STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SÄCtiSETN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 34-0141.50/9988 Dresden^August 2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/5774 Thema: Elektro- und Hybridfahrzeuge der sächsischen Polizei - Nachfrage zur Kleinen Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange Drs. 6/5370 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Ist über die Beantwortung der Frage 2 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/5370 hinaus die Anschaffung weiterer Elektro- bzw. Hybridfahrzeuge als Dienst- und Einsatzfahrzeuge geplant bzw. vorgesehen ? (Bitte aufschlüsseln nach geplantem Anschaffungszeitraum, Polizeidirektionen, Polizeirevieren, Polizeistandorten und anderen Dienststellen, Anzahl und Typ der Elektro- bzw. Hybridfahrzeuge, Dienst-/Einsatzgrund - z. B. als Dienstfahrzeug für Bürgerpolizisten !) Derzeit sind keine weiteren Anschaffungen im Sinne der Fragestellung geplant. Frage 2: Ist über die Beantwortung der Frage 4 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/5370 hinaus die Errichtung weiterer Ladestationen in Dienststellen der sächsischen Polizei geplant oder vorgesehen? Derzeit sind keine weiteren Ladestationen im Sinne der Fragestellung geplant. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6. 7. 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STBR1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 3: Auf welcher Rechtsgrundlage und bei Vorliegen welcher örtlichen Gegebenheiten können Ladestationen in Dienststellen der sächsischen Polizei auch anderen Nutzern zur Verfügung gestellt werden? Da sichele in der Antwort der Staatsregierung auf die Frage 5 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr/6/5370 genannten Ladestationen innerhalb polizeilicher Liegenschaften und somit ijm zu^angsbeschränkten Sicherheitsbereich befinden, ist eine Nutzung nur durch entsprechend Zutrittsberechtigte möglich. Mit freundlichen Grüßen us Ulbig^ Seite 2 von 2 2016-08-05T09:59:34+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes