SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Postfach 10 09 10 1 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Zais, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/5780 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS Thema: DaZ-Kiassen: Zuordnung von Schülerinnen und Schülern, Verweildauer in den einzelnen Etappen und Überprüfung der Umsetzung der "sächsischen Konzeption zur Integration von Migranten" Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Anhand welcher Kriterien werden schulpflichtige Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund bei Eintritt in das sächsische Schulsystem (d.h. im Rahmen der besonderen Bildungsberatung) einer Schulart, einer Klassenstufe und einer konkreten Klasse zugeordnet? Schulpflichtige Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund werden gemäß ihrer bisherigen Bildungslaufbahn einer entsprechenden Schulart, Klassenstufe oder Klasse zugeordnet, da individuelle Bildungsvoraussetzungen , vorhandene Fremdsprachenkenntnisse und vorhandene Deutschkenntnisse unter Anerkennung der besuchten Schuljahre im Herkunftsland berücksichtigt werden. Frage 2: Wie lange besuchen die Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund durchschnittlich die Vorbereitungskiassel-gruppe (DaZ I) (ggf. nach Schularten differenzieren)? Frage 3: Wie lange dauern durchschnittlich die zweite Etappe (schrittweiser Übergang in die Regelklasse/DaZ II) und die dritte Etappe der Integration (Besuch der Regelklasse bei schullaufbahnbegleitender Sprachförderung/DaZ 111) (ggf. nach Schularten differenzieren)? Frage 4: Inwieweit gilt für die einzelnen Etappen der Integration gemäß der "sächsischen Konzeption zur Integration von Migranten" eine maximale Verweildauer für die Schülerinnen und Schüler, insbesondere in den Vorbereitungsklassen/-gruppen (ggf. nach Schularten differenzieren )? Seite 1 von 2 S SACHsEN Die Staatsministerin Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) Z-1 053/2/122 Dresden, PV August 2016 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium fOr Kultus Carolaplatz 1 01 097 Dresden www.smk.sachsen.de Verkehrsverbindung : Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 bis 4: STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS lj SACHsEN Die Sächsische Staatsregierung hat mit der Sächsischen Konzeption zur Integration von Migranten in allen Schularten die Voraussetzungen für eine schnellstmögliche und individuelle Integration in die jeweilige Regelklasse getroffen. Ausgehend von dieser Zielsetzung gibt es weder eine vorgegebene noch eine erfasste durchschnittliche Verweildauer in einer Vorbereitungsklasse, sondern individuell ausgerichtete Integrationswege und -verläufe unter Berücksichtigung persönlicher Bedarfslagen und pädagogischer Erfordernisse. Von zentraler Bedeutung für den Bildungserfolg ist der Gebrauch der deutschen Sprache . Im Bestreben, die sprachliche Vorbereitung auf den Besuch der Regelklasse, die durch integrationsfördernde Maßnahmen geleistet wird, in ein zielgerechtes Verhältnis zwischen intensivem Unterricht im Fach Deutsch als Zweitsprache und schnellstmöglicher Integration in die Regelklasse zu bringen, konzipiert der Lehrplan Deutsch als Zweitsprache einen schrittweisen Übergang, der sich in drei Etappen gliedert. Diese drei Etappen werden von allen neu zugewanderten Schülern durchlaufen. Zeitlich und inhaltlich variiert dieser Prozess in Abhängigkeit von den Vorkenntnissen, dem Bildungsweg und den Persönlichkeitsmerkmalen der Schüler in erheblichem Maße. Es gibt deshalb keine Festlegungen zur Dauer einer einzelnen Etappe. Frage 5: Wer überprüft die Umsetzung der ""sächsischen Konzeption zur Integration von Migranten" und das dreistufige Verfahren zur Integration in die Regelklasse an den allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen in öffentlicher bzw. freier Trägerschaft (ggf. nach Schularten differenzieren)? Die Sächsische Konzeption zur Integration von Migranten wird durch die Schulaufsicht umgesetzt und überprüft. Zu den diesbezüglichen Aufgaben der Schulaufsicht wird auf die Antwort der Sächsischen Staatsregierung zur Großen Anfrage der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN, Drs. 5/8655, zu den Fragen 69 und 70 verwiesen. Mit freundlichen Grüßen Brunhild Kurth Seite 2 von 2 2016-08-08T09:22:45+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes