STAATSM1N1STER1LIM DES INNERN Freistaat SACtiSETN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 35-0141.50/10113 Dresden-/A. August 2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange, Fraktion DIE UNKE Drs.-Nr.: 6/5775 Thema: Ermittlungen gegen Polizeibeamte - Nachfrage zu den Kleinen Anfragen des Abgeordneten Enrico Stange Drs. 6/2264 und Drs. 6/3806 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Straf- und Disziplinarverfahren wurden in den Jahren 2013, 2014, 2015 sowie im ersten Halbjahr 2016 aufgrund welches Tatvorwurfes /Dienstvergehens gegen sächsische Polizeibeamte eingeleitet? (Bitte aktualisiert aufschlüsseln nach Jahren, Verfahrensart und Art des Tatvorwurfs/Dienstvergehens, unter Einbeziehung von Verfahren aufgrund von Anzeigen gegen sächsische Polizeibeamte, Angabe Anzeige von Amts wegen oder durch Anzeigenerstatter!) Frage 2: Wie viele in den Jahren 2013, 2014, 2015 sowie im ersten Halbjahr 2016 eingeleitete Straf- und Disziplinarverfahren gegen sächsische Polizeibeamte wurden mit welchem Resultat abgeschlossen? (Bitte aktualisiert aufschlüsseln nach Jahren, Verfahrensart und Art des Tatvor wurfs/Dienstvergehens!) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Die Fragen können im Hinblick auf die Strafverfahren nur im Umfang der tabellarischen Aufstellung in der Anlage 1 beanüwortet werden, die auf einei- Auswertung der Datenbanken der sächsischen Staatsanwaltschaften mit dem Stand 26. Juli 2016 beruht. In dieser Tabelle sind die Verfahren aufgeführt , die nach der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die statistische Erhebung bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften (VwV Justizgeschäftsstatistik) vom 22. Dezember Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATS1VI1N1STER1UM DES 1NNER1M Freistaat SÄCtiSETN 2014 unter den Sachgebietsschlüsseln 52 "Vorsätzliche Tötungsdelikte durch Polizeibedienstete ", 53 "Gewaltausübung und Aussetzung durch Polizeibedienstete" und 54 "Zwang und Missbrauch des Amtes durch Polizeibedienstete" sowie unter dem Sachgebietsschlüssel 51 "Verfahren gegen Justizbedienstete, Richter, Notare, sonstige Amtsträger und Rechtsanwälte wegen Straftaten, die im Zusammenhang mit ihrer Berufsausübung stehen (ohne Korruptionsdelikte)", letztere soweit in den Verfahrensdatenbanken der sächsischen Staatsanwaltschaften als Beruf "Polizist" oder eine ähnliche mit dem Polizeidienst in Verbindung stehende Berufsbezeichnung vermerkt ist, registriert wurden. Die unter diesen Sachgebietsschlüsseln erfassten Verfahren umfassen grundsätzlich nur Straftaten, die einen Bezug zur Dienstausübung der betreffenden Polizeibeamten aufweisen. Die vollständige Beantwortung der zwei Teilfragen, die grundsätzlich auch Straftaten umfassen, die von Polizeibediensteten außerhalb ihrer Dienstausübung begangen wurden, ist nicht möglich. In den Verfahrensdatenbanken der sächsischen Staatsanwaltschaften werden grundsätzlich nur die Personalien eines Beschuldigten erfasst. Zur Erfassung des Berufes kommt es nur, soweit dieser im Zuge der Ermittlungen bekannt geworden ist. Gemäß Artikel 51 Abs. 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Aus- Übung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt wird. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann (vgl. Sächs- VerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 14-1-97). Zur vollständigen Beantwortung der beiden Teilfragen müssten daher alle von den sächsischen Staatsanwaltschaften in dem angefragten Zeitraum geführten Ermittlungsverfahren manuell ausgewertet werden . Da von den sächsischen Staatsanwaltschaften bereits in einem Jahr über 200.000 Ennittlungsverfahren betrieben werden, ist dies im Hinblick auf die zur Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden kurzen Frist ohne Einschränkung der Funktionsfähigkeit der sächsischen Staatsanwaltschaften nicht zu leisten. In der tabellarischen Aufstellung in der Anlage 1 ist jeweils die Anzahl der Amtsanzeigen bzw. der Anzeigen durch Anzeigeerstatter ausgewiesen, soweit diese Informationen den Datenbanken der sächsischen Staatsanwaltschaften entnommen werden konnten. Zu insgesamt 1.252 in der Anlage aufgeführten Beschuldigten war ein diesbezüglicher Eintrag in den Datenbanken jedoch nicht vorhanden. Zusätzlich zu der o. g. Auswertung müsste auch insoweit eine manuelle Durchsicht und Auswertung der betreffenden Emnittlungsakten vorgenommen werden, um diese Teilfrage vollständig beantworten zu können. Dies kann wegen des hierfür erforderlichen unverhältnismäßigen Aufwandes nicht erfolgen. Zur vollständigen Beantwortung der Frage wären somit umfangreiche und zeitaufwendige Recherchen in den Aktenbeständen der sächsischen Staatsanwaltschaften Seite 2 von 4 STAATSM11N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN und Gerichte erforderlich. Dabei ist der Zeitaufwand für das Ziehen der Akten aus den Geschäftsstellen und staatsanwaltschaftlichen Archiven, der Aufwand zur Beiziehung versendeter Akten, z. B. von Verteidigern, Gerichten, Sachverständigen und Polizei, das Auswerten der Akten und die schriftliche Dokumentation des gefundenen Ergebnisses zu berücksichtigen. Die Staatsregierung kam daher bei der vorzunehmenden Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung sowie der ihr nachgeordneten Ermittlungsbehörden andererseits zu dem Ergebnis, dass eine Beantwortung der Frage auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts unverhältnismäßig und ohne erhebliche Einschränkung der Strafrechtspflege nicht zu leisten ist. Zur Beantwortung der Fragen im Hinblick auf die Disziplinarverfahren wird auf die Anlagen 2 und 3 verwiesen. Hinsichtlich der in den Jahren 2013, 2014 und 2015 eingeleiteten Disziplinarverfahren wird auf die Antworten zu den Kleinen Anfragen Drs.-Nr. 6/546 und Drs.-Nr. 6/3806 verwiesen. Disziplinarvorgänge, die zwischenzeitlich einem Verwertungsverbot gemäß § 16 des Sächsischen Disziplinargesetzes (SächsDG) bzw. gemäß § 112 der Disziplinarordnung für den Freistaat Sachsen (SächsDO) in Verbindung mit § 89 Abs. 1 SächsDG unterliegen , konnten nicht berücksichtigt werden. Nach Eintritt des Verwertungsverbots sind die betreffenden Disziplinarvorgänge grundsätzlich zu vernichten (§ 16 Abs. 3 Satz 1, Abs. 4 Satz 1 SächsDG; § 112 Abs. 2, Abs. 4 Satz 5 SächsDO in Verbindung mit § 89 Abs. 1 SächsDG). Frage 3: Wie viele Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Beamte der sächsischen Polizei und Fachaufsichtsbeschwerden, die 2015 und im ersten Halbjahr 2016 eingereicht wurden, sind bekannt und welchen Stand haben diese Beschwerdeverfahren ? (Bitte aktualisiert aufschlüsseln nach Jahr, Polizeidirektionen, Präsidium der Bereitschaftspolizei, Landeskriminalamt, Polizeiverwaltungsamt, Hochschule der Sächsischen Polizei, Verfahrensstand!) Eine Dienstaufsichtsbeschwerde ist ein formloser Rechtsbehelf, mit dessen Hilfe das vermeintliche persönliche Fehlverhalten eines Beamten beziehungsweise Beschäftigten des öffentlichen Dienstes gerügt werden kann, d. h. im Sinne der Fragestellung das Verhalten von Beamten der sächsischen Polizei bei den genannten Polizeidienststellen und Einrichtungen für den Polizeivollzugsdienst (Dienststellen). Dienstaufsichtsbeschwerden können form- und fristlos bei jedem Vorgesetzten des betroffenen Mitarbeiters eingereicht