* Thomas Schmidt Seite 2 von 2 2016-08-11T12:20:42+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes