STAATSM1N1STER11JM DBS INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Köditz, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/578 Thema: Anschlag auf den vorgesehenen Bauplatz einer Moschee in Leipzig Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Übereinstimmenden Presseberichten zufolge wurden in der Nacht zum 15. November 2013 auf dem vorgesehenen Bauplatz einer Moschee in Leipzig-Gohlis, Bereich Georg-Schumann-Straße, abgetrennte Schweineköpfe auf Holzpfählen aufgespießt, eine Mülltonne entzündet sowie eine Flüssigkeit - vermutlich Schweineblut - verkippt. Jüngst berichtete die Wochenzeitung Die ZEIT darüber hinaus, dass eine in Sachsen wohnhafte, namentlich benannte Person geäußert habe, mit angeblichen Tätern befreundet zu sein (Christoph Dieckmann u. a., 17.12.2014: Neues aus der Tabuzone, in: Die ZEIT, Nr. 52, S. 2f.)“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Fragestellerin verwendet in der Kleinen Anfrage den Begriff „extreme Rechte“. Für die Beantwortung wird insoweit auf die Vorbemerkung Nummer I. in der Antwort der Staatsregierung auf die Große Anfrage Drs.-Nr. 5/4956 verwiesen. Frage 1: Welche Ermittlungsverfahren wurden und werden im Zusammenhang mit dem eingangs geschilderten Vorgang geführt (bitte aufschlüsseln nach Tatvorwurf, Zahl der Verdächtigen oder Beschuldigten, Verfahrensstand) und wann ist ggf. mit Anklageerhebung zu rechnen? laa"*'^ Freistaat |P SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-0141.50/8482 Dresden, Januar 2015 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STERHJM DES INNERN Freistaat |P SACHSEN Frage 2: Inwieweit haben sich im Zusammenhang mit den Ermittlungen weitere Anhaltspunkte ergeben oder erhärtet, die dafür sprechen, dass es sich um eine Straftat aus dem Bereich der PMK-rechts handelt? Frage 3: Inwieweit liegen zudem Anhaltspunkte dafür vor, dass es sich bei möglichen oder mutmaßlichen Tätern um Personen handelt, die der extremen Rechten angehören und/oder im Zusammenhang mit der so genannten „Bürgerinitiative Gohlis sagt Nein“ in Erscheinung getreten sind? Frage 4: Inwieweit ist die in der Wochenzeitung Die ZEIT publizierte Behauptung, eine namentlich benannte Person habe geäußert, mit angeblichen Tätern befreundet zu sein, geprüft worden und inwiefern konnte die aufgestellte Behauptung verifiziert oder falsifiziert werden? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 4: Aufgrund des Tatgeschehens in der Nacht vom 14. zum 15. November 2013 wurde durch die Staatsanwaltschaft Leipzig ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen des Tatvorwurfs der Sachbeschädigung eingeleitet. Da ein Täter nicht ermittelt werden konnte, wurde das Ermittlungsverfahren zunächst mit Verfügung vom 12. Februar 2014 gemäß § 170 Abs. 2 StPO von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Im Hinblick auf Medienberichte zu einer Person, die angeblich die bisher unbekannten Täter kennen soll, wurden die Ermittlungen mit Verfügung vom 2. Januar 2015 von der Staatsanwaltschaft wieder aufgenommen. Die Angaben werden derzeit im Auftrag der Staatsanwaltschaft Leipzig polizeilich geprüft. Die insoweit veranlassten Nachermittlungen sind noch nicht abgeschlossen. Nach bisheriger polizeilicher Bewertung handelt es sich um eine Straftat aus dem Be-reichjder Politisch motivierten Kriminalität - rechts -. Ob der für eine Anklageerhebung erfoiierliche Tatverdacht begründet werden kann, kann derzeit nicht prognostiziert werden. IVeitere Erkenntnisse im Sinne der Fragestellungen liegen derzeit nicht vor. reundlichen Grüßen Markus Ulbig\ Seite 2 von 2