werden. Der Beschwerdeführer hat Anspruch auf Bescheidung seiner Beschwerde in angemessener Frist. Eine Form für diesen Bescheid ist ebenso wenig vorgegeben wie für die Erfassung der Beschwerde durch den Vorgesetzten. Dementsprechend besteht auch weder eine einheitliche noch eine vollständige statistische Erfassung der Dienstaufsichtsbeschwerden bei den Dienststellen der sächsischen Polizei. Mündliche Dienstaufsichtsbeschwerden werden z. B. regelmäßig auch mündlich beschieden; eine aktenkundige Erfassung erfolgt nicht oder in Form von Gesprächsvermerken. Diese wären - sofern sie überhaupt die Schwelle der Personalaktenrelevanz übersteigen und zur Personalakte gegeben werden - nur durch händische Durchsicht aller einzelnen Personalakten recherchierbar. Zur Personalakte Seite 3 von 4 STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SÄCHSE1N dürfen gemäß Abschnitt A, Ziffer l, Nummer 2 Buchstabe i der Verwaltungsvorschrift Personalakten Beamte (VwV PersAktenB) nur mit dem Dienstverhältnis zusammenhängende Beschwerden, Behauptungen und Bewertungen aufgenommen werden, die nicht zu einem Disziplinarverfahren geführt haben, soweit sie sich als begründet oder zutreffend erweisen. Aus den bereits in den Fragen 1 und 2 genannten Gründen des Aufwandes für eine manuelle Durchsicht aller Akten ist eine vollumfängliche Beantwortung der Frage nicht möglich. Bei den eingehenden Beschwerden ist eine klare inhaltliche Trennung zwischen Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerden nicht immer möglich, für die Bearbeitung der Beschwerden auch nicht zwingend erforderlich und wird deshalb von den Dienststellen bei der Erfassung der Beschwerden auch nicht vorgenommen. Die als Anlage 4 beigefügte Tabelle gibt die Zahl der bei den Leitern der in der Anfrage genannten Dienststellen jeweils erfassten Dienstaufsichtsbeschwerden sowie den entsprechenden Verfahrensstand wieder. Sie erhebt aus o. g. Gründen keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Folgende von der Fragestellung abweichende Erfassungen sind dabei nicht auszuschließen: . Die Beschwerde richtet sich nicht gegen Beamte, sondern gegen Beschäftigte der sächsischen Polizei. fe Beschwerde wurde bei einer anderen Dienststelle eingereicht. )ie Beschwerde richtet sich gegen Beamte anderer Dienststellen und Dienstlerr ^ti, die der bearbeitenden Dienststelle zum Geschehenszeitpunkt unterstellt 'warjfen, z. B. im Rahmen eines Polizeieinsatzes. Mit frguntflichen Grüßen Mar'Rus Ulbig Anlagen: 4 Seite 4 von 4 Anlage 1 Quelle: web.sta-Datenbanken der Staatsanwaltschaften und der Generalstaatsanwaltschaft (INES), Stand: 26. Juli 2016 Eingangsjahr Tatvorwurf staatsanwaltschaftliche Erledigungsart gerichtliche Erledigungsart Amtsanzeige Anzeigeerstatter unbekannt Gesamtergebnis 2013 3 320 363 686 Amtsanmaßung 5 7 12 § 170 II StPO, Tat erfüllt keinen Straftatbestand 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 4 4 ohne gerichtl. Erledigung 4 4 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 7 7 ohne gerichtl. Erledigung 7 7 Aufbewahren einer Schusswaffe 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Aussageerpressung 1 1 § 170 II StPO, Täterschaft nicht nachweisbar 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Ausspähen von Daten 2 2 Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Bedrohung 6 4 10 Abgabe an die Verwaltungsbehörde als OWi, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld hinsichtl. Straftat nicht nachweisbar 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 3 3 ohne gerichtl. Erledigung 3 3 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 4 4 ohne gerichtl. Erledigung 4 4 Verbindung mit einer anderen Sache 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 Begünstigung 2 2 Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 Beleidigung 15 15 30 § 170 II StPO wegen erwiesener Unschuld 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 § 170 II StPO, Tat erfüllt keinen Straftatbestand 2 1 3 ohne gerichtl. Erledigung 2 1 3 § 170 II StPO, Täterschaft nicht nachweisbar 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 3 3 ohne gerichtl. Erledigung 3 3 Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 1 5 6 ohne gerichtl. Erledigung 1 5 6 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 5 5 ohne gerichtl. Erledigung 5 5 Verfahrenshindernis 2 4 6 ohne gerichtl. Erledigung 2 4 6 Verweisung auf den Weg der Privatklage 1 1 2 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 2 Betrug 2 2 9 13 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung nach § 153a I StPO (Geldbetrag) 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 2 2 4 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 4 Strafbefehlsantrag ohne Freiheitsstrafe (StrafR) 4 4 Antrag Erlass Strafbefehl abgelehnt 2 2 Einstellung nach § 153 Abs.2 StPO Geringfügigkeit - Staatskasse trägt Auslagen 1 1 Freispruch 1 1 Verbindung mit einer anderen Sache 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Diebstahl 10 3 13 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 2 1 3 ohne gerichtl. Erledigung 2 1 3 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 6 2 8 ohne gerichtl. Erledigung 6 2 8 Verbindung mit einer anderen Sache 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Entziehung Minderjähriger 3 3 Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 Verbindung mit einer anderen Sache 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Erpressung 2 2 Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 Anzahl Beschuldigte Anlage zur Drs. 6/5775 2 von 15 Fahrlässige Körperverletzung 4 4 Einstellung nach § 170 II StPO 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Kein öffentliches Interesse 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Verweisung auf den Weg der Privatklage 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Falsche Verdächtigung 17 2 19 § 170 II StPO, Täterschaft nicht nachweisbar 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 9 1 10 ohne gerichtl. Erledigung 9 1 10 Verbindung mit einer anderen Sache 3 3 ohne gerichtl. Erledigung 3 3 Freiheitsberaubung 10 7 17 § 170 II StPO, Tat erfüllt keinen Straftatbestand 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 1 4 5 ohne gerichtl. Erledigung 1 4 5 Einstellung nach § 170 II StPO 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 4 4 ohne gerichtl. Erledigung 4 4 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 1 2 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 2 Gefährl. Eingriffe in Straßenverkehr 2 2 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 Gefährliche Körperverletzung 1 1 2 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Hausfriedensbruch 16 15 31 § 170 II StPO, Tat erfüllt keinen Straftatbestand 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 § 170 II StPO, Täterschaft nicht nachweisbar 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 3 2 5 ohne gerichtl. Erledigung 3 2 5 Einstellung nach § 170 II StPO 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 6 6 ohne gerichtl. Erledigung 6 6 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 6 9 15 ohne gerichtl. Erledigung 6 9 15 Körperverletzung 7 7 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 6 6 ohne gerichtl. Erledigung 6 6 Körperverletzung im Amt 54 162 216 § 170 II StPO wegen erwiesener Unschuld 5 5 ohne gerichtl. Erledigung 5 5 § 170 II StPO, Rechtfertigungsgrund (nicht § 20) 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 § 170 II StPO, Tat erfüllt keinen Straftatbestand 4 4 ohne gerichtl. Erledigung 4 4 § 170 II StPO, Täterschaft nicht nachweisbar 1 14 15 ohne gerichtl. Erledigung 1 14 15 Abgabe an die Verwaltungsbehörde als OWi 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 3 3 ohne gerichtl. Erledigung 3 3 Anklage vor dem Strafrichter 1 1 Freispruch 1 1 Einstellung nach § 153a I StPO (Geldbetrag) 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 Einstellung nach § 170 II StPO 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 5 6 11 ohne gerichtl. Erledigung 5 6 11 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 8 22 30 ohne gerichtl. Erledigung 8 22 30 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 34 94 128 Anlage zur Drs. 6/5775 3 von 15 ohne gerichtl. Erledigung 34 94 128 Einstellung nach § 170 II StPO, Verfahrenshindernis 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung wegen Geringfügigkeit (§ 153 I StPO) 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Strafbefehlsantrag ohne Freiheitsstrafe (StrafR) 1 2 3 Einstellung nach § 153a StPO (Geldbetrag) 2 2 Freispruch 1 1 Verbindung mit einer anderen Sache 3 3 6 ohne gerichtl. Erledigung 3 3 6 Misshandlung von Schutzbefohlenen 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Nachstellung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Nötigung 1 31 28 60 § 170 II StPO, Tat erfüllt keinen Straftatbestand 4 4 ohne gerichtl. Erledigung 4 4 § 170 II StPO, Täterschaft nicht nachweisbar 1 1 2 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 2 Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 1 13 14 ohne gerichtl. Erledigung 1 13 14 Einstellung nach § 153a I StPO (Täter-Opfer-Ausg.) 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung nach § 154 I StPO 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 12 2 14 ohne gerichtl. Erledigung 12 2 14 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 9 11 21 ohne gerichtl. Erledigung 1 9 11 21 Einstellung nach § 170 II StPO, Verfahrenshindernis 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Raub 7 7 § 170 II StPO, Tat erfüllt keinen Straftatbestand 7 7 ohne gerichtl. Erledigung 7 7 Räuberische Erpressung 5 5 Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 3 3 ohne gerichtl. Erledigung 3 3 Rechtsbeugung 17 4 21 § 170 II StPO wegen erwiesener Unschuld 4 4 ohne gerichtl. Erledigung 4 4 § 170 II StPO, Tat erfüllt keinen Straftatbestand 3 1 4 ohne gerichtl. Erledigung 3 1 4 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 2 1 3 ohne gerichtl. Erledigung 2 1 3 Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 6 6 ohne gerichtl. Erledigung 6 6 Einstellung § 154d StPO (Klärung einer Vorfrage) 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Verbindung mit einer anderen Sache 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Sachbeschädigung 5 8 13 § 170 II StPO, Tat erfüllt keinen Straftatbestand 4 4 ohne gerichtl. Erledigung 4 4 Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 1 1 2 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 2 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 4 2 6 ohne gerichtl. Erledigung 4 2 6 Verfahrenshindernis 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Schwerer Raub 4 4 Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 Störung von Versammlung u. Aufzügen 2 2 § 170 II StPO, Tat erfüllt keinen Straftatbestand 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Strafvereitelung 3 1 4 Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Strafbefehlsantrag ohne Freiheitsstrafe (StrafR) 1 1 Geldstrafe (Strafbefehl) 1 1 Strafvereitelung im Amt 52 25 77 § 170 II StPO, Tat erfüllt keinen Straftatbestand 6 2 8 ohne gerichtl. Erledigung 6 2 8 Anlage zur Drs. 6/5775 4 von 15 § 170 II StPO, Täterschaft nicht nachweisbar 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Abgabe an die Verwaltungsbehörde als OWi 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 11 2 13 ohne gerichtl. Erledigung 11 2 13 Anklage vor dem Strafrichter 1 1 Freispruch 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 11 1 12 ohne gerichtl. Erledigung 11 1 12 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 3 2 5 ohne gerichtl. Erledigung 3 2 5 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 19 15 34 ohne gerichtl. Erledigung 19 15 34 Verbindung mit einer anderen Sache 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Trunkenheit im Verkehr 1 1 § 170 II StPO, Tat erfüllt keinen Straftatbestand 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Üble Nachrede 4 4 Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 3 3 ohne gerichtl. Erledigung 3 3 Uneidliche Falschaussage 13 7 20 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 2 1 3 ohne gerichtl. Erledigung 2 1 3 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 6 5 11 ohne gerichtl. Erledigung 6 5 11 Verbindung mit einer anderen Sache 3 1 4 ohne gerichtl. Erledigung 3 1 4 Verweisung auf den Weg der Privatklage 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Unterlassene Hilfeleistung 4 5 9 Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 2 2 4 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 4 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 2 1 3 ohne gerichtl. Erledigung 2 1 3 Unterschlagung 1 3 4 Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 Untreue 1 1 2 Anklage vor dem Strafrichter 1 1 Einstellung nach § 153a StPO (Geldbetrag) 1 1 Einstellung nach § 153a I StPO (Geldbetrag) 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Verfolgung Unschuldiger 20 8 28 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 3 3 ohne gerichtl. Erledigung 3 3 Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 4 4 8 ohne gerichtl. Erledigung 4 4 8 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 2 3 5 ohne gerichtl. Erledigung 2 3 5 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 7 1 8 ohne gerichtl. Erledigung 7 1 8 Verbindung mit einer anderen Sache 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 Vergehen nach § 29 BtMG 3 3 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 3 3 ohne gerichtl. Erledigung 3 3 Verleitung Untergebenen zu Straftat 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Verletzung der Vertraulichk. des Wortes 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Verletzung des Dienstgeheimnisses 3 9 12 Abgabe an die Verwaltungsbehörde als OWi 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Abgabe an die Verwaltungsbehörde als OWi, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld hinsichtl. Straftat nicht nachweisbar 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 anhängig 1 1 Anlage zur Drs. 6/5775 5 von 15 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 2 3 ohne gerichtl. Erledigung 1 2 3 Strafbefehlsantrag ohne Freiheitsstrafe (StrafR) 1 1 Einstellung nach § 153 Abs.2 StPO Geringfügigkeit - Staatskasse trägt Auslagen 1 1 Verletzung Post/Fernmeldegeheimniss 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Verletzung von Privatgeheimnissen 5 1 6 Abgabe an die Verwaltungsbehörde als OWi 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung nach § 153a I StPO (Geldbetrag) 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 4 4 ohne gerichtl. Erledigung 4 4 Verleumdung 2 2 4 § 170 II StPO, Tat erfüllt keinen Straftatbestand 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Verstoß gegen § 39 SächsDSG 1 1 Abgabe an die Verwaltungsbehörde als OWi 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Verstrickungsbruch/Siegelbruch 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Vortäuschen einer Straftat 4 4 § 170 II StPO, Tat erfüllt keinen Straftatbestand 3 3 ohne gerichtl. Erledigung 3 3 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte 1 1 Anklage vor dem Strafrichter 1 1 Geldstrafe (Urteil) 1 1 2014 4 378 365 747 Amtsanmaßung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Bedrohung 9 4 13 Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 5 5 ohne gerichtl. Erledigung 5 5 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 1 2 3 ohne gerichtl. Erledigung 1 2 3 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Verfahrenshindernis 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Verbindung mit einer anderen Sache 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Begünstigung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Beleidigung 27 15 42 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 7 7 ohne gerichtl. Erledigung 7 7 Einstellung nach § 153a I StPO (Geldbetrag) 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 3 3 ohne gerichtl. Erledigung 3 3 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 7 8 15 ohne gerichtl. Erledigung 7 8 15 Einstellung wegen Geringfügigkeit (§ 153 I StPO) 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Verfahrenshindernis 5 5 10 ohne gerichtl. Erledigung 5 5 10 Verweisung auf den Weg der Privatklage 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 Betrug 3 2 5 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 3 3 ohne gerichtl. Erledigung 3 3 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Strafbefehlsantrag ohne Freiheitsstrafe (StrafR) 1 1 Anlage zur Drs. 6/5775 6 von 15 Geldstrafe (Strafbefehl) 1 1 Bildung krimineller Vereinigungen 1 1 Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Diebstahl 7 13 20 Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 1 4 5 ohne gerichtl. Erledigung 1 4 5 Anklage vor dem Strafrichter 1 1 Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 3 1 4 ohne gerichtl. Erledigung 3 1 4 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 2 7 9 ohne gerichtl. Erledigung 2 7 9 Einstellung wegen Geringfügigkeit (§ 153 I StPO) 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Diebstahl gem. § 244 StGB 3 3 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 3 3 ohne gerichtl. Erledigung 3 3 Erpressung 2 2 Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 Erschleichen von Leistungen 1 1 Strafbefehlsantrag ohne Freiheitsstrafe (StrafR) 1 1 Geldstrafe (Strafbefehl) 1 1 Fahrlässige Körperverletzung 1 8 9 Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 1 1 2 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 2 Anklage vor dem Strafrichter 1 1 Verwarnung unter Strafvorbehalt (Urteil) 1 1 Einstellung nach § 153a I StPO (Geldbetrag) 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Kein öffentliches Interesse 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Verfahrenshindernis 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Verweisung auf den Weg der Privatklage 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Fahrlässige Tötung 2 2 Anklage vor dem Strafrichter 2 2 Einstellung nach § 153a StPO (Geldbetrag) 2 2 Falschbeurkundung im Amt 1 2 3 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Falsche Verdächtigung 24 9 33 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 3 3 ohne gerichtl. Erledigung 3 3 Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 8 2 10 ohne gerichtl. Erledigung 8 2 10 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 5 5 ohne gerichtl. Erledigung 5 5 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 4 4 ohne gerichtl. Erledigung 4 4 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 3 7 10 ohne gerichtl. Erledigung 3 7 10 Verbindung mit einer anderen Sache 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Freiheitsberaubung 14 9 23 Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 7 2 9 ohne gerichtl. Erledigung 7 2 9 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 3 2 5 ohne gerichtl. Erledigung 3 2 5 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 4 2 6 ohne gerichtl. Erledigung 4 2 6 keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 Verbindung mit einer anderen Sache 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Gefährl. Eingriffe in Straßenverkehr 2 2 Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Gefährliche Körperverletzung 1 1 Einstellung nach § 153a I StPO (Geldbetrag) 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Hausfriedensbruch 11 16 27 Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 2 9 11 ohne gerichtl. Erledigung 2 9 11 Einstellung nach § 170 II StPO 1 1 2 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 2 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 4 4 Anlage zur Drs. 6/5775 7 von 15 ohne gerichtl. Erledigung 4 4 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 6 7 ohne gerichtl. Erledigung 1 6 7 keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Verfahrenshindernis 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Körperverletzung 1 3 4 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 3 3 ohne gerichtl. Erledigung 3 3 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Körperverletzung im Amt 98 167 265 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 1 5 6 ohne gerichtl. Erledigung 1 5 6 Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 4 4 ohne gerichtl. Erledigung 4 4 Anklage vor dem Strafrichter 7 2 9 Aufhebung des Urteils u.Zurückverweisung (§ 354 Abs.2 StPO) 1 1 Einstellung nach § 153a StPO (Geldbetrag) 1 1 Freispruch 1 1 Geldstrafe (Urteil) 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 4 1 5 Einstellung nach § 153a I StPO (Geldbetrag) 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 13 4 17 ohne gerichtl. Erledigung 13 4 17 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 9 36 45 ohne gerichtl. Erledigung 9 36 45 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 62 97 159 ohne gerichtl. Erledigung 62 97 159 Einstellung nach § 170 II StPO, Verfahrenshindernis 1 2 3 ohne gerichtl. Erledigung 1 2 3 Einstellung wegen Geringfügigkeit (§ 153 I StPO) 8 8 ohne gerichtl. Erledigung 8 8 keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 2 3 5 ohne gerichtl. Erledigung 2 3 5 Strafbefehlsantrag ohne Freiheitsstrafe (StrafR) 2 2 Einstellung nach § 153 Abs.2 StPO Geringfügigkeit - Staatskasse trägt Auslagen 2 2 Verbindung mit einer anderen Sache 1 3 4 ohne gerichtl. Erledigung 1 3 4 Missbrauch von Titeln, Berufsbez., Abz. 2 2 Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 Nachstellung 1 1 Verweisung auf den Weg der Privatklage 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Nötigung 59 22 81 Abgabe an die Verwaltungsbehörde als OWi, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld hinsichtl. Straftat nicht nachweisbar 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 10 6 16 ohne gerichtl. Erledigung 10 6 16 Einstellung nach § 153a I StPO (Geldbetrag) 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 22 3 25 ohne gerichtl. Erledigung 22 3 25 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 10 1 11 ohne gerichtl. Erledigung 10 1 11 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 12 9 21 ohne gerichtl. Erledigung 12 9 21 keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 3 3 ohne gerichtl. Erledigung 3 3 Verbindung mit einer anderen Sache 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 OWi Sächs.Datenschutzgesetz 1 1 Abgabe an die Verwaltungsbehörde als OWi, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld hinsichtl. Straftat nicht nachweisbar 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Raub 1 1 Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Rechtsbeugung 10 4 14 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 1 3 4 ohne gerichtl. Erledigung 1 3 4 Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 9 1 10 ohne gerichtl. Erledigung 9 1 10 Sachbeschädigung 16 2 18 Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 4 1 5 ohne gerichtl. Erledigung 4 1 5 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 5 5 ohne gerichtl. Erledigung 5 5 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 7 7 ohne gerichtl. Erledigung 7 7 Verfahrenshindernis 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Strafvereitelung im Amt 3 40 24 67 Anlage zur Drs. 6/5775 8 von 15 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 4 4 ohne gerichtl. Erledigung 4 4 Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 3 8 1 12 ohne gerichtl. Erledigung 3 8 1 12 anhängig 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 Einstellung nach § 153a I StPO (Geldbetrag) 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 8 4 12 ohne gerichtl. Erledigung 8 4 12 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 7 2 9 ohne gerichtl. Erledigung 7 2 9 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 15 9 24 ohne gerichtl. Erledigung 15 9 24 Verbindung mit einer anderen Sache 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 Straßenverkehrsgefährdung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Üble Nachrede 6 1 7 § 170 II StPO wegen erwiesener Unschuld 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 2 1 3 ohne gerichtl. Erledigung 2 1 3 keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Uneidliche Falschaussage 5 3 8 Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 1 2 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 2 keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Verfahrenshindernis 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort 4 4 Abgabe an die Verwaltungsbehörde als OWi, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld hinsichtl. Straftat nicht nachweisbar 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung nach § 153a I StPO (Geldbetrag) 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 Unterlassene Hilfeleistung 6 7 13 Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 3 4 7 ohne gerichtl. Erledigung 3 4 7 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 3 1 4 ohne gerichtl. Erledigung 3 1 4 Verbindung mit einer anderen Sache 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 Unterschlagung 2 7 9 Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 1 3 4 ohne gerichtl. Erledigung 1 3 4 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 4 4 ohne gerichtl. Erledigung 4 4 Verfolgung Unschuldiger 14 5 19 Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 3 3 ohne gerichtl. Erledigung 3 3 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 4 3 7 ohne gerichtl. Erledigung 4 3 7 Verbindung mit einer anderen Sache 3 1 4 ohne gerichtl. Erledigung 3 1 4 Verfahrenshindernis 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Vergehen nach § 29 BtMG 2 2 Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Vergehen nach § 52 Abs. 1 WaffG 1 1 Strafbefehlsantrag ohne Freiheitsstrafe 1 1 Einstellung nach § 153a StPO (Geldbetrag) 1 1 Verletzung des Briefgeheimnisses 1 1 Verfahrenshindernis 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Verletzung des Dienstgeheimnisses 1 8 12 21 Abgabe an die Verwaltungsbehörde als OWi 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 Anlage zur Drs. 6/5775 9 von 15 Abgabe an die Verwaltungsbehörde als OWi, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld hinsichtl. Straftat nicht nachweisbar 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 1 2 3 ohne gerichtl. Erledigung 1 2 3 anhängig 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 2 3 5 ohne gerichtl. Erledigung 2 3 5 keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 3 3 ohne gerichtl. Erledigung 3 3 Strafbefehlsantrag ohne Freiheitsstrafe 1 1 Einstellung nach § 153a StPO (Geldbetrag) 1 1 Strafbefehlsantrag ohne Freiheitsstrafe (StrafR) 1 1 Geldstrafe (Strafbefehl) 1 1 Verfahrenshindernis 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Verletzung von Privatgeheimnissen 3 3 § 153 StPO - geringe Schuld 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Verleumdung 3 4 7 Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 Verweisung auf den Weg der Privatklage 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Verstoß gegen § 39 SächsDSG 2 4 6 Abgabe an die Verwaltungsbehörde als OWi 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Abgabe an die Verwaltungsbehörde als OWi, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld hinsichtl. Straftat nicht nachweisbar 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 1 1 2 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 2 Anklage vor dem Strafrichter 1 1 Eröffnung des Hauptverfahrens 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Verwahrungsbruch 1 1 Strafbefehlsantrag ohne Freiheitsstrafe (StrafR) 1 1 Einstellung nach § 153a StPO (Geldbetrag) 1 1 Vortäuschen einer Straftat 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 2015 4 365 340 709 Amtsanmaßung 2 3 5 Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 1 3 4 ohne gerichtl. Erledigung 1 3 4 Einstellung nach § 170 II StPO 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Bedrohung 2 1 3 Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 anhängig 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Beleidigung 8 17 25 Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 2 2 4 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 4 Einstellung nach § 153a I StPO (Geldbetrag) 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 5 4 9 ohne gerichtl. Erledigung 5 4 9 Einstellung wegen Geringfügigkeit (§ 153 I StPO) 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Verbindung mit einer anderen Sache 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Verfahrenshindernis 1 3 4 ohne gerichtl. Erledigung 1 3 4 Verweisung auf den Weg der Privatklage 4 4 ohne gerichtl. Erledigung 4 4 Betrug 2 2 4 Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 anhängig 1 1 2 Anlage zur Drs. 6/5775 10 von 15 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 2 Einstellung nach § 153a I StPO (Geldbetrag) 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Diebstahl 6 11 17 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 1 6 7 ohne gerichtl. Erledigung 1 6 7 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 1 2 3 ohne gerichtl. Erledigung 1 2 3 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 Einstellung nach § 170 II StPO, Verfahrenshindernis 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Verfahrenshindernis 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 Diebstahl gem. § 244 StGB 5 5 Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 5 5 ohne gerichtl. Erledigung 5 5 Entziehung Minderjähriger 2 1 3 Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 Erpressung 1 1 Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Fahrlässige Körperverletzung 9 9 § 153 StPO - geringe Schuld 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 3 3 ohne gerichtl. Erledigung 3 3 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 Einstellung nach § 170 II StPO, Verfahrenshindernis 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 Verbindung mit einer anderen Sache 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Fahrlässige Tötung 1 1 Verfahrenshindernis 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Falschbeurkundung im Amt 1 1 Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Falsche Verdächtigung 4 9 13 Absehen Erhebung der öffentl. Klage (§ 154e StPO) 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 2 5 7 ohne gerichtl. Erledigung 2 5 7 anhängig 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 3 4 ohne gerichtl. Erledigung 1 3 4 Freiheitsberaubung 15 8 23 Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 anhängig 5 5 ohne gerichtl. Erledigung 5 5 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 8 8 ohne gerichtl. Erledigung 8 8 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 2 2 4 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 4 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 4 4 ohne gerichtl. Erledigung 4 4 Gefährl. Eingriffe in Straßenverkehr 2 2 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 Gefährliche Körperverletzung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Hausfriedensbruch 11 17 28 Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 4 4 ohne gerichtl. Erledigung 4 4 anhängig 6 6 ohne gerichtl. Erledigung 6 6 Anklage vor dem Strafrichter 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 1 4 5 ohne gerichtl. Erledigung 1 4 5 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung wegen Geringfügigkeit (§ 153 I StPO) 3 3 ohne gerichtl. Erledigung 3 3 keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Verfahrenshindernis 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 Anlage zur Drs. 6/5775 11 von 15 Verweisung auf den Weg der Privatklage 1 2 3 ohne gerichtl. Erledigung 1 2 3 Jugendpornografische Schriften 1 1 anhängig 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Körperverletzung 3 5 8 Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 3 3 ohne gerichtl. Erledigung 3 3 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 2 1 3 ohne gerichtl. Erledigung 2 1 3 Verweisung auf den Weg der Privatklage 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Körperverletzung im Amt 2 131 127 260 Abgabe an die Verwaltungsbehörde als OWi 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 2 4 6 ohne gerichtl. Erledigung 2 4 6 Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 2 7 9 18 ohne gerichtl. Erledigung 2 7 9 18 anhängig 32 7 39 ohne gerichtl. Erledigung 32 7 39 Anklage vor dem Strafrichter 1 3 4 Freispruch 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 2 3 Einstellung nach § 170 II StPO 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 5 5 10 ohne gerichtl. Erledigung 5 5 10 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 22 22 ohne gerichtl. Erledigung 22 22 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 36 89 125 ohne gerichtl. Erledigung 36 89 125 Einstellung nach § 170 II StPO, Verfahrenshindernis 3 3 ohne gerichtl. Erledigung 3 3 Einstellung wegen Geringfügigkeit (§ 153 I StPO) 3 1 4 ohne gerichtl. Erledigung 3 1 4 Gerichtliche Verbindung mit einer anderen Sache 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 13 3 16 ohne gerichtl. Erledigung 13 3 16 Strafbefehlsantrag ohne Freiheitsstrafe (StrafR) 2 2 Einstellung nach § 153 b Abs. 2 StPO 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Verbindung mit einer anderen Sache 5 2 7 ohne gerichtl. Erledigung 5 2 7 Verfahrenshindernis 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Nötigung 58 31 89 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 4 2 6 ohne gerichtl. Erledigung 4 2 6 Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 13 2 15 ohne gerichtl. Erledigung 13 2 15 anhängig 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 20 3 23 ohne gerichtl. Erledigung 20 3 23 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 2 1 3 ohne gerichtl. Erledigung 2 1 3 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 12 17 29 ohne gerichtl. Erledigung 12 17 29 keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 3 6 9 ohne gerichtl. Erledigung 3 6 9 Verbindung mit einer anderen Sache 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 Rechtsbeugung 23 23 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 3 3 ohne gerichtl. Erledigung 3 3 Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 12 12 ohne gerichtl. Erledigung 12 12 anhängig 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 3 3 ohne gerichtl. Erledigung 3 3 keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 Verbindung mit einer anderen Sache 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Sachbeschädigung 5 6 11 Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 1 1 2 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 2 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 2 4 6 ohne gerichtl. Erledigung 2 4 6 Einstellung nach § 170 II StPO, Verfahrenshindernis 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Strafbefehlsantrag ohne Freiheitsstrafe (StrafR) 1 1 Anlage zur Drs. 6/5775 12 von 15 Antrag Erlass Strafbefehl abgelehnt 1 1 Sex. Missbr. Ausnutzung einer Amtss 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Strafvereitelung im Amt 46 27 73 Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 7 5 12 ohne gerichtl. Erledigung 7 5 12 anhängig 2 1 3 ohne gerichtl. Erledigung 2 1 3 Anklage vor dem Strafrichter 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung nach § 153a I StPO (Geldbetrag) 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 5 4 9 ohne gerichtl. Erledigung 5 4 9 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 3 3 ohne gerichtl. Erledigung 3 3 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 7 12 19 ohne gerichtl. Erledigung 7 12 19 Einstellung wegen Geringfügigkeit (§ 153 I StPO) 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 17 4 21 ohne gerichtl. Erledigung 17 4 21 Verbindung mit einer anderen Sache 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Straßenverkehrsgefährdung 1 1 2 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 1 2 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 2 Üble Nachrede 3 3 Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Uneidliche Falschaussage 10 4 14 Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 6 1 7 ohne gerichtl. Erledigung 6 1 7 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 4 3 7 ohne gerichtl. Erledigung 4 3 7 Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort 2 2 Einstellung wegen Geringfügigkeit (§ 153 I StPO) 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Unterlassene Hilfeleistung 5 5 10 Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 4 2 6 ohne gerichtl. Erledigung 4 2 6 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Verbindung mit einer anderen Sache 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 Unterschlagung 4 2 6 Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 3 2 5 ohne gerichtl. Erledigung 3 2 5 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Untreue 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Urk.unterdr./Veränder. Grenzbezeichng. 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Urkundenfälschung 1 1 Einstellung nach § 153a I StPO (Geldbetrag) 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Verfolgung Unschuldiger 9 6 15 anhängig 1 1 2 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 2 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 4 1 5 ohne gerichtl. Erledigung 4 1 5 keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 3 4 7 ohne gerichtl. Erledigung 3 4 7 Verletzung der Vertraulichk. des Wortes 1 1 Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Verletzung des Dienstgeheimnisses 1 5 16 22 Abgabe an die Verwaltungsbehörde als OWi 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 1 1 2 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 2 anhängig 1 1 2 4 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 2 4 Anlage zur Drs. 6/5775 13 von 15 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 3 3 ohne gerichtl. Erledigung 3 3 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 2 6 8 ohne gerichtl. Erledigung 2 6 8 Einstellung wegen Geringfügigkeit (§ 153 I StPO) 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Verbindung mit einer anderen Sache 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Verletzung von Privatgeheimnissen 2 4 6 Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 1 1 2 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 2 anhängig 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Verfahrenshindernis 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 Verleumdung 7 6 13 Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 4 2 6 ohne gerichtl. Erledigung 4 2 6 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 2 3 ohne gerichtl. Erledigung 1 2 3 Verbindung mit einer anderen Sache 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 Verweisung auf den Weg der Privatklage 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 Verstoß gegen § 39 SächsDSG 1 1 2 Abgabe an die Verwaltungsbehörde als OWi 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Volksverhetzung 1 1 anhängig 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Vortäuschen einer Straftat 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte 1 1 Verbindung mit einer anderen Sache 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 1. Halbjahr 2016 171 184 355 Amtsanmaßung 3 3 Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 anhängig 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Bedrohung 2 2 anhängig 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 Beleidigung 11 13 24 anhängig 4 2 6 ohne gerichtl. Erledigung 4 2 6 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 3 3 ohne gerichtl. Erledigung 3 3 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 8 9 ohne gerichtl. Erledigung 1 8 9 Einstellung wegen Geringfügigkeit (§ 153 I StPO) 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Strafbefehlsantrag ohne Freiheitsstrafe 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Verfahrenshindernis 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 Bestechlichkeit 1 1 Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Betrug 2 1 3 Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 anhängig 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Verbindung mit einer anderen Sache 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Entziehung Minderjähriger 5 5 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 5 5 ohne gerichtl. Erledigung 5 5 Fahrlässige Körperverletzung 6 6 §§ 374, 376 StPO - kein öffentliches Interesse 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 anhängig 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Verfahrenshindernis 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 Falsche Verdächtigung 2 3 5 Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 1 1 2 Anlage zur Drs. 6/5775 14 von 15 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 2 anhängig 1 2 3 ohne gerichtl. Erledigung 1 2 3 Fälschung bew.erh. Daten 3 3 anhängig 3 3 ohne gerichtl. Erledigung 3 3 Freiheitsberaubung 2 1 3 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 Einstellung wegen Geringfügigkeit (§ 153 I StPO) 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Gefährliche Körperverletzung 1 1 keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Hausfriedensbruch 2 4 6 Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 2 2 4 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 4 Körperverletzung 7 6 13 anhängig 7 6 13 ohne gerichtl. Erledigung 7 6 13 Körperverletzung im Amt 59 93 152 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 6 6 ohne gerichtl. Erledigung 6 6 anhängig 37 44 81 ohne gerichtl. Erledigung 37 44 81 Anklage vor dem Strafrichter 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 9 12 21 ohne gerichtl. Erledigung 9 12 21 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 9 28 37 ohne gerichtl. Erledigung 9 28 37 keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Strafbefehlsantrag ohne Freiheitsstrafe (StrafR) 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Verfahrenshindernis 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Nachstellung 1 1 Abgabe an die Verwaltungsbehörde als OWi 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Nötigung 28 17 45 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 4 4 ohne gerichtl. Erledigung 4 4 anhängig 13 4 17 ohne gerichtl. Erledigung 13 4 17 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 5 1 6 ohne gerichtl. Erledigung 5 1 6 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 1 2 3 ohne gerichtl. Erledigung 1 2 3 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 4 6 10 ohne gerichtl. Erledigung 4 6 10 Einstellung nach § 170 II StPO, Verfahrenshindernis 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung wegen Geringfügigkeit (§ 153 I StPO) 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 Rechtsbeugung 3 3 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 Sachbeschädigung 1 1 Verfahrenshindernis 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Strafvereitelung 1 1 keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Strafvereitelung im Amt 19 16 35 Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 1 2 3 ohne gerichtl. Erledigung 1 2 3 anhängig 5 6 11 ohne gerichtl. Erledigung 5 6 11 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 9 3 12 ohne gerichtl. Erledigung 9 3 12 keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 2 5 7 ohne gerichtl. Erledigung 2 5 7 Anlage zur Drs. 6/5775 15 von 15 Straßenverkehrsgefährdung 1 1 Abgabe an die Verwaltungsbehörde als OWi 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Üble Nachrede 3 1 4 Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 anhängig 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Uneidliche Falschaussage 1 1 Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Unterlassene Hilfeleistung 6 2 8 Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 anhängig 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 4 4 ohne gerichtl. Erledigung 4 4 Prüfung der Abgabe an eine andere StA 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Unterschlagung 2 2 4 Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Einstellung wegen Geringfügigkeit (§ 153 I StPO) 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 Strafbefehlsantrag ohne Freiheitsstrafe (StrafR) 1 1 Geldstrafe (Strafbefehl) 1 1 Untreue 1 1 anhängig 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Urkundenfälschung 2 2 anhängig 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 Verfolgung Unschuldiger 3 2 5 anhängig 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 2 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 2 Verletzung des Dienstgeheimnisses 3 4 7 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 anhängig 2 4 6 ohne gerichtl. Erledigung 2 4 6 Verletzung von Privatgeheimnissen 2 2 4 Abgabe an die Verwaltungsbehörde als OWi, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld hinsichtl. Straftat nicht nachweisbar 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 anhängig 1 1 2 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 2 Einstellung nach § 170 II StPO, Verfahrenshindernis 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Verleumdung 1 2 3 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 1 1 2 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 2 Volksverhetzung 1 1 anhängig 1 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 1 Gesamtergebnis 11 1234 1252 2497 Anlage 2 Frage 1 01.01. - 30.06.2016 Art des Dienstvergehens Summe der eingeleiteten Verfahren Fehlverhalten im Zusammenhang mit Alkoholkonsum und Alkoholkrankheit 3 Fernbleiben vom Dienst 2 leichtfertiges Schuldenmachen/pflichtwidriges Schuldnerverhalten 0 Ordnungswidrigkeiten 0 Sonstiges 2 Störung des Betriebsfriedens 0 Straftat 16 unzureichende/mangelhafte Diensterfüllung 11 Verletzung der Wahrheitspflicht 1 Verlust/Beschädigung von dienstlichem Eigentum 0 Verstoß gegen Datenschutzgesetz 3 Verstoß gegen Gesunderhaltungspflicht (außer Alkoholerkrankungen) 1 Verstoß gegen Nebentätigkeitsregelungen 0 Verstoß gegen Richtlinien/Weisungen 11 Verstoß im Zusammenhang mit der Ausübung von Dienstsport 0 Wie viele Disziplinarverfahren wurden in den Jahren von 2013, 2014 und 2015 aufgrund welchen Dienstvergehens gegen sächsische Polizeibeamte eingeleitet? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren und Art des Dienstvergehens!) Anlage 3 Frage 2 2013 Art des Dienstvergehens Verweis Geldbuße Kürzung der Dienstbezüge Zurückstufung Entfernung aus dem Beamtenverhältnis sonstiges (z. B. Einstellung) Fehlverhalten im Zusammenhang mit Alkoholkonsum und Alkoholkrankheit 4 1 1 3 Fernbleiben vom Dienst 1 leichtfertiges Schuldenmachen/pflichtwidriges Schuldnerverhalten 1 Ordnungswidrigkeiten 1 Sonstiges 1 1 1 Störung des Betriebsfriedens 5 Straftat 3 2 1 9 unzureichende/mangelhafte Diensterfüllung 1 5 Verletzung der Wahrheitspflicht 2 2 Verlust/Beschädigung von dienstlichem Eigentum 2 Verstoß gegen Datenschutzgesetz 1 2 4 Verstoß gegen Gesunderhaltungspflicht (außer Alkoholerkrankungen) Verstoß gegen Nebentätigkeitsregelungen Verstoß gegen Richtlinien/Weisungen 9 7 Verstoß im Zusammenhang mit der Ausübung von Dienstsport 1 Wie viele in den Jahren 2013, 2014 und 2015 eingeleitete Disziplinarverfahren gegen sächsische Polizeibeamte wurden mit welchem Resultat abgeschlossen? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren und Art des Dienstvergehens!) Anlage 3 2014 Art des Dienstvergehens Verweis Geldbuße Kürzung der Dienstbezüge Zurückstufung Entfernung aus dem Beamtenverhältnis sonstiges (z. B. Einstellung) Fehlverhalten im Zusammenhang mit Alkoholkonsum und Alkoholkrankheit 1 2 2 Fernbleiben vom Dienst leichtfertiges Schuldenmachen/pflichtwidriges Schuldnerverhalten 1 Ordnungswidrigkeiten 2 Sonstiges 6 Störung des Betriebsfriedens 2 1 2 Straftat 1 22 unzureichende/mangelhafte Diensterfüllung 1 1 5 Verletzung der Wahrheitspflicht 12 3 4 Verlust/Beschädigung von dienstlichem Eigentum Verstoß gegen Datenschutzgesetz 4 Verstoß gegen Gesunderhaltungspflicht (außer Alkoholerkrankungen) Verstoß gegen Nebentätigkeitsregelungen Verstoß gegen Richtlinien/Weisungen 6 1 3 Verstoß im Zusammenhang mit der Ausübung von Dienstsport 1 Anlage 3 2015 Art des Dienstvergehens Verweis Geldbuße Kürzung der Dienstbezüge Zurückstufung Entfernung aus dem Beamtenverhältnis sonstiges (z. B. Einstellung) Fehlverhalten im Zusammenhang mit Alkoholkonsum und Alkoholkrankheit 5 1 Fernbleiben vom Dienst leichtfertiges Schuldenmachen/pflichtwidriges Schuldnerverhalten Ordnungswidrigkeiten Sonstiges 7 Störung des Betriebsfriedens 1 Straftat 2 9 unzureichende/mangelhafte Diensterfüllung 1 2 Verletzung der Wahrheitspflicht 1 Verlust/Beschädigung von dienstlichem Eigentum 1 Verstoß gegen Datenschutzgesetz 2 Verstoß gegen Gesunderhaltungspflicht (außer Alkoholerkrankungen) Verstoß gegen Nebentätigkeitsregelungen Verstoß gegen Richtlinien/Weisungen 5 6 Verstoß im Zusammenhang mit der Ausübung von Dienstsport 1 Anlage 3 01.01. - 30.06.2016 Art des Dienstvergehens Verweis Geldbuße Kürzung der Dienstbezüge Zurückstufung Entfernung aus dem Beamtenverhältnis sonstiges (z. B. Einstellung) Fehlverhalten im Zusammenhang mit Alkoholkonsum und Alkoholkrankheit Fernbleiben vom Dienst leichtfertiges Schuldenmachen/pflichtwidriges Schuldnerverhalten Ordnungswidrigkeiten Sonstiges Störung des Betriebsfriedens Straftat unzureichende/mangelhafte Diensterfüllung Verletzung der Wahrheitspflicht Verlust/Beschädigung von dienstlichem Eigentum Verstoß gegen Datenschutzgesetz Verstoß gegen Gesunderhaltungspflicht (außer Alkoholerkrankungen) Verstoß gegen Nebentätigkeitsregelungen Verstoß gegen Richtlinien/Weisungen 1 Verstoß im Zusammenhang mit der Ausübung von Dienstsport Anlage 4 Kleine Anfrage Drs.-Nr.: 6/5775 Frage 3: Dienststellen 2015 01.01. - 30.06.2016 eingereichte Beschwerden davon abgeschlossen davon in Bearbeitung eingereichte Beschwerden davon abgeschlossen davon in Bearbeitung Polizeidirektion Chemnitz 100 81 19 53 29 24 Polizeidirektion Dresden 154 154 0 71 69 2 Polizeidirektion Görlitz 69 69 3 30 19 11 Polizeidirektion Leipzig 133 131 2 88 80 8 Polizeidirektion Zwickau 77 77 0 33 31 2 Landeskriminalamt 2 2 0 1 0 1 Polizeiverwaltungsamt 0 0 0 2 2 0 Präsidium der Bereitschaftspolizei 25 25 0 19 15 4 Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) 0 0 0 0 0 0 Wie viele Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Beamte der sächsischen Polizei und Fachaufsichtsbeschwerden, die 2015 und im ersten Halbjahr 2016 eingereicht wurden, sind bekannt und welchen Stand haben diese Beschwerdeverfahren? SB2-6PS-Biz16081213290 6_5775_Anlage 1 Ergebnis 6_5775_Anlage 2 Frage 1 6_5775_Anlage 3 2013 2014 2015 2016 6_5775_Anlage 4 Frage 3 2016-08-15T08:26:58+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes