STAATSM11M1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bemhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 31-0141.50/10114 Dresden.M . August 2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/5770 Thema: Sicherheit in Leipziger Eisenbahnstraße und polizeiliche Großeinsätze Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Am 29. Juni 2016 schreibt die BILD-Zeitung in ihrer Leipziger Ausgabe unter der Überschrift ,Fast jede Woche ein Großeinsatz': ,Trotz Polizeiposten hält die Gewalt an. Fast jede Woche rücken schwer bewaffnete Beamte in die Eisenbahnstraße ein - und nicht immer können sie blutige Auseinandersetzungen verhindern ...' (Queile: BILD-Zeitung vom29.06.2016)" Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Ab welcher Einsatzstärke von Polizeikräften oder zu welchen Einsatzlagen geht die sächsische Polizei von sogenannten Großeinsätzen aus? Grundsätzlich existiert keine eindeutig abgrenzende Begriffsdefinition für "Großeinsätze" der sächsischen Polizei, da ein Polizeieinsatz aus vielfältigen Gründen als Großeinsatz erachtet werden kann. Neben Faktoren wie örtlicher und zeitlicher Ausdehnung des Einsatzanlasses sowie der Anzahl eingesetzter Kräfte und Mittel, können beispielsweise auch die Intensität der Auswirkung des Ereignisses, Anzahl der Beteiligten, Umfang der erforderlichen polizeilichen Maßnahmen und dergleichen zu einer entsprechenden Bewertung führen. Die Frage, inwiefern es sich bei einem Polizeieinsatz um einen Großeinsatz handelt, ist demnach einzelfallbezogen zu betrachten. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3,6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1TM1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Hilfsweise wird im Freistaat Sachsen zu statistischen Vergleichen von einer polizeilichen Großlage bzw. einem Großeinsatz gesprochen, wenn zur Bewältigung der Einsatzlage mindestens 20 Polizeibedienstete eingesetzt wurden. Frage 2: Wann und aus welchen Anlässen fanden in Leipzig in den Jahren 2014, 2015 und 2016 polizeiliche Großeinsätze statt? (Bitte unter Angabe des Datums, des Stadtteils , der betroffenen Straßen, des Anlasses und der eingesetzten Polizeikräfte!) Von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung wird abgesehen. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregiemng begrenzt wird. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 14-1-97). Die erfragten Daten sind statistisch nicht erfasst und in den zugrundeliegenden Sachzusammenhängen nicht automatisiert recherchierbar. Unter Abwägung der Wahrung des Fragerechtes des Abgeordneten wurden Rechercheversuche unternommen. Es stellte sich dabei heraus, dass die Beantwortung der Frage nur unter intensivem Personaleinsatz unter der Zurückstellung von Kernaufgaben des Polizeivollzugsdienstes zu leisten wäre. Es ist erforderlich, die entsprechenden Einsätze im Einsatzsystem einzeln manuell zu sichten und nach den erfragten Kriterien aufzubereiten. In einem ersten, vorbereitenden Schritt wurden in dem erfragten Zeitraum allein mehr als 1.000 Einträge identifiziert , die das statistische Hilfskriterium für "Großeinsätze" von 20 Einsatzkräften erfüllen Um eine dem verfassungsgemäßen Anspruch entsprechend vollständige Antwort auf die Frage geben zu können, wäre jedoch zusätzlich die Recherche in dem für die polizeiliche Einsatzbewältigung im täglichen Dienst genutzten System erforderlich. Auch hier sind die erfragten Daten nicht automatisiert recherchierbar. Nach Auskunft der Polizeidirektion Leipzig sind durchschnittlich etwa 500 Lageeinträge pro Tag zu berücksichtigen. Für den erfragten Zeitraum bedeutet dies rein rechnerisch, dass mehr als 450.000 Einträge in Frage kommen könnten, die hinsichtlich der erfragten Kriterien ausgewertet werden müssten. Im Ergebnis ist festzustellen, dass angesichts des Umfanges der gegenständlichen parlamentarischen Anfrage eine valide und vollständige Beantwortung mit zumutbarem Aufwand nicht erbracht werden kann. Zur vollständigen Beantwortung der Kleinen Anfrage ist auf der Basis der bisherigen Erfahrungen der Einsatz mindestens eines Sachbearbeiters in der Polizeidirektion Leipzig über einen mehrere Wochen währenden Zeiträum erforderlich. Personal, welches die Bearbeitung der Kleinen Anfrage zu leisten Seite 2 von 4 STAATSMINISTE^IUM DES INNERN Freistaat SACHSEN hätte, stünde für diesen Zeitraum für seine originären Aufgaben, insbesondere die Vorbereitung und Durchführung der polizeilichen Einsätze nicht bzw. nur eingeschränkt zur Verfügung. Angesichts der aktuellen Lage, in der eine sprunghaft angestiegene Anzahl polizeilicher Einsatzlagen zu bewältigen ist, wäre es unverantwortbar, Personal im-genannten Umfang aus den originären Aufgaben der Einsatzplanung und -durchführung herauszulösen. Eine fortgesetzte Zurückstellung von Kernaufgaben gerade in diesem Bereich würde zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Funktionsfahigkeit des sächsischen Polizeivollzugsdienstes führen. Es ist festzustellen dass der Umfang des Informationsbegehrens und die punktuelle Belastung eines_ für die Funktionsfähigkeit des sächsischen Polizeivollzugsdienstes besonders empfindlichen Bereiches eine Beantwortung als unzumutbar erscheinen lässt. Frage 3: Wann und aus welchen Anlässen fanden umfangreichere polizeiliche Maßnahmen gegen kriminelle Banden (organisierte Kriminalität) insbesondere in den Bereichen Drogen- und Betäubungsmittelkriminalität, Geldwäsche und Falschgeld , verbotenes Glücksspiel, Prostitution und Zwangsprostitution, nflenschenhandel , JUIarken- und Produktpiraterie, Wirtschaftskriminalität in Leipzig in den Jahren 2014, 2015 und 2016 statt? (Bitte aufstellen nach Datum, Stadtteil und Straße, Anlass, Kriminalitätsbereich, eingesetzten Polizeikräften!) Frage 4: Wie viele Personen wurden in den Jahren 2014, 2015 und 2016 bei den Maßnahmen nach Frage 3 und in ihrem Umfeld wegen welcher Straftatverdachte nommen? Frage 5: In wie vielen Fällen zu Frage 3 waren bekannte oder mutmaßliche Einrichtungen bzw. Betriebe, dw in einem unmittelbaren oder mittelbaren Zusammenhang"m\t Personen oder Personenvereinigungen des Rockermilieus standen, betroffen? (Bitte gemäß Aufstellung zu Frage 3!) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 bis 5: Von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung wird abgesehen. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und volFständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtete bei'der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- "und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt wird. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was'innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 14-1-97). Seite 3 von 4 STAATSM1N1STER1UM DES 1N1MERM Freistaat SACHSEN Wann und aus welchen Anlässen umfangreichere polizeiliche Maßnahmen gegen kriminelle Banden (organisierte Kriminalität), insbesondere in den Bereichen Drogen- und Betäubungsmittelkriminalität, Geldwäsche und Falschgeld, verbotenes Glücksspiel, Prostitution und Zwangsprostitution, Menschenhände!, Marken- und Produktpiraterie, Wirtschaftskriminalität in Leipzig in den Jahren 2014, 2015 und 2016 stattfanden, aufgeschlüsselt nach Datum, Stadtteil und Straße, Anlass, Kriminalitätsbereich, eingesetzten Polizeikräften, wie viele Personen in den Jahren 2014, 2015 und 2016 bei den Maßnahmen und in ihrem Umfeld wegen welcher Straftatverdachte festgenommen wurden und in wie vielen Fällen bekannte oder mutmaßliche Einrichtungen bzw. Betriebe , die in einem unmittelbaren oder mittelbaren Zusammenhang mit Personen oder Personenvereinigungen des Rockermilieus standen, betroffen waren, wird statistisch nicht erfasst. Allein im polizeilichen Einsatzsystem sind für den angefragten Zeitraum über 1.000 Einsätze registriert, an denen jeweils mindestens 20 Einsatzkräfte beteiligt waren. Diese Einsätze müssten zunächst daraufhin bewertet werden, ob sie im Sinne der Frage- Stellung relevant sind. Wenn man allein hierfür einen hypothetischen Zeitansatz von zehn Minuten für die Sichtung und Bewertung eines Einsatzes ansetzt, wären dies mehr als 160 Stunden für die Bewertung der 1.000 Einsätze. Bei einer 40-Stunden- Woche wäre nur ein Sachbearbeiter vier Wochen mit dieser Bewertung befasst. Die daraus recherchierten Einsätze müssten zur Beantwortung der Fragen einzeln händisch durchgesehen werden. Darüber hinaus müssten weitere Datenquellen, insbesondere einzelne Meldungen, abgeprüft werden, wobei aber auch damit nicht sichergestellt wäre, dass die erfragten Daten vollständig erhoben werden können. Um die Fragen letztlich vollständig beantworten zu können, wären weiterführende Recherchen im Polizeilichen Auskunftssystem Sachsen sowie der Integrierten Vorgangsbearbeitung erforderlich . Der dafür zusätzlich erforderliche Zeitaufwand ist nicht abschätzbar, da die Zahl jder tatsächlich relevanten Einsätze nicht bekannt ist. Das hierfür einzusetzende Personal stünde für Kernaufgaben des Polizeivollzugsdienstes nicht bzw. nur sehr einges ^hränl^t- zur Verfügung. Eine solche aufwendige Recherche ist unverhältnismäßig undjjfohn^ Einschränkung der Funktionsfähigkeit der sächsischen Polizei nicht zu leisten .l Mjtffreuhdlichen Grüßen Markus Ulbig\ Seite 4 von 4 2016-08-15T08:25:46+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes