SACHSISCHE STAATSKANZLEI SÄCHSISCHE STAATSKANZLEI 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern ha rd-von-Li ndena u-Platz I 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Zais, Fraktion BÜNDN¡S 90/DlE GRUNEN Drs.-Nr: 615784 Thema: "Maßnahme-Paket für ein starkes Sachsen": Stärkung der gesellschaftspol itischen Bildu ngsarbeit Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Das..Kabinett erklärte in seiner Pressemitteilung vom 04.03.2016 unter der Uberschrift ,,Förderung der politischen Bildung und Demokratie" u.a.: ,,Der Sächsischen Landeszentrale für politische Bildung sowie den übrigen Trägern der politischen Bildung werden zuÍ Stärkung ihrer gesellschaftspolitischen Bildungsarbeit sowie für verstärkte Online- Arbeit ab sofort zusätzlich eine Million Euro pro Jahr zur Verfügung gestellt." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Nach welchem Schlüssel wird die zusätzliche eine Million Euro auf die Sächsische Landeszentrale für Politische Bildung (SLpB) und (welche?) ,,übrigen Träger der politischen Bildung" verteilt? Das Kabinett hat in seiner Sitzung am 04.03.2016 beschlossen, der Sächsischen Landeszentrale für politische Bildung sowie den übrigen Trägern der politischen Bildung zur Stärkung ihrer gesellschaftspolitischen Bildungsarbeit sowie für verstärkte online-Arbeit zusätzlich 1 Mio. EUR pro Jahr ab 2016 zur Verfügung zu stellen. Der Kabinettsbericht sieht darüber hinaus eine Aufteilung des Betrages in Höhe von 300.000 EUR für die Landeszentrale für politische Bildung (SLpB) und in Höhe von 700.000 EUR für die übrigen Träger vor. Das Kabinett hat sich weiterhin verständigt, dass der Betrag für die übrigen Träger entsprechend der Haushaltsansätze für 2016 verteilt werden soll. Freistaat SACHSEN Chef der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten Durchwahl Telefon +49 351 564-1020 Telefax +49 351 564-1025 poststelle@ sk.sachsen.de Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) sK.25.2-01 41 .50 I 34 I 1 822- 201 6/55808 Dresden, þ . September 2016 Deutschen Freistaat Sachsen or.-o3,ro,zor6 Hausanschrift: Sächs¡sche Staatskanzle¡ Archivstraße 1 01097 Dresden Ifrllrd Tag der I Einheit I .*l¡ricrrr Ëi I Seite 1 von 3 www.sachsen.de SACHSìSCHE STAATSKANZLEI Freistaat SACHSEN5 Frage 2: Sofern die Mittel bereits 2016 ausgereicht werden sollen (,,ab sofort"), aus welchem Haushaltstitel werden diese finanziert? Die Träger der politischen Bildung erhalten ihre Mittel aus den folgenden Haushaltsstellen : Politische Bildungseinrichtung Haushaltsstelle Kapitel Titel Sächsische Landeszentrale für politische Bildung 05 60 427 05 531 01 531 02 531 03 Einrichtunqen für politische Bildunq *) 02 03 686 10 Kommunalpolitische Bildungseinrichtungen 03 02 684 02 Rinq politische Juqend Sachsen e. V 08 10 686 54 Stiftung Sächsische Gedenkstätten 12 02 685 0l und 894 01 (apl-Titel) *): lm Zuge der Erstellung der Ergänzungsvorlage wurde vom Kabinett am23. August 2016 beschlossen, den Einrichtungen für politische Bildung, Kapitel 02 03, Titel 686 10, weitere zusätzliche Mittel in Höhe von jährlich 500 T€ ab dem Jahr 201 6 zur Verfügung zu stellen. Frage 3: Welche inhaltlichen oder methodischen Vorgaben werden an die Vergabe der Mittel geknüpft? Für die SLpB und die Einrichtungen der politischen Bildung wird auf die Antwort zur Frage 3 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 615719 venruiesen. Die für die Einrichtungen für politische Bildung vorgesehenen Mittel werden entsprechend den Erläuterungen zum Kapitel 02 03 Titel 686 10 verteilt, nachdem die Einrichtungen jeweils ihre Wirtschaftspläne entsprechend angepasst haben. Die inhaltlichen Vorgaben für die kommunalpolitische Bildungseinrichtungen ergeben sich aus den Bedingungen des grundlegenden Zuwendungsbescheides für 2016 für den jeweiligen Bildungsträger. Gemäß der jeweiligenZiffer l. Nr. 3 sind dies: . die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des lnnern über die Gewährung von Zuwendungen an kommunalpolitische Bildungsvereinigungen (Kom- PolFördRL) vom 12. Januar 2016 (SächsABl. S 114), o die jeweilige Vereinssatzung lm Bereich des Ring politische Jugend Sachsen e. V. gibt es keine Vorgaben. Der Mitteleinsatz im Bereich der Stiftung Sächsische Gedenkstätten soll der Demokratieerziehung und politischen Bildung dienen. Methodische Vorgaben werden nicht gemacht , da hier eine Abhängigkeit vom konkreten Projekt besteht. Seite 2 von 3 SÅCHSISCHE STAATSKANZLEI Freistaat SACHSEN5 Frage 4: Mit welchen Maßnahmen stellt die Staatsregierung sicher, dass die angekündigte Stärkung keine bloße quantitative Aufstockung bleibt, sondern zu qualitativen Verbesserungen der gesellschaftspolitischen Bildungsarbeit führt? Das Angebot der SLpB richtet sich im Vergleich zu früheren Jahren an neue Zielgruppen wie z. B. die Nutzer moderner Medien durch den moderierten online-Dialog. Diese Form der politischen Bildung sowie das Projekt ,,K!D' oder das ,,Planspiel Asyl" stellen neue Formate dar, die lmpulse für die Verbesserung der politischen Bildung geben und eine breitere Öffentlichkeit erreichen. Die Einrichtungen für politische Bildung erhalten ihre Mittel im Rahmen der institutionellen Förderung. Durch die Erhöhung des Fördermittelsumme können nach der Anpassung der jeweiligen Wirtschaftspläne auch die Ausgaben für die politische Bildungsarbeit verstärkt werden. Dies wird im Rahmen der Venuendungsnachweisprüfung durch den Zuwendungsgeber kontrolliert. Die qualitative Verbesserung der kommunalpolitischen Bildungsarbeit ist keine Vorgabe , die konkret an die durch das ,,Maßnahme-Paket für ein starkes Sachsen" zusätzlich bewilligten Mittel geknüpft ist, sondern ein ständiges Anliegen des SMI als Fördermittelgeber . Dieses Thema ist regelmäßig - auch in Auswertung der Venrvendungsnachweisprüfungen - Gegenstand der Beratung mit den Bildungsträgern im Vorfeld der jährlichen Antragstellung. Der Träger Ring Politischer Jugend Sachsen e.V. nimmt im Rahmen der jährlichen Förderung eine Selbstevaluation vor, die im Sachbericht des RPJ dargestellt wird. Durch die Selbstevaluation wird ein Verfahren, bzw. Maßnahme angewendet, mit dem das eigene professionelle Handeln mit seinen Ergebnissen - auf einer individuellen oder organisationalen Ebene - systematisch beobachtet, analysiert und bewertet wird, um es zu stabilisieren oder zu verbessern. Die Kontrolle des Mitteleinsatzes im Bereich der Sächsischen Gedenkstätten und der Einrichtungen für politische Bildung erfolgt in quantitativer und in qualitativer Hinsicht im Rahmen der Ven¡vendungsnachweisprüfung nach den Bestimmungen der Venrualtungsvorschrift zu S 44 SäHO. Frage 5: lnwieweit ist nach der erheblichen, auch bundesweiten Kritik an der Arbeit der SLpB eine externe Evaluierung vorgesehen? (Bitte ggf. Aufgabenstellung , Auftragnehmer und Zeitleiste darstellen.) Es wird auf die Antwort zur Frage 5 der Kleinen Anfrage Drs. 6i5719 venruiesen Mit freundlichen Grüßen .) "ff:|4Dr. Fri Seite 3 von 3 2016-09-21T09:37:48+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes